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> Zu schnell für den Radstreifen, Geht auch die Fahrbahn?
helmet lampshade
Beitrag 23.06.2022, 17:52
Beitrag #1


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Ok die STVO ist klar Radfahrer haben ggf. entsprechend beschilderte Radwege zu benutzen und dort mit angepasster Geschwindigkeit fortzubewegen.
Jetzt zeigt ein aktuelle Diskussion zu einem Video auf Twitter eine Meinungstendenz in die Richtung, dass Radfahrer auf fahrbahnseitigen Radstreifen (igO T50) nicht zu schnell fahren dürfen (< 30km/h), damit parkplatzsuchende KfZ und Fußgänger sie richtig einschätzen können. Der Radfahrer mit Tempo 30-40 ist dann wohl allerdings auch wieder viel zu langsam, dass er auf der Fahrbahn fahren könnte vom dürfen ganz zu schweigen. Wäre es eine Lösung wenn Radstreifen/Schutzstreifen eine generelle Höchstgeschwindigkeit bekämen und Radfahrer, die schneller sind, von der Benutzungspflicht ausgenommen würden. Vergleichbar zur Situation auf manchen Autobahnen mit unterschiedlichen Limits je Fahrstreifen?
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janr
Beitrag 23.06.2022, 17:57
Beitrag #2


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Es gibt Urteile dazu, daß Radler die deutlich schneller fahren als allgemein angenommen am Unfall finanziell beteiligt werden.
Rennradler z.B. die immer wenn Tour de France ist, auftauchen und neben dem Radweg mit 40/50 daherradeln.

Außerdem hat man den Blauschild-Radweg zu benutzen und dann hat man halt nicht schnell zu fahren.

Ich darf ja auch nicht überall so schnell fahren wie ich will ... mit dem Auto.


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helmet lampshade
Beitrag 23.06.2022, 18:02
Beitrag #3


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Aber warum sollte das vom Verkehrsmittel abhängen?

Zur These, dass Radfahrer auf der Fahrbahn eine Mitschuld bekämen, wenn ein anderer VT einen Fehler macht hätte ich gerne einen Beleg. Zumindest bei S-Pedelec Tempo
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janr
Beitrag 23.06.2022, 18:17
Beitrag #4


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Baghira
Beitrag 23.06.2022, 18:53
Beitrag #5


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KonfliktortDer Radfahrer ist in Richtung West auf der Steinstraße gefahren.Die geht ein wenig bergab, sodass denn auch der faulste Radfahrer in Westrichtung auf Tempo kommt. Die Straße wurde erst vor 1-2 Jahren umgebaut worden, um eine Fläche für den Lieferverkehr zwischen Radfahrstreifen und Parkplätze noch zu verwirklichen. Was sollen denn die Radfahrer in den bergigen Städten machen? Bremsen bis die Scheiben glühn und die Beläge verglasen? Motorbremse ist ja in der Regel nicht vorhanden.

Landesbehörde für Straßen und soweiter



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janr
Beitrag 23.06.2022, 19:20
Beitrag #6


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Zitat (Baghira @ 23.06.2022, 19:53) *
... Was sollen denn die Radfahrer in den bergigen Städten machen? ...
Das gleiche was sie im Gebirge und Hochgebirge auch machen.

Dagegen sind städt. Hügelchen lächerlich. rolleyes.gif


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rapit
Beitrag 23.06.2022, 19:37
Beitrag #7


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Zitat (helmet lampshade @ 23.06.2022, 19:02) *
Aber warum sollte das vom Verkehrsmittel abhängen?

Ach, ist das unüblich? Kenne ich von anderen Fahrzeugen auch. z.B.



Oder für Lkw und Busse, etc. pp.


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helmet lampshade
Beitrag 24.06.2022, 11:09
Beitrag #8


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Zitat (janr @ 23.06.2022, 18:17) *

Ah, ich sehe gerade, dass ich Dich falsch verstanden habe. Die Mitschuld des Radfahrers bei 45km/h innerorts bei unaufmerksamen Fußgängern auch dann wenn er den Radweg nicht benutzt sondern auf der Fahrbahn fährt. Ich frage mich, ob diese alten Urteile heute noch so gefällt würden.

Wenn allerdings die optische Erkennbarkeit das Kriterium wäre, sollten LkW z.B, innerorts ja schneller fahren dürfen
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janr
Beitrag 24.06.2022, 11:58
Beitrag #9


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Zitat (helmet lampshade @ 24.06.2022, 12:09) *
... sollten LkW z.B, innerorts ja schneller fahren dürfen
laugh2.gif Nett.

Es geht doch darum, daß man einen Radler wegen seiner eher kleinen Silhouette und der Geräuschlosigkeit schlechter erkennt als ein KFZ.
Deshalb darf man das doch nicht umdrehen.

Ich weiß nicht ob heute noch so geurteilt werden würde oder ob man sich daran erinnert.
Die Chancen sind aber gut, denn es hat sich nichts geändert, außer daß Radler schneller geworden sind. Also gefährlicher.
E-Autos dürfen übrigens auch nicht mehr so leise sein. Zum Schutz der Fußgänger.

Klick.


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rapit
Beitrag 24.06.2022, 14:06
Beitrag #10


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Zitat (janr @ 24.06.2022, 12:58) *
Geräuschlosigkeit

Es heißt doch immer, ab 30 km/h seien die Reifenabrollgeräusche das Lauteste...


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F117
Beitrag 24.06.2022, 15:49
Beitrag #11


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Wenn sie gut 20+ cm breit sind, stimmt das auch.


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Hick-Hack
Beitrag 24.06.2022, 17:10
Beitrag #12


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Usain Bolt schafft etwa 46 km/h, eine "normale" Person im Sprint etwa 30 km/h. Meines Wissens gibt es bislang keine Urteile, welche Fußgängern eine Teilschuld aufbürden, wenn diese gerannt sind.

Der Gesetzgeber hat Fahrradfahrer explizit von der 50 km/h-Beschränkung igO ausgenommen (und 100 km/h agO). Es MUSS also jeder Verkehrsteilnehmer mit schnelleren Radlern rechnen, genau wie mit rennenden Fußgängern. Die Urteile zur Teilhaftung können aufgrund von S-Pedelecs, vollverkleideten Liegerädern und der generell deutlich besseren Materialauswahl bei Fahrrädern heute gar keinen Bestand mehr haben. Mit jeder StVO-Novelle hätte § 3 auf alle Fahrzeuge erweitert werden können, dies wurde aber jedes Mal unterlassen, trotz technischer Weiterentwicklungen.
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mir
Beitrag 24.06.2022, 20:20
Beitrag #13


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Vielleicht sollte man sich als Radfahrer so einen Rückfahrpiepser einbauen, damit man weniger geräuschlos unterwegs ist? thread.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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KJK
Beitrag 24.06.2022, 20:49
Beitrag #14


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Was soll das nützen: Wie oft fährt man als Radfahrer schon rückwärts narr.gif ?


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Mueck
Beitrag 24.06.2022, 21:02
Beitrag #15


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Nur wenn der Berg zu steil ist ... thread.gif
Rückwärtsgänge hat der gemeine Radler ja nicht ... whistling.gif

uǝnɐquıǝ ǝuɹoʌ ʇlɐɥ uɐɯ ǝʇssǝnɯ ɹǝsdǝıd uǝp twinkle.gif
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janr
Beitrag 25.06.2022, 15:58
Beitrag #16


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Zitat (Hick-Hack @ 24.06.2022, 18:10) *
... welche Fußgängern eine Teilschuld aufbürden, wenn diese gerannt sind. ...
Jogger und FÜ?
Man muß zwar Fußgängern das queren ermöglichen, aber mit einem Jogger der flott hinterm Gebüsch hervorhuscht und vors Auto springt muß man nicht rechnen.

Auch Jogger die Füßlinge über den Haufen rennen tragen die Schuld.


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Söne spitze Steine
Beitrag 26.06.2022, 03:25
Beitrag #17


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Für Radfaher gilt ja angeblich auch „Fahrt auf Sicht“, während Autofahrer auch schneller fahren dürfen, weil sie „nachts dann wohl das Auto schieben müßten“.

Bei den Urteilen zu Radfahrern bei Kollisionen mit Fußgängern gilt dasselbe wie bei Motorradfahrern: deren Geschwindigkeit kann man schlecht einschätzen.


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– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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Acki
Beitrag 26.06.2022, 07:53
Beitrag #18


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Zitat (Söne spitze Steine @ 26.06.2022, 04:25) *
deren Geschwindigkeit kann man schlecht einschätzen.

Es geht doch aber nicht um die Einschätzung der Geschwindigkeit sondern um die Annahme in welcher Geschwindigkeit Verkehrsteilnehmer im allgemeinen unterwegs sind.

Von Motorradfahrern nimmt man im Allgemeinen eher eine höhere Geschwindigkeit an. Von Fußgängern oder Radfahrern eher nicht.

Gruß Acki
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mir
Beitrag 26.06.2022, 08:06
Beitrag #19


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Das Twitter-Video ist weg. Mal wieder ein Beispiel dafür, dass es sinnvoll ist, Videos nicht nur zu verlinken, sondern auch zu beschreiben.

Ich erinnere mich dunkel an einen Radfahrer, der einen langsam fahrenden Autofahrer, der schon nach Parkplatzsuche roch, auf dem Schutzstreifen rechts überholen wollte. Der Autofahrer ist dann nach rechts gezogen und hat den Weg den Schutzstreifen blockiert. Erinnere ich mich richtig? Oder war es ein fahrbahngeführter Radweg?


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Baghira
Beitrag 26.06.2022, 10:09
Beitrag #20


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@mir Du erinnerst richtg.Ein Grund gegen Parkplätze neben RVA zu sein.


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janr
Beitrag 26.06.2022, 10:39
Beitrag #21


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Zitat (Söne spitze Steine @ 26.06.2022, 04:25) *
Für Radfaher gilt ja angeblich auch „Fahrt auf Sicht“, während Autofahrer auch schneller fahren dürfen, weil sie „nachts dann wohl das Auto schieben müßten“. ...
So einfach stimmt das nicht.
§3 Abs 1 ist da einschlägig.

§18 Abs 6 erlaubt es auf Autobahnen vom Sichtfahrgebot abzuweichen. Aber eben auch nur dort.


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mir
Beitrag 26.06.2022, 11:03
Beitrag #22


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Zitat (Baghira @ 26.06.2022, 11:09) *
@mir Du erinnerst richtg.Ein Grund gegen Parkplätze neben RVA zu sein.


Das ist er eine Punkt - in der Straßengestaltung sehe ich das Hauptproblem. Schutzstreifen neben Parkplätze sind reiner Schwachsinn, sie verschlechtern die Sicherheit von Radfahrern, weil sie eine sichere Zone vorspiegeln, obwohl die Gefahr genau hier höher als im Durchschnitt ist.

Ansonsten kriegt bei mir jeder sein Fett ab: Der Autofahrer guckt nicht, obwohl gerade bei einer abschüssigen Strecke mit Schutzstreifen genau mit solchen Rechtsüberholern zu rechnen ist, wenn man entlangschleicht, der Radfahrer dürfte nicht überholen, und zudem sagt einem die Erfahrung, dass Autofahrer auf Parkplatzsuche mit den Gedanken ganz woanders sind.

Mit dem Urteil von anno dunnemal, dass Radfahrer erfahrungsgemäß nur 15 km/h oder so fahren, und man mit schnelleren nicht rechnen müsse, hat das wenig zu tun. Zumal das im Zeitalter von Pedelecs völlig überholt ist. 25 km/h ist das neue Normal.


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janr
Beitrag 26.06.2022, 11:40
Beitrag #23


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Zitat (mir @ 26.06.2022, 12:03) *
... Mit dem Urteil von anno dunnemal, dass Radfahrer erfahrungsgemäß nur 15 km/h oder so fahren, und man mit schnelleren nicht rechnen müsse, hat das wenig zu tun. Zumal das im Zeitalter von Pedelecs völlig überholt ist. 25 km/h ist das neue Normal.
Ich nehme mal eben an, du meinst den Link den ich in die Diskussion brachte.

Zitat
Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89).

Zitat
Auch auf einem 2,30 m breiten innerstädtischen Radweg darf ein Radler nicht mir 25-30 km/h fahren, wenn die Sicht zur Fahrbahn hin durch parkende Autos beschränkt ist. Der Radler musste für 2/3 des beim Unfall entstandenen Schadens aufkommen (KG, VerkMitt 1984, 94).

Dies sind die Urteile mit Geschwidigkeitsangaben und da finde ich, daß sie schon noch in unsere Zeit passen.

Weitere Urteile sprechen von "erheblichem Tempo", "zügiger Geschwindigkeit", "wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird".
Ja, da kann man was auf die heutige Zeit anpassen. Solche Urteile sind aber auch wieder so schwammig, daß man es dennoch übertragen kann, denn von einem Pedelec-Fahrer erwarte ich keine 15 km/h wink.gif


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silenz
Beitrag 26.06.2022, 18:51
Beitrag #24


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Zitat
Auch auf einem 2,30 m breiten innerstädtischen Radweg darf ein Radler nicht mir 25-30 km/h fahren, wenn die Sicht zur Fahrbahn hin durch parkende Autos beschränkt ist. Der Radler musste für 2/3 des beim Unfall entstandenen Schadens aufkommen (KG, VerkMitt 1984, 94).


Wenn man diese Aussage allgemein verstünde, käme schon die Frage auf, warum man überhaupt auf das Fahrrad als Transportmittel zurückgreifen soll. Auch vor Aufkommen von E-Motoren haben mich Radfahrer jenseits der 20 km/h nicht überrascht und beim Abbiegen kommen die so gut wie nie aus dem Nichts, sondern wurden kurz vorher überholt. Wenn die Sicht beim Anbiegen behindert ist, halte ich ggfls. auch beim Rechtsabbiegen an, bis ich die Übersicht habe.

Als Radfahrer kommt man trotzdem nicht umhin, bei jeder Einmündung für den Fahrbahnverkehr mitzudenken und auf alles gefasst zu sein.
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mir
Beitrag 26.06.2022, 19:30
Beitrag #25


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Zitat (silenz @ 26.06.2022, 19:51) *
Als Radfahrer kommt man trotzdem nicht umhin, bei jeder Einmündung für den Fahrbahnverkehr mitzudenken und auf alles gefasst zu sein.


Mitdenken soll und muss man im Straßenverkehr ohnehin immer.

Die Fußgänger und die Autofahrer kommen auch nicht umhin, bei Radfahrern auf alles gefasst zu sein, und damit meine ich gar nicht die Radfahrer, die legal auf der Fahrbahn mit 30-40 km/h unterwegs sind. Es mag uns nicht gefallen, aber leider gibt es eben viele Chaos-Radler, auch angetrieben von einer Straßenplanung, die Radfahrern keinen Raum zugesteht und sie in zu enge Radspuren oder auf engem Raum zusammen mit Fußgängern pfercht.

Dazu kommt noch eine Gesetzgebung aus der Windscheibenperspektive, die Radfahrern Regeln gibt, die in vielen Fällen kontraintuitiv und übermäßig komplex sind, wie eben das Verbot, auf den eigens für Radfahrern eingerichteten Schutzstreifen einen parkplatzsuchenden Autofahrer rechts zu überholen - links vorbei dürfte man dagegen. Der Schutzstreifen verführt erst zu falschem und gefährlichem Verhalten.

Trotzdem gleichen das am Ende eben nicht alleine die Radfahrer aus, sondern auch Autofahrer und Fußgänger. Die meisten jedenfalls.

Die Grenzen zwischen rücksichtsvoll und rücksichtslos verlaufen eben nicht zwischen Autofahrern und Radfahrern.



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janr
Beitrag 26.06.2022, 21:11
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Zitat (mir @ 26.06.2022, 20:30) *
... Dazu kommt noch eine Gesetzgebung aus der Windscheibenperspektive, ...
Auch die Stadtplanung aus Windschutzscheibenperspektive.

Da tut sich z.Gl. was.

In München gab es z.B. Straßen die mit Pop-Up-Radwegen getestet wurden.
Bei zweien die ich öfters entlang fahre muß ich sagen hat sich was getan und jetzt wird es auch genutzt.

Die Theresienstraße hat jetzt einen Fahrstreifen weniger, dafür in dieser Breite einen Radweg.
Aus dem Pop-Up-Radweg ist ein echter geworden.
Anfänglich war ich nicht überzeugt, aber jetzt muß ich sagen, daß es funktioniert.


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ilam
Beitrag 27.06.2022, 05:51
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Die Urteile kommen aus Zeiten handtuchbreiter Radwege, die um Parkbuchten herum eckige Knicks machten und im Kreuzungsbereich zunächst im Bogen geführt wurden, bevor sie über die Fahrbahn führten.
Da waren mehr als 20km/h schon rein praktisch teilweise wirklich schwer zu erreichen. Übliche Geschwindigkeit war eher 15.

In der Zwischenzeit hat sich viel verändert. Die Radwege wurden breiter und begradigt.

Dazu wurden die Fahrräder deutlich schneller - nicht nur E-Bikes. Damals waren 3-Gang-Schaltungen üblich (die gute alte Sachs), manchmal 5 (als Kettenschaltung). Rennräder hatten 10. Die Räder wurden insgesamt leichter, die Schaltungen besser. Und man kann auch einigermaßen sicher schneller fahren weil sich bei den Bremsen viel getan hat. Die Standard-Felgenbremsen früher waren eine Katastrophe, spätestens wenn es nass wurde, war es extrem kritisch. Trommelbremsen waren die Ausnahme, erst mit dem Aufkommen der Cantileverbremsen tat sich hier richtig was. V-Brakes, Hydraulik und Scheibenbremsen kamen dann auch hinterher. Und erst mit vernünftigen Bremsen kann man als Radfahrer auch im Stadtverkehr mehr machen als einfach gemütlich durch die Gegend zu rollen, weil man endlich einen normalen Bremsweg hat, der in dem Bereich ist, den andere Verkehrsteilnehmer auch haben.

Und jetzt noch die E-Bikes obendrauf. 25km/h ist nicht mehr die Ausnahme sondern die Regel. Und damit verschiebt sich auch, womit andere Verkehrsteilnehmer rechnen (müssen). Daher passen auch die km/h-Urteile aus alter Zeit nicht mehr.
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silenz
Beitrag 27.06.2022, 12:37
Beitrag #28


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Zitat (mir @ 26.06.2022, 20:30) *
Mitdenken soll und muss man im Straßenverkehr ohnehin immer.

Die Fußgänger und die Autofahrer kommen auch nicht umhin, bei Radfahrern auf alles gefasst zu sein, und damit meine ich gar nicht die Radfahrer, die legal auf der Fahrbahn mit 30-40 km/h unterwegs sind. Es mag uns nicht gefallen, aber leider gibt es eben viele Chaos-Radler, auch angetrieben von einer Straßenplanung, die Radfahrern keinen Raum zugesteht und sie in zu enge Radspuren oder auf engem Raum zusammen mit Fußgängern pfercht.


Ich bin selbst Rad- und Autofahrer. Aus meinem persönlichen Erleben (welches sich natürlich nicht verallgemeinern lässt) ist es eine Seltenheit, dass mir im Auto mal die Vorfahrt genommen wird. Auf dem Fahrrad ist das Alltag. Dabei unterstelle ich noch nicht einmal Bösartigkeit. Irgendwie fehlt da immer noch das Bewusstsein. Ich weiß auch nicht wirklich, was man dagegen machen kann. Manchmal frage ich mich, ob es helfen würde, Fahrstunden auf dem Fahrrad in der Stadt ins Programm für den Kfz-Führerschein aufzunehmen.

Das Thema Überholen von Radfahrern lasse ich lieber außen vor.

Radfahrer, die sich daneben benehmen fallen mir tatsächlich eher aus der Radfahrer-Perspektive auf. Und das sind in der Masse tatsächlich eher selten die Sport-, Kurier- und Axt-im-Walde-Halbstarken-Radler, welche rote Ampeln ignorieren, Gehwege benutzen und Radweg-Geisterfahren, sondern vielmehr Lieschen (und Hugo) Müllers auf dem Hollandrad, die sich völlig unverfroren und gedankenlos durch den Verkehr wuseln. Und das scheinbar ganz ohne Eile.
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F117
Beitrag 27.06.2022, 14:05
Beitrag #29


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Zitat (silenz @ 27.06.2022, 13:37) *
eine Seltenheit, dass mir im Auto mal die Vorfahrt genommen wird. Auf dem Fahrrad ist das Alltag.

Dann fährst Du extrem wenig mit dem Auto und entsprechend viel mit dem Rad. Wenn es Alltag wäre, vom Rad geholt zu werden, würde niemand mehr Rad fahren. Ich bin berufsbedingt Autopendler, und es vergeht keine Woche, in der ich nicht mehrmals für einen anderen bremsen müsste, von daher ist im PKW der Vorfahrtverstoß fast "Alltag". Auf dem Rad bin ich - im Bewusstsein meiner Verletzlichkeit - sehr vorausschauend unterwegs, da relativieren sich solche Verstöße in der Häufigkeit erheblich.

Alles also eine Frage der Sichtweise wavey.gif


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

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rapit
Beitrag 27.06.2022, 14:21
Beitrag #30


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Ich will das Thema mal relativieren: Soweit ich es überblicke, handeln alle Urteile, die sich mit "zu hoher" Geschwindigkeit der radler befassen, von Kollisionen mit Fußgängern.

Und da ist es zunächst mal nicht Abhängig von der Existenz eines Radweges, sondern alles dreht sich um das "Miteinander im Straßenverkehr" und Rücksicht gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Nämlich den Füßlingen.

Da wird auch gerne mal einem Autofahrer eine ganz erhebliche Mithaftung auferlegt, wenn er einen unaufmerksamen querenden Fußgänger abräumt.
Das lässt sich nur wegen der Betriebsgefahr leichter darstellen. Und viel kürzer begründen.

Es gibt keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für Radwege, und auch keine "Richtgeschwindigkeit". (Von kombinierten Rad-/Gehwegen mal abgesehen).

Sondern hier wird schlichtweg versucht, über § 1 sich der Betriebsgefahr von Kfz anzunähern.

Das kann man gerne hinterfragen und bestens diskutieren (ich halte es für falsch, der Gesetzgeber hat keine Betriebsgefahr für Radfahrer gewollt, und ein Verschulden ist es m.E. schlichtweg nicht). Aber man sollte es nicht fälschlich verallgemeinern.

Zumal hinzukommt, dass die "übliche Geschwindigkeit für Fahrräder", die ein objektiver Dritter "erwartungsgemäß zugrundelegt", etwas unkonkretes ist. Umso mehr Pedelecs unterwegs sind, um so mehr steigt diese. Und um so steiler es bergab geht, auch.


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silenz
Beitrag 27.06.2022, 15:26
Beitrag #31


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Zitat (F117 @ 27.06.2022, 15:05) *
Zitat (silenz @ 27.06.2022, 13:37) *
eine Seltenheit, dass mir im Auto mal die Vorfahrt genommen wird. Auf dem Fahrrad ist das Alltag.

Dann fährst Du extrem wenig mit dem Auto und entsprechend viel mit dem Rad. Wenn es Alltag wäre, vom Rad geholt zu werden, würde niemand mehr Rad fahren.


Ich werde ja nicht jedes Mal vom Rad geholt, sondern reagiere entsprechend, um das zu verhindern.

Das ist mir bisher zum Glück erst ein Mal passiert. Pkw kam vom Parkplatz, es gab Sichtkontakt, hielt auf dem Gehweg vor dem Radweg ... und fuhr dann doch wieder los, als ich quasi auf gleicher Höhe war. Die Fahrerin hatte noch einmal nach rechts geschaut und mich derweil vergessen.
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ilam
Beitrag 27.06.2022, 15:44
Beitrag #32


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Zitat (rapit @ 27.06.2022, 14:21) *
Es gibt keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für Radwege, und auch keine "Richtgeschwindigkeit". (Von kombinierten Rad-/Gehwegen mal abgesehen).


Und hier gibt es ein Fass das man nicht öffnen will. Denn wenn die Schrittgeschwindigkeit auf den freigegebenen Gehwegen durchgesetzt wird, sind diese defacto tot, denn wozu soll man dort dann noch Radfahren, wenn man mit Gehen exakt gleich schnell ist?

Also wartet man ab, bis es knallt uns sagt dann "ups, Du warst aber zu schnell" und akzeptiert gleichzeitig, dass defacto alle Radfahrer auf diesen Strecken gegen die StVO verstoßen.
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rapit
Beitrag 27.06.2022, 20:42
Beitrag #33


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Zitat (ilam @ 27.06.2022, 16:44) *
wozu soll man dort dann noch Radfahren, wenn man mit Gehen exakt gleich schnell ist?

Es gibt genügend Rad Fahrende, denen ist das egal. Die Fahren nicht der geschwindigkeit wegen.
Lasst die doch auf die Gehwege. Warum denn nicht generell?
Wofür brauche ich eigentlich eine Beschilderung für Radfahrer, die sich ohnehin nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegen? Die stören niemanden!


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mir
Beitrag 27.06.2022, 21:07
Beitrag #34


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Das mag für Dich gelten, dass sie Dich nicht stören.

Aus der Sicht eines älteren Menschen, der bei einem Sturz einen monatelangen Krankenhausaufenthalt zu befürchten hat, sind aber auch langsame Radfahrer auf dem Gehweg bedrohlich, wenn dort nicht wirklich genug Platz ist, zumal ein Radfahrer bei Schrittgeschwindigkeit schon ganz schön Raum braucht.

Und gerade diese Sicht sorgt für einen ultraschlechten Ruf von Radfahrern, was dann wieder dafür sorgt, dass auf Druck von Seniorenverbänden wieder die Öffnung von geeigneten breiten Fußgängerzonen zu Zeiten geringer Nutzung unterbleibt.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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rapit
Beitrag 27.06.2022, 21:15
Beitrag #35


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Ich sehe halt, dass die Unsicheren sowieso auf dem Gehweg fahren. Die bleiben aber auch stehen, wenn es zu eng wird.

Auf meinem Schreibtisch habe ich auch keine Unfälle mit unsicheren Gehwegradlern, sondern immer nur mit Radrüpeln. Von Schrittgeschwindigkeit konnte man da noch bei keinem Oberschenkelhalsbruch ausgehen. wavey.gif


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ilam
Beitrag 28.06.2022, 04:35
Beitrag #36


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Zitat (rapit @ 27.06.2022, 20:42) *
Es gibt genügend Rad Fahrende, denen ist das egal. Die Fahren nicht der geschwindigkeit wegen.
Lasst die doch auf die Gehwege. Warum denn nicht generell?
Wofür brauche ich eigentlich eine Beschilderung für Radfahrer, die sich ohnehin nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegen? Die stören niemanden!


- Wirklich Schrittgeschwindigkeit hält so gut wie kein Radfahrer ein, ist ja auch schwierig zu fahren - gerade für die älteren nicht mehr ganz so sicheren. Und da wird dann ganz massiv die Klingel genutzt um die störenden Fußgänger aus dem Weg zu bekommen.

- Es erzeugt auf die restlichen Radler wieder einen massiven Druck, die Fahrbahn zu verlassen. Viele KFZ-Fahrer verwechseln diese Freigabe mit einer Radwegbenutzungspflicht (bzw. sehen die anderen Gehwegradler und ärgern sich über den einzelnen Fahrbahnradler vor sich) und geben Radlern auf der Fahrbahn entsprechende Retourkutschen. Wir haben viel davon in unserer Gegend. In 90% der Fälle nutze ich dann auch die Fahrbahn es gibt aber eine Ausfallstraße ohne Überholmöglichkeit mit Freigabe für enge schlechte Fußwege - da benötigt man schon ein unfassbar dickes Fell wenn man sich als Radler auf die Fahrbahn verirrt. Ich habe es 2x versucht und lasse es seitdem - und radle dann zu schnell auf dem Fußweg, auf dem sich der Fußgängerverkehr auch sehr in Grenzen hält.

Zitat
Auf meinem Schreibtisch habe ich auch keine Unfälle mit unsicheren Gehwegradlern, sondern immer nur mit Radrüpeln. Von Schrittgeschwindigkeit konnte man da noch bei keinem Oberschenkelhalsbruch ausgehen


Klar, nur sind die Schrittradler absoluten Ausnahmen der Gehwegradler. Und genau das meine ich ja. Wenn die Schrittgeschwindigkeit durchgesetzt wird hast Du Recht, dann braucht man gar keine Trennung mehr zwischen Radlern und Fußgängern, denn da ist der schiebende Radler (=Fußgänger) aufgrund seines größeren Platzbedarfs störender als der radelnde. Aber das klappt ja nicht, wenn geradelt werden darf, interessiert die allermeisten die Schrittgeschwindigkeit nicht mehr. Und die Polizei schon gar nicht. In VBB (wo sich auch fast niemand an Schrittgeschwindigkeit hält) gibt es immerhin hier und da mal Kontrollen und Ärger, bei freigegebenen Fußwegen habe ich sowas noch nie gehört.

Wer weiß, vielleicht würden ja neue Schilder helfen. Statt "Radfahrer frei" ein "Radfahrer bis 10km/h, sonst Fahrbahn" (ja, keine Schrittgeschwindigkeit mehr aber deutlich praxistauglicher). Aber ich glaube nicht, dass das gewollt ist, ansonsten würden ja mehr Radfahrer auf der Fahrbahn "den Verkehr aufhalten" und deshalb lässt man lieber die aktuelle Anarchie zu.
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Mueck
Beitrag 28.06.2022, 11:31
Beitrag #37


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Zitat (rapit @ 27.06.2022, 22:15) *
Von Schrittgeschwindigkeit konnte man da noch bei keinem Oberschenkelhalsbruch ausgehen. wavey.gif
Wir brauchen erst mal halbe Schrittgeschwindigkeit für Fußgänger!!!11elf
Vor etlichen Jahren hat es die Mutter meiner damaligen Freundin quasi vor ihrer Haustür erwischt mit was schwerwiegendem, weiß nicht mehr ob Hüfte oder Obeschenkelhals, jedenfalls länger out of order ...

... nach einem Zusammenstoß mit einem kurvenschneidenden Fußgänger!!1

Behindertenverbände (egal ob (halb) blind, (halb) taub oder sonstwas) und Seniorenverbände sind nicht umsonst weit überwiegnd für eine strikte Trennung von Fuß- und Radverkehr ...
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mir
Beitrag 28.06.2022, 11:59
Beitrag #38


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Gab's in meinem Freundeskreis auch vor ein paar Jahren. Ein Gehwegradler fuhr zwar sehr langsam, aber eben um eine Häuserecke und dabei meiner Bekannten über den Fuß. Nach kurzer Entschuldigung fuhr er dann weiter. Sie konnte in der Folge 2 Wochen nicht mehr auftreten. Gut, sie war damals alleinerziehend, da kann das Kindergartenkind die Mama ja prima versorgen. thread.gif


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Mueck
Beitrag 28.06.2022, 12:46
Beitrag #39


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Zitat (mir @ 28.06.2022, 12:59) *
... auch vor ein paar Jahren. Ein Gehwegradler ...
Ich hatte es von Fußg. vs. Fußg. ... rolleyes.gif
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mir
Beitrag 28.06.2022, 12:59
Beitrag #40


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Sind Gehwegradler und Fußgänger nicht dasselbe? thread.gif


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helmet lampshade
Beitrag 29.06.2022, 09:21
Beitrag #41


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Zitat (mir @ 26.06.2022, 08:06) *
Ich erinnere mich dunkel an einen Radfahrer, der einen langsam fahrenden Autofahrer, der schon nach Parkplatzsuche roch, auf dem Schutzstreifen rechts überholen wollte.

Das mit dem Schutzstreifen ist/war ein anderes Video. Rechtsüberholen (wartende Fahrzeuge) auf dem Schutzstreifen geht mlMn nur gemäß §5(8).
Hier ging es um einen mittels durchgezogener Linie abgetrennten Radstreifen, auf dessen rechter Seite eine Ladezone war - und das ganze auf abschüssiger Strecke (Planer&Verkehrsbehörde plasma.gif )
Auf dem KfZ streifen bremste ein Fahrzeug ab und kreuzte dann den Radstreifen auf dem der filmende Radfahrer mit ca 40km/h unterwegs war.
MMn entspricht der Radstreifen hier einem innerörtlichen rechten Fahrstreifen, auf dem rechts überholt werden darf und ein Spurwechsel entsprechender Sorgfalt bedarf.
Dieser rechte Fahrstreifen führt nun natürlich näher am Fahrbahnrand, an parkenden Fahrzeugen und Fußgänger vorbei als der andere. Hieraus aber eine verringerte Höchstgeschwindigkeit zu konstruieren scheint mir abwegig.
Allerdings kam in der Diskussion das Argument auf, dass bei eingeschränkter Sicht durch parkende LKW Fußgänger häufig auf den Radfahrstreifen treten um den Verkehr auf der "richtigen" Straße besser sehen zu können, so dass ein Befahren mit PkW-Geschwindigkeit für diesen Fahrstreifen verantwortungslos sei
Interessant wäre nun die Frage, ob sich aus den zitierten Urteilen eine verminderte Sorgfaltspflicht von Fußgängern und KfZ-Führern beim Queren von Radstreifen interpretieren ließe.
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helmet lampshade
Beitrag 29.06.2022, 11:28
Beitrag #42


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PS: hier ein Video mit Schutzstreifen, anfahrendes Fahrzeug wird vom Radfahrer überholt und zieht dabei nach rechts.
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Aqua-Cross
Beitrag 29.06.2022, 11:39
Beitrag #43


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Mir wäre der Unfall sicherlich nicht passiert, da ich wegen der mangelhaften Sicherheitsabstände nicht rechts an den Autos vorbei gefahren wäre. Das ändert aber nichts daran, dass Schutzstreifen einfach der totale Mist sind. Da wo die Markierung ist sollte man ohne Schutzstreifen ungefähr fahren. Man sieht es ja auch schon daran, weil das Lastenrad kaum auf den Streifen passt. Wenn man das allerdings macht hat man knappes Überholen und schneiden gebucht.

Es bleibt dabei. Entweder ist die Fahrbahn breit genug für einen Schutzstreifen, dann braucht man ihn nicht oder sie ist es nicht und dann darf er nicht markiert werden.

Immerhin hat man hier die Gosse nicht mit in die Breite eingerechnet, da man einfach bis zum Bordstein asphaltiert hat. OT: Die Besatzung des Asphaltfertigers und der Walzenfahrer fanden diese Bauweise mit Sicherheit auch ganz toll. narr.gif
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Mueck
Beitrag 29.06.2022, 14:33
Beitrag #44


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Zitat (helmet lampshade @ 29.06.2022, 10:21) *
MMn entspricht der Radstreifen hier einem innerörtlichen rechten Fahrstreifen, auf dem rechts überholt werden darf und ein Spurwechsel entsprechender Sorgfalt bedarf.
Nö, ein echter Radfahrstreifen ist ein Sonderweg und nicht Teil der Fahrbahn, somit ist gegenseitiges passieren kein Überholen, weil das nach hM nur auf dem selben Straßenteil stattfinden kann,n, ...

... nach StVO vor Einführung der 1,50-Regel, die aktuelle Formulierung samt Begründung weicht das irgendwie auf ... thread.gif
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rapit
Beitrag 29.06.2022, 14:42
Beitrag #45


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Ach du Schwarzmaler, du tust ja gerade so als wäre das Passieren von Fußgängern jetzt plötzlich auch ein Überholen.


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mir
Beitrag 29.06.2022, 15:23
Beitrag #46


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Zitat (helmet lampshade @ 29.06.2022, 12:28) *
PS: hier ein Video mit Schutzstreifen, anfahrendes Fahrzeug wird vom Radfahrer überholt und zieht dabei nach rechts.


Hier ist es eindeutig, es darf der Radfahrer überholen und zudem darf der Autofahrer den Schutzstreifen gar nicht benutzen, um einen Linksabbieger zu überholen, schon gar nicht, wenn er einen Radfahrer damit gefährdet.


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Mueck
Beitrag 29.06.2022, 16:41
Beitrag #47


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Ja, Fußgänger gehören auch überholt, äh, gewartet, äh, durchgecheckt beim Doc ... thread.gif
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