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> Wann erlischt die Kfz-Haftpflicht?, Obliegenheitsverletzung
Aloisius
Beitrag 15.10.2021, 14:48
Beitrag #1


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Wann genau tritt §6 (1) PflVG in Kraft?
Wenn der Versicherer die Kündigung ausgesprochen hat? Muss er das explizit machen oder reicht die Terminsetzung bei einer Mahnung?
Oder erlischt der Versicherungsschutz erst dann, wenn der Zulassungsstempel abgekratzt wird?


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Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein!
Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller
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blackdodge
Beitrag 15.10.2021, 17:39
Beitrag #2


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der Versicherer muss noch eine gewisse Frist nachhaften. Erst nach diesem Zeitpunkt tritt denn der Verstoß PflVersG ein. Dies gilt aber nur für die Haftpflicht.

Die Plakette kann davon unabhängig abgekratzt werden. Manchmal erreicht der cop.gif das Fahrzeug auch nicht.


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hk_do
Beitrag 15.10.2021, 23:09
Beitrag #3


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Die Frage ob eine Straftat nach §6(1) PflVG ist doch nach dem Wortlaut der Vorschrift nur davon abhängig, ob ein gültiger Versicherungsvertrag existiert und nicht davon, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht? think.gif

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nachteule
Beitrag 15.10.2021, 23:34
Beitrag #4


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Hallo, blackdodge,

Zitat (blackdodge @ 15.10.2021, 18:39) *
der Versicherer muss noch eine gewisse Frist nachhaften. Erst nach diesem Zeitpunkt tritt denn der Verstoß PflVersG ein.

das wäre mir neu. think.gif

Meines Wissens liegt ein Verstoß ab dem Zeitpunkt vor, an dem die Versicherung erloschen ist, egal, ob eine Nachhaftung besteht oder nicht oder wie lange diese noch besteht.

Diese Nachhaftung ist lediglich als Schutz für die Unfallgegner gedacht.

Die Tatsache, dass viele Staatsanwälte so ein Verfahren gerne mal mit der Begründung einstellen, dass aufgrund der Nachhaftung niemand zu Schaden gekommen ist, steht auf einem anderen Blatt und bedeutet nicht, dass das Ganze an sich nicht strafbar ist.

Viele Grüße,

Nachteule


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