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> Einkaufswagen gegen Auto gerollt auf öff. Bürgersteig, Verursacherin bekannt, was tun?
Der_Veranstalter
Beitrag 24.09.2021, 19:46
Beitrag #1


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Hallo Forum,

gerade ist mir folgendes passiert:

Ich parkte mein Auto in München vor einem Supermarkt in einer ausgewiesenen Parkbucht. Im gleichen Gebäude ist auch eine "Boulderhalle", so ein Kletterdings, wo mein Stiefsohn gerade beim trainieren war.

Ich sitze seit etwa 19.35 Uhr im Auto und höre Musik, also um ziemlich genau 20.00 Uhr etwas gegen meinen VW-Bus bumst. Der Einkaufswagen einer Dame, die gerade ihre Einkäufe auf ihrem Fahrrad verstaute, hat sich selbstständig gemacht und ist gegen meinen Auto gefahren. Weil noch eine Tüte mit irgendwas im Wagen war, hatte der auch einen ordentlichen Impuls drauf. Zwischen der Tür des Supermarkts und der Parkbucht ist ein öffentlicher Gehweg, auch die Parkbucht ist "öffentlich" und nicht für die Kunden des Supermarkts reservert.

https://goo.gl/maps/6G3jrSQa5vbG2tvv7

Da, wo der einzelne schwarze PKW steht.


Ergebnis sind je eine 5 mm tiefe senkrechte Delle und ein Kratzer im linken hinteren Kotflügel und in der linken Schiebetür. Das ganze ist eine Einbahnstraße mit Parkbucht links, also passt das schon.

Die Dame hat mir ihren Personalausweis gegeben, den ich abfotografieren und -schreiben durfte. Außerdem haben wir ein provisorisches Unfallprotokoll angefertigt, das sie unterschrieben hat. Ich habe zwei Zeugen, die mir ihre Daten gegeben haben, und direkt daneben saßen, weil sie sich im Supermarkt ein Getränk gekauft haben.

Mein VW-Bus ist eineinhalb Jahre alt, gehört mir selbst (nicht geleast) und ist Vollkasko versichert. Die Dame meinte, dass das wohl ihre private Haftpflicht zahlen würde und ich solle ihr die Rechnung schicken.

Was ist denn nun die beste Vorgehensweise? Soll ich das meiner Vollkasko melden und die macht das dann mit der Dame? Oder tatsächlich reparieren lassen und die Rechnung dann der Frau schicken? (Da werde ich wohl in Vorleistung gehen müssen, was kein Problem wäre, ich aber nur ungern tue. Und was, wenn die Versicherung von der Dame dann sagt, "zu teuer repariert, zahlen wir nicht"?) Was ist, wenn die Reparatur wg. lackieren länger dauert - Kosten für ein Ersatzfahrzeug?

Ich danke der Schwarmintelligenz schon mal fürs antworten!

Have a nice weekend!


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blackdodge
Beitrag 24.09.2021, 19:55
Beitrag #2


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Da die Dame als Radfahrerin unterwegs war, ist es Sache ihrer Privathaftpflicht, den Schaden zu regulieren.

Mhh die Vollkasko wird es wahrscheinlich erstmal nicht interessieren, da ja ein Schädiger bekannt ist. Frage bei der Dame die Daten ihrer Privathaftpflich ab und wende Dich an diese


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hk_do
Beitrag 24.09.2021, 21:07
Beitrag #3


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Grundsätzlich kann man den Schaden (da es sich ja um einen Unfall handelt) von der eigenen VK regulieren lassen.

Das hat aber mehrere Nachteile:
Zum einen leistet die VK weniger, als einem im Haftpflichtfall zusteht. Es fehlt nicht nur die i.d.R. vereinbarte Selbstbeteiligung, sondern auch Kosten für einen Leihwagen, den Wertverlust etc. Bei der Reparatur selbst wird eine ggf. notwendige Lackangleichung benachbarter Teile üblicherweise ebenfalls nicht bezahlt. Dazu kommt, dass man mit diesem Regulierungsweg seinen eigenen (VK-) Vertrag belastet. Selbst wenn die Prämie jetzt nicht steigt (Rabattretter vereinbart?) tut sie das möglicherweise bei einem weiteren Schaden oder beim Wechsel des Versicherers. Außerdem sinkt man mit jedem Schaden in der Gunst des Versicherers, es erhöht sich also die Chance gekündigt zu werden.

Deswegen empfiehlt es sich, die Sache als das abzuwickeln was sie ist: Ein ganz alltäglicher Haftpflicht-Fall.

Von der Beschreibung her liegt der Schaden deutlich über der Bagatellgrenze (alleine die Lackierung von Kotflügel und Schiebetür dürfte schon rund 1.000 Euro kosten, zuzüglich benachbarter Teile zum ggf. notwendigen Farbangleich an der Fahrertür. Dazu kommt die Behebung der Delle). Bei so einem neuen Fahrzeug will man es ja vermutlich auch nicht beim billigsten Marktteilnehmer machen lassen, sondern bei der markengebundenen Fachwerkstatt.

Lass am besten einen Sachverständigen deiner Wahl erstmal unverbindlich drüberschauen, ob die Ferndiagnose zutreffend ist. Wenn ja, kannst du mit einem Gutachten nicht nur die voraussichtlichen Reparaturkosten, sondern auch die entstandene Wertminderung beziffern. Außerdem sicherst du damit die Beweise, falls die Versicherung nach erfolgter Reparatur irgendwas anzweifelt.

Für die Verursacherin wäre es am einfachsten, wenn sie den Schaden gleich ihrer Versicherung meldet und du dann direkt mit denen abrechnest. Aber lass dir von der Versicherung nichts aufschwatzen wavey.gif

Wenn du dir bei der Abwicklung unsicher bist (OK: das bist du, sonst hättest du hier nicht gefragt...) lass das einen Anwalt regeln.
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Der_Veranstalter
Beitrag 27.09.2021, 09:26
Beitrag #4


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Update: Grobe Schätzung der Werkstatt wg. Lackieren von Tür und Seitenteil 3000 bis 4000 €. Weil das Fahrzeug relativ neu ist und ja Wertminderung etc. anfällt, rät er zu einem Anwalt und einem Gutachter. Warte jetzt auf RR eines mir bekannten FA für Zivil- und Verkehrssachen. Vereidigter Gutachter kommt am Nachmittag.



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Der_Veranstalter
Beitrag 01.11.2021, 18:17
Beitrag #5


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Update:

Gegnerische Versicherung hat alles bezahlt, lediglich Nutzungsausfall und die USt. für die Reparatur. Für ersteres brauche ich einen Nachweis, wie lange die Reparatur gedauert hat, und für zweites muss die Reparatur erfolgt sein.

Das Geld wurde an den Anwalt überwiesen, der zahlte es dann an mich.



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