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> Zusammenprall mit junger Radfahrerin. Fehlverhalten auf beiden Seiten?
Gast_Crack1987_*
Beitrag 16.10.2021, 10:18
Beitrag #1





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Guten Tag zusammen,

heute verließ AB gegen 7:45 seine Wohnung und begab sich zum Bus. Vier junge Mädchen (ungefähr 12) fuhren nebeneinander auf Radweg/Fußgängerweg und eine davon erwischte AB auf dem Fußgängerweg mit "erhöhter?" Geschwindigkeit (ungefähr 15 km/Stunde). Durch den Aufprall und den Schock (und Schmerzen im linken Bein) stieß AB reflexartig das Mädchen weg (nicht sehr dolle), sodass dieses hinfiel. Under Stock und weil AB zu Arbeit musste, lief AB einige Meter weiter, realisierte aber nach ungefähr zwei Minuten den Unfall und rief noch, während AB zum Unfallort zurückkehrte, die Polizei.
Am Unfallort - ungefähr 2 Minuten danach - befand sich aber niemand mehr.
Die Polizei kam und nahm ABs Daten und eine Beschreibung von der jungen Dame von AB auf.

Meine Frage: Was kann noch passieren?
Obwohl AB angefahren wurde, mache AB mehr Sorgen um das Mädchen, da sie weinte und der "Abprall" von AB doch sehr heftig war.
Könnte AB bei eventuellen Schäden am Körper des Mädchens haften müssen?

Der Vorgang dauerte ungefähr r Sekunden und das Wegstoßen war auch mehr ein Reflex. Geschlagen oder beleidigt habe AB sie in keinster Weise.

AB freue mich über Ihre Antworten/Einschätzungen
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Hoheneicherstation
Beitrag 16.10.2021, 10:43
Beitrag #2


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Da kommt es drauf an was die drei anderen Mädchen erzählen - wenn sie gefragt werden ...

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Gast_Crack1987_*
Beitrag 16.10.2021, 10:56
Beitrag #3





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Zitat (Hoheneicherstation @ 16.10.2021, 11:43) *
Da kommt es drauf an was die drei anderen Mädchen erzählen - wenn sie gefragt werden ...


Zwei fuhren auf dem Radweg und eine plus die Unfallverursacherin auf dem Gehweg.

Kann wohl niemand behaupten, dass der Fahrradweg für vier Räder nebeneinader gedacht ist
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Hornblower
Beitrag 16.10.2021, 11:30
Beitrag #4


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Zitat (Crack1987 @ 16.10.2021, 11:18) *
erwischte AB auf dem Fußgängerweg mit "erhöhter?" Geschwindigkeit (ungefähr 15 km/Stunde). Durch den Aufprall und den Schock (und Schmerzen im linken Bein) stieß AB reflexartig das Mädchen weg (nicht sehr dolle), sodass dieses hinfiel. Under Stock und weil AB zu Arbeit musste, lief AB einige Meter weiter, realisierte aber nach ungefähr zwei Minuten den Unfall und rief noch, während AB zum Unfallort zurückkehrte, die Polizei.
Am Unfallort - ungefähr 2 Minuten danach - befand sich aber niemand mehr.



think.gif

Und wie ist das nun wirklich abgelaufen? unsure.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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MsTaxi
Beitrag 16.10.2021, 12:15
Beitrag #5


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§19 StGB: Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, sind schuldunfähig und somit noch nicht srafmündig.

Ist also vollkommen egal, ob die auf dem Fußweg fuhren, ob einzeln oder nebeneinander. Da AB allerdings sehr wohl strafmündig sein dürfte, wäre er wohl auch schadensersatzpflichtig.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.10.2021, 13:38
Beitrag #6





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Zitat (Crack1987 @ 16.10.2021, 11:18) *
AB freue mich über Ihre Antworten/Einschätzungen

Müsste das nicht heißen "AB freut sich ..."? wink.gif

Zitat (MsTaxi @ 16.10.2021, 13:15) *
Da AB allerdings sehr wohl strafmündig sein dürfte, wäre er wohl auch schadensersatzpflichtig.

Eine Schadensersatzpflicht hat doch mit der Strafmündigkeit nichts zu tun. Die Schadensersatzpflicht für Kinder und Jugendliche richtet sich nach § 828 BGB. Insofern verstehe ich auch diesen Satz nicht so recht:
Zitat (MsTaxi @ 16.10.2021, 13:15) *
Ist also vollkommen egal, ob die auf dem Fußweg fuhren ...

Natürlich kann es haftungsbegründend sein, wenn ein Radfahrer einen Fußgänger auf einem Gehweg anfährt.
Da der TE aber nur nach seiner eigenen Schadensersatzpflicht fragt (bzw. nach der von AB), wird es wohl davon abhängen, wie der Hergang tatsächlich rekonstruiert werden könnte und ob "Schock" und "Reflex" glaubwürdige Aussagen sind.

Und zur strafrechtlichen Seite kann man wohl sagen, dass das Mädchen und der TE jeweils eine Unfallflucht begangen haben, die dann beim Mädchen mangels Strafmündigkeit tatsächlich keine Rechtsfolgen haben wird. Beim TE wird die Unfallflucht kaum nachweisbar sein, wenn er sich nicht verplappert.
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MsTaxi
Beitrag 16.10.2021, 13:58
Beitrag #7


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Zitat (Crack1987 @ 16.10.2021, 11:18) *
rief noch, während AB zum Unfallort zurückkehrte, die Polizei.
Am Unfallort - ungefähr 2 Minuten danach - befand sich aber niemand mehr.
Die Polizei kam und nahm ABs Daten und eine Beschreibung von der jungen Dame von AB auf.

Zitat (Georg_g @ 16.10.2021, 14:38) *
Beim TE wird die Unfallflucht kaum nachweisbar sein, wenn er sich nicht verplappert.

Klingt für mich eher so, als hätte AB alles bereitwillig der Polizei ins Notizbuch diktiert. Da braucht er sich wohl nicht mehr zu verplappern.

Edit:§828 (3) BGB
Zitat
wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.


Selbst wenn ich als Elternteil meinem Kind predige bis zum Blau anlaufen, dass es nicht auf dem Gehweg Rad fahren darf, sondern nur auf dem Radweg resp. Straße, bin ich mir durchaus im Zweifel, ob dem Kind in dieser speziellen Situation nicht zugebilligt werden würde, dass es aufgrund seines Alters und seine Beeinflussbarkeit durch die Freunde im Wortsinne als unverantwortlich angesehen werden kann.

Anders sieht es bei AB aus mE: wer als Erwachsener(?) ein Kind, das ihn anrempelt, umschubst und weinend liegen lässt, sollte sich vielleicht nicht wundern, wenn er schadenersatzpflichtig würde für etwaige Schäden. Ich sag ja nicht, dass ich das alles prächtig und wundervoll finde, aber im Zweifel wird man wohl an einen Erwachsenen höhere Maßstäbe anlegen dürfen als an ein Kind.


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Gast_Crack1987_*
Beitrag 16.10.2021, 14:37
Beitrag #8





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AB bedankt sich für die Ausführungen hier!


Aber AB möchte klarstellen, dass es AB nicht darum geht jemanden (auf Schmerzensgeld) zu verklagen...dies sagte AB auch der Polizei
Auch wenn die Polizei AB als "Unfallgeschädigten" sieht, hat AB sein Fehlverhalten selbstverständlich (Entfernen v. Unfallort, der Stoß) ausführlich zu Protokoll geben.
Da AB auf eine Strafanzeige verzichtet, wird laut Polizei nur ein "Eintrag gemacht"...selbstverständlich nur dann, wenn sich die "Gegenseite nicht meldet.

Nachtrag zu Abs Verletzung: Er war beim Hausarzt und danach bei der Unfallchirurgie - es steht der Verdacht auf eine Schienbeinverletzung und/oder Waden(an)riss im Raum. Dies wird am Montag durch Röntgen "entschieden"
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.10.2021, 14:39
Beitrag #9





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Zitat (MsTaxi @ 16.10.2021, 14:58) *
Klingt für mich eher so, als hätte AB alles bereitwillig der Polizei ins Notizbuch diktiert.

Das kann ich aus der Schilderung nicht herauslesen. Laut TE: "Die Polizei kam und nahm ABs Daten und eine Beschreibung von der jungen Dame von AB auf."

Edit: Das hat sich überschnitten und der TE bestätigt nun, dass er "sein Fehlverhalten selbstverständlich (Entfernen v. Unfallort, der Stoß) ausführlich zu Protokoll" gegeben hat. Das war m.E. nicht besonders geschickt.

Zitat (MsTaxi @ 16.10.2021, 14:58) *
wer als Erwachsener(?) ein Kind, das ihn anrempelt, umschubst und weinend liegen lässt, sollte sich vielleicht nicht wundern, wenn er schadenersatzpflichtig würde für etwaige Schäden.

Von "umschubsen" war nicht die Rede. Es sind ja nun viele Konstellationen denkbar und wir werden nicht herausfinden können, wie es nun wirklich war. Wenn ein Radfahrer auf mich zufährt, dann ist bei drohender Kollision eine reflexhafte Abwehrbewegung möglich, wodurch der Radfahrer zu Fall kommen kann. Es ist aber auch denkbar, dass es sich um eine "Strafaktion" handelte, um der gehwegradelnden jungen Dame eine Lektion zu erteilen. Der TE selbst begründete es mit "Schock" (womit wohl eher "Schreck" gemeint ist) und "Reflex". Er nennt außerdem als Grund die Schmerzen im Bein, was für mich eher unplausibel klingt, weil der Schmerz erst nach dem Anprall kommt, wo es für einen Abwehrreflex schon zu spät ist. Denkbar ist jedenfalls eine Haftung aus unerlaubter Handlung, beweisen können wir hier wohl nichts.

Zitat (MsTaxi @ 16.10.2021, 14:58) *
aber im Zweifel wird man wohl an einen Erwachsenen höhere Maßstäbe anlegen dürfen als an ein Kind.

Wer auf einem Gehweg radelt und dann mit einem Fußgänger kollidiert, kann aus Gründen der Verschuldenshaftung haftbar sein, aber wegen der i.d.R. höheren Geschwindigkeit und Masse auch wegen der Gefährdungshaftung. Aber der TE fragt ja auch nicht nach einer Haftung der Radfahrerin, sondern nach seiner eigenen. Und da sind eben obige Konstellationen denkbar.
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Gast_Crack1987_*
Beitrag 16.10.2021, 14:42
Beitrag #10





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Zitat (Crack1987 @ 16.10.2021, 15:37) *
AB bedankt sich für die Ausführungen hier!


Aber AB möchte klarstellen, dass es AB nicht darum geht jemanden (auf Schmerzensgeld) zu verklagen...dies sagte AB auch der Polizei
Auch wenn die Polizei AB als "Unfallgeschädigten" sieht, hat AB sein Fehlverhalten selbstverständlich (Entfernen v. Unfallort, der Stoß) ausführlich zu Protokoll geben.
Da AB auf eine Strafanzeige verzichtet, wird laut Polizei nur ein "Eintrag gemacht"...selbstverständlich nur dann, wenn sich die "Gegenseite nicht meldet.

@MsTaxi (wegen leichten Anrempeln)

Er war beim Hausarzt und danach bei der Unfallchirurgie - es steht der Verdacht auf eine Schienbeinverletzung und/oder Waden(an)riss im Raum. Dies wird am Montag durch Röntgen "entschieden"

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nachteule
Beitrag 16.10.2021, 15:58
Beitrag #11


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Hallo, Crack1987,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Crack1987 @ 16.10.2021, 15:37) *
Da AB auf eine Strafanzeige verzichtet, wird laut Polizei nur ein "Eintrag gemacht"...selbstverständlich nur dann, wenn sich die "Gegenseite nicht meldet.

So ein vorläufiger Eintrag ist normal, denn damit hat der Sachbearbeiter die Möglichkeit, den Vorgang im Nachhinein noch in alle "Richtungen" weiter zu bearbeiten oder aber, sollte nichts weiter kommen, auch nichts weiter zu unternehmen.

Es kann gut sein, dass sich die Eltern des Mädchens noch nachträglich bei der Polizei melden, wenn sie von der Sache Kenntnis bekommen, erst recht, wenn ihre Tochter bei dem Unfall verletzt wurde.

Wie es dann für Dich weitergeht, kommt ganz auf die Aussage des Mädchens und ggf. auch der Freundinnen an.

Dir bleibt im Grunde genommen also nur, abzuwarten, wie es weiter geht.

Was mich noch interessiert: Kamen Dir die Mädchen entgegen oder sind sie von hinten herangekommen?

Nach Deiner Beschreibung würde ich ja eher darauf tippen, dass sie Dir entgegenkamen, denn wie hättest Du sonst die "überhöhte Geschwindigkeit" (wobei ca. 15 km/h nicht unbedingt so rasend schnell sind, auch nicht auf dem Rad - oder Fußweg) eigentlich gar nicht erkennen können.

Wenn sie Dir aber entgegen kamen: Warum bist Du nicht zur Seite ausgewichen, auch, wenn sie nichts auf dem Gehweg verloren hatten? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Gast_Crack1987_*
Beitrag 16.10.2021, 16:18
Beitrag #12





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Liebe Nachteule (schöner Name smile.gif)

Laut AB: Die Mädchen kamen in einer ganzen Flut an Fahrradfahren auf ihm zu. Sie waren nicht die einzigen, die auf dem Gehweg fuhren (alles Kinder die zur nahen Schule wollen).
Er ging schon weit auf dem Fußgängerweg (welcher schmaler als der Fahrradweg an der Stelle ist) und da war nach links nicht mehr viel Platz – außer er wäre gegen die Mauer gesprungen. Er rief noch Halt, aber da war es schon zu spät. Die Verursacherin schaute auch nicht nach vorne, sondern zur Freundin.

Liebe Nachteule (schöner Name smile.gif)

Laut AB: Die Mädchen kamen in einer ganzen Flut an Fahrradfahren auf ihm zu. Sie waren nicht die einzigen, die auf dem Gehweg fuhren (alles Kinder die zur nahen Schule wollen).
Er ging schon weit auf dem Fußgängerweg (welcher schmaler als der Fahrradweg an der Stelle ist) und da war nach links nicht mehr viel Platz – außer er wäre gegen die Mauer gesprungen. Er rief noch Halt, aber da war es schon zu spät. Die Verursacherin schaute auch nicht nach vorne, sondern zur Freundin.
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GM_
Beitrag 16.10.2021, 18:22
Beitrag #13


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Zitat (Crack1987 @ 16.10.2021, 11:18) *
Durch den Aufprall und den Schock (und Schmerzen im linken Bein) stieß AB reflexartig das Mädchen weg (nicht sehr dolle),
Passierte das noch in der Dynamik des Zusammenstoßes, oder erst als die Unfallgegner schon zum Stillstand gekommen sind?

Im ersten Fall sehe ich dafür garkeine Schuld oder Haftung, im zweiten Fall sieht es schon differenzierter aus.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.10.2021, 19:41
Beitrag #14





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Zitat (GM_ @ 16.10.2021, 19:22) *
Im ersten Fall sehe ich dafür garkeine Schuld oder Haftung ...

Es bliebe auch dann ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und wohl auch noch tateinheitlich eine unterlassene Hilfeleistung.
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Mueck
Beitrag 16.10.2021, 21:46
Beitrag #15


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... und wenn das Mädel nur 9 364/365 Jahre alt wäre, dürfte sie auf dem Gehweg radeln ... Ok, die gebotene Rücksicht täte trotzdem fehlen ... Aber Obacht trotzdem beim Vorverurteilen ...

Zitat (Georg_g @ 16.10.2021, 20:41) *
und wohl auch noch tateinheitlich eine unterlassene Hilfeleistung.
Mir ist dunkel in Erinnerung, dass man keine Hilfe leisten muss, wenn vom anderen der "Angriff" ausging, weiß aber nicht, ob das "nur" beim "Räuber" o.ä. gilt oder evtl. auch schon dann, wenn ein VT einen absichtlich oder nicht ummangeln wollte ... think.gif
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mir
Beitrag 16.10.2021, 22:36
Beitrag #16


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Liegt denn überhaupt ein Unfall vor?

Dazu müsste ein Schaden entstanden sein. Sachschaden scheint es keinen zu geben. Bliebe noch eine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit. Unter "Schock" wird der TE wohl keinen medizinischen Schockzustand verstanden haben, sondern die Überraschung.

Körperverletzung ist ein Eingriff in die körperliche Integrität. Ein reiner kurzzeitiger Schmerz ohne weitere Verletzungen fällt sicher nicht darunter. Weder beim TE noch bei den Kindern wurde in die körperliche Integrität eingegriffen.

Für Gesundheitsschädigung ist Voraussetzung, dass die Körperfunktionen zumindest vorübergehend von ihrem normalen Zustand abweichen. Auch das ist nach den Schilderungen nicht der Fall.

Es liegt also kein Schaden vor, also auch kein Unfall. Danit Erübrigen sich Betrachtungen zu Fahrerflucht.

Was soll denn sonst vorliegen? Die Kinder dürfen da nicht fahren, sind aber dafür nach § 12 Abs. 1 S. 1 OWiG nicht dafür verantwortlich. Der Fußgänger darf da laufen. Er darf zwar nicht schubsen, aber (ohne jetzt zu prüfen, ob das Notwehr war) es liegt ja keine Körperverletzung i.S. des Strafrechts vor, und Nötigung wird man da wohl auch nicht konstruieren können.

Und "Unterlassene Hilfeleistung" - wieso das denn? Es ist überhaupt nichts passiert.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.10.2021, 23:34
Beitrag #17





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Zitat (mir @ 16.10.2021, 23:36) *
Weder beim TE noch bei den Kindern wurde in die körperliche Integrität eingegriffen.

Und deswegen hat der Hausarzt und nachfolgend noch ein Unfallchirurg den Verdacht auf einen Wadenriss oder eine Schienbeinverletzung geäußert, der jetzt noch mittels röntgen abgeklärt werden muss?

Zitat (mir @ 16.10.2021, 23:36) *
Es liegt also kein Schaden vor, also auch kein Unfall. Danit Erübrigen sich Betrachtungen zu Fahrerflucht.

Du lehnst dich ja ziemlich weit aus dem Fenster zu einem Sachverhalt, den du nicht kennst. Verletzungen könnten beim TE vorliegen, was sogar einigermaßen wahrscheinlich ist, sie könnten auch bei dem Mädchen vorliegen, was wir nicht wissen. Dazu könnte das Fahrrad beschädigt worden sein, da ja das Mädchen hinfiel und "der Abprall doch sehr heftig war". Auch dann läge ein Unfall vor.

Zitat (mir @ 16.10.2021, 23:36) *
Und "Unterlassene Hilfeleistung" - wieso das denn? Es ist überhaupt nichts passiert.

Der Abprall war sehr heftig, das Mädchen fiel hin und weinte. Da ist doch die Annahme, dass es verletzt wurde, nicht ganz fernliegend. Du kannst jetzt für dich selbst erörtern, ob das Vorliegen eines Unglücksfalls im Sinne der unterlassenen Hilfeleistung ex ante oder ex post erfolgen muss. Aber einfach so zu behaupten, dass es weder Verletzungen gab noch überhaupt ein Unfall vorlag, finde ich recht seltsam.
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auchdasnoch
Beitrag 17.10.2021, 16:11
Beitrag #18


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[quote name='Georg_g' date='17.10.2021, 00:34' post='1058170286']
Und deswegen hat der Hausarzt und nachfolgend noch ein Unfallchirurg den Verdacht auf einen Wadenriss oder eine Schienbeinverletzung geäußert, der jetzt noch mittels röntgen abgeklärt werden muss?Nö, diesen Verdacht hat kein Arzt geäußert.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.10.2021, 17:05
Beitrag #19





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Zitat (auchdasnoch @ 17.10.2021, 17:11) *
Nö, diesen Verdacht hat kein Arzt geäußert.

Naja, es soll jeder selbst interpretieren, wie er das liest: "... war beim Hausarzt und danach bei der Unfallchirurgie - es steht der Verdacht auf eine Schienbeinverletzung und/oder Waden(an)riss im Raum."
Natürlich kann dieser Verdacht auch vom Bäcker oder von der Putzfrau der Unfallchirurgie geäußert worden sein. Die Putzfrau hat dann bestimmt auch beschlossen, dass morgen noch geröntgt werden soll.
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Gast_Crack1987_*
Beitrag 17.10.2021, 17:15
Beitrag #20





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Vielen Dank für Ihre Ausführungen.

Es wird sich zeigen, was am Montag auf AB zukommt und wie es ggf. auf dem Rechtweg weitergeht.


Ihnen allen einen schönen Restsonntag.

Bleiben Sie gesund!


-Kann geschlossen werden!-
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GM_
Beitrag 17.10.2021, 19:15
Beitrag #21


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Zitat (Georg_g @ 16.10.2021, 20:41) *
Zitat (GM_ @ 16.10.2021, 19:22) *
Im ersten Fall sehe ich dafür garkeine Schuld oder Haftung ...
Es bliebe auch dann ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und wohl auch noch tateinheitlich eine unterlassene Hilfeleistung.

Deshalb schrieb ich "dafür", für das Umstoßen.


--------------------
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Söne spitze Steine
Beitrag 17.10.2021, 19:57
Beitrag #22


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Bei Körperverletzung muß die Verletzung vorsätzlich, also absichtlich, verursacht worden sein.

Infrage kommt noch fahrlässige Körperverletzung, dies ist aber ein Antragsdelikt, d.h. wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Ohne konkrete polizeiliche Ermittlungen halte ich es für ziemlich unwahrscheinlich, daß a) die drei/vier radelnden Mädels ausfindig gemacht werden, b) eine fahrlässig veursachte Verletzung vorliegt und c) diese dann von Mama angezeigt wird.

Insbesondere in Streßsituationen wie bei Unfällen oder gefährlichen Situationen im Verkehr ist es Beteiligten zuzugestehen, nicht immer verhältsnismäßig zu handeln oder auch mal andere VT aus der Situation heraus zu beschimpfen.


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“Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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auchdasnoch
Beitrag 18.10.2021, 08:05
Beitrag #23


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Zitat (Georg_g @ 17.10.2021, 18:05) *
Naja, es soll jeder selbst interpretieren, wie er das liest: "... war beim Hausarzt und danach bei der Unfallchirurgie - es steht der Verdacht auf eine Schienbeinverletzung und/oder Waden(an)riss im Raum."
Ein blauer Fleck am Schienbein ist auch eine Schienbeinverletzung. Diese Aussage ist also nichts wert. Was ein Wadenanriss sein soll, wissen die Götter. Die Ärzte haben diesen Begriff ganz sich er nicht benutzt. Wenn es den Verdacht auf eine ernsthafte Verletzung gegeben hätte, dann wäre noch am selben Tag geröntgt worden.
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