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> Führerschein, Erstantrag mit BTM Medikament Subutex 6mg
Janina84
Beitrag 15.10.2021, 12:28
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Liebe Verkehrsportal Mitglieder ,

ich bin Neu hier heiße Janina bin 37 Jahre jung und Altenpflege Helferin .

Kurz zu meiner Vergangenheit :

Bin in Stuttgart aufgewachsen und habe damals mit 14 Jahren mit BTM zu tun gehabt sad.gif

Das ganze fing 1998 an mit mehreren Pausen so das ich dann in ein Substitutions Programm gegangen bin.
Das Medikament nennt sich Subutex , seit 15 Jahren kenne ich nun meinen Ehemann der mit Drogen etc . nie was zu tun hatte und selbst kiffen oder Alkohol haben für mich nie eine Rolle gespielt bis heute.
Durch ihn habe ich den Absprung geschafft und auch die Ausbildung zur Altenpflegehelferin.

Bekomme 6 Mg Subutex und mein Arzt meinte das ich damit meinem Führerschein machen kann unter der Vorrausetzung eines Abstinenznachweises.
Auto fahren kann ich da ich ab und zu schon gefahren bin smile.gif

Auf Grund meines Jobs und auch um Privat besser vom Fleck smile.gif zu kommen wünsche ich mir so sehr endlich legal Autofahren zu dürfen .

Bin seit 1 Woche in einem MPU Vorbereitungskurs weiß aber gar nicht ob ich MPU machen muss.


Abstinenznachweis endet am 14.11.2021 habe Haare abgegeben und 6 mal Urinkontrolle BTM und Alkohol natürlich alles sauber rofl1.gif




Die Frage lautet: Wie muss ich nun Vorgehen , damit alles etwas schneller voran geht und der Abstinenznachweis dann nicht verfällt , denn der ist nur ca 2 Monate gültig meinte der vom Vorbereitungskurs.

Würde mir eventuell auch eine Unbedenklichkeit ´s Erklärung meines Arztes reichen plus Abstinenznachweis oder muss ich ein anderes Gutachten erbringen evtl vom TÜV?

An wem kann ich mich da wenden ? mein Anwalt meinte einfach auf gut Glück anmelden da mein letzter BTM Eintrag 2006 ?
Kann die FStelle mich zum MPU verdonnern ;(

Ich hoffe es kennt sich hier irgendeiner aus und kann mir eine Antwort geben .

Wäre sehr sehr dankbar.

Schönes Wochenende Euch Allen wavey.gif

Liebe Grüße Janina
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auchdasnoch
Beitrag 15.10.2021, 13:11
Beitrag #2


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Hallo Janina,

was ist denn vorgefallen, was den Behörden bekannt sein könnte? Gab es mal Ärger mit der Polizei oder gar irgendwelche Verurteileungen? Wenn ja, was ist wann passiert?
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Janina84
Beitrag 15.10.2021, 13:38
Beitrag #3


Neuling
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Hi , Danke das du so schnell geantwortet hast.

Ja gab zuletzt wegen BTM Erwerb 2004 ein Verfahren das 2007 Verhandelt wurde , bekam da von dem Jugendgericht 2 Wochen Jugendarrest erteilt (2004 war ich für 2 Wochen in Haft im Jugendgefängniss) und anschließend 3 Jahre Bewährung. Die ich problemlos bestanden habe.
Führungszeugnis ist laut meinem Anwalt sauber.

Er hat eine Akteneinsicht letztes Jahr geholt wo komischerweise noch alles drin stand ...ist das eigentlich nach so vielen Jahren normal?

Kann man das nicht nach diesem langen Zeitraum löschen lassen ?

Letztes Jahr wurde ich beim Schwarz gefahren mit dem Auto erwischt , gab aber nur eine Geldstrafe von 800 Euro.

Das ist nun auch der Grund auf legalem Wege endlich Auto fahren zu können ....

Der Anwalt sagte zu Mir und meinem Mann das die Straftat des Fahrens ohne FS nicht eingetragen wurde und ich konnte dies nicht glauben und hakte nach da meinte er " Na dafür haben sie MICH ja genommen das sie erstens keine sperre bekommen bzw. keinen Eintrag"

So ganz richtig kann ich dies bis heute nicht glauben.

es nervt einfach nur noch , crybaby.gif denn fahren kann ich (Fahrstunden benötige ich nur die Pflichtsunden und eben die Theorie pauken) und sauber also clean auch seit ca 20 Jahren aber komme nicht voran denn jeder sagt im privaten Umfeld was anderes....
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Herbie56
Beitrag 15.10.2021, 14:02
Beitrag #4


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Herzlich willkommen im Verkehrsportal,

ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass du ohne positive MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung deine FE bekommen wirst.
Mit den Tilgungsfristen bzgl. BTM bin ich leider nicht so bewandert. Heißt, ob dich eine doppelte Fragestellung erwartet, kann ich dir leider nicht beantworten.

Warum bist du schwarzgefahren ? Offensichtlich war es ja Usus bei dir...

Mein Rat wäre: FE beantragen, dann hast du Klarheit.

Liebe Grüße


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auchdasnoch
Beitrag 15.10.2021, 14:38
Beitrag #5


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Ich sehe hier eigentlich keine MPU anstehen. Die Drogengeschichte dürfte imho nicht mehr verwertbar sein, und ein einmaliges (erwischtes) Schwarzfahren reicht meiner Meinung nach für eine MPU nicht aus. Aber warte mal ab, es werden sich bestimmt auch noch andere User melden.
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Herbie56
Beitrag 15.10.2021, 15:22
Beitrag #6


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Meiner Kenntnis nach wird bei „Fahren ohne“ bei Tätern, die noch nie eine FE hatten, eine MPU angeordnet zur Prüfung der charakterlichen Eignung.

Und mal unter uns Pastorentöchtern:
So lax, wie du das hier schilderst, „endlich mal legal fahren...“, erscheint (!!) mir persönlich das nicht unangebracht zu sein.

Jugendlicher Leichtsinn scheidet ja wohl auch eher aus.



--------------------
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Janina84
Beitrag 15.10.2021, 15:59
Beitrag #7


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Zitat (auchdasnoch @ 15.10.2021, 15:38) *
Ich sehe hier eigentlich keine MPU anstehen. Die Drogengeschichte dürfte imho nicht mehr verwertbar sein, und ein einmaliges (erwischtes) Schwarzfahren reicht meiner Meinung nach für eine MPU nicht aus. Aber warte mal ab, es werden sich bestimmt auch noch andere User melden.



Danke Dir , wenn ich kurz Fragen darf wieso kennen sich hier eigentlich einige so gut aus?

Des weiteren wollte ich noch fragen was ich denn dann beim Landratsamt besser gesagt FS sagen soll... ?
Eine Akteneinsicht verlangen ?
oder....
Direkt die Unbedenklichkeitserklärung meines Arztes mit dem 1 Jährigen Abstinenz Nachweis vorlegen ?

3. Einfach zur Fahrschule gehen und anmelden?

ich möchte halt keine schlafenden Hunde wecken , wie der Anwalt schon sagte das der BTM Eintrag weit über 14 Jahre zurück liegt und somit nix mehr drin stehen dürfte ,da ich ja keine Haftzeit von länger als 3 Jahren hatte denn dann würde das ganze 10 Jahre im Zentralregister gespeichert sein . Selbst dann wäre dies ja längst erlöscht denn es sind nun mehr als 13 Jahre.

Zu dem Thema wolle ich nochmals fragen ob irgendeiner da Ahnung hat....

"Kann man das nicht nach diesem langen Zeitraum löschen lassen ?"

@Herbie56 hatte eine OP und musste an dem Tag zum Verbandswechsel somit bin ich mit dem Wagen meines Mannes hingefahren und hatte dummer Weise während der fahrt telefoniert gehabt , so das ich bei einer Straßenkontrolle mit Handy am Ohr aufgefallen bin ....wurde nur wegen des Handys am Steuer angehalten und musste dann in der peinlichen Situation erklären und zugeben das ich kein FS Besitze.
Sie waren sehr nett zu mir und haben mir auch erklärt das ich schnellstmöglich und schon längst hätte einen FS machen können und ich mir einen Anwalt nehmen soll. denn mit diesem Medikament darf man Auto fahren aber eben mit einem Abstinenznachweis und einer Erklärung des Arztes das eben alles Gut und zuverlässig läuft sowie all Uk´s negativ waren und das ist bei mir seit 20 Jahren der Fall. Alkohol trinke ich gar kein oder so gut wie keiner außer an Sylvester oder mal an Geburtstagen zum anstoßen ca. 2 Gläser Sekt .
Dies ist nicht gelogen , denn ich bin so MEGA Stolz und glücklich .

Alle aus der Familie und Verwandtenkreis die mich kennen , hätten damals nie gedacht das ich das so hinbekomme , dank meinem Mann war das alles möglich da ich endlich jemanden gefunden hatte der mich so liebt wie ich bin auch mit dieser schweren Vergangenheit .
er hat mich damals aus der "Patsche" geholt hat meine Insolvenz erfolgreich mit mir durchgezogen und alles gemanagt UMZUG etc Ausbildung und vor allem
mich aus Stuttgart weg geholt an Bodensee .

Für mich sind Drogen Geschichte , das Medikament gehört eben leider noch dazu.... dry.gif


Ich kenne nur 1 Beispiel er ist 42 und hat letztes Jahr seinen FS zurück bekommen nach Abstinenz Nachweis und MPU er wurde aber zu 3 Jahren Gefängnis wegen BtM Fund im Auto und Handel verknackt er nimmt das selbe Medikament und ist bei dem selben Arzt in Behandlung
für mich war das ne harte Story und selbst er ist durch MPU durchgekommen was mich sehr gewundert hat , da man ihm es aus Metern ansehen kann....

ich mache mir halt Sorgen da ich vieles gehört habe und nun gar nicht weis wie ich vorgehen soll....

so nun ein paar ausführlichere Infos über mich damit Ihr Euch besser ein Bild machen könnt.👍

Ganz super wäre es , ich würde hier jemand finden mit dem ich mal ein paar Minuten darüber reden könnte, denn das ist alles bissl kompliziert zu schreiben und zu verstehen....

Falls man hier im Forum seine Nummer posten darf würde ich dies gerne tun .

Ich bin aber mit den regeln hier noch nicht so bewandert 🙃



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Q-Treiberin
Beitrag 15.10.2021, 16:15
Beitrag #8


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Telefonnummer und Email-Adressen werden hier von der Moderation gelöscht (Spamschutz).

Wenn Du fünf Beiträge geschrieben hast kannst Du das boardeigene PN-System nutzen, empfohlen wird hier aber eigentlich das „Schwarmwissen“ des Forums im öffentlichen Bereich zu nutzen.

Und mal ehrlich…. Du möchtest Hilfe, ist Dir das nicht auch ein wenig Schreibarbeit wert?


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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MsTaxi
Beitrag 15.10.2021, 16:44
Beitrag #9


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Ich versuche mal, das Ganze etwas zu strukturieren...

Verkehrsrechtliche MPU sehe ich derzeit auch keine. Ich gehe da mit @auchdasnoch konform, ein Verstoß alleine würde dazu wohl noch nicht reichen.

Ist deine Substitution irgendwo niedergelegt, dass die Fsst davon wissen kann oder es in Zukunft erfahren kann? Bist/warst du einer Therapie (stationär oder ambulant) oder in einer SHG? Gibt es durch deine Substitutionsstelle irgendwelche Angebote zur psychosozialen Unterstützung?

Die Äußerung deines Anwalts ist mir etwas unverständlich, aber da wären unsere Rechtsauskenner gefragt, ob ein RA einen Eintrag wegen eines abgeschlossenen Verfahrens wirklich so sicher und dauerhaft verhindern kann.

Weshalb wir uns so gut auskennen? Einige von uns waren/sind selbst betroffen (gewesen) vom Thema MPU, Abhängigkeit, Missbrauch etc., andere sind beruflich damit befasst (gewesen), bei wiederum anderen ist es so, dass sie beruflich mit Randbereichen zu tun haben, die auch ins Thema MPU reinreichen. Oder es ist einfach, weil man das Thema so faszinierend findet und seit Jahren hier mitkommentiert und lernt und liest. Aber eigentlich isses egal, warum und weshalb, was der eine nicht weiß, weiß ein anderer und wir korrigieren uns hier offen gegenseitig, wenn sich mal jemand irrt. Daher bevorzugen wir auch das öffentliche Schreiben, damit alle denselben Kenntnisstand haben.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Janina84
Beitrag 15.10.2021, 17:20
Beitrag #10


Neuling
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Zitat (Herbie56 @ 15.10.2021, 16:22) *
Meiner Kenntnis nach wird bei „Fahren ohne“ bei Tätern, die noch nie eine FE hatten, eine MPU angeordnet zur Prüfung der charakterlichen Eignung.

Und mal unter uns Pastorentöchtern:
So lax, wie du das hier schilderst, „endlich mal legal fahren...“, erscheint (!!) mir persönlich das nicht unangebracht zu sein.

Jugendlicher Leichtsinn scheidet ja wohl auch eher aus.



Nein klar , ✌ war kein Jugendlicher Leichtsinn ,😔war scheiße ...weiß ich ja selber aber es wurde nicht Aktenkundig vermerkt , da es das erste mal war .

Das mit dem endlich "legal" war etwas anders gemeint und zwar so das ich mich meinte endlich den Führerschein machen zu können da mir ja von dem Anwalt gesagt wurde , das es mit dem Medikament möglich und erlaubt ist Auto zu fahren unter dem Nachweis eines Abstinenznachweises .

Nun habe ich morgen meine 3 Sitzung im MPU Vorbereitungskurs und wollte mich mal im Netz nach Infos auf die Suche machen, da selbst der Kursleiter meinte dass er so einen Fall noch nie hatte nur welche die bereits im Besitz eines FS waren und auffällig wurden. nachträglich kam dann bei einem Drogentest das Medikament zum Vorschein und sie mussten einen MPU Test machen und den Abstinenznachweis.
ich war aber noch nie im Besitz und darum die Frage.
Denn ein Eignungstest bei TÜV mit Abstinenznachweis müsste ausreichen so wurde es mir nun mitgeteilt.

Parallel besuche ich nun trotzdem schonmal den Kurs um hinterher keine Zeit zu verlieren .
Am Montag fahre ich auf die Führerscheinstelle und werde mir die Erlaubnis der Akteneinsicht einholen . Das Führungszeugnis habe ich auch schon beantragt.
Denn der Kurs wäre ja dann umsonst und das sind auch 785 Euro.

[color="#FF0000"][/color]

Zitat (Q-Treiberin @ 15.10.2021, 17:15) *
Telefonnummer und Email-Adressen werden hier von der Moderation gelöscht (Spamschutz).

Wenn Du fünf Beiträge geschrieben hast kannst Du das boardeigene PN-System nutzen, empfohlen wird hier aber eigentlich das „Schwarmwissen“ des Forums im öffentlichen Bereich zu nutzen.

Und mal ehrlich…. Du möchtest Hilfe, ist Dir das nicht auch ein wenig Schreibarbeit wert?



Mir geht es nicht um die Schreibarbeit , viel mehr um das Problem das ich denk ds es für Menschen die mich nicht kennen schwierig ist das ganze so zu verstehen denn das ein oder andere wurde ja schon falsch verstanden. unsure.gif

Du hast aber allemal Recht , die Schreibarbeit ist es mir natürlich allemal wert.

Zitat (MsTaxi @ 15.10.2021, 17:44) *
Ich versuche mal, das Ganze etwas zu strukturieren...

Verkehrsrechtliche MPU sehe ich derzeit auch keine. Ich gehe da mit @auchdasnoch konform, ein Verstoß alleine würde dazu wohl noch nicht reichen.

Ist deine Substitution irgendwo niedergelegt, dass die Fsst davon wissen kann oder es in Zukunft erfahren kann? Bist/warst du einer Therapie (stationär oder ambulant) oder in einer SHG? Gibt es durch deine Substitutionsstelle irgendwelche Angebote zur psychosozialen Unterstützung?

Die Äußerung deines Anwalts ist mir etwas unverständlich, aber da wären unsere Rechtsauskenner gefragt, ob ein RA einen Eintrag wegen eines abgeschlossenen Verfahrens wirklich so sicher und dauerhaft verhindern kann.

Weshalb wir uns so gut auskennen? Einige von uns waren/sind selbst betroffen (gewesen) vom Thema MPU, Abhängigkeit, Missbrauch etc., andere sind beruflich damit befasst (gewesen), bei wiederum anderen ist es so, dass sie beruflich mit Randbereichen zu tun haben, die auch ins Thema MPU reinreichen. Oder es ist einfach, weil man das Thema so faszinierend findet und seit Jahren hier mitkommentiert und lernt und liest. Aber eigentlich isses egal, warum und weshalb, was der eine nicht weiß, weiß ein anderer und wir korrigieren uns hier offen gegenseitig, wenn sich mal jemand irrt. Daher bevorzugen wir auch das öffentliche Schreiben, damit alle denselben Kenntnisstand haben.



Vielen Dank wink.gif das hast Du bestens Strukturiert 😊

Meine Substitution ist nirgends hinterlegt .Ich bin in die SHG eingebunden und muss jeden Monat einen Termin bei meinem Suchtberater wahrnehmen .
Dies sind die Vorrausetzungen für den Substitutions Vetrag der zwischen der Suchtberatung , meinem Arzt und mir besteht.
Alle 12 Monate muss dieser Vertrag verlängert werden .Habe bis jetzt alle Termine wahrgenommen und aus beruflichen Gründen und weil alles seit Jahren sehr zuverlässig und ohne Bei Konsum verläuft habe ich TakeHom sprich bekomme es für 7 Tage mit nach Hause und muss nicht wie manch andere jeden Tag in die Apo oder zu Doc.😲
Die Psychosoziale Unterstützung bekomme ich bei meinem Sucht Berater .Ich habe da aber die letzten Jahre gar keinen großen Bedarf gehabt bzw Suchtdruck etc was selbstverständlich an meinem "JETZIGEN" KOMPLETT ANDERE LEBEN wie früher liegen mag und natürlich auch etwas an dem Medikament....reden jedes mal 1 Stunde lang über meinen Job als Altenpflegerin oder was es eben daheim neues gibt von den Kids etc.
E ist ein sehr netter Berater mit dem ich über alles quatschen kann.😀

Die FSS würde nix erfahren außer ich hätte mal einen Unfall etc. komme in eine Kontrolle....
darum muss und will ich ja auch den Weg gehen das ich das Medikament angebe .
Anwalt und einige andere meinten nachdem Der BTM Eintrag mehr als 16 Jahre zurück liegt und mein Führungszeugnis und die FS Akte Register sauber ist das ich einfach so mich anmelden kann für den Führerschein und eben spätestens vor der Prüfung den Abstinenznachweis vorzeigen soll und des Schreiben meines Arztes. Dies ist mir aber zu riskant nicht das ich dann doch MPU machen muss und alle Fahrstunden etc. verfallen , da es wegen Corona ja schon ewig lange Wartezeiten bei den Fahrschulen gibt.

Darum frage ich eben hier so viel.
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MsTaxi
Beitrag 15.10.2021, 17:27
Beitrag #11


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Ich finde deine generelle Situation nicht wirklich schwierig zu verstehen, nur bei einigen Details habe ich halt Rückfragen.

Prinzipiell denke ich, dass zwischen dir und einem "ertappten Substituierten" nur in der Hinsicht ein Unterschied besteht, dass du keine Trunkenheitsfahrten erklären musst. In einem "Eignungsgutachten" muss auch geprüft werden

- beeinträchtigt die Substitution deine Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit etc.?
- gibt es solche Beeinträchtigungen etwa als Folge des vorher bestandenen Drogenmissbrauchs?
- besteht die Gefahr von Beikonsum in Zukunft?
- besteht die Gefahr eines Rückfalls oder aber dass du ungeregelt aus der Substitution aussteigst?

Im Effekt durchaus ähnlich einer normalen MPU mit Ausnahme, dass bei dir die Therapienotwendigkeit entfallen würde und somit die Dauer des AN begrenzbar wäre auf ein Jahr. So groß finde ich den Unterschied zur "normalen" Drogen-MPU nun wieder nicht.

Dass mit der Akteneinsicht bei der Fsst ist eine gute Idee. Du kannst ja auch mal überlegen, ganz harmlos zu fragen, bei welchen Stellen man sich denn dann jetzt über dich erkundigen würde oder ob dein Führungszeugnis ausreicht? Kriegst du das mit einem treudoofen Augenaufschlag hin bei einem Sachbearbeiter? laugh2.gif





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Janina84
Beitrag 15.10.2021, 17:44
Beitrag #12


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Meinst du es wäre eine gute Idee zur FSS zu gehen , mit dem Attest (Bericht) vom Arzt dem Abstinenznachweis plus Führungszeugnis und zu fragen ob dies Ausreicht??Oder soll ich fragen ob ich MPU machen muss... oder direkt selbstständig beim TÜV auf eigene Faust einen EIGNUNGSTEST druchführen lassen?

Das Thema Bei Konsum ,Rückfall oder Ausstieg aus dem Programm besteht bei mir nicht .
Das war die letzten 15 Jahre nicht einmal der Fall.

Wie oben schon geschrieben , trinke ich nicht mal regelmäßig Alkohol bis auf Sylvester oder mal auf einem Geburtstag zum anstoßen aber nicht um mich weg zu hauen oder bis zum erbrechen zu saufen ....so ein schönes Gläschen Sekt als Neujahrs Anstoß ist aber auch bei mir ml mit drin.

Wie ist das eigentlich wenn ich am 14.11 fertig bin mit dem Abstinenznachweis wie lange gilt der ?
Dürfte ich eigentlich jetzt in dem IST Zustand der ganzen Story schon Fahrstunden nehmen ?

sorry das ich dich so zutexte besser gesagt Euch aber ich hoffe das ich bis Jahresende durch bin😀😅

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 15.10.2021, 18:39
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Janina84
Beitrag 15.10.2021, 19:10
Beitrag #13


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Das Thema Bei Konsum ,Rückfall oder Ausstieg aus dem Programm besteht bei mir nicht .
Das war die letzten 15 Jahre nicht einmal der Fall.

Wie ist das eigentlich wenn ich am 14.11 fertig bin mit dem Abstinenznachweis wie lange gilt der ?
Dürfte ich eigentlich jetzt in dem IST Zustand der ganzen Story schon Fahrstunden nehmen ?

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auchdasnoch
Beitrag 16.10.2021, 02:39
Beitrag #14


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Die Frage ist doch zunächst einmal, was die Führerscheinstelle weiß, oder in Erfahrung bringen könnte. Das kann Ersteres kann man natürlic hmit einer Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle in Erfahrung bringen. Ich frage mich aber gerade, ob das wirklich sinnvoll ist. Wer keinen "Dreck am Stecken" hat, nimmt für gewöhnlich keine Akteneinsicht, bevor er die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt. Da könnten beim Sachbearbeiter also auch alle Alrmglocken läuten.

Bei Beantragung einer Ersterteilung ist die Vorlage eines Führungszeugnisses nicht obligatorisch. Eine Abfrage der Eintragungen im Fahrerlaubnisregister allerdings schon. Da wird dann das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die unerlaubte Handynutzung schon auffallen. Das könnte dann zur Folge haben, dass doch noch die Vorlage eines Führungszeugnisse für Behörden (Belegart 0) verlangt werden wird. Da steht aber auch nicht mehr drin, als im "normalen" Führungszeugnis. Somit solte es also frei von Einträgen sein.

Vermutlich wurde ja auch vom Arbeitgeber schon einmal die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt. Bei einem "Drogeneintrag" hätte man da bei einem Beruf im Pflegebereich wohl eher schlechte Karten gehabt. Zwar hat man im Bereich der Altenpflege auch keinen unweigerlichen Zugang zu Medikamenten und BTM. Aber ein wenig sensibel ist der Bereich schon. Ich gehe also davon aus, dass der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Drogenvergangenheit und der gegenwärtigen Substitution hat. Somit sollte es diesbezüglich auch für die Führerscheinstelle keine derartigen (noch verwertbaren) Informationen geben.

Bei meiner Prognos, dass keine MPU anstehen werde, bin ich vom einmaligen (nur 1x erwischt) Fahren ohen Fahrerlaubnis ausgegangen. Jetzt kommt noch der Handyverstoß dazu. Damit wird die Sache schon etwas spannender. Kommt jetzt auch darauf an, was man so zu Protokoll gegeben hat. Zudem stellt man sich als Sachbearbeiter einer Führerscheinstelle dann vielleicht schon die Frage, wie es möglich ist, Dass Jemand, der noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen ist, den Umgang mit einem Auto kennengelernt hat. Rein logisch betrachtet ist also eigentlich klar, dass das nicht die erste unerlaubte Fahrt gewesen ist. Wenngleich man das Fahren natürlich auch legal auf einem Verkehrsübungplatz geübt haben könnte.


Ganz ein anderes Thema: Bei der Aussage, "Ich kann fahren, und brauche nur die Pflichtstunden", musste ich an meinen Fahrlehrer denken. Meine Fahrschulzeit liegt ja nun schon eine ganze Weile zurück. Aber ich erinnere mich noch sehr gut, dass mein Fahrlehrer mal sagte, dass für ihn die schwierigsten Fahrschüler die seien, die bereit schwarz gefahren sind und meinen fahren zu können. Denen ihre schlechten Fahrangewohnheiten auszutreiben sei sehr viel schwieriger, als einem blutigen Anfänger die Grundlagen des Autofahrens beizubringen. Ob also die Fahrausbildung mit anschließender Prüfung, wirklich ein Selbstläufer wird, bleibt abzuwarten.
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Herbie56
Beitrag 16.10.2021, 05:50
Beitrag #15


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An deiner Stelle würde ich Folgendes tun:
Melde dich bei einer Fahrschule an.
Diese übernimmt den Antrag auf Ersterteilung bei der Fsst für dich.
In dem Anmeldebogen wirst du auch nach Krankheiten, Medikamenten etc. gefragt, die die Fahreignung betreffen.
Dort würde ich dein Subutex angeben.
( Das finde ich übrigens toll, dass du damit ehrlich umgehen möchtest )

Dann wartest du ab, ob und was die Fsst vor der Ersterteilung „verlangt“.

Falls du Abstinenznachweise benötigen solltest, wären die nach Ablauf noch maximal 4 Monate gültig.


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Janina84
Beitrag 16.10.2021, 06:56
Beitrag #16


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Guten Morgen ,
Vielen lieben Dank für die tollen Antworten .

Diese Idee hatte ich auch schon , allerdings sagte der Kurs Leiter vom MPU zu mir das ich das Führungszeugnis sowie den Auszug aus dem fahreignungsregister beantragen soll und ihm vorlegen.

Hatte mich auch gefragt mit welcher Begründung ich da Einsicht haben möchte .

Wegen corona kann man nämlich leider nicht persönlich vorsprechen sondern muss dies telefonisch klären.

Leider gibt es auch zu viele die alle ehmals Drogenabhängogen über einen Kamm Schären und falsche Vorurteile haben, darum ist es immer besser wenn ich persönlich iwo vorsprechen kann.

Bei der Altenpflege Ausbildung war es so dass nix mehr drin stand. Mein Führungszeugnis war astrein sauber. Subutex hatte ich natürlich nicht angegeben auf Grund des Umgangs mit BtM Medis .

Bin aber nicht die einzige im Betrieb die eine BtM Vorgeschichte hat oder hatte .
Wünsche euch ein wunderschönes Wochenende ♡♡
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auchdasnoch
Beitrag 17.10.2021, 11:14
Beitrag #17


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Zitat (Janina84 @ 16.10.2021, 07:56) *
Hatte mich auch gefragt mit welcher Begründung ich da Einsicht haben möchte .

Wegen corona kann man nämlich leider nicht persönlich vorsprechen sondern muss dies telefonisch klären.
Nö, das musst Du nicht erklären. Du kannst ohne persönliche Vorsprache und ohne Begründung sowohl ein Führungszeugnis (gebührenpflichtig), als auch einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (kostenlos) bestellen.


Zitat (Janina84 @ 16.10.2021, 07:56) *
Bin aber nicht die einzige im Betrieb die eine BtM Vorgeschichte hat oder hatte .
Das glaube ich gerne. Manchmal frage ich mich tatsächlich auch, wie man diesen Job, ohne psychoaktiv wirkende Substanzen" machen und aushalten kann. Ich habe allergrößten Respekt all denen gegenüber, die diesen Job mit viel Geduld, Kraft und Hingabe machne. Ich habe nur am Rande mit diesem Thema zu tun, und das reicht mir dann auch schon.

Gerade kürzlich einen Pressebericht von Jemandem gelesen, der mit dem Auto eines Pfegeldienstes (berechtgterweise mit diesem AUto), mit Kokain und anderen Substanzen zugedröhnt gefahren, und vor einer Polizeikontrolle geflüchtet ist, dann aber doch gestellt wurde.

Zitat (Janina84 @ 16.10.2021, 07:56) *
Wünsche euch ein wunderschönes Wochenende ♡♡
Danke, Dir auch.
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Janina84
Beitrag 22.10.2021, 06:43
Beitrag #18


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Guten Morgen,

Eine Frage wo kann ich den Auszug als den Fahrtenregister beantragen??
War Gesten beim letzten Urintest von meinem Abstinenz Nachweis und der Chef hat mir dort geraten mich schon mal in einer Fahrschule anzumelden und Alfred dort auch anzugeben .
Auch bei der Führerscheinstelle, soll ich vorsprechen und alles abgeben .
Abstinenz Nachweis, Führungszeugnis, Rotkreuz kurs ,sehtest etc
Und die würden mir dann zu 99.9 Prozent mitteilen das ich ein mpu machen muss um mein Fs bekommen zu können...
Stimmt dies oder ist dem nicht so?
Einige hatten mir geschrieben das ich nur ein ärztliches gutachten vorweisen muss mit Abstinenz Nachweis etc...

Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Lg Janina84

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 22.10.2021, 08:52
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Jens
Beitrag 22.10.2021, 08:53
Beitrag #19


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Zitat (Janina84 @ 22.10.2021, 07:43) *
Eine Frage wo kann ich den Auszug als den Fahrtenregister beantragen?

Beim Kraftfahrt-Bundesamt (hier klicken)


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Janina84
Beitrag 11.11.2021, 19:39
Beitrag #20


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Hallo Ir Lieben ,

nun ist es endlich soweit und ich bin mit meinem 1 Jährigen Abstinenznachweis fertig.

Wie beantrage ich nun meinen Führerschein (Ersterteilung) bzw. wie soll ich das der Führerscheinstelle schreiben das ich das Medikament Subutex einnehme.
Attest (Gutachten) meines Arztes liegt auch vor sowie Nachweise meiner Suchtberatungsstelle das ich dort seit über 12 Jahren Gespräche wahrnehme und begleitet werde.
Habe im Führungszeugnis keine BTM Einträge mache das freiwillig da ich keine Lust habe bei einer Kontrolle die ja zufällig mal passieren kann den Lappen dann weg zu bekommen.
Denn viele hatten mir geraten das ich lieber nix sagen soll und keine schlafenden Hunde wecken soll aber das hatte ich im vorherigen Beitrag schon erwähnt das mir das zu heiß ist.


Bin im Briefe schreiben an Behörden nicht so geübt sad.gif und kenne mich was die FSS angeht überhaupt nicht aus.

Eine Anordnung für MPU liegt noch nicht vor muss ich dies auch in der Mail erfragen?oder lieber nicht ?

Leider ist auf Grund von Corona bei uns geschlossen und sogar telefonisch kommt man nicht durch ALLES NUR NOCH per Mail!

Hoffentlich kann mir jemand ins etwa so eine Mail verfassen.

Vielen Dank im Voraus.

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Q-Treiberin
Beitrag 11.11.2021, 20:26
Beitrag #21


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@Janina84, bitte bleiben in Deinem Thread und eröffne zum gleichen Thema keine weiteren!

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 11.11.2021, 22:02


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Hornblower
Beitrag 11.11.2021, 22:02
Beitrag #22


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Janina84
Beitrag 12.11.2021, 07:46
Beitrag #23


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Zitat (Q-Treiberin @ 11.11.2021, 20:26) *
Vorgeschichte…. ***
@Janina84, bitte bleiben in Deinem Thread und eröffne zum gleichen Thema keine weiteren!


Guten Morgen, kenne mich hier im forum nicht aus darum hatte ich ein neues Thema eröffnet.

Benötige aber ganz dringend die Antwort.

Weiß nicht wie ich das in meinen aktuellen thread reinsetzen kann.

Lieben Dank und schönen Tag Dir.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 12.11.2021, 10:41
Beitrag #24





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Was ist denn dein Ziel?

Den Führerschein so schnell wie möglich zu bekommen?
Oder reinen Tisch zu machen, der FSST von deiner Drogenvergangenheit zu erzählen und dich einer MPU mit Drogenfragestellung zu stellen, die so sicher ist wie das Amen in der Kirche?

Deine Beiträge vom 11.11. und 15.10. stehen da in ziemlichen Widerspruch.

Je nach Ziel unterscheiden sich die Vorgehensweisen erheblich. Denn wenn du den MPU-Weg gehst, musst du zumindest deine Abstinenznachweise bis zur MPU aktuell halten. Damit ist es aber erstmal nicht getan, Abstinenznachweise sind zwar die Eintrittskarte, können aber nicht die noch zusätzlich notwendige Aufarbeitung mit deiner Drogenvergangenheit und deiner zukünftigen Einstellung zum Straßenverkehr ersetzen. Ich verweise mal auf eine Information der Bayerischen Akademie für Gesundheitsfragen, welche das Thema kurz und knackig zusammenfasst. (Klick hier)

Auf jeden Fall ist aber die Führerscheinstelle, bzw. deine Fahrschule dein erster Ansprechpartner.
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Lesley
Beitrag 12.11.2021, 11:58
Beitrag #25


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Liest du eigentlich, was man dir schreibt?

Der allgemeine Tenor war, geh zur Fahrschule, die beantragen die FE und du schaust, was passiert. Was ist daran so schwer umzusetzen?
Alles andere ist blinder Aktionismus und kann dich unnötig reinreiten.

Wenn du noch unbedingt was machen möchtest, dann beantrage ein Auszug aus Fahreignungsregister, wie @Jens hier beschrieben hat.


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