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> Mietwagen nach unverschuldetem Verkehrsunfall
Jens
Beitrag 25.09.2021, 07:38
Beitrag #1


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Wenn nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das eigene Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, kann man meines Wissens einen Wagen mieten, den die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen muss. Ist das soweit richtig? Wenn ja: ist die Dauer beschränkt, für die man den Mietwagen bezahlt bekommt?


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Uwe Mettmann
Beitrag 25.09.2021, 08:09
Beitrag #2


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Ja, die Dauer ist beschränkt auf die Reparaturzeit des Fahrzeugs oder (meines Wissens) 14 Tage für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Alles andere wird schwierig, bzw. muss man sehr gut begründen.

Wenn man allerdings nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, ohne die Zahlung von der Versicherung das eigene Fahrzeug reparieren zu lassen oder sich ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, hat man auch länger Anspruch auf ein Leihfahrzeug.

Daher macht es Sinn, einfach pauschal der gegnerischen Versicherung mitzuteilen, dass man nicht vorfinanzierungsfähig ist (auch wenn das nicht stimmt). In meinem Fall hat mir das zusätzliche 14 Tage Nutzungsausfall gebracht. Die gegnerische Versicherung hat sich ewig geziert meinen Schaden zu 100% zu übernehmen. Mein Anwalt hat für die Zeit Nutzungsausfall gefordert, da der Versicherung ja die Information hatte, dass ich den Kauf eines Ersatzfahrzeug nicht vorfinanzieren konnte. Die Versicherung hat als Kompromiss die 14 Tage Nutzungsausfall angeboten. Dies habe ich angenommen.

Wichtig ist noch, dass man nicht den erst besten Leihwagen nimmt, sondern man muss Preisvergleiche anstellen. Ansonsten lehnen manche Versicherung die Bezahlung des Leihwagens ab, weil man gehalten ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten und auch einen Preisvergleich anstellen würde, wenn man sich privat einen Leihwagen mietet, ohne dass es keine Kostenerstattung gibt.

Preisvergleiche (3 Angebote) im Internet mit Screenshots als Beleg haben in meinem Fall ausgereicht.


Gruß

Uwe
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Buchholzer
Beitrag 25.09.2021, 08:20
Beitrag #3


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Unverschuldeter Unfall = ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht….komm garnicht auf die Idee irgendwas selbst zu machen….das geht immer in die Hose…
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Kai R.
Beitrag 25.09.2021, 08:24
Beitrag #4


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Das ist so pauschal nun auch Unsinn


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Grüße

Kai

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 25.09.2021, 08:40
Beitrag #5


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Man kann ja nicht wissen, wie sich die gegenerische Versicherung bei der Schadensregulierung verhalten wird.
Häufig sieht alles anfangs ganz prima aus, aber wenn es dan ans Zahlen geht zickt die Versicherung plötzlich herum und will irgendwo Geld abziehen, das dem Geschädigten von Rechts wegen zusteht.
Sei es, dass sie sich plötzlich weigert, bestimmte Nebenkosten (Mietwagen etc.) in voller Höhe zu übernehmen, sei es, dass sie dem Geschädigten eine Mithaftung aus Betriebsgefahr aufs Auge drücken will.

Gesetzt den Fall, der Geschädigte hat insgesamt Kosten von 10.000 € und die Versicherung will davon nur 9.000 € bezahlen, dann wird es schwierig, nachträglich einen Anwalt zu finden, der auch die restlichen tausend Euros für einen eintreibt.

Im Gegensatz zu einem Handwerker darf ein Anwalt sein Honorar nämlich nicht nach seinem Aufwand, sondern nur nach dem "Streitwert" in Rechnung stellen.

Geht man nach dem Unfall SOFORT zu seinem Anwalt, so beträgt der Streitwert im von mir beschriebenen Fall 10.000 €. Auch dann, wenn er lediglich einen einzigen Brief diktieren muss.
Geht man dagegen erst zum Anwalt, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt und die Versicherung nur 9000 € bezahlt hat, dann beträgt der Streitwert lediglich 1000 Euro, und so mancher Anwalt sagt dann "Kein Interesse".

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kai R.
Beitrag 25.09.2021, 09:19
Beitrag #6


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Das haben wir doch alles schon tausendfach diskutiert. Böse Versicherungen die immer die letzten 10% abziehen. Ist so pauschal einfach Unsinn. Meine zwei Unfälle, die ich selbst reguliert habe, wurden anstandslos abgewickelt. Ist alles die Frage, wie komplex die Regulierung ist und ob man sich zutraut, das selbst hinzubekommen.

Bezogen auf Jens Frage ist es im Übrigen oT.


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Kai

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Buchholzer
Beitrag 25.09.2021, 10:49
Beitrag #7


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Anstandslose Abwicklung heißt aber nicht, das du bekommen hast was dir zusteht.....

Meine Unfälle wären seitens der gegnerischen Versicherung auch anstandslos abgewickelt worden, nur hätte ich mich dabei ziemlich schlecht gestellt....
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Jens
Beitrag 25.09.2021, 12:09
Beitrag #8


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Zitat (Buchholzer @ 25.09.2021, 09:20) *
Unverschuldeter Unfall = ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ja, das hab ich meiner Arbeitskollegin, deretwegen ich hier frage, auch gleich geraten. Sie hat den Rat aber nicht befolgt und von der Versicherung die Auskunft bekommen, dass sie für maximal neun Tage Anspruch auf einen Mietwagen hätte. Da die Beschaffung des neuen Kfz (der alte war Totalschaden) aber gute zwei Wochen gedauert hat, hat sie sich dann die ganze Zeit ohne Wagen durchgewurschelt. wallbash.gif


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Ernschtl
Beitrag 25.09.2021, 22:12
Beitrag #9


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QUOTE (Buchholzer @ 25.09.2021, 09:20) *
Unverschuldeter Unfall = ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht….
Das kann ich nur unterschreiben. Es gibt überhaupt keinen Grund da etwas selbst zu machen. Die Versicherungen wollen es so also sollen sie es bekommen. (Früher war das anders, ich weiss)


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Explosiv
Beitrag 26.09.2021, 06:47
Beitrag #10


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Ich habe auch die Befürchtung, dass die bisher ohne Anwalt Zufriedenen gar nicht wissen, ob und was ihnen entgangen ist.
Solange Versicherer eigene Rechtsabteilungen betreiben, die dazu dienen, berechtigte Forderungen soweit möglich zu schmälern und dabei darauf setzen, dass die Gegenseite juristische Laien sind, bleibt einem nix anderes übrig, als sich juristischen Beistand in Form eines RA zu nehmen.


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columbo
Beitrag 27.09.2021, 12:48
Beitrag #11


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Zitat (Jens @ 25.09.2021, 08:38) *
Wenn ja: ist die Dauer beschränkt, für die man den Mietwagen bezahlt bekommt?


Wie bereichts erwähnt wurde, sind das normalerweise 14 Tage.
Und ich habe tatsächlich erlebt, wie sich eine Versicherung extrem kleinlich angestellt hat, als diese 14 Tage vom (glaube ich) 23. Dezember bis zum 5. Januar reichten - ein Zeitraum, in dem die Ersatzfahrzeugbeschaffung eher schwierig werden kann. (In meinem Fall löste sich das Problem dadurch, dass ich der Versicherung beibringen konnte, wie man unter Zuhilfenahme eines Kalenders Tage zählt).
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Buchholzer
Beitrag 27.09.2021, 17:28
Beitrag #12


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Vor allem ist doch das Hauptproblem das die gegnerische Versicherung meist ja nicht grundsätzlich verweigert, sondern einen Teil ja immer reguliert uns wenn man dann den Anwalt einschaltet darf der nur nach Streitwert abrechnen, was aber nicht der gesamte Schaden ist sondern der strittige schaden…und das ist selber Aufwand wie wenn er von Anfang an dabei ist, jedoch bei deutlich geringer Vergütung….und da es in dem Segment keinen kontrahierungszwang gibt, darf der gute Fachanwalt das Mandat dann als unattraktiv ablehnen…
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KJK
Beitrag 27.09.2021, 19:49
Beitrag #13


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Wie man sehen kann, hast Du verstanden, was Doc hier geschrieben hat.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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rapit
Beitrag 27.09.2021, 20:13
Beitrag #14


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Zitat (Buchholzer @ 27.09.2021, 18:28) *
Vor allem ist doch das Hauptproblem das die gegnerische Versicherung meist ja nicht grundsätzlich verweigert, sondern einen Teil ja immer reguliert uns wenn man dann den Anwalt einschaltet darf der nur nach Streitwert abrechnen

Abrechnen darf er auch nach dem ursprünglichen Schaden, wenn er das mit der Mandantschaft zur Bedingung für das "verspätet" erteilte Mandat macht. Erstatten muss die Gegner-KH dann aber nur den Teil der RA-Gebühren bezüglich des Reststreitwertes. rolleyes.gif

Zur Mietwagenfrage: Da sich die schlaue Arbeitskollegin von @Jens ja nicht belehren lassen wollte, demzurfolge ihr Recht über 9 Tage hinaus nicht bekam, kann sie ja jetzt für die Restzeit Nutzungsausfall geltend machen.
Muss sie nur selbst berechnen.
Denn für den kläglichen rest wird sie keinen Anwalt mehr finden.

Kann aber auch sein, dass die Versicherung plötzlich die Idee hat, "ersparte Eigenaufwendungen" gegenzurechnen.
Von denen man am Stammtisch gerne mal (falsch) behauptet, bei Anmietung eines klassetieferen PKW fielen die immer weg. rolleyes.gif

Übrigens gibt es sogar für einen längeren Zeitraum einen Mietwagen, als nur für die reine Reparatur- oder Ersatzbeschaffungsdauer. Wenn man es richtig anstellt.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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