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> Reichweite Geschwindigkeitsmessanlagen (Blitzer)
Obelix1968
Beitrag 21.09.2021, 21:26
Beitrag #1


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Hallo,

in welchem Abstand zur "Blitze" liegen eigentlich im Allgemeinen die Messbereiche für die zu messenden Geschwindigkeiten - Laserpistolen mal aussen vor, die mehrere huntert Meter weit reichen.

Bin wahrscheilich auf einer Autobahn geblitzt worden von einer mobilen Messstation, die auf einem Stativ stand. Sollte also eine "Laserpistole" gewesen sein. Die Dinger blitzen ja eh nicht.

Von Interesse ist gerade. etwa zwei Leitpfostenabstände vor dem Apparat wechselte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 80 km/h. Die Frage wäre, ob ich noch im 60er-Bereich gemessen wurde, oder erst im 80er? Gängige Geräte seinen etwa im Bereich von 10 bis 50 Meter zu messen. Das wäre dann klar im Bereich, wo bereits 80 gefahren werden durfte. Oder kennt jemand derartige mobile Stativ-Geräte, deren Messbereich weiter weg liegt, so dass ich noch im 60er-Gereich gemessen wurde (Section Control mal aussen vor)?

Bei normalem Leitpfostenabstand von je 50 Meter hätte der 60er-Bereich bereits 100 Meter vor der Blitze geendet. Kann aber sein, dass die Pfosten dort etwas enger standen. Trotzdem sollte ich am Ende der 60er noch Mindestens 50 Meter antferns gewesen sein.
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blackdodge
Beitrag 21.09.2021, 21:41
Beitrag #2


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Zu Deinen Fragen kann ich nicht viel sagen, ausser, dass zumindest ein meinem Bundesland bei allen Laser-Leivtec die Nutzung scheinbar untersagt wurde ( letzte Woche wurden viele abgegeben und kommen auch nicht wieder )

nur soviel

Messgerät und dessen geltende Zulassung erfragen,

Messskizze beachten ( Abstand zwischen Messpunkt und Geschwindigkeitsänderung durch Schild ( ab dort muss Deine Geschwindigkeit passen ))




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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.09.2021, 22:21
Beitrag #3


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Darf ich als privater Kunde einen Händler boykottieren (indem ich einfach woanders kaufe), wenn mir dessen Nase, dessen politische Gesinnung oder dessen Umgang mit ANDEREN Kunden nicht passt.
Ich schätze mal: "JA"

Darf ich als Händler ("Wiederverkäufer") einen Zulieferer oder Erzeuger einer Ware boykottieren (indem ich einfach woanders kaufe), wenn mit dessen Nase, dessen politische Gesinnung oder dessen Umgang mit ANDEREN Kunden nicht passt.
Ich denkle mal. "Immer noch JA"

Darf ich in derartigen Fällen auch meine Mitmenschen zum Boykott auffordern?
Ich nehme mal an: Wahrscheinlich nicht.

Doc


P.S.:
Sorry, falscher Thread.
Mein Beitrag sollte HIER hin.


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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GM_
Beitrag 22.09.2021, 03:24
Beitrag #4


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Nachdem die PTB bei der Zulassung der Leivtec offensichtlich versagt hat, müßten nun auch alle anderen von der PTB zugelassenen Messsysteme aus dem Verkehr gezogen werden.

Oder um es mit @Docs Worten zu sagen: Man müßte sie boykottieren. dry.gif


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Obelix1968
Beitrag 22.09.2021, 07:44
Beitrag #5


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Zitat (blackdodge @ 21.09.2021, 22:41) *
Zu Deinen Fragen kann ich nicht viel sagen…


Kann den jemand was dazu sagen? whistling.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 22.09.2021, 08:48
Beitrag #6


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Man müsste schon wissen, welches Messgerät zum Einsatz kam.
Nicht nur die oben erwähnten LEIVETEC , sondern auch Video Messverfahren sind teilweise nicht mehr erlaubt

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Obelix1968
Beitrag 22.09.2021, 08:51
Beitrag #7


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Oder anders gefragt: Gibt es/kennt jemand (ausser die weitreichenden Laserpistolen) mobile Blitzer, die auch auf mehr als 50 sogar 100 Meter Distanz messen?
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rapit
Beitrag 22.09.2021, 09:12
Beitrag #8


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Dazu müsste man wissen, welches Gerät es denn konkret war, was da gemessen hat.

Edit meint, ich solle nicht ein Fenster 1/2 Stunde lang auflassen und dann erst antworten. @Hoheneicherstation war schneller... whistling.gif


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shortie
Beitrag 24.09.2021, 09:19
Beitrag #9


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Zitat (GM_ @ 22.09.2021, 03:24) *
müßten nun auch alle anderen von der PTB zugelassenen Messsysteme aus dem Verkehr gezogen werden.


Angenommen, in einer Familie gibts nen Mörder, kommen dann alle Familienmitglieder ins Gefängnis?

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Explosiv
Beitrag 24.09.2021, 15:36
Beitrag #10


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Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
Hintergrund ist eher, dass die PTB erwiesenermaßen Fehler bei der Zertifizierung eines Gerätes gemach hat.
Daraufhin kann man durchaus ihre Eignung als Zertifizierungsstelle in Zweifel ziehen und verlangen, dass alle bisher erteilten Zertifikate zurückgezogen und neu bewertet werden müssen.
Ein extremer Standpunkt, den ich nicht unbedingt teile, aber einer, den man einnehmen kann.
Ich wäre eher dafür, die bisherige Zertifizierungspraxis auf Schwachstellen zu untersuchen und dann, wenn man welche findet, diesen gezielt nachzugehen. Auf einen Schlag sämtliche Geschwindigkeitsmessgeräte in der BRD für untauglich zu erklären, bis das Gegenteil bewiesen ist, wäre eine zu einschneidende Maßnahme und ein Bärendienst für die Verkehrssicherheit.


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rapit
Beitrag 24.09.2021, 16:26
Beitrag #11


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Zitat (Explosiv @ 24.09.2021, 16:36) *
Ein extremer Standpunkt, den ich nicht unbedingt teile, aber einer, den man einnehmen kann.
Ich wäre eher dafür, die bisherige Zertifizierungspraxis auf Schwachstellen zu untersuchen und dann, wenn man welche findet, diesen gezielt nachzugehen. Auf einen Schlag sämtliche Geschwindigkeitsmessgeräte in der BRD für untauglich zu erklären, bis das Gegenteil bewiesen ist, wäre eine zu einschneidende Maßnahme und ein Bärendienst für die Verkehrssicherheit.

Der Knackpunkt liegt in deinem kleinen Wörtchen "bewiesen".

Dem Betroffenen wird im OWi-Verfahren, dem "kleinen Brüderchen des Strafverfahrens" nämlich weil das standardisierte Messverfahren grundsätzlich als eigentlich fehlerfrei gilt, denn es ist ja durch ach so tolle Prüfverfahren der PTB mit besonderer Vertrauenswürdigkeit gesegnet, die volle Beweislast aufgebürdet, obwohl eigentlich es dem Staat obliegt, zweifelsfrei das Vergehen nachzuweisen.

Und dieser Grundlage, der atypischen Beweislastumkehr, wird jetzt schon in gewisser Weise der Boden entzogen.

So dass man die Frage durchaus stellen darf: kann man jetzt noch die Beweislast umkehren, obwohl eigentlich, letztlich auf dem Grundgesetz gründend, der Staat die volle Beweislast hat? think.gif

Die Folge wäre jetzt "nur", dass jader Vorwurf, den man macht, von einem Sachverständigen zu überprüfen wäre.

Dafür fehlt den Gerichten die Zeit und das Personal, es gibt nämlich zu wenig Richter und zuwenig Büros und Sitzungssäle.

Hat das der Betroffene einer Verkehrs-OWi zu verantworten?

Es gibt durchaus Messverfahren, die nicht unter diesen Zweifeln stehen.

Dass und warum man sich bei der Anschaffung für so komisches Zeugs entschieden hat, hat auch nicht der Betroffene zu verantworten.

"Radar konnten wir früher schon", nur etwas aufwendiger und vielleicht etwas personalintensiver als heutzutage.

Also letztlich alles eine Kostenfrage.

Die jetzt zur Milchmädchenrechnung mutiert, wenn an jede Messung, die nicht akzeptiert wird, ein Sachverständiger ran muss.


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Andreas0815
Beitrag 27.09.2021, 09:29
Beitrag #12


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Hätte sich die PTB rechtzeitig konstruktiv mit den Problemen auseinandergesetzt, statt einfach immer nur zu sagen: Wir hams zertifiziert, das stimmt schon, dann hätte man sicher den von Explosiv vorgeschlagenen Weg gehen können.
Leider haben die aber immer gemauert, und nun knallt es halt richtig.


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Obelix1968
Beitrag 12.10.2021, 23:11
Beitrag #13


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Erstmal herzlichen Dank, (auch an die Koriphäen des Forums), dass hier soviel Offtopic-Unsinn gepostet wurde, der mich, als Ersteller des Topics, leider überhaupt nicht weiter brachte.

Für mich blieb es bei einem Verwarngeld von 10,-€, da man mich auf 80km/h Tempolimit mit 87km/h geblitzt hatte. Also nicht der Rede wert.
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sandokano2001
Beitrag 13.10.2021, 02:07
Beitrag #14


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Dass hier soviel (Deiner Meinung nach) Offtopic-Unsinn gepostet wurde liegt ganz allein an Deinem komischen Eröffnungstopic .wavey.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 03:12