Verbot für Fahrräder und Mofas |
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Verbot für Fahrräder und Mofas |
17.05.2022, 14:07
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 67 Beigetreten: 18.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16075 |
ein nicht befestigerter Weg durch ein privates Grundstück mit einem beschilderten öffentlichen Wanderweg (eigentlich Trampelpfad) wird auch von Fahrradfahrern und Mofas benutzt. Mit den Fußgängern hat der Grundstückseigentümer kein Problem. Aber für Fahrradfahrer und Mofas ist der Weg nicht wirklich geeignet. Für diese Nutzungen (Fahrrad und Mofas), eigentlich auch für alle Krafträder, soll der Weg nun gesperrt werden. Braucht man da wirklich zwei Schilder (VZ 254 und 256) oder gibt es da vielleicht auch eine zulässige Kombination ähnlich wie VZ 260? Seppk |
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17.05.2022, 14:10
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Du meinst so:
Das kann man auf einem Zeichen kombinieren. Aber warum nimmt man nicht einfach Vz 250? Oder alternativ Vz 239. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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17.05.2022, 14:31
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6058 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
VZ239 und VZ250 erlauben aber immer noch das Fahrrad durchzuschieben, was eventuell auch nicht vorgesehen ist
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17.05.2022, 15:05
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 67 Beigetreten: 18.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16075 |
Das kann man auf einem Zeichen kombinieren. Aber warum nimmt man nicht einfach Vz 250? Oder alternativ Vz 239. Ja, genau. Oft sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht .... Danke für den Hinweis. VZ239 und VZ250 erlauben aber immer noch das Fahrrad durchzuschieben, was eventuell auch nicht vorgesehen ist Ja. Danke für den Hinweis. Das wäre noch zu klären, ob schieben erlaubt sein soll. |
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17.05.2022, 15:21
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24265 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Schilderaufstellung durch Privatleute ist problematisch, weil damit der Eindruck erweckt wird, dass dies eine öffentlich-rechtliche Anordnung ist. Besser wäre also ein Schild mit Text.
Falls es in Bayern ist, wird's noch komplizierter, weil dort auf Feldwegen Radfahren und Spazierengehen zu Erholungszwecken von der Verfassung ausdrücklich zugelassen ist. Dort sind Verbotsschilder ohne Hinweis auf einen gesetzlichen Grund unwirksam, und Sperren sind nur nach Unterrichtung der unteren Naturschutzbehörde zulässig, siehe Art. 27-36 BayNatSchG. Ob es ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern gibt, weiß ich nicht. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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17.05.2022, 15:53
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7530 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
VZ239 und VZ250 erlauben aber immer noch das Fahrrad durchzuschieben, was eventuell auch nicht vorgesehen ist Wäre bei 254 aber nicht anders, denn ein adschieber ist ein Fußgänger.Rapits durchaus mögliche Kreation einer "Kraftfahrtstr. für Arme" erlaubt aber das Autofahren ... |
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17.05.2022, 15:59
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#7
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 538 Beigetreten: 22.11.2019 Mitglieds-Nr.: 86094 |
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17.05.2022, 16:09
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2648 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 |
Warum kein übersteigbarer Zaun wie bei Wildschutzgebieten?
Ein Zauntritt mit Durchlaß für Hunde oder so ein Weidedurchgang? Gruß Acki |
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17.05.2022, 16:13
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3144 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Es fragt sich, warum ein ... Wanderweg (eigentlich Trampelpfad) überhaupt beschildert sein muss?Sieht man nicht, dass das ein Wanderweg bzw. Gehweg ist? Offensichtlich nicht Jeder: ...wird auch von Fahrradfahrern und Mofas benutzt. -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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17.05.2022, 16:43
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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17.05.2022, 23:19
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7530 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Es fragt sich, warum ein In den meisten Naturschutz- und Forstgesetzen gilt das freie Betretungsrecht der freien Natur auch für Radfahrer auf Wegen, auf allen Wegen. Nur einige Bundesländer braten eine Extrawurst wie Ba-Wü mit der 2-m-Regel, außerhalb des Waldes tanzt m.E.n. kein Land aus der Reihe, also gibt es per Default keine reinen Wanderwege ohne Beschilderung, mit denen man aber eigentlich auch nicht so ohne weiteres ohne gute Begründung die Gesetzeslage konterkarieren darf.... Wanderweg (eigentlich Trampelpfad) überhaupt beschildert sein muss? Sieht man nicht, dass das ein Wanderweg bzw. Gehweg ist? |
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18.05.2022, 07:45
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1264 Beigetreten: 23.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75776 |
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18.05.2022, 11:07
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Sieht man nicht, dass das ein Wanderweg bzw. Gehweg ist? Was für manche ein Wanderweg ist, ist für andere wieder was anderes.Bilder von der Situation wären da hilfreich. Infos über Grundbesitz und ob und wenn dann wie eine Widmung vorhanden ist wäre auch von interesse. Alles andere ist rein spekulativ. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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20.05.2022, 06:53
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2922 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Bilder von der Situation wären da hilfreich. Infos über Grundbesitz und ob und wenn dann wie eine Widmung vorhanden ist wäre auch von interesse. Ich würde einfach davon ausgehen, dass dieser Weg nicht gewidmet ist. Da durch die Widmung normalerweise die Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflichten an die jeweilige Gemeinde übergehen, wird das von den Gemeinden immer sehr "ungern" gemacht. Warum kein übersteigbarer Zaun wie bei Wildschutzgebieten? Ein Zauntritt mit Durchlaß für Hunde oder so ein Weidedurchgang? Und das verbietet das darüber Heben des Fahrrades und das anschließende weiter Fahren wie genau? |
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20.05.2022, 08:06
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Ich würde einfach davon ausgehen, dass dieser Weg nicht gewidmet ist. Du glaubst gar nicht wie viele Straße immer noch nicht gewidmet sind.Da durch die Widmung normalerweise die Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflichten an die jeweilige Gemeinde übergehen, wird das von den Gemeinden immer sehr "ungern" gemacht. ... Diese Seite der Straße bis Mitte Schienen gehört der DB und ist nicht gewidmet Daher stehen rechts Parkregeln von Park-Control incl viel höherem Preis als München eh schon verlangt, aber die Stadt ist dennoch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Ist ein Weg offensichtlich öffentlich (was auch bedeutet "schweigend geduldet") dann gilt schon mal die StVO. Egal wem was gehört. Feld-Waldwege gehören oft einem Bauern oder sonst wem, sind eher seltener gewidmet (vor allem By und Sa widmet Feldwege) und dennoch gibt es grad für Fußgänger und auch Radler ein Betretungsrecht. Da hilft es evtl auch zu wissen wie lange den der Weg existiert. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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20.05.2022, 10:14
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2648 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 |
Warum kein übersteigbarer Zaun wie bei Wildschutzgebieten? Ein Zauntritt mit Durchlaß für Hunde oder so ein Weidedurchgang? Und das verbietet das darüber Heben des Fahrrades und das anschließende weiter Fahren wie genau? Gar nicht. Verbieten tut es ein Schild. Es macht es nur schwieriger und hält dadurch einige ab die aus Bequemlichkeit am Schild vorbei fahren. gruß Acki |
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20.05.2022, 11:23
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#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24265 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wäre in Bayern rechtswidrig (BayNatSchG, s.o.). Ich bin mir unsicher, ob ein rechtswidriges Hinternis Schadensersatzansprüche auslöst, wenn jemand darüber stolpert oder damit kollidiert.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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20.05.2022, 11:35
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#19
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 538 Beigetreten: 22.11.2019 Mitglieds-Nr.: 86094 |
Es fragt sich, warum ein In den meisten Naturschutz- und Forstgesetzen gilt das freie Betretungsrecht der freien Natur auch für Radfahrer auf Wegen, auf allen Wegen. Nur einige Bundesländer braten eine Extrawurst wie Ba-Wü mit der 2-m-Regel, außerhalb des Waldes tanzt m.E.n. kein Land aus der Reihe, also gibt es per Default keine reinen Wanderwege ohne Beschilderung, mit denen man aber eigentlich auch nicht so ohne weiteres ohne gute Begründung die Gesetzeslage konterkarieren darf.... Wanderweg (eigentlich Trampelpfad) überhaupt beschildert sein muss? Sieht man nicht, dass das ein Wanderweg bzw. Gehweg ist? Wie kommst Du jetzt auf Naturschutz- und Forstgesetz? |
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20.05.2022, 12:44
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7530 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
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20.05.2022, 13:33
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Daher stehen rechts Parkregeln von Park-Control incl viel höherem Preis als München eh schon verlangt, ...weswegen ich gegenüber parke, da kostet es nichts. Man muss nur alle 2 Stunden (ok, wenn man es egschickt anstellt, alle 2 1/2 Stunden) 1/2 m vor oder zurück fahren und die Parkscheibe drehen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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20.05.2022, 18:33
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#22
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24265 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Was für ein unnötiges und bürgerunfreundliches Theater! Gibt's da keine Parkuhren, die sich von alleine weiterdrehen?
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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21.05.2022, 11:29
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Man muß ja nicht unbedingt am HBF parken.
In der Nähe gibt es günstigere Parkgaragen. Und wenn man als RA nach München kommt um vor Gericht zu erscheinen, dann kommt man eh mit dem Zug und geht zu Fuß die 500 m zum Gericht. Kost ja bald nur noch 9€ hin und zurück. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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21.05.2022, 11:33
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#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6501 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
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21.05.2022, 11:35
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#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Da hab ich jetzt nicht geguckt, aber M > Hof dauert mit dem RE 3 h. Fährt man dann mit der VLB nach Plauen ist man knapp eine halber Stunde länger unterwegs wie mit dem Auto.
Kann dafür jedes WoE hin und zurück fahren und das für 9€. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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21.05.2022, 15:38
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1601 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Und das jetzt alles was mit einem Wanderweg zu tun ?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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21.05.2022, 15:44
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24265 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Die Verbindung mit dem Thema ist die Frage der Widmung, die sowohl bei Parkplätzen der DB als auch beim besagten Wanderweg besteht. Zudem scheint der TE wenig Interesse an seiner Fragestellung zu haben, da kommt die werte Forengemeinde gerne ins Plaudern.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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21.05.2022, 20:17
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Und das jetzt alles was mit einem Wanderweg zu tun ? Daß solche Wege nicht gewidmet sein müssen. Wie gut die Hälfte aller Straßen nicht gewidmet ist.-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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21.05.2022, 23:13
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1601 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Noch 608...
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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21.05.2022, 23:43
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Und wenn man als RA nach München kommt um vor Gericht zu erscheinen, dann kommt man eh mit dem Zug und geht zu Fuß die 500 m zum Gericht. Stimmt, normalerweise fahre ich mit dem Zug. An jenem Tag vor 2 1/2 Jahren aber nicht, da musste ich ein Seminar im Hbf (IC-Hotel) halten und unmittelbar im Anschluss nach Nürnberg, Nähe Franken-Center, da bin ich halt mal mit dem Auto gefahren. Und habe die kostenlose Parkmöglichkeit (in Nürnberg gab es seinerzeit sogar kostenloses Laden) genutzt. Zumal die Fahrt mit 35 ct/km vergütet wurde, mit der Bahn hätte ich nur Ersatz der Fahrkarte bekommen Am Ende war es doch etwas zu anstrengend: auf der Fahrt nach Nürnberg am späteren Abend ereilte mich kurz vor der Abfahrt ein Sekundenschlaf. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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21.05.2022, 23:44
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24265 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Das geht schnell.
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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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23.05.2022, 12:05
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1601 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Deshalb der Name "Sekundenschlaf" ...
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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24.05.2022, 13:46
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 67 Beigetreten: 18.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16075 |
Schilderaufstellung durch Privatleute ist problematisch, weil damit der Eindruck erweckt wird, dass dies eine öffentlich-rechtliche Anordnung ist. Besser wäre also ein Schild mit Text. Danke für den Hinweis. Ist in diesem Falle nicht problematisch, denn ich bin ja das Amt. Falls es in Bayern ist, wird's noch komplizierter, weil dort auf Feldwegen Radfahren und Spazierengehen zu Erholungszwecken von der Verfassung ausdrücklich zugelassen ist. Dort sind Verbotsschilder ohne Hinweis auf einen gesetzlichen Grund unwirksam, und Sperren sind nur nach Unterrichtung der unteren Naturschutzbehörde zulässig, siehe Art. 27-36 BayNatSchG. Ob es ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern gibt, weiß ich nicht. Danke für den Hinweis. Ja, es ist in Bayern. Aber es wird nicht komplizierter, weil es kein Feldweg, sondern ein Trampelpfad ist, der sich (eigentlich) nicht zum Radfahren eigenet. Und als "Sperre" sehe ich ein Verkehrszeichen nicht an. Damit wäre nur eine tatsächliche Absperrung, Schranke o.ä. gemeint. |
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24.05.2022, 14:12
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Damit wäre nur eine tatsächliche Absperrung, Schranke o.ä. gemeint. Pardon, das ist falsch. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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25.05.2022, 10:00
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 67 Beigetreten: 18.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16075 |
Bilder von der Situation wären da hilfreich. Infos über Grundbesitz und ob und wenn dann wie eine Widmung vorhanden ist wäre auch von interesse. Alles andere ist rein spekulativ. Ja, stimmt. Es geht um folgende Situation: Am Ende einer gewidmeten Ortsstraße am Waldrand beginnt der Weg. Der Weg ist in Privatbesitz und nicht gewidmet. Allerdings wird er tatsächsächlich öffentlich genutzt (Fußgänger und Radfahrer, früher auch Mofafahrer). Hier ein Video der Situation, kommend auf der Ortsstraße, dann hinein in den Waldpfad: Video und Fotos vom weiteren Wegverlauf: Damit wäre nur eine tatsächliche Absperrung, Schranke o.ä. gemeint. Pardon, das ist falsch. Dann haben wir - zumindest naturschutzrechtlich - zunächst ein Problem. Ich gehe aber davon aus, dass man in diesem Falle von der Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung erwirken könnte. |
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25.05.2022, 11:06
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7530 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
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25.05.2022, 12:05
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
ja, der da. Warum?
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25.05.2022, 13:46
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Da ist ja sogar ein Handlauf. Das macht den Weg optisch offiziell.
Im ersten Bild kann man augenscheinlich auf einen Waldweg kommen und gewidmet müssen diese nicht, können aber grad in Bayern sein. Das zweite Bild mit den Wurzeln sieht mir dann wieder nur nach schlampigen Trampelpfad aus und wo so die Wurzeln rausgucken sieht das nicht besonders gesund für die Pflanzen aus. Ich würde sagen: Wenn man offiziell will, daß dort ab Radl aufwärts nichts fahren soll, dann Schild hin und kontrollieren. Eine andere Möglichkeit seh ich da jetzt nicht außer der Besitzer entzieht die Flächen der Öffentlichkeit > Zaun drum rum. Nachtrag. Den Link vom Mueck hab ich mir jetzt erst angesehen. Das ist ja ein wohl offizieller Wanderweg. Ob da der Besitzer einfach einen Zaun drum rum machen kann? -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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25.05.2022, 14:54
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Ich finde interessant, dass von unten her Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas verboten sind, und von oben her nur Mofas. Wahrscheinlich, weil von oben her weniger große Kräder auf die Idee kommen, den Weg zu nutzen.
Die bereits vorhandene Beschilderung erklärt aber, warum der TE einfach auch für Fahrräder verbieten wollte. Ich halte die Idee, das mittels eines angepassten 260ers zu machen, gar nicht für so schlecht, auf 250er oder 239er reagieren Rad Fahrende bisweilen nicht so gut, wie auf ein explizites Fahrradverbot. Der Bewuchs kommt mit Zweiradverkehr eher nicht so gut zurecht. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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25.05.2022, 15:21
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24265 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Dann haben wir - zumindest naturschutzrechtlich - zunächst ein Problem. Ich gehe aber davon aus, dass man in diesem Falle von der Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung erwirken könnte. Die Naturschutzbehörde wird Dir aber nicht genehmigen, nur so ein StVO-Verkehrszeichen hinzustellen, das wäre unwirksam. Das Schild muss auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt, Art. 27 Abs. 3 S. 3 BayNatSchG Welcher gesetzliche Grund wäre das hier? Die Logik "er eignet sich zum Rad fahren nicht" funktioniert nicht. Wenn er sich nicht dazu eignet, kann man dort ja gar nicht Rad fahren. Also muss man's gar nicht erst verbieten, es geht ja eh nicht. Lies Dir doch mal die paar Artikel selber durch, es geht um Art. 26-36, vor allem aber 27 und 33. 35 könnte auch relevant sein. Vielleicht liefert Dir Art. 30 den Grund, ob das zutrifft, kann Dir hoffentlich die Naturschutzbehörde sagen. Kurz lesen kostet Dir nicht viel Zeit und Du verstehst das Problem und kannst mit denen viel besser kommunizieren. Ich weiß, Zeit ist ein knappes Gut in der Verwaltung. Aber am schnellsten ist langfristig der, der es richtig macht. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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25.05.2022, 18:10
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7530 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Ich finde interessant, dass von unten her Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas verboten sind, und von oben her nur Mofas. Vereinheitlichung wäre abseits von Bayern unnötig, denn jedes gute Naturschutzgesetz verbietet in der freien Natur abseits von Straßen eh Kraftfahrzeugverkehr aller Art incl. Mofas und S-Pedelecs außer Landwirtschaft, erlaubt aber gleichzeitig auch das Radfahren, und das auch nicht so leicht einschränkbar.Für Bayern ist j. zuständig ... |
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25.05.2022, 21:55
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#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Die Logik "er eignet sich zum Rad fahren nicht" funktioniert nicht. Wenn er sich nicht dazu eignet, kann man dort ja gar nicht Rad fahren. Eben bist du aber auf dem Wood-Way Wenn man ihn nicht befahren könnte, bräuchte man es nicht zu verbieten. Ungeeignet kann der Weg aber auch sein, obwohl man ihn befahren kann. Nämlich insbesondere deshalb, weil man z.B. die Wurzeln schädigt. Über die man zwar drüberfahren kann. Aber das tut der Natur nicht gut. Und genau das sehe ich dort als aller Wahrscheinlichkeit nach als gegeben an. Hast du das Video angeschaut? Wandernde Füße kann die Flora und Fauna viel eher verkraften, als schmale Zweiradreifen. Daher halte ich den Weg für ungeeignet zum Befahren und sperrwürdig. Nach meiner bescheidenen Meinung von weiter weg betrachtet. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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26.05.2022, 10:14
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#43
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24265 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Merkwürdigen Sprachgebrauch pflegen die Juristen.
Aber ich kann das erst mal so annehmen. Nur: Beim Begehen werden die Wurzeln ebenso beschädigt, und auch das Begehen tut der Natur nicht gut. Warum soll dann das eine verboten sein und das andere erlaubt? Im gebotenen Einzelfall verbietet man stets beides, wenn zwingende Gründe des Naturschutzes entgegenstehen - etwa geschützte Vögel dort brüten. Dass hier nur das Radfahren verboten werden soll ohne Gründe, die sich spezifisch auf das Radfahren beziehen, zeigt m.E., dass man hier auf dem Holzweg ist. Außerdem ist die Frage, ob die Wurzeln beim Befahren stören, oder die Fahrzeuge die Wurzeln beschädigen. Letztlich wird überall, wo ein Weg vorhanden ist, durch den Weg die frei wurzelnde Natur eingeschränkt und sie wird beschädigt, wo sie doch Wurzeln schlägt. Alleine die Beschädigung von Wurzeln etc. ist daher kein geeignetes Kriterium, um die Geeignetheit eines Wegs festzulegen. Schließlich wird überall, wo Menschen sich bewegen, dadurch die Natur negativ beeinflusst. Wäre das bereits eine tragfähige Begründung, könnte man überall das Betreten und Befahren verbieten - was aber durch die Landesverfassung garantiert ist - somit scheidet es in Bayern als Begründung aus. Ein weiterer Punkt: An diesem Punkt ist der Schaden an der Natur bereits eingetreten. Weiteres Befahren oder Begehen führt kaum noch zu weiteren Schäden. Wenn man diesen Weg dagegen verbietet, werden die Leute anderswo fahren. Es besteht die Gefahr, dass die sich dann irgendwo durchquetschen, wo gar kein Weg ist und größere Wege zu befürchten sind. P.S. Ist dann eigentlich eine Wiese ungeeignet zum Mähen, wenn durch das Mähen die Pflanzen beschädigt werden? ***************************** Um mal wieder zurück zum Anliegen des TE zu kommen und die kurze Replik zu @rapit zu beenden: Ich würde überlegen, welcher fahrradspezifische Grund mich dazu bewegt, das Radfahren verbieten zu wollen. Denkbar wäre hier, dass der Weg schmal ist und Radfahrer daher immer wieder vom Weg abweichen werden, was dann zu Schäden in der Umgebung des Wegs führt. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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26.05.2022, 15:12
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#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Beim Begehen werden die Wurzeln ebenso beschädigt Nein, angeblich nicht. ..., werden die Leute anderswo fahren. Es besteht die Gefahr, dass die sich dann irgendwo durchquetschen, wo gar kein Weg ist und größere Wege zu befürchten sind. Du weißt doch, dass man juristisch vom normgerechten Alternativverhalten ausgeht. Das ist ein kleinerer Umweg über befestigte Straßen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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26.05.2022, 18:52
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#45
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1601 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Nein, angeblich nicht. Nicht nur angeblich. 80 kg auf Schuhgröße 45 vs. 80 kg auf einem Fahrradreifen. Lass Dir auf den Fuß treten oder mit dem Fahrrad drüberfahren. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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26.05.2022, 20:34
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#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7530 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Da ist ja sogar ein Handlauf. Das macht den Weg optisch offiziell. ... und nicht zu vergessen die kleine Brücke.Das halbe Dutzend Häuschen dort, wo das Video startet, gehören (im Gegensatz zu den Häusern weiter östlich) zu der Gemeinde, wo der Weg hinführt. Ich vermute also stark, dass es den Weg schon länger gibt und womöglich sogar entsprechende Wegerechte eingetragen sind. Womöglich sogar älter als die Bäume, was rücken die auch den Weg so auf die Pelle! Lass Dir auf den Fuß treten oder mit dem Fahrrad drüberfahren. Der Reifen ist sozusagen auch eine Federung des Rades (lange Zeit die einzige), auch weil er sich in Grenzen flexibel dem Untergrund anpasst ... |
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26.05.2022, 20:41
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#47
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Kennst du übrigens den Unterschied zwischen einem Stockhieb und einem Gummiknüppel der Polizei?
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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26.05.2022, 20:54
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#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7530 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Noch nicht ...
Wie ist eig. der Unterschied beim Flächendruck von Auto- und Fahrradreifen? |
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27.05.2022, 07:35
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#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2922 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Beim Begehen werden die Wurzeln ebenso beschädigt Nein, angeblich nicht...., werden die Leute anderswo fahren. Es besteht die Gefahr, dass die sich dann irgendwo durchquetschen, wo gar kein Weg ist und größere Wege zu befürchten sind. Du weißt doch, dass man juristisch vom normgerechten Alternativverhalten ausgeht. Das ist ein kleinerer Umweg über befestigte Straßen.Du solltest Dich unbedingt einmal zu diesem Thema informieren. Die ersten Studien, die sich mit dem Thema befassen stammen aus den 90er Jahren. Und kommen alle zum Schluss, dass Fußgänger und Radfahrer bezüglich Schädigung der Umwelt als gleich bzw. sehr ähnlich anzusehen sind. Das folgende stammt zwar von einer MTB Seite, kann also in Deinen Augen wohl nicht stichhaltig sein, es werden aber die dazugehörigen Quellen genannt. Zitat Erosion und Wegeschäden Beim Vergleich der Verhaltensweisen von Mountainbikern, Wanderern und Reitern kann keine überproportional hohe Naturbelastung durch Mountainbiker festgestellt werden, die eine vordringliche Reglementierung dieser Nutzergruppe rechtfertigen würde. Auch von Wanderen sind lokale Erosionsschäden durch Trittfolgen bekannt.“ (Thomas Froitzheim (ADFC), Rolf Spittler (BUND), Leitbilder eines natur- und landschaftsverträglichen Mountainbikings, Bielefeld 1997, Seite 10) „Trotz Anwendung verschiedener Methoden konnte kein eindeutiger Zusammenhang zwischen den ökologischen Schäden und der Frequentierung durch Mountainbiker festgestellt werden. Die Erosionsschäden werden durch den hohen Nutzungsgrad der Wege und erosionsbegünstigende Faktoren des Geländes verursacht. …… Auch weitere Erosionsschäden im Siebengebirge konnten nicht eindeutig auf Mountainbiker zurückgeführt werden. Es liegt nahe, dass auch Wanderer, die sich abseits von Wegen aufhalten, für ökologische Schäden erheblich mitverantwortlich sind.“ (Universität Köln, Geographisches Institut, Ergebnisbericht zum Geländepraktikum „Natursportarten und Ökologie, Sommersemester 2002, Seite 59) „It has not been established in the research done to date, that mountain bikes have greater overall impact on tracks than do walkers. However, it is obvious that mountain bikes do have some different types of impact. The research to date indicates that it would not be appropriate to state that one is any „worse“ than the other.“ (Gordon R. Cressford, Off-Road Impacts of Mountain Bikes: A Review and Discussion, Science & Research Series No. 92, Dept. of Conservation, Wellington N.Z. 1995, Seite 26) „This study examined the relative impact of hikers, horses, motorcycles, and off-road cycles …… Multiple comparisons test results showed that horses and hikers (hooves and feet) made more sediment available than wheels (motorcycles and off-road bicycles) and that this effect was most pronounced on prewetted trails.“ (John P. Wilson, Joseph P. Seney, Erosional impact of hikers, horses, motorcycles, and off-road bicycles on mountain trails in Montana, Moutain Research and Development, Vol. 14, No. 1, 1994, Seite 77) Kein Unterschied zwischen Mountainbiking und Wandern hinsichtlich Bodenerosion, Vegetationsschäden und Artenreichtum. (Wilson & Seney, 1994; Thurston & Reader, 2001; Pickering, Hill, Newsome & Leung, 2009) Erosion von Pedelecs mit normalen Mountainbikes vergleichbar IMBA: A Comparison of Environmental Impacts from Mountain Bicycles, Class 1 Electric Mountain Bicycles, and Motorcycles: Soil Displacement and Erosion on Bike-Optimized Trails in a Western Oregon Forest Wozu ich keine Quelle gefunden habe, mir aber von einem Ranger im Nationalpark Gesäuse mitgeteilt wurde: Die Wegeschäden haben in Bereichen, in denen gar kein Fahrradverkehr möglich ist, in den letzten 10 Jahren dort sehr zugenommen. Dies liegt dessen Aussage nach ganz offensichtlich an der überwiegenden Benutzung von Wanderstöcken. An engen und steilen Abschnitten gibt es Bereiche, die wegen der Auflockerung mit den Stockspitzen dann bei jedem Regen weiter erodiert werden. Zudem sind Schäden am Wurzelwerk von Bäumen zu sehen, die eindeutig auf die Stockspitzen zurück zu führen sind (was die betroffenen Bäume im übrigen ziemlich wenig zu stören scheint). Zur konkreten, auf den Bildern zu sehenden, Situation. Ich sehe auf den Bildern keine Stelle, die ein Verbot von Radverkehr notwendig machen würde. Wenn man dann dazu noch die wohl sehr geringe Frequentierung dieses Weges (ansonsten wäre er im Bereich der Wiese nicht so zugewachsen und der lose Untergrund neben dem Geländer wäre deutlich in Mitleidenschaft gezogen) sieht, kann ich nicht verstehen, warum man da überhaupt Schilder aufstellen will bzw. sich darüber Gedanken macht. |
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27.05.2022, 11:31
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1601 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Du erwartest ernsthaft, dass der ADFC den Mountainbikern rät, das Biking im Wald zu lassen, weil da Schäden entstehen könnten? *räusper*
Rauchen ist übrigens völlig gesund! - rät Dr. Marlboro ... -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.04.2024 - 19:22 |