... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Parkplatz , 3 Zufahrten (!) Beschilderung an JEDER Zufahrt?
Parkverbot
Beitrag 11.09.2021, 14:22
Beitrag #1


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 62
Beigetreten: 11.09.2019
Mitglieds-Nr.: 85780



    
 
Hallo :-)

Mein Mann und ich diskutieren an diesem Punkt schon länger, vielleicht kennt jemand die Antwort:

In unserem Dorf :
Festhalle , drum herum ein großer Parkplatz. Hierfür gibt es 3 Zufahrten. Da das Gebäude mittig steht, kann man tatsächlich um dieses herum fahren.. so dann auch vorne stehen.. hinten parken .. seitlich usw.
Bei den beiden vorderen Zufahrten hängt jeweils ein Schild, dass nur das Parken von PKws erlaubt ist; also nicht für Anhänger.
An der hinteren Zufahrt steht solch ein Schild NICHT.

Wir haben vor über einem Jahr, mit dem Anhäger dort geparkt und promt ein Bußgeld-Bescheid bekommen (was wir auch bezahlt haben).
Aber eigentlich dachte ich, dass solche Hinweisschilder an jeder möglichen Zufahrt stehen muss.

Oder kann der Gesetzgeber tatsächlich von mir erwarten, dass ich einen riesigen Parkplatz erstmal ablaufen muss, um wirklich mein korrekten Parken abschätzen zu können?


Vielen Dank für Eure Mühe.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
WurstCase
Beitrag 11.09.2021, 14:28
Beitrag #2


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 449
Beigetreten: 14.06.2016
Mitglieds-Nr.: 79059



Wenn die Stadt/Gemeinde dort Verstöße ahndet, setze ich mal voraus, dass es sich um öffentlichen Raum handelt. Interessant wäre zu wissen, wie genau die Beschilderung aussieht und welcher Tatbestand euch damals vorgeworfen wurde. So ins Blaue würde ich schon vermuten, dass der Bescheid anfechtbar wäre, wenn man auf den Platz gelangen kann, ohne an dem entsprechenden Schild vorbei zu kommen. Allerdings im Zweifel verbunden mit einem Gang vor Gericht (welches möglicherweise auch zu dem Schluss kommen könnte, dass Ortskundige hätten wissen müssen, dass man dort nicht mit Anhängern parken darf, analog zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nach Einmündungen nicht wiederholt werden). Aber wie gesagt, alles hochspekulativ ohne genauere Kenntnis der Sachlage.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 11.09.2021, 14:29
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Kannst du von den Schildern Bilder machen und evtl vom Platz?

Da fällt vielen hier bestimmt vieles auf, was man sonst mit Worten gar nicht beschreiben kann.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Parkverbot
Beitrag 11.09.2021, 14:39
Beitrag #4


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 62
Beigetreten: 11.09.2019
Mitglieds-Nr.: 85780



Ich danke Euch. Sobals ich heute oder morgen daran vorbei komme.. mach ich mal ein paar Fotos.
Es ist auf jeden Fall ein blaues Schild.

Jetzt, gegen den Bescheid ;-), werden wir nicht angehen.. Ist ja auch schon längst bezahlt. Doch es bleibt die heisse Diskussion mit meinem Mann ;-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
reckoner
Beitrag 13.09.2021, 15:49
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1279
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66368



Hallo,

Zitat
An der hinteren Zufahrt steht solch ein Schild NICHT.
Steht dort gar kein Schild? (dann gilt mein nächster Absatz)
Und ist das überhaupt auch eine richtige Zufahrt? Also von einer öffentlichen Straße aus?

Zitat
Oder kann der Gesetzgeber tatsächlich von mir erwarten, dass ich einen riesigen Parkplatz erstmal ablaufen muss, um wirklich mein korrekten Parken abschätzen zu können?
Nein, das kann er nicht.
Es gehört zwar zu den Pflichten eines Parkenden nach Verboten Ausschau zu halten. Sobald man aber ein Schild entdeckt hat ist dieser Pflicht genüge getan.

Zitat
wenn man auf den Platz gelangen kann, ohne an dem entsprechenden Schild vorbei zu kommen.
Nee, entscheidend ist, ob man auf den Platz gelangt ist, ohne an dem entsprechenden Schild vorbei gekommen zu sein.

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 13.09.2021, 16:18
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (reckoner @ 13.09.2021, 16:49) *
... Also von einer öffentlichen Straße aus? ...
Auch wenn es für manche verwirrend wird:
Straßen im Privatbesitz können auch öffentlich gewidmet sein oder noch blöder, auf ihnen kann auch ohne Widmung öffentlicher Verkehr zugelassen sein und so gilt auch dann die StVO. wavey.gif

Irgendwie warten wir aber noch auf Bilder. Dann brauchen wir nicht im Nebel rumstochern wink.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
reckoner
Beitrag 13.09.2021, 16:39
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1279
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66368



Hallo janr,

ja, mir ist das schon klar (bzw. manchmal auch nicht rolleyes.gif ).
Mir geht es eher darum, dass es nicht unbedingt reicht irgendeinen Schleichweg zu finden, sondern es muss eine richtige Zufahrt sein (sonst komme ich in fast jede Stadt ohne an einem Ortsschild vorbeizukommen).

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.04.2024 - 17:37