... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Bußgeldbeschein 25 km/h agO "angemessen erhöht" wg Voreintragung, Lohnt sich Rechtsmittel nur gegen die Erhöhung?
die-scharfs
Beitrag 11.10.2021, 10:41
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2314
Beigetreten: 28.04.2008
Mitglieds-Nr.: 41696



    
 
Hallo zusammen an die Schwarmintelligenz,

es liegt im Bekanntenkreis ein Bußgeldbescheid vor, noch nicht rechtskräftig.

Vorwurf: 25 km/h agO Solo-PKW, NRW, 105 EUR ("angemessen erhöht" wg Voreintragungen), 1 Punkt

Hat die Annahme außer den bekannten weitere Konsequenzen? Insbesondere wg der Akzeptanz der Erhöhung im Hinblick möglicher weiterer Verfehlungen...

Ach ja, schreibt Edit, die Geschwindigkeit vor Toleranzabzug wurde nicht angegeben. Ist das so ok?

Danke im voraus!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
TAK
Beitrag 11.10.2021, 10:59
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2543
Beigetreten: 06.08.2008
Wohnort: Herbrechtingen
Mitglieds-Nr.: 43563



70 Regelsatz, 35€ Erhöhung, also 50% ist Standard bei uns gewesen... Bei uns wurde erhöht, wenn mind. 2 Voreintragungen vorhanden waren...


Konsequenzen hat dies keine... die weitere Verfehlungen sind ja ohnehin über den Auszug aus Flensburg bekannt...

Geschwindigkeit vor Toleranzabzug wurde bei uns immer mit angegeben, ist aber oft auch auf dem Foto abzulesen... m.E. aber keine Vorschrift... Sollte lediglich bei Akteneinsicht mit dabei sein...


--------------------
Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
die-scharfs
Beitrag 11.10.2021, 11:32
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2314
Beigetreten: 28.04.2008
Mitglieds-Nr.: 41696



Danke!

Zitat (die-scharfs @ 11.10.2021, 10:41) *
Hat die Annahme außer den bekannten weitere Konsequenzen? Insbesondere wg der Akzeptanz der Erhöhung im Hinblick möglicher weiterer Verfehlungen...


Sorry, war unpräzise....

Insbesondere wg der Akzeptanz der Erhöhung im Hinblick möglicher weiterer zukünftiger Verfehlungen...Nach dem Motto "einmal angenommen, immer angenommen"
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 11.10.2021, 11:59
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13427
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Die angemessene Erhöhung wird immer dann verwendet, wenn es angemessen ist.
Einzelfallbetrachtung.
Daher sind Konsequenzen der von Dir beschriebenen Art nicht vorhanden. Es wird sowieso erhöht...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 11.10.2021, 13:19
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2469
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Zitat (ulm @ 11.10.2021, 12:59) *
Es wird sowieso erhöht...
und / oder ein Fahrverbot verhängt werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HaWeThie
Beitrag 11.10.2021, 14:14
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6603
Beigetreten: 12.03.2004
Mitglieds-Nr.: 2251



Zitat
Hinblick möglicher weiterer zukünftiger Verfehlungen
was hast du vor?


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
die-scharfs
Beitrag 11.10.2021, 17:32
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2314
Beigetreten: 28.04.2008
Mitglieds-Nr.: 41696



Ich selber gar nichts. Geht auch nicht um mich.

Der hier vorgestellte Vorwurf stammt aus 07/2021. Danach könnte noch was gekommen sein.....mein weiß es ja nicht.....

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 11.10.2021, 18:46
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HaWeThie
Beitrag 12.10.2021, 07:48
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6603
Beigetreten: 12.03.2004
Mitglieds-Nr.: 2251



wenn überhaupt, dann werden die zum Tatzeitpunkt rechtskräftigen Entscheidungen berücksichtigt.
Ob und wie entscheidet jede Behörde selbst.


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MrMurphy
Beitrag 12.10.2021, 08:51
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5160
Beigetreten: 27.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6966



Zitat
Hat die Annahme außer den bekannten weitere Konsequenzen?


Ob er das Bußgeld annimmt oder nicht, dann aber verurteilt wird, spielt keine Rolle.

Und ja, die Erhöhung spielt bei weiteren Bußgeldern eine Rolle. Zum Einen fällt die dann fällige angemessene Bußgelderhöhung noch einmal deutlich höher aus. Zum Anderen fällt das eh' unsinnige Argument weg, er sei sich der Anzahl der Vergehen nicht bewußt gewesen. Die Erhöhung des Bußgeldes ist ein wirksamer Wachmacher, wie offensichtlich auch bei deinem Bekannten zeigt.

Das normale, von ihm erwartete, Bußgeld hätte er wahrscheinlich einfach bezahlt - Tagesgeschäft. Jetzt hat er gemerkt, dass die Behörden ihn nicht mehr wie einen normalen Verkehrssünder behandeln und er macht sich Sorgen. Genau das, was erreicht werden soll.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 00:00