Bußgeldbeschein 25 km/h agO "angemessen erhöht" wg Voreintragung, Lohnt sich Rechtsmittel nur gegen die Erhöhung? |
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Bußgeldbeschein 25 km/h agO "angemessen erhöht" wg Voreintragung, Lohnt sich Rechtsmittel nur gegen die Erhöhung? |
11.10.2021, 10:41
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2314 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 |
es liegt im Bekanntenkreis ein Bußgeldbescheid vor, noch nicht rechtskräftig. Vorwurf: 25 km/h agO Solo-PKW, NRW, 105 EUR ("angemessen erhöht" wg Voreintragungen), 1 Punkt Hat die Annahme außer den bekannten weitere Konsequenzen? Insbesondere wg der Akzeptanz der Erhöhung im Hinblick möglicher weiterer Verfehlungen... Ach ja, schreibt Edit, die Geschwindigkeit vor Toleranzabzug wurde nicht angegeben. Ist das so ok? Danke im voraus! |
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11.10.2021, 10:59
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2543 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
70 Regelsatz, 35€ Erhöhung, also 50% ist Standard bei uns gewesen... Bei uns wurde erhöht, wenn mind. 2 Voreintragungen vorhanden waren...
Konsequenzen hat dies keine... die weitere Verfehlungen sind ja ohnehin über den Auszug aus Flensburg bekannt... Geschwindigkeit vor Toleranzabzug wurde bei uns immer mit angegeben, ist aber oft auch auf dem Foto abzulesen... m.E. aber keine Vorschrift... Sollte lediglich bei Akteneinsicht mit dabei sein... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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11.10.2021, 11:32
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2314 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 |
Danke!
Hat die Annahme außer den bekannten weitere Konsequenzen? Insbesondere wg der Akzeptanz der Erhöhung im Hinblick möglicher weiterer Verfehlungen... Sorry, war unpräzise.... Insbesondere wg der Akzeptanz der Erhöhung im Hinblick möglicher weiterer zukünftiger Verfehlungen...Nach dem Motto "einmal angenommen, immer angenommen" |
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11.10.2021, 11:59
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13427 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Die angemessene Erhöhung wird immer dann verwendet, wenn es angemessen ist.
Einzelfallbetrachtung. Daher sind Konsequenzen der von Dir beschriebenen Art nicht vorhanden. Es wird sowieso erhöht... |
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11.10.2021, 13:19
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
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11.10.2021, 14:14
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6603 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat Hinblick möglicher weiterer zukünftiger Verfehlungen was hast du vor?
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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11.10.2021, 17:32
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2314 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 |
Ich selber gar nichts. Geht auch nicht um mich.
Der hier vorgestellte Vorwurf stammt aus 07/2021. Danach könnte noch was gekommen sein.....mein weiß es ja nicht..... Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 11.10.2021, 18:46
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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12.10.2021, 07:48
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6603 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
wenn überhaupt, dann werden die zum Tatzeitpunkt rechtskräftigen Entscheidungen berücksichtigt.
Ob und wie entscheidet jede Behörde selbst. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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12.10.2021, 08:51
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Zitat Hat die Annahme außer den bekannten weitere Konsequenzen? Ob er das Bußgeld annimmt oder nicht, dann aber verurteilt wird, spielt keine Rolle. Und ja, die Erhöhung spielt bei weiteren Bußgeldern eine Rolle. Zum Einen fällt die dann fällige angemessene Bußgelderhöhung noch einmal deutlich höher aus. Zum Anderen fällt das eh' unsinnige Argument weg, er sei sich der Anzahl der Vergehen nicht bewußt gewesen. Die Erhöhung des Bußgeldes ist ein wirksamer Wachmacher, wie offensichtlich auch bei deinem Bekannten zeigt. Das normale, von ihm erwartete, Bußgeld hätte er wahrscheinlich einfach bezahlt - Tagesgeschäft. Jetzt hat er gemerkt, dass die Behörden ihn nicht mehr wie einen normalen Verkehrssünder behandeln und er macht sich Sorgen. Genau das, was erreicht werden soll. |
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