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> Unterlagen für Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach über 25 Jahren
olilein
Beitrag 23.09.2021, 19:55
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

möchte nach über 25 Jahren probieren meinen Führerschein wieder zu bekommen und einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Laut Führerscheinstelle brauche ich unter benötigte Unterlagen: Kopie der Gerichtsentscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis (Datum der Rechtskraft muss ersichtlich sein).

Die habe ich leider nicht mehr,noch weiß ich nicht mehr genau an welchen Datum mein FS eingezogen wurde.
Wo bekomme ich Notfalls dieses Schreiben?
Und warum verlangt die Führerscheinstelle diese Gerichtsentscheidung, wenn doch alles mittlerweile getilgt und gelöscht sein müsste und nicht mehr gegen mich verwertet werden dürfte....oder?

Ich wäre sehr dankbar wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank im voraus!
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HaWeThie
Beitrag 24.09.2021, 08:03
Beitrag #2


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Zitat
Und warum verlangt die Führerscheinstelle diese Gerichtsentscheidung, wenn doch alles mittlerweile getilgt und gelöscht sein müsste und nicht mehr gegen mich verwertet werden dürfte....oder?
Also - die "Untaten" sollen gelöscht sein (sind sie) - aber ob du überhaupt eine FE hattest soll gespeichert sein? Nach 25 Jahren?
Und dann gibt es auch Urteile, wo dem Verurteilten das Führen eine (Kraft-)Fahrzeuges auf Lebenszeit untersagt wird (ja - die gibt es; sogar für's Fahrradfahren).
Die Behörde will halt wissen, ob hier so ein Fall vorliegt. Und Einträge werden auch schon mal versehentlich gelöscht.


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Jupiter
Beitrag 24.09.2021, 08:13
Beitrag #3


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Zitat (HaWeThie @ 24.09.2021, 09:03) *
aber ob du überhaupt eine FE hattest soll gespeichert sein? Nach 25 Jahren?

Wie soll sonst festgestellt werden, ob die Neuerteilung mit Probezeit zu erfolgen hat?
Und falls ja, muss die Restprobezeit berechnet werden.
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olilein
Beitrag 24.09.2021, 11:01
Beitrag #4


Neuling


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Soweit ich mich zurück erinnern kann bekam ich damals Post ,wo drinnen stand "das wegen Trunkenheit mein Führerschein für 9 Monate eingezogen wird"!Ich habe es danach aber nie abgeholt.
Weiß jemand von euch,an welche Behörde ich mich wenden muss um an eine Kopie dieses alten Urteils zu bekommen?
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AnGu
Beitrag 24.09.2021, 12:53
Beitrag #5


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Amtsgericht? unsure.gif unsure.gif
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olilein
Beitrag 24.09.2021, 13:54
Beitrag #6


Neuling


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Vielen lieben Dank !
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.09.2021, 14:17
Beitrag #7





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Ich glaube, dass die Beibringung des Urteils eigentlich Sache der Führerscheinstelle ist. Welche Unterlagen ein Bewerber beizubringen hat, ist in § 21 FeV abschließend geregelt. Zusätzlich kann die Behörde nach § 22 FeV ein Führungszeugnis verlangen, dass dann vom Bewerber beizubringen ist. Und für eine Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften wie für die Ersterteilung (§ 20 FeV). Insofern halte ich das für ein unzulässiges "Outsourcing".

Ob das Urteil überhaupt verlangt werden darf, wenn schon von vornherein feststeht, dass es nicht mehr verwertet werden darf, ist dann noch mal eine andere Frage.

In der Praxis wird natürlich der Weg des geringsten Widerstandes schneller zur gewünschten Fahrerlaubnis führen.
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olilein
Beitrag 24.09.2021, 18:03
Beitrag #8


Neuling


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Führungszeugnis wird von der Führerscheinstelle selber beantragt. Die Landratsämter um Bayerns Hauptstadt verlangen so ein Gerichtsurteil komischerweise nicht....
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HaWeThie
Beitrag 26.09.2021, 21:06
Beitrag #9


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Zitat (olilein @ 24.09.2021, 12:01) *
Soweit ich mich zurück erinnern kann bekam ich damals Post ,wo drinnen stand "das wegen Trunkenheit mein Führerschein für 9 Monate eingezogen wird"!Ich habe es danach aber nie abgeholt.

Zur Klarstellung: Dir wurde die FE entzogen und der Behörde untersagt, dir vor Ablauf von neun Monaten eine Neue auszustellen.
Mit "Abholen" wär das nix geworden.

Urtei:frag beim Gericht nach


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auchdasnoch
Beitrag 27.09.2021, 09:45
Beitrag #10


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Zitat (HaWeThie @ 24.09.2021, 09:03) *
Und dann gibt es auch Urteile, wo dem Verurteilten das Führen eine (Kraft-)Fahrzeuges auf Lebenszeit untersagt wird
Dann ist es aber imho an der Behörde, diese Information zu speichern.


Zitat (Jupiter @ 24.09.2021, 09:13) *
Zitat (HaWeThie @ 24.09.2021, 09:03) *
aber ob du überhaupt eine FE hattest soll gespeichert sein? Nach 25 Jahren?

Wie soll sonst festgestellt werden, ob die Neuerteilung mit Probezeit zu erfolgen hat?
Karteikarte / Karteikartenabschrift der Behörde, die die ursprüngliche Fahrerlaubnis erteilt hat.




Zitat (olilein @ 24.09.2021, 19:03) *
Führungszeugnis wird von der Führerscheinstelle selber beantragt.

Das glaube ich nicht. Verlangt wird ein Führungszeugnis der Belegart O für Behörden. Beantragen muss man das selbst. Es wird dann aber direkt zur Behörde geschickt.

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olilein
Beitrag 05.10.2021, 15:21
Beitrag #11


Neuling


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Hallo Leute,

Ich habe heute endlich Post vom Amtsgericht/Staatsanwaltschaft bekommen. Da war aber leider nicht die Kopie von meinem Gerichtsbeschluss oder Strafbefehl dabei,sondern nur ein Schreiben mit handgeschriebene Antwort die lautet : "Bei dem Führerscheinentzug handelte es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese Akten werden nach Erledigung nur fünf Jahre aufbewahrt + dann vernichtet. "

So und nun!?Wie soll ich nun beweisen wie lange meine Probezeit noch war,geschweige denn das ich einen FS hatte,wenn nicht mal das Amtsgericht den Strafbefehl oder Gerichtsbeschluss vorhanden hat?
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Grübel2013
Beitrag 17.10.2021, 18:07
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Meiner geringen Meinung nach: einfach den Führerschein beantragen und abwarten, was da kommt…erst dann prüft deine Fsst das offensichtlich ernsthaft wavey.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 17.10.2021, 18:50
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Falls interessant, hier der erste Thread dazu…. http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=123516&hl=


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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olilein
Beitrag 13.11.2021, 19:50
Beitrag #14


Neuling


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Ich habe es endlich geschafft den Antrag auf Neuerteilung zu stellen rolleyes.gif
Ich habe nur B beantragt. Eine Woche später kam Post das noch paar Unterlagen fehlen. Kopie vom Pass (hatte ich doppelt geschickt) ,Anmeldung Fahrschule , Nachweis über Erste Hilfe Kurs ...??(Warum, ich hatte ihn doch damals bei Ersterteilung gemacht und gilt doch Unbefristet....auch laut Onlineseiteder Behörde) und Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort??

Ist das alles korrekt was die verlangen?Man kann bei meiner Führerscheinstelle nicht anrufen und alles läuft über die Post

Desweiteren habe ich nur B angekreuzt. Auf der Onlinseite steht ich hätte A B A1 AM L beantragt. unsure.gif
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ulm
Beitrag 13.11.2021, 21:51
Beitrag #15


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Zitat (olilein @ 13.11.2021, 19:50) *
Nachweis über Erste Hilfe Kurs ...??(Warum, ich hatte ihn doch damals bei Ersterteilung gemacht und gilt doch Unbefristet....auch laut Onlineseiteder Behörde) und Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort??

Sofortmaßnahmen am Unfallort hatte nur 8 Unterrichtseinheiten (UE), Du brauchst aber mindestens 9 UE. Ein Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer gilt zum Beispiel, da er 9 UE umfasst.
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olilein
Beitrag 14.11.2021, 00:32
Beitrag #16


Neuling


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Ich arbeite in einem Krankenhaus. Den Erste Hilfe Kurs musste mann vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages absolviert haben.5 Jahre später im Rahmen der Fortbildung habe ich in der Klinik den nächsten Erste Hilfe Kurs (über 2 Tage gemacht.1.tag 8std,nächsten Tag nochmal ca. 4-5 std.)
Der damalige Kursleiter ist nicht mehr ,damit er mit den Kurs bestätigt. Und in den Unterlagen haben wir nur die Anmeldung für den Kurs gefunden. Da steht zwar z.b.das es der über 2 Tage geht,Kursnr.,meiner Unterschrift und die Unterschrift meines vorgesetzten.
Und auf der Internetseite der FsS steht: Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe" (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht .





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ulm
Beitrag 14.11.2021, 07:53
Beitrag #17


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Dein Nachweis vor 25 Jahren war aber wohl ein Nachweis über 8 UE, daher musst Du nun mindestens 9 UE nachweisen. Da reicht dann einer der beiden Kurse, die Du in den vergangenen Jahren gemacht hast.
Wenn Du keinen Nachweis mehr hast, musst Du einen neuen Kurs machen.
Klingt blöd, ist aber so.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 18.04.2024 - 05:58