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> Überholen trotz Gegenverkehr
Gamma_M1609
Beitrag 21.09.2021, 16:10
Beitrag #1


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Ich frag mich immer wieder, ob man jmd. überholen darf, wenn die Fahrbahnbreite es zulässt, dass trotz Gegenverkehr ein Überholen möglich wäre.

Fahre aktuell immer auf der B37, welche größtenteils so breit ist, dass man locker bei Gegenverkehr auch überholen kann.
Ein LKW fuhr heute vor mir und fuhr mit 2 Rädern auf dem Standstreifen und wollte wohl, dass ich überhole. War mir aber nicht sicher, ob ich dass bei Gegenverkehr darf.
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Schorsch
Beitrag 21.09.2021, 16:26
Beitrag #2


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Zitat (Gamma_M1609 @ 21.09.2021, 17:10) *
Fahre aktuell immer auf der B37, welche größtenteils so breit ist, dass man locker bei Gegenverkehr auch überholen kann.

Breit genug ohne Mitbenutzung der Gegenfahrbahn. Das wäre Voraussetzung um das zu gewährleisten:
Zitat
Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
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blackdodge
Beitrag 21.09.2021, 19:52
Beitrag #3


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aus persönlichem Fahren kenne ich es z.B. von der Bundesstraße Uelzen Richtung Hamburg bzw. Winsen. Superbreiter markierter Seitenstreifen. Viele LKW-Fahrer fahren wenn kein Radler oder Fußgänger zu sehen ist, auf den Streifen und wollen da andere überholen lassen. Ja, der LKW-Fahrer macht da was falsch und wer das nutzt, bei Gegenverkehr auch. Wenn der Gegenverkehr dabei erschrickt, nen Unfall baut ist der Überholer immer der Dumme. Das Überholen bei Gegenverkehr ist schlicht einfach unzulässig ( ausser es gibt ne bauliche Trennung beider Richtungsfahrbahnen).


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.09.2021, 21:56
Beitrag #4


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Zitat (blackdodge @ 21.09.2021, 20:52) *
... Das Überholen bei Gegenverkehr ist schlicht einfach unzulässig ( ausser es gibt ne bauliche Trennung beider Richtungsfahrbahnen).
Stimmt nicht!

Es steht nirgendwo geschrieben, dass es verboten wäre, beim Überholen mit Gegenverkehr eine unterbrochene Mittellinie zu überfahren.
Es ist z.B. meistens problemlos möglich, auf einer 7,50 m breiten Fahrbahn einen Radfahrer zu überholen, während ein anderer Radfahrer entgegenkommt

Und wenn auf einer NOCH breiteren Fahrbahn mein Vordermann auf den Seitenstreifen ausweicht und ich bemerke, dass gleichzeitig der Gegenverkehr auf SÈINEN Seitenstreifen ausweicht, dann überhole ich ohne Bedenken, auch wenn ich dabei ein Stück weit die gestrichelte Mittellinie überfahren muss.

Zwar DÜRFEN die anderen gar nicht auf die jeweiligen Seitenstreifen ausweichen, aber was kann ICH denn dafür, wenn sie es trotzdem tun? thread.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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nachteule
Beitrag 22.09.2021, 00:05
Beitrag #5


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Hallo, Doc aus Bückeburg,

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.09.2021, 22:56) *
....und ich bemerke, dass gleichzeitig der Gegenverkehr auf SÈINEN Seuitenstreifen ausweicht, dann überhole ich ohne Bedenken, auch wenn ich dabei ein Stück weit die gestrichelte Mittellinie überfahren muss.

problematisch kann es allerdings für Dich werden, wenn der Entgegenkommende Dich zur Anzeige bringt und behauptet, er wäre erst nach rechts auf den Seitenstreifen ausgewichen, als er gesehen hat, dass Du überholst und dass er sich deshalb gefährdet gefühlt hat.

Das Gegenteil wirst Du zumindest ohne Dashcam oder unabhängige Zeugen kaum beweisen können.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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mir
Beitrag 22.09.2021, 00:13
Beitrag #6


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Kann er das nicht auch behaupten, wenn ich gar nicht überhole?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Buchholzer
Beitrag 22.09.2021, 05:42
Beitrag #7


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Zitat (blackdodge @ 21.09.2021, 20:52) *
aus persönlichem Fahren kenne ich es z.B. von der Bundesstraße Uelzen Richtung Hamburg bzw. Winsen. Superbreiter markierter Seitenstreifen. Viele LKW-Fahrer fahren wenn kein Radler oder Fußgänger zu sehen ist, auf den Streifen und wollen da andere überholen lassen. Ja, der LKW-Fahrer macht da was falsch und wer das nutzt, bei Gegenverkehr auch. Wenn der Gegenverkehr dabei erschrickt, nen Unfall baut ist der Überholer immer der Dumme. Das Überholen bei Gegenverkehr ist schlicht einfach unzulässig ( ausser es gibt ne bauliche Trennung beider Richtungsfahrbahnen).


Deswegen wurden die Mehrzweckstreifen durch leitpfosten von der Fahrbahn abgetrennt…..

Ab 2023 soll dann eine wechselseitige 2+1Lösung kommen…
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AnS
Beitrag 22.09.2021, 09:12
Beitrag #8


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Bei dem überfahren der Seitenlinie, möchte ich dringend Vorsicht empfehlen. Auch wenn zu dem Moment kein Radfahrer oder Fußgänger da ist, kann einer einbiegen. So ist es schon mal in einem kleinen Ort passiert. Ein Lkw-Fahrer wollte überholen erleichtern. Ein Kind ist eingebogen, ohne zu überprüfen ob der Mehrzweckstreifen frei ist. Das Ergebnis war tödlich fürs Kind und traumatisierend für den Lkw-Fahrer.

Auch kann die Mitbenutzung nicht nur dazu gedacht sein, dass man trotz Gegenverkehr überholen kann, sondern besser erkennt, ob Gegenverkehr kommt oder nicht. Man sollte das Fahren auf dem Mehreckstreifen also nicht als ein "Jetzt überhole endlich" verstehen, sondern als "Überhole wenn es passt."

Von den Regeln sehe ich kein grundsätzlichen Verbot. Aber man darf den Gegenverkehr nicht behindern und sollte dies generell mit Vorsicht machen.
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rapit
Beitrag 22.09.2021, 14:17
Beitrag #9


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Zitat (blackdodge @ 21.09.2021, 20:52) *
Viele LKW-Fahrer fahren wenn kein Radler oder Fußgänger zu sehen ist, auf den Streifen und wollen da andere überholen lassen. Ja, der LKW-Fahrer macht da was falsch

Nö.

Zitat (AnS @ 22.09.2021, 10:12) *
Bei dem überfahren der Seitenlinie, möchte ich dringend Vorsicht empfehlen.

Das stimmt.

Aber, was ein "langsames Fahrzeug" ist, mit welchem man den Seitenstreifen mitbenutzen darf, um anderen das Überholen zu ermöglichen, ist ein sehr dehnbarer Begriff.

Da LKW mit Anhänger auf einer Landstraße nur 60 km/h fahren dürfen, PKW aber fast das doppelte, geht das Befahren des Seitenstreifens in diesen Fällen in der Regel in Ordnung.


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SeriousSam
Beitrag 23.09.2021, 10:34
Beitrag #10


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Zitat (blackdodge @ 21.09.2021, 20:52) *
Das Überholen bei Gegenverkehr ist schlicht einfach unzulässig ( ausser es gibt ne bauliche Trennung beider Richtungsfahrbahnen).

Aber doch nicht generell?
Hier gibt es einen Autobahnzubringer mit 1,5km schnurgerader und ebener Strecke. Warum sollte ich nicht überholen wenn der Gegenverkehr noch 1km entfernt ist?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.09.2021, 11:45
Beitrag #11


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Da erhebt sich die Frage:
Wann wird der Gegenverkehr zum Gegenverkehr?

Es kann ja auch sein, dass die nächste Kurve einen Kilometer weit entfernt ist (also kein Grund zum Nicht-Überholen), aber irgendwo hinter der entfernten Kurve ist dann DOCH mal irgendwann GEgenvverkehr...

Gemein hat @Blackdodge wohl denjenigen Gegenverkehr, der gerade an einem vorbeifährt WÄHREND man überhilt.

Aber wozu braucht man da eine "bauliche Trennung"?
Eine eigene Überholspur OHNE Mittelleitplanke tut's doch auch.

Doc


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Reloader
Beitrag 23.09.2021, 12:22
Beitrag #12


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Gibt es ja öfter auf 3-spurigen Landstraßen z.B. B4/191 südlich Uelzen Gockel-Maps
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 01:11