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> Schweren Verkehrssünder auf Dashcam - Was tun?
kABUSE
Beitrag 17.10.2021, 15:26
Beitrag #1


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Ich beziehe mich auf diesen Clip:
https://youtu.be/MNjGp7um1wQ?t=73

Ein Fahrer mit einer Dashcam beobachtet, wie jemand in einem schwarzen BMW über eine knallrote Ampel donnert, mit ca. 200 km/h. Man kann davon ausgehen, dass das Kennzeichen auf der Aufnahme erkennbar ist.

Wie hätte man mit dieser Situation umgehen können um zu bewirken, dass hier ermittelt wird? Wie hättet ihr euch verhalten?

Mein Denkansatz wäre gewesen, einen anderen Fahrer zu bitten mit anzuhalten, das Kennzeichen aus der Aufnahme zu ziehen und gemeinsam Aussage bei der Polizei zu machen. Die Dashcamaufnahme muss man ja nicht erwähnen, man hätte halt gute Augen laugh2.gif

Oder ist das alles verschwendete Zeit?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.10.2021, 15:38
Beitrag #2





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Zitat (kABUSE @ 17.10.2021, 16:26) *
Oder ist das alles verschwendete Zeit?

Ja. Der Halter wird sagen, dass er nicht der Fahrer war. Und wenn wider Erwarten der Fahrer ermittelt werden kann, dann wird er sagen, dass er die Ampel mit den erlaubten 70 km/h bei Grün passiert hat.
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mir
Beitrag 17.10.2021, 17:46
Beitrag #3


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Du lehnst dich ja ziemlich weit aus dem Fenster zu einem Sachverhalt, den du nicht kennst. Es könnte ein Miet- oder Dienstwagen sein, bei dem es Aufzeichnungen gibt, wer fährt. Oder es könnte auch schon eine Fahrtenbuchpflicht vorliegen. Und falls nicht, könnte das ein Grund für eine Fahrtenbuchauflage sein.

Die Dashcam könnte auch alles aufgezeichnet haben, so dass man die Geschwindigkeit errechnen kann.

Und wenn jemand mit 200 über eine rote Ampel brettert, könnte die Polizei etwas mehr Arbeit investieren als bei einem Nullfuffzehnparkverstoß.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.10.2021, 17:59
Beitrag #4





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Zitat (mir @ 17.10.2021, 18:46) *
Die Dashcam könnte auch alles aufgezeichnet haben, so dass man die Geschwindigkeit errechnen kann.

Es war aber vom TE vorausgesetzt, dass man das Video nicht erwähnt oder verwendet. Insofern würde es auch nichts nützen, wenn man die Geschwindigkeit aus dem Video errechnen würde.
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Uwe Mettmann
Beitrag 17.10.2021, 18:35
Beitrag #5


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Zitat (kABUSE @ 17.10.2021, 16:26) *
Mein Denkansatz wäre gewesen, einen anderen Fahrer zu bitten mit anzuhalten, das Kennzeichen aus der Aufnahme zu ziehen und gemeinsam Aussage bei der Polizei zu machen. Die Dashcamaufnahme muss man ja nicht erwähnen, man hätte halt gute Augen laugh2.gif

Wenn Anzeige, dann aber nur mit Video. Ansonsten muss ja auch Rede und Antwort geleistet werden, wie bei der hohen Geschwindigkeit von zwei Personen das Kennzeichen sicher erkannt werden konnte, denn die Frage stellt eventuell der Raser oder sein Anwalt. Hier muss aber eine wahrheitsgetreue Antwort geben werden, ansonsten kann das ja auch strafbar sein.


Gruß

Uwe
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nachteule
Beitrag 17.10.2021, 18:58
Beitrag #6


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Hallo, kaBUSE,

den Fahrer dahinter zu bitten, als Zeuge zu fungieren, ist schon mal kein schlechter Ansatz.

Es wäre allerdings falsch, zu behaupten, man habe sich das Kennzeichen merken können, wenn es nicht der Wahrheit entspricht, denn sollte das vor Gericht herauskommen, würde man sich zum Einen strafbar machen und zum Anderen wäre es eine Steilvorlage für den Anwalt, eine Verfahrenseinstellung durchzubekommen.

Besser wäre m. E., diese Videosequenz als Beweis zur Verfügung zu stellen und gleich klar zu stellen, dass man die Dashcam nicht mitlaufen lässt, um Verkehrssünder zu überführen.

Der Richter entscheidet dann, ob er dieses Video als Beweis gelten lässt oder nicht.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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ilam
Beitrag 17.10.2021, 19:36
Beitrag #7


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Mal andersrum überlegt: Was würde ohne das Video übrig bleiben?

Geschwindigkeitsschätzungen von stehenden Laien ohne jeden Bezugspunkt. Bei hinterherfahrender Polizei mit ungeeichtem Tacho werden pauschal 20% abgezogen. Und dazu muss schon eine gewisse Strecke hintergefahren worden sein.

Selbst wenn ein Richter jedes Wort glaubt und sich sehr weit aus dem Fenster lehnt, müsste er locker 50% abziehen. Also bleiben von 200km/h noch 100 übrig - und damit hat das, was dann noch vorgeworfen wird, nix mehr mit der Tat zu tun.

Bleibt noch das Rotlicht... und das ist normalerweise nix, wofür es vor Gericht geht...




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Söne spitze Steine
Beitrag 17.10.2021, 19:41
Beitrag #8


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Bei solch einem groben Verstoß – an Ampeln gilt max. Tempo 70 – kommt auch § 315 b/c/d StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, illegale Autorennen) in Betracht.

Da könnte man das Video privat auf Youtube hochladen (d.h. wird in Suchergebnissen nicht angezeigt, aber ist abrufbar), und dann eine Anzeige über die Internetwache machen. Die Staatsanwaltschaft freut sich über ausgedruckte Screenshots mit Zeitcode.


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– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.10.2021, 19:57
Beitrag #9





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Zitat (Uwe Mettmann @ 17.10.2021, 19:35) *
Wenn Anzeige, dann aber nur mit Video.

Zitat (nachteule @ 17.10.2021, 19:58) *
Besser wäre m. E., diese Videosequenz als Beweis zur Verfügung zu stellen und gleich klar zu stellen, dass man die Dashcam nicht mitlaufen lässt, um Verkehrssünder zu überführen.

Ich persönlich rate davon ab. Anderenfalls sollte man zumindest in einigen Regionen Deutschlands damit rechnen, dass anschließend gegen einen selbst ermittelt wird. So hat beispielsweise das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in einer Pressemitteilung schon vor Jahren folgendes mitgeteilt:

"Das BayLDA wird in Zukunft, wenn bekannt wird, dass Autofahrer die mit ihrer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder ähnliche weitergeben oder im Internet veröffentlichten, prüfen, ob im jeweils konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist."

Und im Ausgangsfall hätte man dann einen schweren Stand: Weder war man selbst Betroffener mit einem berechtigten Interesse, noch wirkt es aufgrund der Umstände glaubwürdig, dass man die Kamera gerade erst eingeschaltet hatte.

Übrigens: Ich persönlich hätte die Geschwindigkeit des Rotlichtfahrers nur auf ca. 120 km/h geschätzt. Und wie lange schon Rot war, lässt sich der Aufnahme auch nicht entnehmen, das Kameraauto stand ja bei Linksabbiegerrot und der Querverkehr hatte auch noch kein Grün und fuhr erst ca. 7 Sekunden später los. Also würde ich einfach das machen, was in solchen Fällen eigentlich immer das Beste ist, nämlich gar nichts.

Zitat (Söne spitze Steine @ 17.10.2021, 20:41) *
Bei solch einem groben Verstoß ... kommt auch § 315 b/c/d StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, illegale Autorennen) in Betracht.

Das Video beweist, dass es keine konkrete Gefährdung gab, die aber für §§ 315 b und c erforderlich wäre.
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ilam
Beitrag 17.10.2021, 20:12
Beitrag #10


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Zitat (Georg_g @ 17.10.2021, 19:57) *
Übrigens: Ich persönlich hätte die Geschwindigkeit des Rotlichtfahrers nur auf ca. 120 km/h geschätzt.

Der Macher des Kanals hat vor nicht allzu lange Zeit mal gezeigt, wie er die Geschwindigkeiten errechnet. Er macht das ziemlich akkurat anhand von Weg/Zeit-Berechnungen anhand von auf Google Earth eindeutig erkennbaren Punkten kombiniert mit den Frames des Videos...

Die 200km/h werden recht gut passen, wenn er es so gesagt hat...

Aber Deine Aussage zeigt halt, wie schwierig es mit dem Schätzen ist.

Zitat
Und im Ausgangsfall hätte man dann einen schweren Stand: Weder war man selbst Betroffener mit einem berechtigten Interesse, noch wirkt es aufgrund der Umstände glaubwürdig, dass man die Kamera gerade erst eingeschaltet hatte.


Loops mit automatischer Löschung sind inzwischen ja auch erlaubt und man sieht/hört ja, dass er da den Knopf drückt, um diese Aufnahme vorm Überschreiben zu schützen.
Die Frage ist, ob er hierzu berechtigt war, weil er betroffen war.

Zitat
Das Video beweist, dass es keine konkrete Gefährdung gab, die aber für §§ 315 b und c erforderlich wäre.


Bewusst als offene Frage: Ist es keine Gefährdung, wenn jemand mit 200km/h Geschwindigkeitsunterschied ca. 1m an Dir vorbei über eine rote Ampel brettert?
Bei entsprechendem Querverkehr hätte auch der "Kamerawagen" ziemlich sicher was abbekommen.

Und aus der Warte kann man meiner Meinung nach durchaus betroffen sein - und dann war der Druck auf den "Löschschutz"-Knopf durchaus OK.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.10.2021, 20:59
Beitrag #11





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Zitat (ilam @ 17.10.2021, 21:12) *
Ist es keine Gefährdung, wenn jemand mit 200km/h Geschwindigkeitsunterschied ca. 1m an Dir vorbei über eine rote Ampel brettert?

Eine konkrete Gefährdung liegt bei einem Beinahe-Unfall vor, wo es nur noch vom Glück oder vom Zufall abhängt, ob eine Schädigung eintritt, wenn es also gerade noch mal gut gegangen ist.
Das liegt hier nicht vor. Der geringe seitliche Abstand ist so gesehen unbedenklich. Auf einer außerörtlichen Landstraße können sich zwei Fahrzeuge mit einer Relativgeschwindigkeit von 200 km/h begegnen und haben dabei auch nicht viel mehr Abstand zueinander.
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jeho
Beitrag 18.10.2021, 19:33
Beitrag #12


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Zitat (Georg_g @ 17.10.2021, 20:57) *
Übrigens: Ich persönlich hätte die Geschwindigkeit des Rotlichtfahrers nur auf ca. 120 km/h geschätzt.

...
Zitat (ilam @ 17.10.2021, 21:12) *
Der Macher des Kanals hat vor nicht allzu lange Zeit mal gezeigt, wie er die Geschwindigkeiten errechnet. Er macht das ziemlich akkurat anhand von Weg/Zeit-Berechnungen anhand von auf Google Earth eindeutig erkennbaren Punkten kombiniert mit den Frames des Videos...


Ich habe mir auch einmal die Mühe gemacht, das Video im höchster Auflösung heruntergeladen und analysiert.
Ich komme so auf knapp über 180 km/h, nach den Daten der Dashcam. Das kommt den "Aussagen" des Filmenden ja recht nahe.

Aber ob eine solche Aufnahme einer Dashcam in Bezug auf Geschwindigkeiten vor Gericht Bestand hat wage ich zumindest anzuzweifeln.
Eine konkrete bezifferte Überschreitung der zhG dürfte nicht nachweisbar sein. Zu schnell ja, aber eben genau wieviel zu schnell.

Gruß JeHo


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nachteule
Beitrag 18.10.2021, 23:11
Beitrag #13


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Hallo, Söne spitze Steine,

Zitat (Söne spitze Steine @ 17.10.2021, 20:41) *
Bei solch einem groben Verstoß – an Ampeln gilt max. Tempo 70 – kommt auch § 315 b/c/d StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, illegale Autorennen) in Betracht.

zumindest bei den mir bekannten Staatsanwaltschaften wäre hier kein Verstoß nach § 315c StGB zu sehen, da auf dem Video keine konkrete Gefährdung zu sehen ist und des Weiteren vermutlich niemand aufgrund der gezeigten Rotlichtfahrt eine Anzeige erstattet hat mit der Begründung, er sei konkret gefährdet worden.

Oder einfacher ausgedrückt: Solange sich niemand als konkret gefährdeter eine Anzeige erstattet, läuft eine Anzeige durch die Polizei als unbeteiligte dritte Partei ins Leere.

Für eine Anzeige nach § 315b StGB fehlen ebenfalls die Voraussetzungen.

Eine Anzeige nach § 315d StGB (unerlaubtes Fahrzeugrennen) könnte aufgrund des Videos allerdings durchgehen, wenn es gelingt, über den Halter den Fahrer zu ermitteln.

Hallo, Ilam,

da hier der Verdacht einer gravierenden Straftat vorliegt, reicht es m. E. schon aus, wenn man so ein Video als Zeuge speichert und der Polizei zur Verfügung stellt; man muss dafür nicht unbedingt ein Geschädigter oder Betroffener sein.

Viele Grüße,

Nachteule


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GerhardNL
Beitrag 19.10.2021, 08:11
Beitrag #14


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Zitat (nachteule @ 18.10.2021, 23:11) *
Eine Anzeige nach § 315d StGB (unerlaubtes Fahrzeugrennen) könnte aufgrund des Videos allerdings durchgehen, wenn es gelingt, über den Halter den Fahrer zu ermitteln.

Gehören zu einem "Rennen" nicht mindestens zwei Fahrzeuge?

MfG
Gerhard


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Spidersangel
Beitrag 19.10.2021, 08:30
Beitrag #15


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Nope.
Kann auch ein einzelner durchführen.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1.
ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2.
als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3.
sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html
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durban
Beitrag 19.10.2021, 08:30
Beitrag #16


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Ja und nein. § 315d StGB enthält 3 strafbare Verhaltensweisen; eine davon (Nr. 3) kann man auch ohne zweites Fahrzeug begehen ("Alleinrennen").


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Proxima Estación: Esperanza.
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bartdude
Beitrag 19.10.2021, 22:39
Beitrag #17


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Um mal des Teufels Advokat zu spielen: für mich sieht das nach einem "Ampelflitzer" aus, der gerade eben das dunkelgelb verpasst hat, obwohl er den Fuß dazu in der Ölwanne hatte (und vermutlich vorher schon recht zügig unterwegs war) - da wäre es schon interesssant, von der Front-Kamera noch 1-2 Sekunden vor der Überblende zu sehen, wann die Geradeaus-Ampel tatsächlich auf rot sprang. Der Querverkehr scheint zu dem Zeitpunkt jedenfalls noch seinerseits rot zu haben (u.a. wartet der Rollerfahrer von rechts im Video noch 8 Sekunden, bevor er selber losfährt), und die Linksabbieger auch.

Aber trotz allem: Um so zu fahren, muß man echt nen Nagel im Kopf haben...
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GerhardNL
Beitrag 20.10.2021, 08:20
Beitrag #18


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Zitat (durban @ 19.10.2021, 08:30) *
... eine davon (Nr. 3) kann man auch ohne zweites Fahrzeug begehen ("Alleinrennen").

Also gewissermaßen "Einzelzeitfahren". whistling.gif Danke, das wusste ich noch nicht.

MfG
Gerhard


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GM_
Beitrag 21.10.2021, 03:52
Beitrag #19


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Und warum diesmal kein Mordversuch?

Siehe Marvin N.


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treysis
Beitrag 21.10.2021, 08:21
Beitrag #20


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Zitat (ilam @ 17.10.2021, 21:12) *
Loops mit automatischer Löschung sind inzwischen ja auch erlaubt und man sieht/hört ja, dass er da den Knopf drückt, um diese Aufnahme vorm Überschreiben zu schützen.
Soweit ich weiß sind Loops auch nicht eindeutig erlaubt.
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helmet lampshade
Beitrag 21.10.2021, 09:01
Beitrag #21


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Ich zweifle auch daran, ob man den Knopf drücken darf, wenn kein Schadensfall aufgetreten ist. So interessant diese verpixelten Kompilationen sind, so fraglich ist mMn ob sie auf Dauer zulässig sind, besonders da die Verpixelung von Kennzeichen und Gesichtern nicht hinreichend für eine Anonymisierung ist, besonders bei exotischen Fahrzeugen auf dem Land.
Andererseits kann es für den Fahrer und Filmer auch durchaus sinnvoll sein, brenzlige Situationen im Nachgang analysieren zu können, um eigene Fehler zu reflektieren. Bei den vielen eingesandten "Selbstanzeigen" (Sekunde 44 in diesem Video) ist allerdings die Frgae zu stellen wieweit das Reflektionsvermögen geht
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AnS
Beitrag 21.10.2021, 10:21
Beitrag #22


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In erster Linie finde ich es fraglich, ob das erstellen von Loop-Videos rechtlich sicher ist. Dies ist schon das anlasslose erstellen von Videomaterial. Es wird ja insbesondere das ununerbrochene Video machen in der Öffentlichkeit kritisiert, die eventuell Unfälle aufklären sollen. Bei Loops werden zwar keine Anlaslosen Videos gespeichert, aber mir ist keine Rechtssprechung bekannt, die eienen derartigen rechtlichen Unterschied bestätigt.

Auf die Speichern-Taste sehe ich sehr viele Anlässe als ausreichend. Egal ob man gerade einen Unfall aufnimmt, das Plakat am Straßenrand lustig fand oder eine spezielle Fahrt (z.B. Urlaubsvideo) aufnimmt. In jedem Fall sehe ich einen Anlass, der weit über "Wenn ein Eventueller Unfall passiert, soll jede Fahrt gefilmt werden" hinaus geht. Erst Voyoristisch und einige andere extreme Konstelationen, sehe ich schon das Drücken der Aufnahmetaste problematisch.

Beim teilen und vervielfältigen wird es erst wieder kritisch. Wenn eine Person auf dem Video im Mittelpunkt steht, muss sein Persönlichkeitsrecht gegenüber dem Ziel abgewogen werden. Je nach Ziel, der Person und Umstand, kann ein Video öffentlich gezeigt werden, verpixelt öffentlich gezeigt werden, in privaten Umkreis gezeigt werden, nur einer Person gezeigt werden oder überhaupt langfristig gespeichert werden.

Nummernschilder werden eigentlich nicht als Personenbezogene Daten gesehen. Ich finde es aber trotzdem nett, wenn sich Leute die Arbeit machen.

Auch wenn rechtssprechung Probleme hat Dash-Cams generell oder mit Loop-Funktion zu legalisieren, gehen häufigere Rechtssprechungen davon aus, dies zu erlauben. Im speziellen Fall sehe ich ein sehr geringes Risiko den Fall der Polizei zu melden und wahrheitsgemäß zu sagen, dass ein Video existiert. Wahrscheinlich wird die Polizei auffordern, das Videomaterial zu teilen, so dass keine Verbreitung ohne Polizeiliche Aufforderung vorliegt. Dies würde ich bei Renngeschwindigkeiten von 180/200 km/h als relativ sicher bezeichnen. Leider nicht als 100% rechtssicher. crybaby.gif

In erster Linie finde ich es fraglich, ob das erstellen von Loop-Videos rechtlich sicher ist. Dies ist schon das anlasslose erstellen von Videomaterial. Es wird ja insbesondere das ununerbrochene Video machen in der Öffentlichkeit kritisiert, die eventuell Unfälle aufklären sollen.

Auf die Speichern-Taste sehe ich sehr viele Anlässe als ausreichend. Egal ob man gerade einen Unfall aufnimmt, das Plakat am Straßenrand lustig fand oder eine spezielle Fahrt (z.B. Urlaubsvideo) aufnimmt. In jedem Fall sehe ich einen Anlass, der weit über "Wenn ein Eventueller Unfall passiert, soll es ein Video geben" hinaus geht. Erst Voyoristisch und einige andere extreme Konstelationen, sehe ich schon das Drücken der Aufnahmetaste problematisch.

Beim teilen und vervielfältigen wird es erst wieder kritisch. Wenn eine Person auf dem Video im Mittelpunkt steht, muss sein Persönlichkeitsrecht gegenüber dem Ziel abgewogen werden. Je nach Ziel, der Person und Umstand, kann ein Video öffentlich gezeigt werden, verpixelt öffentlich gezeigt werden, in privaten Umkreis gezeigt werden, nur einer Person gezeigt werden oder überhaupt langfristig gespeichert werden.

Zuletzt gibt es noch Ethik. Nur weil es vom Richter erlaubt ist, muss man nicht alles online stellen. Es heißt, Fahrzeuge haben kein Persönlichkeitsrecht. Auch für Nummernschilder gilt dies. Sachen die zu direkt auf eine Person schließen lassen (wie eine kleine Firmenadresse) muss man aber wiederum nicht öffentlich zugänglich machen und kann dieses gerne auch bei Nummernschilder machen.

Auch wenn rechtssprechung Probleme hat Dash-Cams generell oder mit Loop-Funktion zu legalisieren, gehen viele Rechtspersonen davon aus, dies zu erlauben. Im speziellen Fall sehe ich ein sehr geringes Risiko den Fall der Polizei zu melden und wahrheitsgemäß zu sagen, dass ein Video existiert. Unter Umständen wird die Polizei auffordern, das Videomaterial zu teilen, so dass keine Verbreitung ohne direkte Aufforderung vorliegt. Dies würde ich bei Renngeschwindigkeiten von 180/200 km/h als relativ sicher bezeichnen. Leider nicht als 100% rechtssicher. crybaby.gif
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treysis
Beitrag 21.10.2021, 12:12
Beitrag #23


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Für mich ist selbst eine Loop-Funktion erstmal die anlasslose Aufzeichnung. Auch, wenn eine Speicherung nur auf Knopfdruck erfolgt, wird ja trotzdem erstmal aufgezeichnet. Dass das Material ohne weitere Aktion ansonsten verworfen wird, ändert daran nichts. Anlassbezogen wäre es nur, wenn die Aufzeichnung überhaupt erst auf Knopfdruck startet. Wenn - bleiben wir mal bei diesem Fall - bspw. der Fahrer sieht, dass da von hinten jemand mit einem Affenzahn angedüst kommt, und daraufhin die Aufnahme startet, wäre das anlassbezogen und mMn rechtlich okay.

Das Urteil aus 2018 wird da mMn von vielen falsch interpretiert. Dort ging es, wimret, NUR um die rechtliche Verwertbarkeit. D.h. dass solche erstellten Videos generell (und nicht nur ausnahmsweise) vor Gericht verwendet werden können. Es sagt aber nichts darüber aus, ob die Aufnahme an sich rechtlich okay ist. Ich sehe also nach wie vor die Möglichkeit, dass hier bei einer rechtswidrigen Aufzeichnung Bußgelder deswegen verhängt werden können.
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KJK
Beitrag 21.10.2021, 14:35
Beitrag #24


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Rechtlich mag das durchaus so sein, aber leider wird dadurch der größte Teil des Potentials, den diese Geräte bieten, verschenkt:
Erstens weil man das Unheil oft gar nicht rechtzeitig kommen sieht und zweitens weil man angesichts einer drohenden Gefahr erst einmal damit beschäftigt ist, diese abzuwenden, anstatt nach einem fummeligen Knöpfchen zu suchen, das man vielleicht einmal im Jahr nutzt. Wir sind in Deutschland wieder so politisch korrekt, dass wir uns lieber verletzen lassen als dass wir den Datenschutz auf ein sinnvolles Maß begrenzen...


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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jeho
Beitrag 21.10.2021, 17:37
Beitrag #25


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nachteule
Beitrag 21.10.2021, 22:59
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Hallo, GM_,

Zitat (GM_ @ 21.10.2021, 04:52) *
Und warum diesmal kein Mordversuch?

weil es hier kein Opfer gibt.

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treysis
Beitrag 22.10.2021, 04:38
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Zitat (KJK @ 21.10.2021, 15:35) *
Rechtlich mag das durchaus so sein, aber leider wird dadurch der größte Teil des Potentials, den diese Geräte bieten, verschenkt:
Erstens weil man das Unheil oft gar nicht rechtzeitig kommen sieht und zweitens weil man angesichts einer drohenden Gefahr erst einmal damit beschäftigt ist, diese abzuwenden, anstatt nach einem fummeligen Knöpfchen zu suchen, das man vielleicht einmal im Jahr nutzt.
Man könnte es lösen, indem die Aufnahme nur im RAM gehalten statt als Einzelclips auf SD gespeichert (schont auch die SD-Karte) und die Speicherung nur durch G-Sensor veranlasst werden kann (G-Sensor-Auslösung hat jede halbwegs vernünftige Dashcam). Rückwirkend manuelle Speicherung darf dabei nicht möglich sein.

Zitat
Wir sind in Deutschland wieder so politisch korrekt, dass wir uns lieber verletzen lassen als dass wir den Datenschutz auf ein sinnvolles Maß begrenzen...
So ein Blödsinn. Genau die gleiche Problematik ergibt sich in anderen Ländern auch. Zum Glück. Denn wer hat schon Bock darauf, dauernd überall gefilmt zu werden?

Die Dashcam verhindert übrigens keine Verletzung. Die sagt dir maximal, wer an der Verletzung schuld war. Weiterhin gibt es Indizien, dass Dashcams riskanteres und offensiveres Fahrverhalten fördern, weil man ja nachher beweisen könne, im Recht gewesen zu sein.

Außerdem sollte man den Weg von Irland gehen: wer mittels Dashcam aufzeichnet, muss dies außen gut sichtbar am Fahrzeug kenntlich machen. Mit Kontaktdaten, damit man seine Rechte wahrnehmen kann. Wer dann meint, eine Dashcam zu brauchen, der muss dann eben mit einem hässlichen Aufkleber auskommen.
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KJK
Beitrag 22.10.2021, 14:40
Beitrag #28


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Zitat (treysis @ 22.10.2021, 05:38) *
Zitat (KJK @ 21.10.2021, 15:35) *
Wir sind in Deutschland wieder so politisch korrekt, dass wir uns lieber verletzen lassen als dass wir den Datenschutz auf ein sinnvolles Maß begrenzen...
So ein Blödsinn. Genau die gleiche Problematik ergibt sich in anderen Ländern auch. Zum Glück. Denn wer hat schon Bock darauf, dauernd überall gefilmt zu werden?
Dass andere Länder genauso blödsinnige Regelungen haben, macht die Sache ja nicht besser.
Wenn ich mich in der Öffentlichkeit bewege, muss ich jederzeit damit rechnen, beobachtet zu werden. Der Schritt zur Filmaufnahme ist da m. E. nicht mehr so groß. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass meine Handlungen für den Rest der Menschheit nicht so interessant sind, als dass diese sich das ständig auf Video ansehen wollten. Zumindest geht es mir umgekehrt so.

Zitat (treysis @ 22.10.2021, 05:38) *
Die Dashcam verhindert übrigens keine Verletzung.
So habe ich das natürlich auch nicht gemeint dry.gif . Ich bezog mich damit auf den Fall, dass man sich verleiten lässt, doch nach dem fummeligen Knöpfchen zu suchen, um die Kamera einzuschalten, und dabei wertvolle Zeit zur Verhinderung der Kollision verliert, als wenn das Ding permanent mitlaufen dürfte.

Zitat (treysis @ 22.10.2021, 05:38) *
Weiterhin gibt es Indizien, dass Dashcams riskanteres und offensiveres Fahrverhalten fördern, weil man ja nachher beweisen könne, im Recht gewesen zu sein.
Das halte ich in Anbetracht der Tatsache, dass genau dieselbe Aufnahme dann auch beweisen kann, dass man nicht alles in seiner Macht stehende getan hat, um die Kollision zu vermeiden, für an den Haaren herbeigezogen.

Zitat (treysis @ 22.10.2021, 05:38) *
Außerdem sollte man den Weg von Irland gehen: wer mittels Dashcam aufzeichnet, muss dies außen gut sichtbar am Fahrzeug kenntlich machen. Mit Kontaktdaten, damit man seine Rechte wahrnehmen kann. Wer dann meint, eine Dashcam zu brauchen, der muss dann eben mit einem hässlichen Aufkleber auskommen.
Und mit dieser wesentlich weiter reichenden Verletzung des Datenschutzes hättest Du keine Probleme think.gif ?
So ein "hässlicher Aufkleber" würde mich dagegen überhaupt nicht stören.


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Nerari
Beitrag 22.10.2021, 15:59
Beitrag #29


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Zitat (KJK @ 22.10.2021, 15:40) *
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass meine Handlungen für den Rest der Menschheit nicht so interessant sind, als dass diese sich das ständig auf Video ansehen wollten. Zumindest geht es mir umgekehrt so.


Diese Einstellung halte ich, mit Verlaub, für ziemlich naiv crybaby.gif
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ilam
Beitrag 22.10.2021, 16:08
Beitrag #30


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Zitat (treysis @ 22.10.2021, 04:38) *
Man könnte es lösen, indem die Aufnahme nur im RAM gehalten statt als Einzelclips auf SD gespeichert (schont auch die SD-Karte) und die Speicherung nur durch G-Sensor veranlasst werden kann (G-Sensor-Auslösung hat jede halbwegs vernünftige Dashcam). Rückwirkend manuelle Speicherung darf dabei nicht möglich sein.


1. Bedeutet das in der Praxis, dass alle heute im Umlauf befindlichen Dashcams für den Müll sind (die haben schlichtweg nicht genug RAM, da langt also kein Firmwareupdate).
2. Bedeutet das, dass man für Deutschland teurere Spezialversionen der Dashcams benötigt.
3. Bringt der G-Sensor gar nix. Einerseits kann er nämlich Unfälle verpassen (das Kleinkind, das vor den SUV rennt, der abgefahrene Spiegel usw.), andererseits lässt sich der G-Sensor spätestens in dem Moment austricksen, wenn man die Kamera von der Scheibe reißt und auf den Boden pfeffert.
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treysis
Beitrag 22.10.2021, 16:29
Beitrag #31


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Zitat (KJK @ 22.10.2021, 15:40) *
Zitat (treysis @ 22.10.2021, 05:38) *
Zitat (KJK @ 21.10.2021, 15:35) *
Wir sind in Deutschland wieder so politisch korrekt, dass wir uns lieber verletzen lassen als dass wir den Datenschutz auf ein sinnvolles Maß begrenzen...
So ein Blödsinn. Genau die gleiche Problematik ergibt sich in anderen Ländern auch. Zum Glück. Denn wer hat schon Bock darauf, dauernd überall gefilmt zu werden?
Dass andere Länder genauso blödsinnige Regelungen haben, macht die Sache ja nicht besser.
Wenn ich mich in der Öffentlichkeit bewege, muss ich jederzeit damit rechnen, beobachtet zu werden. Der Schritt zur Filmaufnahme ist da m. E. nicht mehr so groß. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass meine Handlungen für den Rest der Menschheit nicht so interessant sind, als dass diese sich das ständig auf Video ansehen wollten. Zumindest geht es mir umgekehrt so.
Doch, macht es. Weil es eben keine deutsche Eigenheit ist, sondern anscheinend ein Bedürfnis, das andere Länder auch anerkennen.

Beobachtung und Videoaufnahmen sind schon ein großer Unterschied. Es gibt ja nun wirklich genug Studien dazu, wie Videoüberwachung die Menschen in ihrem freien Handeln beeinflusst. Ja, auch dich. Auch wenn du behauptest, das wäre dir Schnurz. Oder du bist eben die absolute Ausnahme. Ob das jemanden jetzt im Speziellen interessiert, ist da zweitrangig. Es kann aber auch etwas total Banales sein, dass du gerade tust, was dich dann plötzlich für immer und ewig zum Gespött der ganzen Welt macht.

Zitat
Zitat (treysis @ 22.10.2021, 05:38) *
Weiterhin gibt es Indizien, dass Dashcams riskanteres und offensiveres Fahrverhalten fördern, weil man ja nachher beweisen könne, im Recht gewesen zu sein.
Das halte ich in Anbetracht der Tatsache, dass genau dieselbe Aufnahme dann auch beweisen kann, dass man nicht alles in seiner Macht stehende getan hat, um die Kollision zu vermeiden, für an den Haaren herbeigezogen.
Ja, wie oft kommt denn da § 1 zur Anwendung? Nahezu nie. Zumindest nicht in dem Maße, wie Dashcams risikoreiches Fahrverhalten begünstigen. Sicher nicht bei allen, aber manche wollen eben auch spannende Aufnahmen provozieren.

Zitat
Zitat (treysis @ 22.10.2021, 05:38) *
Außerdem sollte man den Weg von Irland gehen: wer mittels Dashcam aufzeichnet, muss dies außen gut sichtbar am Fahrzeug kenntlich machen. Mit Kontaktdaten, damit man seine Rechte wahrnehmen kann. Wer dann meint, eine Dashcam zu brauchen, der muss dann eben mit einem hässlichen Aufkleber auskommen.
Und mit dieser wesentlich weiter reichenden Verletzung des Datenschutzes hättest Du keine Probleme think.gif ?
Wieso ist das eine Verletzung des Datenschutzes? Wenn du Aufnahmen anfertigst, dann haben die Personen, die auf deinen Aufnahmen landen, ein Recht, über die Verwendung der Aufnahmen informiert zu werden und diese auch einzusehen. Irgendwie muss da aber der Kontakt zum Filmer hergestellt werden können. Deswegen muss die Person, die filmt, dies ermöglichen. Finde ich nur gerecht. Wo ist denn das Problem für dich dabei?

Zitat
So ein "hässlicher Aufkleber" würde mich dagegen überhaupt nicht stören.
Viele andere Leute aber schon. Vor allem, wenn sie sich dort als Überwacher outen müssten.
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KJK
Beitrag 22.10.2021, 20:07
Beitrag #32


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Zitat (Nerari @ 22.10.2021, 16:59) *
Zitat (KJK @ 22.10.2021, 15:40) *
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass meine Handlungen für den Rest der Menschheit nicht so interessant sind, als dass diese sich das ständig auf Video ansehen wollten. Zumindest geht es mir umgekehrt so.
Diese Einstellung halte ich, mit Verlaub, für ziemlich naiv crybaby.gif

Ich weiß ja nicht, was DU den ganzen Tag so treibst rolleyes.gif ...


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nachteule
Beitrag 22.10.2021, 23:23
Beitrag #33


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Hallo, Nerari,

Zitat (Nerari @ 22.10.2021, 16:59) *
Zitat (KJK @ 22.10.2021, 15:40) *
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass meine Handlungen für den Rest der Menschheit nicht so interessant sind, als dass diese sich das ständig auf Video ansehen wollten. Zumindest geht es mir umgekehrt so.


Diese Einstellung halte ich, mit Verlaub, für ziemlich naiv crybaby.gif

na ja, das kann man sehen, wie man will.

Wenn man sich im Straßenverkehr unauffällig verhält, dürfte die Gefahr, dass man auf irgendeiner Internetplattform landet, relativ gering sein.

Im Vergleich zu den Dashcam - Aufnahmen sind die vielen Privat- Videos, die mit dem Handy aufgenommen und dann verbreitet werden, m. E. wesentlich schlimmer, denn es darf in den meisten Fällen bezweifelt werden, dass die Protagonisten über die Veröffentlichung informiert und vorher um Erlaubnis gebeten wurden.

Eigenartigerweise sagt in dieser Beziehung kaum mal jemand etwas. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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treysis
Beitrag 23.10.2021, 10:48
Beitrag #34


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Zitat (nachteule @ 23.10.2021, 00:23) *
Hallo, Nerari,

Zitat (Nerari @ 22.10.2021, 16:59) *
Zitat (KJK @ 22.10.2021, 15:40) *
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass meine Handlungen für den Rest der Menschheit nicht so interessant sind, als dass diese sich das ständig auf Video ansehen wollten. Zumindest geht es mir umgekehrt so.


Diese Einstellung halte ich, mit Verlaub, für ziemlich naiv crybaby.gif

na ja, das kann man sehen, wie man will.

Wenn man sich im Straßenverkehr unauffällig verhält, dürfte die Gefahr, dass man auf irgendeiner Internetplattform landet, relativ gering sein.
Dashcams filmen aber nunmal nicht nur den Straßenverkehr.

Zitat
Im Vergleich zu den Dashcam - Aufnahmen sind die vielen Privat- Videos, die mit dem Handy aufgenommen und dann verbreitet werden, m. E. wesentlich schlimmer, denn es darf in den meisten Fällen bezweifelt werden, dass die Protagonisten über die Veröffentlichung informiert und vorher um Erlaubnis gebeten wurden.

Eigenartigerweise sagt in dieser Beziehung kaum mal jemand etwas. think.gif
Ich finde, da wird sogar viel mehr gesagt. So oft kommt ein 'hör auf zu Filmen' etc! Allerdings sind diese Aufnahmen meist anlassbezogen. Also rechtlich doch anders zu bewerten.
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Mueck
Beitrag 23.10.2021, 12:03
Beitrag #35


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Zitat (treysis @ 22.10.2021, 05:38) *
Die Dashcam verhindert übrigens keine Verletzung. Die sagt dir maximal, wer an der Verletzung schuld war. Weiterhin gibt es Indizien, dass Dashcams riskanteres und offensiveres Fahrverhalten fördern, weil man ja nachher beweisen könne, im Recht gewesen zu sein.
Das erstere ist für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, wo die Rollen, wer idR hinterher den körperlichen Schaden hat, klarer verteilt sind, schon mal viel wert ... Da wage ich auch letzteres zu bzweifeln ... Obwohl ... Angebich radelt man auch mit Helm sorgloser ... Daher trage ich lieber keinen ... Habe aber gerne eine Kamera dran, nur zu selten (und auch zu selten in relevanten Alltagssituationen an, weil ich sie meist anlassbezogen für Openstreetmap und Verkehrspolitik dran und an habe ... Das hat schon manchem Autler den Führerschein geretttet, weil das passiert eher auf Stammstrecken ...)

Zitat (treysis @ 22.10.2021, 05:38) *
Außerdem sollte man den Weg von Irland gehen: wer mittels Dashcam aufzeichnet, muss dies außen gut sichtbar am Fahrzeug kenntlich machen. Mit Kontaktdaten, damit man seine Rechte wahrnehmen kann. Wer dann meint, eine Dashcam zu brauchen, der muss dann eben mit einem hässlichen Aufkleber auskommen.
Wenn ich mal
irland dashcam recording sticker
in die Google-Bildersuche eingebe, finde ich nur süße kleine Aufkleber OHNE Adresse ...
Bei denen könnte es sich sogar lohnen, die prophylaktisch OHNE Kamera on board aufzukleben ... whistling.gif

Im übrigen habe ich kein prinzipielles Problem, mit Adresse zu radeln, hier am alten (schwerwiegend out of order), beim neueren (leider derzeit auch out of order, muss ich diesen Winter mal dran, beim "Sommerwetter" dieses Jahr hat sich's nicht gelohnt ...) ist das URL/Mail-"Kennzeichen" auch dran, nur gerade kein Photo griffbereit ...



PS: Frage für einen Freund ... whistling.gif Wo teilen Autofahrer eigentlich ihre Videos/Bilder von verrückten Radlern? Würde mich\den Freund/ auch gerne mal anschauen ... Da müsste es eigentlich schon was geben ... whistling.gif
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Nerari
Beitrag 23.10.2021, 12:32
Beitrag #36


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Zitat (KJK @ 22.10.2021, 21:07) *
Ich weiß ja nicht, was DU den ganzen Tag so treibst


Zitat (nachteule @ 23.10.2021, 00:23) *
Wenn man sich im Straßenverkehr unauffällig verhält, dürfte die Gefahr, dass man auf irgendeiner Internetplattform landet, relativ gering sein.


Hört sich nach der alten Mär davon an, dass man ja gar nichts gegen Filmen bzw. Überwachung haben könne, wenn man sich doch gesetzeskonform verhält bzw. vor hat, zu verhalten. crybaby.gif

Ich denke, ihr unterschätzt massiv, was moderne Informationsverarbeitung mit Daten machen kann. Da ist es dann mit dem "Landen auf irgendeiner Internetplattform" eher nicht getan. Ob die aus der Verarbeitung daraus gezogenen Schlüsse dann den Tatsachen entsprechen oder nicht, steht nämlich z.B. auf einem anderen Blatt.
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AnS
Beitrag 26.10.2021, 10:35
Beitrag #37


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Ich sehe immer Datenschutz gegen Verkehrssicherheit auch ein schwieriges Thema. Dashcam-Aufnahmen sind eine gute Sache um Unfälle und Beinaheunfälle aufzuklären und zu rekonstruieren. Auch können Aufnahmen entstehen, die zum konstruktiven Reflektieren und damit (Verkehrs-)Bildung einen guten Zweck erfüllen.

Wenn aber jeder, zu jeder Zeit Aufnahmen anfertigt, gibt es eine Menge Beifang. Ein Autofahrer lässt ein Portemonnaie auf dem Dach liegen, ein Fußgänger läuft gegen eine Laterne oder ein gestresster Radfahrer schreit ein anderen Verkehrsteilnehmer an. Alles irgendwie lustige Videos. Aber für den unfreiwilligen "Clown" selten wünschenswert, das diese in irgend einer Form gespeichert werden. Diese Ereignisse scheinen mir aber schon ein Anlass zu sein, der eine Aufnahme rechtfertigt. (Auch wenn man diese nicht verbreiten oder groß Vorführen darf) Selbst wenn diese Aufnahmen nicht gespeichert werden dürften, wird es bei mitlaufenden Kameras garantiert auch mal Personen geben, die Charakterlich schwach sind und das Video für die eigene Schadensfreude speichern. Der Gedanke aber an einen Schusseligen oder gestressten Tag gefilmt zu werden gefällt mir überhaupt nicht.

Eine Loop-Aufnahme macht es nur minimal besser. Dies betont, dass nicht alles Archiviert werden darf und bei einigen lustigen Videos, wird vergessen diese Speichern-Taste zu drücken.

Auch wenn ich es um die Vorteile von Dashcam-Aufnahmen schade finde, bin ich persönlich mehr für Datenschutz und (sehr) wenige Videos in den Straßen. (Ausnahmevideos wie Urlaubsfahrt etc. sind ja immer erlaubt) Richter scheinen aber der Ansicht zu sein, bei Loop-Funktion und einem großen Anlass, ein Auge bei dem Datenschutz zuzudrücken.
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treysis
Beitrag 26.10.2021, 15:47
Beitrag #38


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Zitat (AnS @ 26.10.2021, 11:35) *
Richter scheinen aber der Ansicht zu sein, bei Loop-Funktion und einem großen Anlass, ein Auge bei dem Datenschutz zuzudrücken.
Das habe ich aus noch keinem Urteil so herausgelesen. Gibt es irgendein Urteil, wo ein Richter sagt, dass die Aufnahme erlaubt war?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 26.10.2021, 16:19
Beitrag #39





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Zitat (treysis @ 26.10.2021, 16:47) *
Gibt es irgendein Urteil, wo ein Richter sagt, dass die Aufnahme erlaubt war?

Ich glaube nicht. Das Urteil des BGH von 2018 wird immer wieder falsch interpretiert, denn das Gericht hat ja gerade erklärt, dass die konkrete Aufnahme nicht zulässig war. Es hat allerdings dabei auch einige Kriterien erwähnt, die man im Sinne einer zulässigen Loop-Funktion verstehen kann. Es hat dabei aber geschickt formuliert, um sich selbst nicht festlegen zu müssen. Das Gericht hat nämlich umfassend die Sichtweisen anderer (Rechtsprechung, Kommentare usw.) aufgelistet, ohne zu erklären, welche Sichtweise es denn nun für richtig hält, u.a.:

"Die Bewertung der Rechtmäßigkeit der Speicherung der Daten könne aber durch geeignete technische Maßnahmen deutlich beeinflusst werden. Je kurzfristiger die Daten - anlassbezogen - gespeichert würden (Ringspeicherung), desto weniger intensiv sei der Eingriff. Auch die Zugriffsmöglichkeit spiele eine erhebliche Rolle, denn je eingeschränkter diese gestaltet werde, desto eher könne die Speicherung zulässig sein ("Privacy by Design"; vgl. Zimmermann, DSRITB 2016, 171, 179; Balzer/Nugel, NJW 2014, 1622, 1627; Nugel, jurisPR-VerkR 4/2016 Anm. 2; Froitzheim, NZV 2018, 109, 115; vgl. auch Knyrim/Trieb, ZD 2014, 547, 551 f.)."

und

"Im Hinblick auf die angesprochenen technischen Möglichkeiten der Beschränkung des Eingriffs in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Verkehrsteilnehmer durch kurzzeitige, anlassbezogene Aufzeichnungen, die erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeugs durch einen Bewegungssensor ausgelöst werden, ggf. durch Verpixelung von Personen, automatisiertes und dem Eingriff des Verwenders entzogenes Löschen (vgl. Bretthauer, Intelligente Videoüberwachung, 2017, S. 226 ff.) kommt eine Güterabwägung zu Gunsten des Dashcambetreibers überhaupt nur in Betracht, wenn seine Kamera solche (Daten)Schutzmechanismen aufweist. Welche Voraussetzungen zu erfüllen wären, muss hier nicht entschieden werden und ist im Einzelfall von den jeweiligen tatrichterlich festzustellenden Umständen abhängig."

Dann folgt immerhin die eigene Einschätzung, die aber eher abstrakt bleibt: "Der Senat folgt einer differenzierten Lösung, die der vom Gesetz gebotenen Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des Datenschutzes durch Technikgestaltung (vgl. § 9 BDSG, zukünftig Art. 25 DS-GVO) Rechnung trägt."

Ansonsten gibt es ein paar OWi-Entscheidungen (alle aus Bayern, wohl wegen der o.g. Anzeigepraxis des BayLDA), in denen die Betroffenen alle zu einer Geldbuße verurteilt wurden, m.W. ohne dass es um irgendwelche technischen Details der Kamera ging.
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treysis
Beitrag 26.10.2021, 16:52
Beitrag #40


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Was wohl auch daran liegt, dass es keine (zumindest mir bekannte) Dashcam gibt, die eine entsprechend datenschutzkonforme Lösung anbietet. Insbesondere den Zugriffsschutz auf die anlasslosen Teile einer Aufnahme habe ich noch nirgends gesehen. Das wiederum steht aber im Gegensatz zu dem gelegentlichen Wunsch, auch längere Fahrten (Urlaubsfahrt) aufzuzeichnen.
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mir
Beitrag 26.10.2021, 17:24
Beitrag #41


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Datenschutz entspricht freilich nicht den Interessen des Aufzeichnenden.

Solange Verstöße nicht effektiv verfolgt werden - und wie sollte das geschehen? - wird es auch keinen Markt für ein datenschutzkonformes Aufzeichnungsgerät geben.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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treysis
Beitrag 26.10.2021, 18:34
Beitrag #42


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Warum werden Verstöße nicht effektiv verfolgt?
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nachteule
Beitrag 26.10.2021, 19:50
Beitrag #43


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Hallo, treysis,

wo willst Du damit anfangen?

Soll derjenige, der eine Dashcam mit Loopfunktion in Betrieb nimmt, um im Falle eines Unfalls oder einer Anzeige gegen ihn vielleicht die Aufnahmen zu seiner Entlastung zeigen zu können, bestraft werden, während unzählige andere ungestraft davonkommen, die mit ihren Handys in allen möglichen Situationen Videos aufnehmen und überall herumzeigen?

Wenn man diejenigen verfolgt, die eine Dashcam nutzen, müssten vorrangig erst recht alle die zur Anzeige gebracht werden, die z. B. an Einsatzstellen jeglicher Art filmen und die Handys müsste dann auch als Beweismittel eingezogen werden können, zumindest, bis das Verfahren abgeschlossen und über den weiteren Verbleib entschieden ist. think.gif

Hier kann es dann m. E. nur heißen: Gleiches Recht für alle.

Sollte es aber soweit kommen, würde es vermutlich bedeuten, dass auf keiner Veranstaltung, keiner Party oder ähnlichem noch fotografiert oder gefilmt werden dürfte, denn das würde genauso gegen den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte verstoßen wie das Filmen mit der Dashcam.

Viele Grüße,

Nachteule


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treysis
Beitrag 26.10.2021, 20:06
Beitrag #44


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Ach, es geht um Verstöße gegen die Dashcamnutzung, nicht Verstöße gegen die StVO. Das habe ich falsch gelesen.

Und nein, wer mit dem Handy in einer Situation filmt, macht eben keine Videoüberwachung, sondern filmt anlassbezogen. Das ist ja der Unterschied.
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KJK
Beitrag 26.10.2021, 21:54
Beitrag #45


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In dem Punkt, dass Du jederzeit damit rechnen musst, im Alltag gefilmt zu werden, macht es alllerdings keinen Unterschied, denn Du weißt ja nicht, wann jemand Anderes einen Anlass zum Filmen sieht...


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treysis
Beitrag 26.10.2021, 22:12
Beitrag #46


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Es gibt aber eben einen Unterschied zwischen anlasslos und anlassbezogen. Ob es dir gefällt, oder nicht.
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nachteule
Beitrag 26.10.2021, 22:39
Beitrag #47


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Hallo, Treysis,

Zitat (treysis @ 26.10.2021, 21:06) *
Ach, es geht um Verstöße gegen die Dashcamnutzung, nicht Verstöße gegen die StVO. Das habe ich falsch gelesen.

nein, es geht hier sowohl um mögliche Verstöße durch die Dashcamnutzung (durch den Zeugen, ggf. Anzeigeerstatter) als auch um Verstöße gegen die StVO, bzw. das StGB durch den Rotlichtraser.

Zitat (treysis @ 26.10.2021, 23:12) *
Es gibt aber eben einen Unterschied zwischen anlasslos und anlassbezogen. Ob es dir gefällt, oder nicht.

Okay: Der Gaffer, der an einer Unfallstelle das Opfer und die Einsatzkräfte filmt, filmt anlassbezogen, richtig?

Warum ist es dann nicht anlassbezogen, wenn der Autofahrer seine Kamera mitlaufen lässt, um daheim die Wegstrecke noch einmal auf Video anzuschauen, weil er sich während der Fahrt mehr auf den Verkehr konzentrieren musste und deshalb keine Muße dazu hatte? think.gif

Nicht falsch verstehen: Ich kenne etliche Urteile und Kommentare zu den Dashcams, tue mich aber sehr schwer damit, diese Aufnahmen als einen größeren Verstoß gegen den Datenschutz und die persönlichen Rechte anzusehen als Aufnahmen, die z. B. bei Einsätzen, bei irgendwelchen Streitigkeiten in der Öffentlichkeit usw. gemacht werden, ohne die Beteiligten vorher oder nachher über die Aufnahmen in Kenntnis zu setzen.

Viele Grüße,

Nachteule


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AnS
Beitrag 27.10.2021, 10:31
Beitrag #48


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Zitat (treysis @ 26.10.2021, 16:47) *
Zitat (AnS @ 26.10.2021, 11:35) *
Richter scheinen aber der Ansicht zu sein, bei Loop-Funktion und einem großen Anlass, ein Auge bei dem Datenschutz zuzudrücken.
Das habe ich aus noch keinem Urteil so herausgelesen. Gibt es irgendein Urteil, wo ein Richter sagt, dass die Aufnahme erlaubt war?

Ich habe jetzt beim Googeln diesen Artikel gefunden: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-erlau...tel_182180.html

Auch war hier (oder woanders) ein Fall, wo ein Ampelverstoß durch Videoaufnahmen aufgeklärt wurde. Ohne dies direkt zu finden, war die Argumentation, des Richters, dass die Situation nur durch die Aufnahme nachgewiesen werden konnte. Und dann wurde diese Woche noch in der Zeitung ein Bericht abgedruckt, der Dashcams mit Loop-Funktion empfiehlt.


Eine Sache die mir bei deutschen Berichterstattung nie klar wird: Gibt es eigentlich auch folgende Bußgelder/Verhandlungen? Um beim Thema zu bleiben: Wenn ein Unfall mit einer Dashcam aufgeklärt wurde, gibt es im Anschluss ein Bußgeld oder Verhandlung, wegen dem erstellen der Videoaufnahmen? Für mich klinkt es eben immer so, als wenn der Rechtsstaat (Staatsanwalt, Richter...) dann immer ein Auge zudrückt und nur das schlimmere Vergehen bestraft wird, währenddas andere Vergehen nur ermahnend erwähnt wird.
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nachteule
Beitrag 27.10.2021, 17:37
Beitrag #49


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Hallo, AnS,

mir persönlich ist kein Gerichtsurteil bekannt, in dem jemand verurteilt wurde, weil er im Einzelfall (nicht als Daueranzeiger) seine Dashcam - Aufnahme als Zeuge, Geschädigter oder Beschuldigter dem Gericht zur Verfügung gestellt hat (dass der Betroffene / Beschuldigte sich durch die Aufnahme möglicherweise selber überführt hat und deshalb verurteilt wurde, steht auf einem anderen Blatt).

Vermutlich würde sich auch kaum jemand noch als Zeuge zur Verfügung stellen, wenn er damit rechnen müsste, dass er dafür zur Anzeige gebracht und bestraft wird.

Viele Grüße,

Nachteule




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jeho
Beitrag 31.10.2021, 22:46
Beitrag #50


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Ich sehe es so, (bezogen auf die Dashcam im Auto).
Das Problem ist nicht die Aufnahme an sich sondern die öffentliche Verbreitung eben dieser Aufnahmen.
Das sie der Eine oder Andre macht halte ich für unproblematisch.
Wie viele dieser Aufnahmen landen tatsächlich im Netz? Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dann ein Betroffener zu sein (was @KjK meint). Gut es wird keine belastbaren Zahlen geben, ich denke sie sind eher gering.

Das Problem sind die Menschen, die meinen Alles was ihnen widerfahren ist öffentlich auf sozialem Kanälen zu posten.

Der Ansatz, etwas erst einmal unproblematisches, zu verbieten weil man damit ja einen Rechtsbruch begehen könnte ist absurd.
Ja, jedes Beispiel hinkt .... Messer in jeder Form gehören verboten, es sind ja schon sehr viele Menschen durch Messerangriffe verletzt oder gar getötet worden...

Und wenn ich (noch habe ich keine Dashcam) meine täglichen Fahrweg aufzeichne, das Video weder veröffentlich oder weiter gebe, was bitte ist daran verkehrt. Ich habe es ja eh gesehen.
Selbst wenn ich es im engeren privaten Bereich (Frau, Kinder) zeige, passiert auch nichts. Die könnten ja auf dem Beifahrersitz gesessen haben.

Das Problem ist also nicht die Aufnahme an sich sondern die Verbreitung.
Strafbar ist ja ohnehin die Veröffentlichung, aber der Gesetzgeber setzt auf die einfachere Variante pauschal die Aufzeichnung zu verbieten.
Ist viel einfacher als gegen schwer identifizierbare Einzeltäter vorzugehen die ihr Material auch noch bei Dienstleistern in fernen Ländern anbieten.

Der Masse der Bevölkerung einen Knebel anzulegen weil ich keine Ressourcen habe gegen Einzelne oder Dienstleiser in Timbuktu vorzugehen, der diese Videos hostet, das ist einfach, aber weder zielführend noch durchsetzbar.
Mit der fortschreitenden Digitalisierung und dem immer dabei haben der Video oder Foto Technik; und es blitz schnell ins Netz zu stellen haben wir zugegebenermaßen ein Problem.

In anderen Bereichen sieht es logischerweise ganz anders aus. Wer z.B. Aufnahmen in der Sauna oder an FKK Stränden macht ist per se ein nicht ganz richtig im Kopf und so etwas geht mal gar nicht. Ein klares Verbot ist hier richtig. In den Saunen die wir regelmäßig besuchen wird das Handy ausgeschaltet und am Empfang abgeben. Und es wird durch das Personal gut darauf geachtet ob doch noch jemand etwas anders dabei hat oder benutzt. Habe ich einmal beobachtet, das Personal war aber noch schneller und die Polizei hat den Spanner im Ausgangsbereich in Empfang genommen...

JeHo


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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