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> Überholen von Linksabbiegewilligen
WurstCase
Beitrag 26.09.2021, 16:17
Beitrag #1


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Wer zum Anzeigen des Abbiegens links blinkt oder entsprechende (Hand-)Zeichen gibt wird nicht links überholt. Höchstens rechts, wenn dafür genügend Platz ist. § 5 Abs. 7 StVO regelt dies explizit, allerdings nur in Kombination mit dem entsprechenden Einordnen. Ist es daher gar nicht explizit verboten, jemanden zu überholen, der zwar links blinkt, sich aber (noch) nicht eingeordnet hat? Oder greift ggf. nur, dass bei unklarer Verkehrslage nicht überholt werden darf?

Beispiele wären langsame Radfahrende oder landwirtschaftliche Fahrzeuge, die schon sehr früh mit dem Blinken anfangen. Nicht falsch verstehen, auch diese würde ich nicht links überholen. Interessiert mich nur, ob ich noch irgendwo was überlesen habe.
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MrMurphy
Beitrag 26.09.2021, 16:33
Beitrag #2


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Einordnen hat in diesem Fall nichts mit Fahrspuren zu tun, sondern ist bereits beim Linksabbiegen das Verschwenken zur Fahrbahnmitte, welches bei schmalen Fahrzeugen in der Regel deutlicher ist als bei breiten Fahrzeugen. Wenn zusätzlich Fahrrichtungszeichzen nach links gegeben werden darf nicht mehr links überholt werden.

Auch erkennbar aus § 9 StVO, welcher das Einordnen erwähnt:

Zitat
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.
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WurstCase
Beitrag 27.09.2021, 13:41
Beitrag #3


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Zitat (MrMurphy @ 26.09.2021, 17:33) *
Einordnen hat in diesem Fall nichts mit Fahrspuren zu tun, sondern ist bereits beim Linksabbiegen das Verschwenken zur Fahrbahnmitte, [...]

So hatte ich das auch gemeint. Also Situationen, in denen keine separaten Abbiegestreifen vorhanden sind und dann eben der Fall, dass ein Fahrzeug zwar links blinkt (oder Handzeichen nach links gegeben werden) aber sich nicht eingeordnet wird.

Bei Radfahrenden übrigens durchaus so vorgesehen im Falle des indirekten Linksabbiegens. Solche Radelnden dürften ja vom nachfolgenden Verkehr gar nicht überholt werden, wenn das Anzeigen an sich (ohne Einordnen zur Mitte bzw. nach links) dies schon verbieten würde (wobei auch fraglich ist, ob beim indirekten Linksabbiegen überhaupt Zeichen gegeben werden müssen). Im Prinzip habe ich mir mit dem letzten Satz die Frage ja eigentlich selbst beantwortet happy.gif Bei anderen Fahrzeugen als Fahrrädern, die ja nicht indirekt links abbiegen dürfen, sondern sich entsprechend einordnen müssen, wäre also vermutlich von einer unklaren Verkehrslage auszugehen, wenn diese links blinken, sich aber dennoch nicht einordnen (etwa bei einem Zug aus Traktor mit zwei Anhängern oder anderen Lastzügen, die nach rechts ausholen statt sich zur Mitte/nach links einzuordnen, weil sie sonst nicht rum kämen). Somit wäre das Überholen auch dann unzulässig (sowohl links als auch rechts).
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Tinu
Beitrag 27.09.2021, 15:01
Beitrag #4


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Zitat (WurstCase @ 27.09.2021, 14:41) *
wobei auch fraglich ist, ob beim indirekten Linksabbiegen überhaupt Zeichen gegeben werden müssen

Interessanter Hinweis! Der Spezialfall "indirektes Abbiegen" in § 9 hebt zwar das sonst geforderte Einordnen auf, nicht aber das Ankündigen durch "Fahrtrichtungsanzeiger". So gesehen müsste also Zeichen gegeben werden – jetzt mal ganz ausgeklammert den Punkt, dass die Form der Ankündigung (traditionell Handzeichen) in der StVO gar nicht geregelt wird – auch wenn dies eher zur Verwirrung als zur Information der übrigen VT dienen dürfte.

Mal wieder ein Beispiel dafür, wie lückenhaft und widersprüchlich die Spezialregeln für Radverkehr formuliert wurden. Und ein weiterer Beleg dafür, dass indirektes Abbiegen mehr Probleme bereitet als Sicherheit schafft.


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Gruß
Martin
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Explosiv
Beitrag 27.09.2021, 15:05
Beitrag #5


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Ich beobachte es leider immer wieder, dass Radler direkt vom rechtseitigen Schutzstreifen aus nach links abbiegen, ohne sich vorher zur Fahrbahnmitte zu orientieren. Da stehen sie dann hilflos und halten das Ärmchen raus und verrenken sich den Hals, um zu schauen, ob sie losfahren können oder nicht.
Erschreckend.


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Söne spitze Steine
Beitrag 28.09.2021, 04:13
Beitrag #6


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Das Passieren eines Linksabbiegers, der sich nach links eingeordnet hat, wäre m.E. rechtlich gesehen auch ein Vorbeifahren, kein Überholen mehr.


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– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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emscherblick
Beitrag 28.09.2021, 04:57
Beitrag #7


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Aber doch erst, wenn er bereits zum Stillstand gekommen ist?
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