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> Bussonderfahrstreifen = Fahrstreifen? Radfahrstreifen = Fahrstreifen?
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Beitrag 17.05.2022, 13:09
Beitrag #1


Neuling
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Ist ein Bussonderfahrstreifen ein Fahrstreifen im Sinne von § 3 (3) Nr. 2 Buchstabe c) letzter Satz?
Zitat
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen [...] außerhalb geschlossener Ortschaften [...] für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h. [...]
[Diese Geschwindigkeitsbeschränkung] gilt [...] nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Gegeben ist eine Straße mit einem "normalen" Fahrstreifen je Richtung und einem Bussonderfahrstreifen nur in Richtung A. In Richtung B gibt es an einer Stelle auch eine "Linksabbiegespur". Gilt dort grundsätzlich keine Geschwindigkeitsbeschränkung?
Zur Veranschaulichung:
Fahrstreifen geradeaus in Richtung Süden | Fahrstreifen zum Linksabbiegen in Richtung Süden | Fahrtstreifen in Richtung Norden | Bussonderfahrstreifen in Richtung Norden

Gleiche Frage stellt sich auch zu Radfahrstreifen.

Auch interessant wäre, ob Bussonderfahrstreifen und Radfahrstreifen als Fahrstreifen im Sinne der VwV-StVO zu Zeichen 295 Randnummer 1 gelten.
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rapit
Beitrag 17.05.2022, 14:06
Beitrag #2


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Bussonderfahrstreifen sind Fahrstreifen, Radwege nicht.

In dem ganz kurzen Bereich der Linksabbiegerspur gilt dann tatsächlich Richtgeschwindigkeit, aber nur dort.


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Gamma_M1609
Beitrag 17.05.2022, 19:45
Beitrag #3


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Zitat (rapit @ 17.05.2022, 15:06) *
In dem ganz kurzen Bereich der Linksabbiegerspur gilt dann tatsächlich Richtgeschwindigkeit, aber nur dort.


https://www.google.com/maps/@49.3531157,9.1...#33;3m1!1e3
Würde hier dann auch Richtgeschwindigkeit gelten? Ist ja 1 Fahrspur Ri. Süden, 1 Linksabbiegerspur Ri. Süden, 1 Fahrspur Ri. Norden, 1 Beschleunigungsstreifen Ri. Norden?
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rapit
Beitrag 17.05.2022, 22:23
Beitrag #4


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Das ist nicht eindeutig zu beantworten, weil ein Beschleunigungsstreifen nach wohl h.M. nicht zur Fahrbahn der durchgängigen Straße gehören soll, sondern noch zu der einmündenden Straße. Fest steht dies auf Autobahnen. Bei anderen Straßen kann man das evtl. anders sehen.


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