MPU, Fragen zur gemachten MPU |
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MPU, Fragen zur gemachten MPU |
10.05.2022, 12:40
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 10.05.2022 Mitglieds-Nr.: 89575 |
Ich habe vor 1woche MPU gemacht. 2015 hatte ich schonmal eine Fragestellung damals Drogen/Verkehrsrechtlich/Alkohol 1 Alkohol Auffälligkeiten 2008 mit 2,02Promille 2019 mit THC im Blut beim Fahren erwischt 1,5ng. Ich kann 2Jahre Drogenabstinen nachweisen, und 9Monate auf Alkohol Die Fragestellung war nur auf das trennvermögen THC und fahren.. Die MPU habe ich nicht bestanden, Psychologen Gespräch gut, aber die Ärztin sagt ihr reicht der Alkoholnachweis nicht aus ich solle 12monate bringen. Ist das so in Ordnung, ich dachte eigentlich Alkohol sei kein Thema aber sicherheitshalber dann doch 9monate abstinenz gemacht. Habemit der mpu beratung damals alles besprochen und die sagte dass ich das "freiwillig" mache und ich 6monate machen soll..was meint Ihr. Darf die Alkoholfahrt von 2008 noch Gegenstand der mpu sein bzw halt eben wegen dieser einen Auffälligkeiten nochmals ein abstinenz beleg von 1jahr gefordert werden. Es hat nie ein mischkonsum stattgefunden, und keinen Alkohol mehr seit 2015, habe ich bei der mpu angegeben. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. |
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10.05.2022, 13:19
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13418 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Wichtig: Ich hoffe, alle Ausfertigungen des Gutachtens werden an Dich geschickt und keine direkt an die Führerscheinstelle. Da wir nicht bei der MPU dabei waren und nicht wissen, was Du dort genau gesagt hast, solltest Du einfach abwarten, was dann im Gutachten drin steht. Das darfst Du dann gerne anonymisiert hier hochladen und dann können wir es detailliert und hilfreich besprechen. |
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10.05.2022, 13:45
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13617 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Wie ulm schon sagte, wäre es echt cool, wenn Du das sorgfältig anonymisierte Gutachten hier einstellen könntest.
Je nach Tiefe Deiner Drogenproblematik kann es sein, dass der GA einen Beleg dafür sehen wollte, dass es nicht zu einer Suchtverlagerung gekommen ist. Das muss gar nix mit früheren Alkohol-Auffälligkeiten zu tun haben, sondern kann sich schon aus der grundsätzlichen Problemtiefe ergeben. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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10.05.2022, 16:17
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30312 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Darf die Alkoholfahrt von 2008 noch Gegenstand der mpu sein Wann wurde nach der Fahrt die Fahrerlaubnis neu erteilt? -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 17:32 |