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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 9872 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
ich hoffe ihr könnt meine etwas komplexere Frage beantworten. - Bundesstraßen sind ja Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes und haben eine übergeordnete/überregionale Netzfunktion - verläuft eine B-Straße im Zuge ihres Verlaufs durch eine Stadt (="Ortsdurchfahrt") mit >80.000 Einwohnern geht deren Baulast jedoch auf die Stadt über (da ja aufgrund der Stadtgröße zum Fernverkehr noch viel Ortsverkehr dazukommt) - nun sind Bundesautobahnen ja auch Bundesfernstraßen - verläuft jedoch einen BAB durch eine Stadt >80.000 Einwohner bleibt die Baulast weiterhin beim Bund (vermutlich weil die BAB als außerorts zählt?) Doch nun gibt es ja neben den richtigen Bundesfern-BAB auch sowas wie Stadt-BAB, die: - aber nicht dafür da sind FERNverkehr durch eine Stadt zu führen - sondern eher den städtischen NAHverkehr gebündelt durch die Stadt zu führen - also sind Stadt-BAB doch eher örtliche/kommunale Straßen als Fernstraßen Also welches Interesse hat also der Bund als Baulastträger von solchen Stadt-BAB aufzutreten? (zumal diese Stadt-BAB auch nicht als Alternativ-Routen der Fern-BAB ausgewiesen sind/fungieren) Gutes Beispiel ist der Berliner Stadtring A100: - reine innerortsstraße - keine Fernverkehrs-Netzfunktion Also warum BAB? Habt ihr eine Erklärung/Begründung? Was spräche in solchen Fällen gegen eine LAB (Landesautobahn) bzw. SAB (Stadtautobahn) in der jeweiligen Baulast des betreffenden Bundeslandes (z.B. Berlin für A100ff) bzw. der betreffenden Stadt (z.B. Oldenburg für A293). Die Beschilderung kann ja völlig unabhängig davon weitehrin in BAB-Blau erfolgen (wie z.B. auch bei dem Konstrukt A995/B13 in München) OJ -------------------- Kampf
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22849 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
§ 44a StVO sieht grundsätzlich auch Autobahnen vor, die nicht in der Baulast des Bundes stehen. (Das sind dann aber keine Bundesautobahnen, also keine "BAB".)
Die A100 wird aber wohl als Teil des Fernstraßennetzes gesehen, weil sie sich ja auch an die Bundesautobahnen anschließt und Fernziele verknüpft. Ich ziehe mal eine Analogie auf einen Dir vertrauteren Bereich: Den ICE kann man ja auch nehmen, um von Gesundbrunnen zum Hbf zu fahren, trotzdem ist's kein Regionalzug. -------------------- IMPFPFLICHT JETZT: https://weact.campact.de/petitions/corona-impfpflicht-jetzt
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6335 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Was spräche in solchen Fällen gegen eine LAB (Landesautobahn) bzw. SAB (Stadtautobahn) in der jeweiligen Baulast des betreffenden Bundeslandes (z.B. Berlin für A100ff) bzw. der betreffenden Stadt (z.B. Oldenburg für A293). nichts? Wir haben hier sowas in Form der K16/K17/L669n, bekannter als OWIIIa. Allerdings als Kraftfahrstraße. Aber welchen Unterschied macht das in der Praxis? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 22.05.2022 - 17:55 |