Heiligt der Zweck alle Mittel?, Anfahrt FFW mit Privat-PKW |
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Heiligt der Zweck alle Mittel?, Anfahrt FFW mit Privat-PKW |
15.09.2021, 16:46
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2387 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 |
Wie ist das nun genau rechtlich geregelt? Die Fahrzeuge sind nicht als Einsatfahrzeuge gekennzeichnet. Diesmal war es so das mir grob die Vorfahrt genommen wurde und ich eine Gefahrenbremsung einleiten musste. Erst dachte ich ein Verrückter. Aber als ich sein Kennzeichen mit 112 am Ende sah und mir kurze Zeit später 3 PKW auffielen die bei Rot über eine Bedarfsampel in Richtung Feuerwehrgerätehaus fuhren war es mir klar. Kann man da nicht eigentlich von Strassenverkehrsgefährdung ausgehen? Auf Nachfrage beim stv. Stadtbrandinspektor sagte dieser mir dies sei gerechtfertigt, ich wolle ja auch nicht das z.b. mein Haus abbrennt weil die FW zu spät käme. (Ne will ich nicht, aber noch weniger das bei der Anfahrt jemand zu Schaden kommt. ) Jedenfalls sind nach Ansicht des Verantwortlichen diese Anfahrten gesetzlich gedeckt, er beruft sich auf §35 STVO. Ist dies so korrekt? Lg |
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15.09.2021, 16:50
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Zitat §35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind ..., die Feuerwehr, ..., die Polizei ... befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Nicht nur Feuerwehrfahrzeuge mit Blaulicht. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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15.09.2021, 16:54
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2387 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 |
Also ich meinte im Hinterkopf zu haben das durch die fehlende Signalisierung diese Sonderrechte nur sehr eingeschränkt gelten.
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15.09.2021, 17:06
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13410 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Sonderrechte haben sie.
Aber keine Wegerechte, siehe §38 StVO. Heisst: Zwingen Dich die Heißdüsen zu einer Gefahrenbremsung, ist in meinen Augen der §315c StGB erfüllt, da sie ganz bewusst gegen die StVO verstoßen. Ja, die Feuerwehr sollte zügig an der Einsatzstelle sein. Aber das hat die Kommune im Vorfeld so zu planen, dass die Feuerwehr im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an der Einsatzstelle eintrifft. Also ich meinte im Hinterkopf zu haben das durch die fehlende Signalisierung diese Sonderrechte nur sehr eingeschränkt gelten. Eingeschränkt werden die Sonderrechte im §35 Abs. 8 StVO: Zitat Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
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15.09.2021, 17:58
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Rote Ampeln sind schon heikel.
Bedarfsampeln oder rote Linksabbiegerampeln (bei geradeaus-grün) die unter Berücksichtigung von Linksabbiegerregeln übertreten werden sind aber regelmäßig ok. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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15.09.2021, 19:05
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 560 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 |
Wie richtig geschrieben wurde, kann in diesem Fällen aufgrund der vorliegenden Sonderrechte meist kein Verstoß gegen die StVO vorgeworfen werden.
Aber einschränkend ist zu berücksichtigen, dass nach §35 Abs. die Befreiung von den Vorschriften nur soweit geht Zitat soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Halsbrecherische Fahrmanöver können meiner Meinung nach niemals dringend geboten sein, weil diese aufgrund der Unfallgefahren die Erfüllung der Aufgaben sogar gefährden. Insoweit kann also tatsächlich ein Verstoß gegen die StVO vorliegen. Auch gegen den schon erwähnten Abs.8 wurde hier möglicherweise gleichzeitig verstoßen. Außerdem befreien Sonderrechte nicht vom StGB und damit ist in schweren Fällen auch der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung erfüllbar. |
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15.09.2021, 22:23
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 378 Beigetreten: 28.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35894 |
Hallo,
natürlich stellt sich der Stsdthrandinspektor zuerst mal vor seine Leute, aber mit größter Wahrscheinlichkeit gibt es bei der nächsten Einsatzbesprechung einen entsprechenden Rüffel. Wenn ein Feuerwehrler bereits mehrfach negativ aufgefallen ist, kann es auch sein, daß er aus der Alarmschleife rausfliegt. |
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16.09.2021, 07:19
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Dann steigen alle aus, kriegen zusätzlich Rücken und TE wird in die Pflicht = Zwang Feuerwehr berufen.
-------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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16.09.2021, 07:42
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13410 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Wenn manche Feuerwehrleute eigenes Fehlverhalten nicht reflektieren können, dann ist es auch besser, wenn sie nicht mehr in der Feuerwehr sind.
Was machen solche denn im Atemschutzeinsatz, wenn der Gruppenführer etwas befiehlt, was ihnen nicht passt? Der Uralt-Spruch "Mach langsam, es pressiert" ist immer noch gültig und wenn Feuerwehrleute auf der Anfahrt "Kundschaft produzieren", dann stimmt irgendwas nicht. |
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16.09.2021, 08:24
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Vielleicht sind es einfach Fehler, die da auf der Anfahrt im Stress passieren?
So lange alles gut geht, sollte man mal den Ball flach halten. Und wenn was passiert, genau eruieren, warum. Und wie schwer der Vorwurf wiegt, den man machen kann. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 05:44 |