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> Parkraumbewirtschaftungszone
ploek
Beitrag 14.10.2021, 15:28
Beitrag #1


Neuling


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Hi Zusammen,

weiß jemand von euch, ob in einer Parkraumbewirtschaftungszone die Parkmöglichkeiten/Stellplätze zwingend markiert werden müssen oder ob es auch ohne Markierungen möglich ist?
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ulm
Beitrag 14.10.2021, 15:47
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Das ist ja genau der Sinn der Zone, dass man eben nicht alles beschildern und bemalen muss.
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ploek
Beitrag 14.10.2021, 15:56
Beitrag #3


Neuling


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Das verstehe ich auch so.. aber in einer Diskussion neulich wurde klar, dass wenn in einer Parkraumbewirtschaftungszone bspw. Parkscheinautomaten stehen, müssen die Stellplätze auch markiert sein. Deshalb hatte ich mich dann gefragt, ob man die Markierung auch braucht, wenn keine Parkscheinautomaten dort stehen..

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 15.10.2021, 08:00
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.10.2021, 16:24
Beitrag #4





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Parkflächenmarkierungen werden zum erlaubten Parken in einer P-Zone nicht benötigt. Es darf überall geparkt werden, wo es auch sonst erlaubt ist, aber eben nur mit einem Parkschein oder einer Parkscheibe. Es wird ja sicherlich auch noch ein Zusatzzeichen unter dem Zeichen gewesen sein.
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ks-film
Beitrag 17.10.2021, 11:50
Beitrag #5


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So sicher kann man sich bei deutschen Behörden nie sein wink.gif


Bildquelle: breunigs (CC BY-SA 4.0)
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.10.2021, 15:18
Beitrag #6





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Die StVO sagt dazu: "Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt."
Kein Zusatzzeichen, also keine Beschränkung. wink.gif
Vermutlich wird man aber noch auf § 13 StVO verweisen, wo es heißt, dass "an Parkscheinautomaten" nur mit einem Parkschein geparkt werden darf. Hoffentlich erkennt man dann wenigstens, wo "an" ist.
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janr
Beitrag 17.10.2021, 17:46
Beitrag #7


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Sicher? unsure.gif Hier sowie im VP-eigener StVO findet man folgendes:
Zitat
  1. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe (Bild 318) parken, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist.
  2. Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein.
  3. Die Parkerlaubnis gilt nur, ...


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 17.10.2021, 18:02
Beitrag #8





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Zitat (janr @ 17.10.2021, 18:46) *
Sicher?

Ja, ganz am Ende des Absatzes steht der zitierte Satz. Was würdest du denn ohne Zusatzzeichen machen? Einfach eine Parkscheibe auslegen? Und dann mangels Beschränkung trotzdem 24/7 parken? Wie gesagt, "an" Parkscheinautomaten kann man es anders sehen.
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janr
Beitrag 17.10.2021, 18:20
Beitrag #9


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Stimmt whistling.gif


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