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> Mischkonsum, nach Mpu erneute Einbestellung zur UK., Bitte um Hilfe wie am besten Verfahren werden kann
FrecherFritz
Beitrag 20.05.2022, 06:36
Beitrag #1


Neuling


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vielen Dank für dieses hilfreiche Forum.
Zu meiner Erfahrung mit dem von mir beauftragten Institut für die Begutachtung:
Ich habe eine Straftat begangen und alle Schulden und Strafen hinter mich gebracht.( Rund 19000 € persönlich aufgewendete Mittel inkl. Eigenschaden - KFZ, MPU Vorbereitung , Abstinenzverträge, MpU Gespräch und Schaden Versicherung ). Ich bin damals auffällig geworden mit 1,89 BAK und ca. 400 ng Abbauprodukt Kokain. Ich habe versucht mich selber wieder aufzurappeln und begann einen Abstinenznachweis auf Alkohol und Drogen mit 4 Screenings. Dieses Screnning reichte leider nicht aus sodass ich es verlängern wollte. ( Mein verschulden da nicht früh genug aufgearbeitet ) Leider teilte man mir mit das dies nicht geht da ich keine Haare als Nachweis über die entstandene Lücke von 4 Wochen nachweisen kann ( Kurzhaar genetisch ) also musste ich die Führerscheinstelle bitten die Frist für die Neuerteilung aufzuschieben. Die Fsst ließ den Vertrag ruhen für ein Jahr max. (07.06.22 Stichtag abgabe des Gutachtens) So konnte ich ein weiteres Jahr einen erfolgreichen Abstinenzvertrag abliefern. Am Tag der Mpu war ich ziemlich aufgeregt aber habe alles super gemeistert. Das Psychologische Gespräch verlief positiv, der Reaktionstest auch nur die Ärztin wollte noch einen ausführlichen Therapiebericht meiner Psychologin haben. (Diese war zu dem Zeitpunkt im Urlaub und es fällt mir schwer diesen Bericht bis zur Frist einzureichen) dennoch stimmte ich zu in der Hoffnung dass ich alles noch schaffe. Nach der Mpu erreichte mich 2 Tage später ein Brief indem stand das mein Urin den ich am Tag der Mpu abgab verwässert wäre. Ich solle mich umgehend wieder dorthin begeben und eine neue Probe abgeben. ( Für mich unmöglich da ich keinen frei mehr bekommen habe) das habe ich dann auch so beim Institut gesagt. Mir wurde jetzt ein Ausweichtermin gegeben den ich versuche irgendwie einzuhalten. Nichts desto trotz habe ich beim Labor angerufen und wollte Auskunft über mein Blut sowie Urin haben. Erstaunlicherweise liegen von meiner Person keine Ergebnisse vor sodass mir hier ein vorgelogen wurde und ich aufgrund irgendwelcher Umstände vom Pech verfolgt bin. Ich bin am Ende mit den Nerven. Ich weiß nicht weiter. Die Frist der Fsst läuft auch bald ab sodass alles vermutlich umsonst war.

Ich habe nun schon 2 mal versucht die Laborergebnisse anzufordern allerdings gibt es darauf keine Reaktion obwohl im Vorfeld vertraglich geregelt ist das ich auf meine Daten einsicht nehmen darf. Laut dem Institut können auch nur Kopfhaare verwendet werden was die Sache für mich um eine Lücke zu schließen unmöglich macht.

Vlt hat einer einen Tipp. Habe nun schon überlegt den Antrag bei der Fsst zurückzuziehen und einen neuen zu stellen und die Mpu zu wiederholen. Allerdings habe ich bedenken das die Abstinenz dann nich annerkannt wird und ich dann durchfalle aufgrund dessen. Wie soll ich mich verhalten?
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 20.05.2022, 08:18
Beitrag #2





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Die Frist der FEB wird ohne große Probleme verlängert werden (erst Recht wenn man nachweisen kann, dass das Gutachten noch nicht fertig ist).

Schaue, dass du den Termin beim MPI bekommst. Hier Lügen zu vermuten bringt dich auch nicht weiter, auch wenn ich deinen Groll verstehen kann.
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FrecherFritz
Beitrag 20.05.2022, 13:43
Beitrag #3


Neuling


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Ok vielen Dank für die Hilfe. Ich werde versuchen die Frist ein 3. Mal aufzuschieben und ggf. nochmal die Mpu zu machen sofern mein Gutachten als negativ durch die fehlende Urinkontrolle bzw den zu geringen Kreatininwert als negativ betrachtet wird. Was anderes bleibt mir wohl nicht übrig.
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Kai R.
Beitrag 20.05.2022, 16:52
Beitrag #4


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Ich verstehe nicht das Problem. Es geht doch nur darum, die Urinprobe erneut abzugeben. Das muss doch machbar sein und dann wird das Gutachten (positiv) erstellt.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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FrecherFritz
Beitrag 20.05.2022, 20:07
Beitrag #5


Neuling


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Ja war während der Abstinenznachweise auch machbar allerdings ist auch die Geduld die der Arbeitgeber aufbringen musste durch solch Vorfälle irgendwann aufgebraucht und momentan ist es nicht möglich mal eben schnell frei zu bekommen um dann die Probe kurzfristig abzugeben (Urlaubszeit, kritische Infrastruktur, Corona, Ostkonflikt) . Wäre ich arbeitslos könnte ich jeden morgen Urin abgeben aber mit Fahrrad eben schnell ist irgendwie nicht so einfach. Der Job ist mir wichtig und soll auch erhalten bleiben. Deswegen werde ich es wohl mit einer neuen MPU mit festen Termin versuchen.

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ulm
Beitrag 20.05.2022, 21:32
Beitrag #6


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Gerade, wenn Dir an dem Job liegt, solltest Du so schnell wie möglich Sicherheit haben und die MPU bestehen. Dann bist Du auch konzentrierter im Job.
Rede mit Deinem Vorgesetzten.
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Michel051
Beitrag 21.05.2022, 20:00
Beitrag #7


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Eine bzw zwei Fahrten mit dem Taxi dürften deutlich günstiger sein als eine neue MPU.
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FrecherFritz
Beitrag 29.05.2022, 13:50
Beitrag #8


Neuling


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Sooo ein kurzes Feedback um zu sagen wie es ausging. Den Termin zur UK konnte ich noch wahrnehmen....nun ist es aber leider so das ja ein ausführlicher Therapiebericht benötigt wird ( nicht nur eine Bescheinigung die über die Psychotherpeutischen Stunden nachweist ) diese Frist zur Abgabe ist nun abgelaufen da ich innerhalb der 2 Wochen keinen Bericht bekommen habe ( Psychotherapeutin hat 3 Wochen Urlaub sodass es unmöglich war diesen in der Frist zu bekommen ) mal schauen ob ich deswegen ein Negativ Gutachten bekomme obwohl ich um Fristverlängerung gebeten habe. Mehr kann ich leider nicht tun....drückt die daumen
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FrecherFritz
Beitrag 06.07.2022, 18:28
Beitrag #9


Neuling


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Hallo zusammen,

ich habe gestern mein MPU Gutachten bekommen wo es um Alkoholfahrt (Alkoholmissbrauch) mit Drogenmissbrauch also Mischkonsum geht.

Die Fragen die die Führerscheinbehörde an die Begutachtende Stelle gestellt hat wurden alle positiv für mich beantwortet ABER.... ich befinde mich derzeit nich in psychotherapeutischer Behandlung bzgl. Depression woraufhin die Gutachterin mitten im Gutachten eine empfehlung für ein verkehrsmedizinisches Gutachten ausgesprochen hat. Dieser Satz in diesem Gutachten macht mich stutzig und ich weiß nicht ob es nun trotzdem positiv ist oder nicht da ja die eigentlich zu beantworteten Fragen positiv behandelt wurden in Gutachten.

Eigentlich zählt doch nur die letzte Seite was unten steht oder nicht?

Bin etwas verwirrt
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Hornblower
Beitrag 06.07.2022, 19:14
Beitrag #10


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Themen verbunden.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Herbie56
Beitrag 06.07.2022, 21:14
Beitrag #11


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Da sind wir schon zu zweit, ich bin auch verwirrt.
Es tut mir Leid, aber aus dem, was du schreibst, kann ich keinen Honig -sprich sinnvolle Antwort- saugen.

Am besten stellst du das Gutachten anonymisiert hier zur Verfügung.


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faber est suae suisque fortunae
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MsTaxi
Beitrag 06.07.2022, 21:46
Beitrag #12


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Kannst du die Stelle(n), wo es um das verkehrsmedizinische Gutachten geht, mal abtippen? Geht vielleicht schneller als fotogtafieren, anonymisieren und einstellen?

Meiner Meinung nach dürfte es sich darum drehen, dass es, um die MPU positiv zu machen, ein Gutachten braucht, das erklärt, dass die Depression die Fahreignung nicht beeinträchtigt.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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FrecherFritz
Beitrag 06.07.2022, 23:51
Beitrag #13


Neuling


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Danke für die schnellen zahlreichen Antworten.


Also die Fragestellung der Führerscheinstelle lautete:
"Ist zu erwarten dass der o.g. auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigten Alkoholeinfluss führen wird und liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere F7hren eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?

Kann der o.g. trotz der Hinweise auf (frühere) Drogeneinnahme/Drogenabhängigkeit ein Kraftfahrzeug sicher führen? Liegt eine insbesondere stabile Abstinenz vor und ist deshalb nicht zu erwarten, dass der o.g. weiterhin Betäubungsmittel nimmt oder andere psychoaktiv wirkende Arzneimittel oder Stoffe missbräuchluch konsumiert?

Die Antworten wurden auf der letzten Seite wie folgt beantwortet:

Es ist nicht zu erwarten, dass Herr...auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird und im Zusammenhang mit dem früheren Alkohlonsum keine beeinträchtigungen vordie das sichere führen eines kraftfahrzeuges in Frage stellen.

Herr...kann trotz der Hinweise auf (frühere) Drogeneinnahme/Drogenabhängigkeit ein Kraftfahrzeug sicher führen. Es liegt eine insbesondere stabile Abstinenz vor und ist deshalb nicht zu erwarten, dass Herr ...weiterhin Betäubungsmittel nimmt oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe missbräuchlich konsumiert.


Soweit sind diese fragen von der führerscheinbehörde positiv beantwortet wurden. Jetzt aber ein absatz der ins Gutachten geschrieben wurde. Er bezieht sich auf eine psychotherapeutische behandlung die ich derzeit immernoch wahrnehme um eben mein leben weiterhin aufzuarbeiten und meine depressionen zu besiegen. Dort wurde geschrieben:

Aus Verkehrsmedizinischer sicht wurden keine somatischen beeinträchtigungen festgestellt, die unter Berücksichtigung der Grundsätze der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung das ausreichend sichere führen von Kraftfahrzeugen ausschließen.
Bei Herr... Wurden relevante Symptome auf psychatrischem Gebiet bekannt, die im zusammenhang mit dem drogenkinsum und alkoholkonsum stehen könnnen. Aufgrund der vorliegenden befunde kann derzeit nicht von einer ausreichenden ärtzlichen betreuung und stabilität ausgegangen werden. Aus verkehrsmedizinischer sicht ist die durchführung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens hinsichtlich der bestehenden psychatrischen erkrankung anzuraten, da die depressive Störung erst kurz vor der Begutachtung im januar 2022 erstmalig diagnostiziert worden ist, die generalisierte Stördiagnostik zum Begutachtungszeitpunkt noch ausstehend war und die ambulante online behandlung erst über einer kurzzeitigen zeitraum erfolgt sind. Die behandlung ist noch nicht abgeschlossen. Die beurteilung einer etwaig bestehenden psychischen befundstabilität sollte daher einer verkehrsmedizinischen begutachtung überlassen bleiben.

(Es sei angemerkt das ich leider erst einen therapeutischen platz im januar 22 bekommen habe was da natürlich jetzt so nicht steht)

Also der letzte Absatz könnte mir einen negativ eintrag sichern obwohl dies damals garnicht die Fragestellung über meine psychische Verfassung gab?

Ist mein Gutachten Positiv oder eher negativ?

Sorry das sind 30 seiten und das iben geschriebene das wichtigste für mich aber leider undurchsichtig. Bitte um hilfe von leuten die sich bei ihrer Antwort zu 99 % sicher sind diese frage auch beantworten zu können.
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Falo999
Beitrag 07.07.2022, 07:10
Beitrag #14


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Die MPU ist erstmal postive für dich, dazu meinen Glückwunsch !!!.


Allerdings wurde bei der MPU festgestellt das es eine Depression vorliegt die halt relevant sein kann.

Wenn die FSST sich das Gutachten genau durchschaut kann es sein das ein zusätzliche ärtzliches Gutachten (äG) anfordert.

Beim äG gibt es halt anders als bei der MPU kein pschologisches Gespräch es geht also nur darum ob deine Depression deine Fahreignung bereinflußt.
So ist das äG meistens deutlich einfacher zu bestehen , allerdings ist das halt wieder zusätzliche lauferei und auch nochmal 400-800€ für das äG.
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FrecherFritz
Beitrag 07.07.2022, 10:00
Beitrag #15


Neuling


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Ja prima dann kann ich das Gutachten vorerst schonmal der Führerscheinbehörde schicken ohne das direkt eine Nichteignung eingetragen wird *freu*

Ich nehme weder Medikamente nich sonst irgendwelche Substanzen gegen die Erkrankung. Die MPU Ärztin konnte das nicht feststellen trotz Therapiebericht meiner Psychologin der aussagt das ich stabil bin. Also ist schon alles komisch ehrlich gesagt wenn die Ärztin das nicht kann wer dann. biggrin.gif

Jetzt noch eine Lachnummer dazu....ich bin gelernter Lokführer und fahre seit jahren 😃 und soll nun zusätzlich eventuell ein äg nachweisen obwohl ich alle 2 jahre untersucht werde und als geeignet gelte.

Nochmal bis zu 800 € zahlen ist ja kein Wunder das ich depressiv werde. biggrin.gif
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 07.07.2022, 10:04
Beitrag #16





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In der Regel folgt ein äG nur bei Verdacht auf bipolare Störung oder schwere Depression.

Wenn also z.B. den Psychotherapeut dir bescheinigt, dass keine Anzeichen dafür vorliegen, kommst du wahrscheinlich um ein äG herum.

Und der Empfehlungsausspruch hat im Gutachten eigentlich nichts zu suchen. Ich würde das Gutachten auch erstmal abgeben und schauen was die FEB daraus macht.
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FrecherFritz
Beitrag 07.07.2022, 11:21
Beitrag #17


Neuling


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Danke panzerkroete,

Ja so sehe ich das auch das diese empfehlung irgendwie überflüssig ist in dem gutachten zumal meine therapeutin einen bericht hingeschickt hat der ihrer meinung nach keine bedenken zur fahreignung beeinhaltet.

Also zusammengefasst muss ich sagen....eine mpu gemacht zu haben ist sehr gut für mich aber dieses ganze drum herum was da bei mir speziell passiert ist und nachgeordert wurde ist echt hart. ( Nach der mpu nochmals zur UK, dann einen therapiebericht gefordert, dann fehlte aufeinmal der stempel auf den bericht obwohl der elektronisch gesendet wurde, dann wieder den bericht abstempeln lassen der dann angeblich nicht fristgerecht eingegangen war und nicht mehr berücksichtigt wurde und zu guter letzt nochmal ein äg welches empfohlen wird ibwohl die ärztin der untersuchungsstelle genau solche sachen einschätzen sollte meiner meinung nach.

Ich habe hier auch einige Gutachten aus dem Forum gelsen und keinen einzigen gehabt der sowas machen musste. biggrin.gif

Der brief ist jetzt aufjedenfall weggeschickt. Und jetzt heisst es warten es warten was da noch kommt.

Sobald ich was weis halte ich euch auf dem laufenden. Ich denke das ist eine eher seltene erfahrung sodass es hier im Forum hilfreich ist.

Wenn noch einer eine Einschätzung dazu hat wäre ich dankbar damit ich heute gut schlafen kann smile.gif
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Lars
Beitrag 07.07.2022, 11:33
Beitrag #18


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Zitat (FrecherFritz @ 07.07.2022, 12:21) *
Ich habe hier auch einige Gutachten aus dem Forum gelsen und keinen einzigen gehabt der sowas machen musste. biggrin.gif
Doch, solche Fälle gab es schon, wenn auch nur wenige, das stimmt schon.

Auch den bürokratischen Ärger hatten hier schon so einige, auch damit stehst du nicht allein.


Zitat
Sobald ich was weis halte ich euch auf dem laufenden. Ich denke das ist eine eher seltene erfahrung sodass es hier im Forum hilfreich ist.
Auf jeden Fall.

Zitat
Wenn noch einer eine Einschätzung dazu hat wäre ich dankbar damit ich heute gut schlafen kann smile.gif
Ich denke, dass ein ÄG eher unwahrscheinlich ist. Vielleicht will die FSSt nochmal einen aktuellen Bericht deiner Therapeutin, vielleicht passiert auch überhaupt nichts und du bekommst direkt einen neuen FS.
Von daher würde ich sagen, dass einem ruhig Schlaf nichts im Wege steht!


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Wandel dich, nicht das Klima!
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FrecherFritz
Beitrag 12.04.2023, 14:59
Beitrag #19


Neuling


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Wenn auch spät will ich nun nochmals sagen wie alles ausging. Ein ausführlicher Bericht meiner Therapeutin sollte nochmals zur Führerscheinstelle gesendet werden. Nach Einsicht wurde es recht entspannt und es konnte ein Führerschein ausgestellt werden. smile.gif Danke fü die tatkräftigen Ratschläge smile.gif Alles Gute
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 09:10