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> Sichtbarkeit von Verkehrszeichen / Abstand zur Fahrbahn
Roman K.
Beitrag 31.07.2022, 12:33
Beitrag #1


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Hallo!

Da sich bei uns im Kiez viele Autofahrer kaum an Tempo 30 halten, wollte ich mich mal erkundigen, ob es zulässig ist, die Tempo 30-Zonen-Schilder so wie auf den Fotos dargestellt, aufzustellen. Besonders Rechtsabbieger sehen die Schilder kaum bzw. zu spät, also meist gar nicht (habe ich selbst getestet). Lohnt es sich, die Stadt aufzufordern, die Schilder anders aufzustellen und wenn ja, wo? Problem ist ja hier die Parkordnung.

Über Feedback würde ich mich freuen.



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ulm
Beitrag 31.07.2022, 12:39
Beitrag #2


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Ja, das ist fortgeschritten dämlich aufgestellt.
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ukr
Beitrag 31.07.2022, 13:43
Beitrag #3


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In der VwV-StVO steht alles dazu. Die Behörden halten sich nur oft nicht dran. Das beginnt damit, dass die Schilder in der Regel eine Größe von 840x840mm haben sollen, damit das darauf abgebildete VZ (Ronde) etwa der Größe 2 entspricht (ca. 600mm Durchmesser). Darauf wird aus Kostengründen aber auch auf Grund städtebaulicher Anforderungen verzichtet.

Darüberhinaus kann eine beidseitige Aufstellung erforderlich sein, damit die Sichtbarkeit verbessert wird.

Ob die Probleme damit gelöst werden möchte ich aber bezweifeln.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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