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> Deutung von Verkehrszeichen, Hebt ZZ-"Baustelle" Fahrstreifungsperrung und ZHG wieder auf?
ubi
Beitrag 30.07.2022, 18:54
Beitrag #1


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Gegeben sei eine Wanderbaustelle auf einer 2-Spurigen Autobahn. Vor der Baustelle sind zwei Anhänger mit Leuchttafeln auf dem Standstreifen abgestellt. Auf dem ersten ist zu sehen [Bild 1] "80km + Einzug des linken Fahrstreifens + Baustelle". Ein paar hundert Meter weiter steht zweiter Anhänger mit [Bild 2] "60km + Einzug des linken Fahrstreifens mit integriertem roten Kreuz + Baustelle". Nach der Baustelle kommt keine Aufhebung: weder Aufhebung der ZHG noch die Freigabe des linken Fahrstreifen. Es kommt lediglich ein Überholverbot für LKW, das nach 2km wieder aufgehoben wird.

Was mich interessiert, ist, wie man das Ganze nun interpretieren soll. Vor allem da gerade Autonomes Fahren im Kommen ist und der intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA bereits vorgeschrieben wurde.

Meine Deutung als unbedarfter Fahrer wäre wie folgt:
[Bild 1]:
- Es wird der linke Fahrstreifen eingezogen -> Man muss sich nach rechts einordnen.
- Es gilt nun ZHG 80km bis auf weiteres. Denn 80km ist ohne Gefahrenzeichen "Baustelle" und ohne Angabe der Länge der Strecke angegeben.
- ZZ "Baustelle" deutet auf den Umstand Baustelle hin, definiert aber keine Länge jeglicher Verbote/Weisungen, da es kein Gefahrenzeichen ist.

[Bild 2]:
- Es wird der linke Fahrstreifen eingezogen -> Man muss sich nach rechts einordnen. Der Linke Fahrstreifen darf von nun an nicht mehr befahren werden.
- Es gilt nun ZHG 60km bis auf weiteres. Denn 60km ist ohne Gefahrenzeichen "Baustelle" und ohne Angabe der Länge der Strecke angegeben.
- ZZ "Baustelle" deutet auf den Umstand Baustelle hin, definiert aber keine Länge jeglicher Verbote/Weisungen, da es kein Gefahrenzeichen ist.

[Fazit]
- Nach der Baustelle gelten demnach
- immer noch 60km bis eine andere ZHG angeordnet oder aufgehoben wird.
- linker Streifen ist gesperrt, bis dessen Freigabe kommt, z.B. Tafel mit Anzeige von 2 Fahrstreifen.

[BTW]
- Die Verkehrszeichenerkennung in meinem VW hat sich dabei abgemeldet und hatte nichts mehr bezüglich der ZHG angezeigt.

Bild1:


Bild 2:
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Weihnachtsmann
Beitrag 30.07.2022, 19:35
Beitrag #2


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Sehe ich ganz genauso. Die 60 gelten bis zum nächsten Geschwindigkeitsschild oder Aufhebungsschild. Den linken Fahrstreifen hingegen darf man wahrscheinlich auf dieser Autobahn nicht mehr befahren.

Es SOLL natürlich so gemeint sein, dass nach der Baustelle alles wieder normal weitergeht. Steht halt nur nirgends.


Grüße vom Nordpol
Der Weihnachtsmann
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ukr
Beitrag 30.07.2022, 20:48
Beitrag #3


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Bei der Umsetzung solcher Maßnahmen gibt es keine klare Linie. Es besteht zwar ein einheitliches Regelwerk, aber diese LED-Anzeigetafeln werden seit jeher so betrieben, wie es die Anwender für richtig halten. Da wird auch jede Menge Quatsch fabriziert - z.B. abwechselndes "Blinken" von Zeichen 123 und Zeichen 274, was dann als "zusammen mit" i.S.d StVO gewertet werden soll. Rote Kreuzchen, Quadrate und ähnlicher Kram sind im Sinne des VzKat eigentlich auch nicht vorgesehen, werden aber durch die Hersteller angeboten bzw. sind einprogrammiert und werden deshalb auch gezeigt. Mal abgesehen davon, dass die grafische Darstellung (wie bei vielen Wechselverkehrszeichen) von viel "Kreativität" geprägt ist - meist auf Grund technischer Unzulänglichkeiten. So wird bei Zeichen 264 auch gern das "m" weggelassen usw. Die StVO kennt auch keine "gelben Lenkungstafeln" als invertierte Darstellung - das ist ein Überbleibsel aus Zeiten, in denen es noch keine weißen LEDs gab - hat sich aber auch darüber hinaus gehalten.

Das aktuell gültige Regelwerk (RSA 21) sieht als Regellösung bei AkD auf BAB eine Längenangabe unter Zeichen 274 vor - dann ist die Sache halbwegs klar. Sieht man aber bislang relativ selten, auch weil die vorhandenen Anlagen diese Längenangabe nicht, oder nur "stark optimiert" anzeigen können. Da wird aus "Seitenstreifen" auch mal eben das Wort "Standspur" gemacht, weil "Seitenstreifen" nicht auf die Tafel passt. Wir haben also ein neues Regelwerk, das nicht mit der vorhandenen Technik harmoniert und anstatt Anlagen zu entwickeln, die diese Anforderungen erfüllen, werden in der Praxis schon wieder neue Kompromisse etabliert. scared.gif

Bezüglich der Ausgangsfrage: Das Wort "Baustelle" ist nicht gleichbedeutend einem Zeichen 123 (Arbeitsstelle), daher gibt es auch keine automatische Aufhebung.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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rapit
Beitrag 30.07.2022, 22:23
Beitrag #4


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Aber es sind doch immer gelb blinkende Leuchten dabei. Das sind doch Warnzeichen. In deren unmittelbarem Zusammenhang Vz 274 gezeigt wird. So sehe ich das jedenfalls mit beiläufigem Blick immer whistling.gif

Meine schönste LED-Kombi habe ich übrigens vor einer Woche gesehen, aber leider nicht fotografieren können:
Oben leuchtete ein Stauschild Vz 124, weißes Dreieck in rotem Rand und schwarze Fahrzeuge. Darunter etwas Vz123-ähnliches: schwarzes Dreieck mit weißem (!) Rand und weißem Bauarbeiter.
blink.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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HeLi
Beitrag 31.07.2022, 07:14
Beitrag #5


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Stand da vllt am Anfang der Baustelle ein Z. 123?
Immerhin ist auf der Schildertafel ein Zz. "Baustelle" integriert.

Ein Streckenverbot i.V.m. einem Gefahrzeichen endet auch ohne Kennzeichnung, wenn die Gefahrenstrecke endet. StVO Anlage 2, Abschnitt 7: Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote, lfd. Nr. 55, Erläuterung.

Was hier fehlt, ist das Gefahrenzeichen, bzw. die Verbindung des Streckenverbots mit dem Gefahrenzeichen.
Eine Wattestäbchenfalle, die in der Praxis wohl ignoriert wird. MSDWGI whistling.gif


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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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ukr
Beitrag 31.07.2022, 07:59
Beitrag #6


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Zitat (rapit @ 30.07.2022, 23:23) *
Oben leuchtete ein Stauschild Vz 124, weißes Dreieck in rotem Rand und schwarze Fahrzeuge. Darunter etwas Vz123-ähnliches: schwarzes Dreieck mit weißem (!) Rand und weißem Bauarbeiter.
Angezeigt wird, was die Fernbedienung hergibt. Da viele Untertafeln einfarbig ausgeführt sind, ist das halt so laugh2.gif

...dieses Prinzip der Stauwarnung wird bundesweit auch unterschiedlich gehandhabt - vor allem wenn Blechschilder aufgestellt sind. Mal gibt es keine Zusatzzeichen, mal eine Längenangabe "auf 6, 4, 2km"; mal eine Entfernungsangabe "in 6, 4, 2km". Natürlich hängt das Zusatzzeichen dann nur unter einem der Gefahrzeichen, die an einem Mast kombiniert sind.


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 31.07.2022, 16:46
Beitrag #7


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Zitat (Weihnachtsmann @ 30.07.2022, 20:35) *
Sehe ich ganz genauso. Die 60 gelten bis zum nächsten Geschwindigkeitsschild oder Aufhebungsschild. Den linken Fahrstreifen hingegen darf man wahrscheinlich auf dieser Autobahn nicht mehr befahren.

Es SOLL natürlich so gemeint sein, dass nach der Baustelle alles wieder normal weitergeht. Steht halt nur nirgends.


Grüße vom Nordpol
Der Weihnachtsmann


Sehe ich auch so.

Außerdem ist es mir eigentlich zu gefährlich, weiter mit 60km/h zu fahren, wenn alle von Richtgeschwindigkeit ausgehen bzw. die LKW Fahrer mich mit Lichthupe und dichtem Auffahren bzw. gefährlichem Überholen etc.zum schneller Fahren bewegen wollen.

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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hk_do
Beitrag 01.08.2022, 19:37
Beitrag #8


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Zitat (Weihnachtsmann @ 30.07.2022, 20:35) *
Den linken Fahrstreifen hingegen darf man wahrscheinlich auf dieser Autobahn nicht mehr befahren.


Ich kann da kein gültiges Dauerlichtzeichen erkennen.

Auch sehe ich ganz allgemein bei den 5xx-er Tafeln keine Ge- oder Verbote definiert (*). Demnach haben sie überhaupt keine Regelungswirkung sondern sind eine reine Ankündigung bzw. ein Hinweis. Ganz im Gegensatz zu Zeichen 223.X book.gif

(*) abgesehen natürlich von den ggf. in die Tafeln integrierten Vorschriftzeichen
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