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> MPU gerechtfertigt? FS-Stelle will vor Wiedererteilung eine habern
die-scharfs
Beitrag 12.10.2021, 13:04
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

für einen Bekannten folgenden Fragestellung:

Tatland: NDS
Wohnland: NDS
Tatjahr: 2012
Während eines lautstarken Ehestreites ruft ein Kind der damaligen Eheleute die Polizei hinzu. Vom Kind wird gegenüber der POL behauptet, Vater sei gefahren.
In dem Kontext festgestellt: BAK 3,01 %. Es seien keine körperlichen Auffälligkeiten/Ausfallerscheinungen wahrgenommen worden, => Vorwurf der Alkoholabhängigkeit
Strafrechtlich vom Vorwurf des Fahrens freigesprochen, konnte nicht bewiesen werden.

Die Führerscheinstelle hat Wind bekommen, hat den Führerschein entzogen und will seitdem eine MPU.

Bisher erfolgte keine anwaltliche Beratung.

Scheint die MPU angemessen?

Danke!




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MsTaxi
Beitrag 12.10.2021, 13:44
Beitrag #2


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Meiner Meinung nach ist die Anordnung noch rechtmäßig.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Kai R.
Beitrag 12.10.2021, 13:49
Beitrag #3


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meiner Meinung nach muss die Diagnose der Symptomatik zuerst über ein ärztliches Gutachten abgesichert werden. Im Moment ist keine Abhängigkeit bewiesen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 12.10.2021, 15:10
Beitrag #4





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Mit welcher Begründung wurde die Fahrerlaubnis denn bereits entzogen? Mit welcher Begründung wird die MPU angeordnet?

Es muss zuerst ein äG angeordnet werden. Je nach Ergebnis des Gutachtens kann aber eine MPU folgen (oder Antragsablehnung oder Stattgabe, je nach Befund...).
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mkossmann
Beitrag 12.10.2021, 15:27
Beitrag #5


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Ausgeschlossen, das es vor dem Entzug noch eine ignorierte Aufforderung zu einem äG gab ?
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Andi18
Beitrag 12.10.2021, 17:01
Beitrag #6


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Soweit ich gelesen habe gilt bei einer festgestellten BAK >3,0
die gesicherte Alkoholabhängigkeit. Ich glaube lt Buk.
Folglich kann sofort eine mpu angeordnet werden.
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haschee
Beitrag 12.10.2021, 19:26
Beitrag #7


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Ich hätte einen Fall aus RLP anzubieten.

Da hat 2007 bei einem Ehestreit evtl. mit Gewaltanwendung und 3,01 ‰ eines Gastwirtes das Gericht folgendes gesagt:

Zitat
Allein die Tatsache, dass ein Fahrerlaubnisinhaber, der bisher noch nie als alkoholisierter Fahrzeugführer in Erscheinung getreten ist, stark an Alkohol gewöhnt ist, ohne jedoch alkoholabhängig zu sein, rechtfertigt es regelmäßig nicht, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Frage drohenden Alkoholmissbrauchs zu verlangen



http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/port...=1&max=true

Gut, der hatte Ausfallerscheinungen und das Gericht hat den Beruf und die Arbeitsstelle im selben Haus gewürdigt.
(und er hat eine MPU gemacht - allerdings das Ergebnis und die Interpretation und wie die Beklagte rangekommen ist und es hätte gar nicht angeordnet werden dürfen usw... - sehr spannender Fall, auch was einem passieren kann wenn Polizisten mal was an die FEB melden wie sie lustig sind)


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Herbie56
Beitrag 13.10.2021, 04:38
Beitrag #8


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@ haschee
cop.gif meldet es nicht, wie er lustig ist, sondern weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist !


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faber est suae suisque fortunae
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die-scharfs
Beitrag 13.10.2021, 06:56
Beitrag #9


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Danke für die bisherigen Antworten.

Jetzt habe ich die hoffentlich vollständige "Akte" vorliegen.

Der Zeitgenosse hat noch in 2012 einen Entlassungsbericht aus einer Klinik freiwillig vorgelegt. Er hatte angenommen, sich zu entlasten, hat aber vermutlich das Gegenteil erreicht, da dort die Einweisungsdiagnose Alkoholabhängigkeit erstellt wurde. Auch hierauf beruft sich die Behörde. "Mehr" hat die Behörde nicht.
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haschee
Beitrag 13.10.2021, 07:19
Beitrag #10


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Der Link mag heute irgendwie nicht

über dejure ist er da
https://dejure.org/2007,1501


@die-scharfs:
Das ist natürlich ungünstig und freiwillig auch noch abgegeben (wobei Verwaltungsrecht und Beweisverwertung...). crybaby.gif

Aber was steht denn sonst noch drin im Entlassbericht?

Da muß doch was festgestellt worden sein?

War das eine Entwöhnungsbehandlung?



Zitat (Herbie56 @ 13.10.2021, 04:38) *
@ haschee
cop.gif meldet es nicht, wie er lustig ist, sondern weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist !

Müssen oder war es mal wieder Wald Formel?
Schau außerdem mal wie lange sich das hingezogen hat.

Vielleicht haben es sich die Polizisten ja das Urteil zu Herzen genommen. Wobei ich glaub ja auch an Hexen (Steuersenkungen).



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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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MsTaxi
Beitrag 13.10.2021, 08:19
Beitrag #11


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Sieht so aus, als sei die Anordnung der MPU damals rechtmäßig gewesen. Ich sehe also keine wirkliche Chance, dass das jetzt anders sein sollte, da noch keine zehn Jahr vergangen sind.

Sollte - was zu hoffen wäre - eine Therapie zwischenzeitlich stattgefunden haben und Abstinenz bestehen, ließe sich vielleicht auf dem Verhandlungswege mit der Fsst die Anordnung eines äG anstelle einer MPU erreichen. Wobei ich daran nicht glaube, denn eine MPU erlaubt im Gegensatz zu einem äG auch ein Urteil darüber, ob sich aufgrund des wahrscheinlich länger dauernden übermäßigen Alkoholkonsums Leistungsparameter verändert haben.

@haschee

Ob es sich um eine Entwöhnungsbehandlung handelte oder um eine Entgiftung ist irrelevant, relevant ist die Diagnose, die gestellt wurde. Und ja, die Polizisten mussten.


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haschee
Beitrag 13.10.2021, 12:01
Beitrag #12


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Die Einweisungs-Diagnose war Abhängigkeit.

Theoretisch könnte ja im Entlassbrief was anderes stehen - kann die-scharfs ja mal lesen wenn möglich.


Alkoholabhängigkeit bzw. nach Therapie;
Dafür müsste er aber doch 1 Jahr Abstinenz nachweisen?

Der Nachweis wird wohl schwierig, selbst wenn man es leben sollte. think.gif


Rest/OT/RLP Fall:
Nun die Polizisten lagen falsch und die FEB auch.
Das Gutachten hätte sogar überhaupt nicht gefordert werden dürfen. Wie es rechtswidrig (alle Teile) in die Hände der FEB gekommen ist?
Sehr fragwürdig und sehr interessant alles. wavey.gif

Wir hatten hier schon paarmal diese Meldungen ala gelbe Karte bei denen Polizisten Personen melden können die ihnen "auffallen".
Nun, wer fällt auf? wavey.gif


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