Parkplatz , 3 Zufahrten (!) Beschilderung an JEDER Zufahrt? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Parkplatz , 3 Zufahrten (!) Beschilderung an JEDER Zufahrt? |
11.09.2021, 14:22
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85780 |
Mein Mann und ich diskutieren an diesem Punkt schon länger, vielleicht kennt jemand die Antwort: In unserem Dorf : Festhalle , drum herum ein großer Parkplatz. Hierfür gibt es 3 Zufahrten. Da das Gebäude mittig steht, kann man tatsächlich um dieses herum fahren.. so dann auch vorne stehen.. hinten parken .. seitlich usw. Bei den beiden vorderen Zufahrten hängt jeweils ein Schild, dass nur das Parken von PKws erlaubt ist; also nicht für Anhänger. An der hinteren Zufahrt steht solch ein Schild NICHT. Wir haben vor über einem Jahr, mit dem Anhäger dort geparkt und promt ein Bußgeld-Bescheid bekommen (was wir auch bezahlt haben). Aber eigentlich dachte ich, dass solche Hinweisschilder an jeder möglichen Zufahrt stehen muss. Oder kann der Gesetzgeber tatsächlich von mir erwarten, dass ich einen riesigen Parkplatz erstmal ablaufen muss, um wirklich mein korrekten Parken abschätzen zu können? Vielen Dank für Eure Mühe. |
||||
|
|||||
|
11.09.2021, 14:28
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 449 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 |
Wenn die Stadt/Gemeinde dort Verstöße ahndet, setze ich mal voraus, dass es sich um öffentlichen Raum handelt. Interessant wäre zu wissen, wie genau die Beschilderung aussieht und welcher Tatbestand euch damals vorgeworfen wurde. So ins Blaue würde ich schon vermuten, dass der Bescheid anfechtbar wäre, wenn man auf den Platz gelangen kann, ohne an dem entsprechenden Schild vorbei zu kommen. Allerdings im Zweifel verbunden mit einem Gang vor Gericht (welches möglicherweise auch zu dem Schluss kommen könnte, dass Ortskundige hätten wissen müssen, dass man dort nicht mit Anhängern parken darf, analog zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nach Einmündungen nicht wiederholt werden). Aber wie gesagt, alles hochspekulativ ohne genauere Kenntnis der Sachlage.
|
|
|
11.09.2021, 14:29
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Kannst du von den Schildern Bilder machen und evtl vom Platz?
Da fällt vielen hier bestimmt vieles auf, was man sonst mit Worten gar nicht beschreiben kann. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
11.09.2021, 14:39
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 62 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85780 |
Ich danke Euch. Sobals ich heute oder morgen daran vorbei komme.. mach ich mal ein paar Fotos.
Es ist auf jeden Fall ein blaues Schild. Jetzt, gegen den Bescheid ;-), werden wir nicht angehen.. Ist ja auch schon längst bezahlt. Doch es bleibt die heisse Diskussion mit meinem Mann ;-) |
|
|
13.09.2021, 15:49
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1279 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
Zitat An der hinteren Zufahrt steht solch ein Schild NICHT. Steht dort gar kein Schild? (dann gilt mein nächster Absatz)Und ist das überhaupt auch eine richtige Zufahrt? Also von einer öffentlichen Straße aus? Zitat Oder kann der Gesetzgeber tatsächlich von mir erwarten, dass ich einen riesigen Parkplatz erstmal ablaufen muss, um wirklich mein korrekten Parken abschätzen zu können? Nein, das kann er nicht.Es gehört zwar zu den Pflichten eines Parkenden nach Verboten Ausschau zu halten. Sobald man aber ein Schild entdeckt hat ist dieser Pflicht genüge getan. Zitat wenn man auf den Platz gelangen kann, ohne an dem entsprechenden Schild vorbei zu kommen. Nee, entscheidend ist, ob man auf den Platz gelangt ist, ohne an dem entsprechenden Schild vorbei gekommen zu sein.Stefan |
|
|
13.09.2021, 16:18
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Also von einer öffentlichen Straße aus? ... Auch wenn es für manche verwirrend wird:Straßen im Privatbesitz können auch öffentlich gewidmet sein oder noch blöder, auf ihnen kann auch ohne Widmung öffentlicher Verkehr zugelassen sein und so gilt auch dann die StVO. Irgendwie warten wir aber noch auf Bilder. Dann brauchen wir nicht im Nebel rumstochern -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
13.09.2021, 16:39
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1279 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo janr,
ja, mir ist das schon klar (bzw. manchmal auch nicht ). Mir geht es eher darum, dass es nicht unbedingt reicht irgendeinen Schleichweg zu finden, sondern es muss eine richtige Zufahrt sein (sonst komme ich in fast jede Stadt ohne an einem Ortsschild vorbeizukommen). Stefan |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.04.2024 - 17:37 |