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> MPU Verjährung, [Cannabis]
Mitglied100
Beitrag 12.05.2022, 16:35
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Leute, ich habe eben ein Schreiben zum Nachweiß meiner MPU von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen.

Ich möchte keine MPU machen, weil:
1. Die festgelegte Frist viel zu kurz ist
2. Ich gut mit Öffis voran komme
3. Die MPU-Kosten viel zu hoch sind
4. Ich demnächst Alkohol trinken will

Jetzt ist meine Frage:
Wenn ich auf meinen Führerschein freiwillig verzichte, verjährt die MPU trotzdem nach 15 Jahren oder muss ich Ihn entziehen lassen? (Bei Entzug verjähren Punkte bei Verzicht nicht)
Sollte ich den Führerschein aus Versehen zu früh anfordern: kann ich die Anforderung zurückziehen und die MPU verjährt weiter oder beginnen die 15 Jahre dann trotzdem neu?
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 12.05.2022, 16:42
Beitrag #2





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Beide Fragen sind mit "Ja" zu beantworten.

Punkte werden sowieso mit Neuerteilung gelöscht, also braucht man sich über die keine Gedanken machen, wenn man eh keine FE mehr hat.
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ulm
Beitrag 12.05.2022, 16:54
Beitrag #3


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Entzug ist teurer als freiwilliges abgeben.

Moderativer Hinweis:

Die Bitte um Löschung von Beiträgen aus dem Verkehrsportal-Forum müssen wir grundsätzlich ablehnen. In den Nutzungsbedingungen wird explizit auf Folgendes hingewiesen:
Zitat
Es besteht kein Anspruch auf das Löschen oder Ändern der geschriebenen Beiträge.

Insbesondere nach einer Löschung der Ausgangsfragestellung würden wesentliche Teile eines Themenstranges fehlen, mit der Folge, dass der inhaltliche Zusammenhang einer Diskussion nicht mehr nachvollziehbar wäre. Es bliebe daher nur noch die Möglichkeit, einen gesamten Themenstrang zu löschen. Dies würde dann aber auch alle darin enthaltene Beiträge von Mitgliedern betreffen, die ihre Beiträge keinesfalls gelöscht haben möchten.

Auch sehe ich keinen konkreten und/oder nachteiligen Grund, der ein nachträgliches Löschen zwingend erfordern würde.

Abschließend sei angemerkt, dass es sich bei dem hier betriebenen Informationsangebot "Verkehrsportal.de" u.a. um ein öffentliches Forum handelt, mit dem Ziel, den Besuchern die dauerhafte Möglichkeit einzuräumen, die sie interessierenden und von ihnen oder anderen diskutierten Sachverhalte frei zugänglich nachlesen zu können. In der Summe sollen die Diskussionen eine umfangreiche Informationsquelle darstellen, was durch nachträgliches Löschen konzeptionell untergraben werden würde. Die vollständige Beibehaltung von Diskussionssträngen und ihre freie Zugänglichkeit sind somit wesentlicher Bestandteil der Verkehrsportal-Konzeption.

Viele Grüße,
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Mitglied100
Beitrag 17.05.2022, 16:29
Beitrag #4


Neuling
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Mir sind noch ein paar Fragen eingefallen:
Sollte ich mir einen Anwalt nehmen wegen der Gerichtsverhandlung?
Welche Strafe (Neben den 500€ + 2 Punkte vom Busgeldkatalog) kommt noch auf mich zu?
Muss ich zu einer Gerichtsverhandlung?

Es war das erste Mal dass ich erwischt wurde & gefunden wurde auch nichts.
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Q-Treiberin
Beitrag 17.05.2022, 17:45
Beitrag #5


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Zu den 500 Euro Bußgeld kommen noch die Kosten des Verfahrens (Blutprobe, Verwaltungsgebühren, Auslagen) von roundabout 250 Euro.

Ansonsten… warum denkst Du an ein Gerichtsverfahren? Du wirst einen BGB bekommen mit den Kosten und etwas später dann ein Schreiben der FEB mit den weiteren Konsequenzen.


Edit
Warum eigentlich MPU? Du sprichst von 500 Euro, das wären aber nur die Kosten für eine Owi…
Wenn Du über 1,1 Umdrehungen hattest folgt ein Entzug der Fahrerlaubnis , eine Geldstrafe (weil Straftat) und eine Sperrfrist.
Wenn Du über 1,6 Umdrehungen hattest kommt dann zusätzlich noch eine MPU-Auflage.


Wenn Du hier also vernünftig beraten werden möchtest solltest Du auch alle Fakten auf den Tisch legen….


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Mitglied100
Beitrag 17.05.2022, 18:10
Beitrag #6


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zwischen 10-15 ng aktiv thc und 120 ng carbon im blut.
Ich bin falsch abgebogen und wurde kontrolliert & habe dann einen bluttest freiwillig gemacht, weil sie meinten, dass dann meine strafe milder wird.

Den Brief von der Führerscheinstelle habe ich schon bekommen. Ich soll eine MPU machen, in einer Frist, die nicht schaffbar ist. Ich verzichte auf meinen Führerschein.

Also muss ich vor Gericht? Welche Strafe kommt auf mich zu? Sollte ich einen Anwalt beauftragen oder wäre es unnötig rausgeworfenes Geld?
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Q-Treiberin
Beitrag 17.05.2022, 19:03
Beitrag #7


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Also Drogenfragestellung….
Da Du davon schriebst dass Du Alkohol konsumieren willst fragte ich mich ob es evtl. eine Alkoholfragestellung sein könnte….


Mit den jetzt genannten Werten dürftest Du Dich locker auf 12 Monate AN einstellen…

Und nein, vor Gericht musst Du nicht, das Geld für einen Anwalt kannst Du Dir sparen. Die Sache wird per BGB abgehandelt werden plus dann die Konsequenzen der FEB.
Welche Strafe auf Dich zukommt hab ich oben geschrieben.


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Mitglied100
Beitrag 17.05.2022, 19:09
Beitrag #8


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Sind sie sich wirklich sicher?
Ich habe eben mit einem Anwalt für Verkehrsrecht telefoniert und dieser meinte, ich soll unbedingt einen Anwalt einschalten, sonst müsste ich mit einer hohen Gerichtsstrafe rechnen.
Das wäre natürlich optimal.
Ich gehe bald auf ein Festival und trinke dort ganz viel Alkohol und bei einer Suchtberatung war ich schon, die meinten, ich muss bei einer Drogenmpu auch meinen Alkohol nachweißen, deswegen mache ich das nicht.
Bei der Kontrolle hatte ich 0.00 Promille.
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Q-Treiberin
Beitrag 17.05.2022, 19:36
Beitrag #9


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Zitat (Mitglied100 @ 17.05.2022, 20:09) *
Ich habe eben mit einem Anwalt für Verkehrsrecht telefoniert und dieser meinte, ich soll unbedingt einen Anwalt einschalten, sonst müsste ich mit einer hohen Gerichtsstrafe rechnen.
Naja, ich weiß natürlich was sonst noch für Informationen von Dir fehlen, aber normalerweise ist ein Anwalt in diesen Fällen nur verbranntes Geld.

Die Strafanzeige nach § 29 BtmG wird bei Ersttätern zu 99,9 % eingestellt und somit bleibt „nur noch“ das Bußgeldverfahren und die Folgen durch die FEB…

Deinen nachgewiesenen (heftigen) Drogenkonsum und das fahren unter Drogen bekommt kein Anwalt weg, also erspare Dir doch das Prozedere…


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Mitglied100
Beitrag 17.05.2022, 19:38
Beitrag #10


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Die Folgen durch die FEB sind: MPU sonst Führerschein weg?
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HabAuchNeMeinung
Beitrag 17.05.2022, 19:39
Beitrag #11


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Zitat (Mitglied100 @ 17.05.2022, 20:09) *
...Ich habe eben mit einem Anwalt für Verkehrsrecht telefoniert und dieser meinte, ich soll unbedingt einen Anwalt einschalten, sonst müsste ich mit einer hohen Gerichtsstrafe rechnen.


Was macht den der Anwalt beruflich so? think.gif

Klar meint der Anwalt das, von irgendwas muss der ja leben. whistling.gif

Das ganze ist rechtlich gesehen zunächst eine Ordnunswidrigkeit, dafür braucht man keinen Anwalt, zumal der eh nichts ändern kann.
Die Höhe der Strafe bei dieser Ordnungswidrigkeit ist wie oben geschrieben bei einem Ersttäter 500.- + Auslagen und 4 Wochen Fahrverbot.
Teurer wird das Thema Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, denn die wird bei diesen Werten mit Sicherheit entzogen. Das ist aber ein Verwaltungsrechtlicher Akt und hat mit der Ordnungswidrigkeit gar nichts zu tun.
Wenn Du dir die MPU sparen willst musst Du halt 15 Jahre warten, dann kannst Du die Fahrerlaubnis auch ohne MPU wieder bekommen.
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Q-Treiberin
Beitrag 17.05.2022, 19:41
Beitrag #12


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Zitat
Die Folgen durch die FEB sind: MPU sonst Führerschein weg?
Richtig.

Zitat (HabAuchNeMeinung @ 17.05.2022, 20:39) *
Die Höhe der Strafe bei dieser Ordnungswidrigkeit ist wie oben geschrieben bei einem Ersttäter 500.- + Auslagen und 4 Wochen Fahrverbot.
Nö, das Fahrverbot dauert einen Monat…


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Mitglied100
Beitrag 17.05.2022, 19:49
Beitrag #13


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Das hört sich gut an, damit bin ich auch einverstanden und bezahle.

Ich bin falsch abgebogen und wurde dann kontrolliert und habe auf einen "freiwilligen" bluttest diese thc-ergebnisse.
Anschließend hat der Arzt noch Koordinationstests mit mir gemacht, weil ich nicht belehrt wurde, dass diese freiwillig sind.

Jetzt nochmal eine ganz dumme frage:
Das war wirklich nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat und ich muss nicht vor Gericht und "nur" die oben beschriebe Strafe bezahlen?
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Q-Treiberin
Beitrag 17.05.2022, 19:57
Beitrag #14


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Ja…


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Mitglied100
Beitrag 17.05.2022, 20:02
Beitrag #15


Neuling
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Vielen Dank, sie haben mir den Tag versüßt.
Ich dachte schon ich muss ins Gefängnis oder eine hohe vierstellige Strafe bezahlen.

Mit der THC-Sucht habe ich keine Probleme aber ich lasse mir den Spaß bei meinem Festival nicht nehmen & verzichte auf Alkohol, obwohl ich 0,00 Promille bei der Kontrolle hatte.
Und auf den Führerschein und die MPU kann ich verzichten in der Großstadt.
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Philipp68
Beitrag 17.05.2022, 21:43
Beitrag #16


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Zitat (Mitglied100 @ 17.05.2022, 20:02) *
Und auf den Führerschein und die MPU kann ich verzichten in der Großstadt.


dann brauchst Du auch nicht auf den Alkohol verzichten wavey.gif
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Kai R.
Beitrag 18.05.2022, 07:50
Beitrag #17


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Zitat (Philipp68 @ 17.05.2022, 22:43) *
dann brauchst Du auch nicht auf den Alkohol verzichten wavey.gif

brauchst Du für eine normale Drogen-MPU eh nicht.

Was Dein Anwalt meint, könnte das Strafverfahren wegen Drogenbesitz sein. Das wird aber eh routinemäßig eingestellt, auch ohne Anwalt. Die Drogenfahrt ist nur eine Owi, das wird als Standardsache mit einem Bußgeldbescheid geahndet.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Mitglied100
Beitrag 18.05.2022, 09:03
Beitrag #18


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Sie ist nur eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn ich falsch abgebogen bin und die Koordinationstests gemacht habe?
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MsTaxi
Beitrag 18.05.2022, 09:57
Beitrag #19


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Ja.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Kai R.
Beitrag 18.05.2022, 10:11
Beitrag #20


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Zitat (Mitglied100 @ 18.05.2022, 10:03) *
Sie ist nur eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn ich falsch abgebogen bin und die Koordinationstests gemacht habe?

das sind streng genommen zwei Ordnungswidrigkeiten. Das wird aber tateinheitlich behandelt bzw. das falsche Abbiegen fällt unter den Tisch.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Alex79
Beitrag 18.05.2022, 16:37
Beitrag #21


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Reicht ein solches falsches Abbiegen eigentlich schon für ein 316? think.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 18.05.2022, 20:11
Beitrag #22


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Nö…


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Mitglied100
Beitrag 10.08.2022, 09:43
Beitrag #23


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Sie führten das Kfz unter Wirkung des berauschenden Mittels - nachgewiesene Aufnahme von Cannabis..(§24a Abs. 2, 3,3 §25 StVG; 242 BKat; § 4 Abs. BKatV) und
Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209 vorgeschriebene Fahrtrichtung. (§41 Abs. 1 iVm Anlage 2, §49 StVO; §24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 138 BKat)
Wie viel Bußgeld wird es?

Ist es Pflicht die Angaben zur Person bei der Stadtverwaltung zu machen?
Sollte ich Angaben zur Sache machen oder besser frei lassen?

Mein Bluttest war positiv bei 13 ng aktiv und 130 ng passiv THC.
Mein Führerschein ist freiwillig bei der Führerscheinstelle abgegeben.
Auf den Polizeibrief habe ich nicht geantwortet (auch keine Angaben zur Person).
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Hornblower
Beitrag 10.08.2022, 09:48
Beitrag #24


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Themen verbunden und Themenbeschreibung zugefügt.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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MsTaxi
Beitrag 10.08.2022, 10:21
Beitrag #25


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@Mitglied100

Wenn es immer noch um die Sache vom Mai geht, wurde dir schon alles beantwortet.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Mitglied100
Beitrag 10.08.2022, 10:46
Beitrag #26


Neuling
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Ich habe aber immer noch Fragen zu der Sache:
Ist es Pflicht auf den Brief der Stadtverwaltung wegen den Ordnungswidrigkeiten zu antworten und Angaben zur Person zu machen?
Ist es ratsam die Verstöße zuzugeben oder besser keine Angaben zur Sache zu machen?
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Kai R.
Beitrag 10.08.2022, 10:51
Beitrag #27


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da irgendwelche Angaben Dich nicht entlasten könnten, kannst Du es auch lassen.


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Grüße

Kai

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Mitglied100
Beitrag 10.08.2022, 10:58
Beitrag #28


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Auch die Angaben zur Person kann ich lassen?
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Kai R.
Beitrag 10.08.2022, 14:08
Beitrag #29


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gehen wir davon aus, dass die Angaben zur Person den Ämtern bekannt sind.


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Grüße

Kai

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