Roller (ent-)drosseln problemlos möglich |
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Roller (ent-)drosseln problemlos möglich |
10.09.2021, 15:20
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 19.06.2015 Wohnort: Zollernalbkreis Mitglieds-Nr.: 76491 |
mein Grosser macht den Mofaschein und benötigt einen fahrbaren Untersatz. Von der Optik würde uns ein Roller gefallen. Das sieht schon etwas flotter aus und mit max. 50ccm, gedrosselt auf 25 km/h sollte er ihn fahren dürfen. Auf den einschlägigen Portalen bin ich auch schon fündig geworden. Dort werden Roller mit 25er und 45er Papieren angeboten. Bedeutet dieses dann, dass ich den Roller jederzeit (ent-)drosseln kann, ohne ihn beim TÜV o. ä. vorzuführen? So könnten man ihn bedarfsweise mit Mofa-Prüfbeschinigung oder AM fahren. Vielen Dank für Eure Antworte auf diese vielleicht simple oder gar dumme Frage! |
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10.09.2021, 15:46
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#2
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Mitglied Gruppe: Validating Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Bei jeder Änderung der Leistung/Höchstgeschwindigkeit ist eine Änderungsabnahme durch TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder dergleichen erforderlich.
Auch wenn der Roller in beiden Varianten ab Werk erhältlich ist. |
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10.09.2021, 15:54
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 19.06.2015 Wohnort: Zollernalbkreis Mitglieds-Nr.: 76491 |
So dachte ich es mir nach meinen Erfahrungen hinsichtlich der Regiulierungen in Deutschland. Und warum wird dann ein Fahrzeug mit zwei verschiedenen Papieren verkauft? Ich gehe mal davon aus, dass es sich jeweils um eine BE, einmal mit 25 und einmal mit 45 km/h handelt.
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10.09.2021, 21:46
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7207 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Das Fahrzeug kann (darf) nur wahlweise mit einem der beiden Papiere verkauft werden, nämlich mit dem, das dem Auslieferungszustand entspricht.
Üblicherweise ist das ein CoC für 45 km/h, und wenn jemand die 25 km/h-Version kauft, wird vor Auslieferung eine Änderungsabnahme gemacht. Formal muss diese Änderungsabnahme dann "in das CoC eingetragen" werden, z.B. indem sie zum Beiblatt erklärt wird und das auf dem CoC auch vermerkt wird. In der Praxis wird das von den Zulassungsstellen aber wohl auch irgendwie unterschiedlich gehandhabt |
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11.09.2021, 09:52
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 211 Beigetreten: 18.09.2007 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 36708 |
Seit einigen Wochen wäre es auch möglich für ihn, die Führerscheinklasse AM zu machen.
Kostet einige hundert Euro mehr, aber die Fahrzeugauswahl wäre auch größer. -------------------- Viele Grüße,
Rook |
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11.09.2021, 12:32
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7051 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Stimmt, und macht mehr Sinn. Statt mit 25 als absolutes Verkehrshindernis, kann mit 45 km/h gefahren werden. |
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11.09.2021, 12:55
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Das ist ironisch gemeint oder? Denn 45 sind erst recht ein absolutes Verkehrshindernis.
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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12.09.2021, 07:41
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 19.06.2015 Wohnort: Zollernalbkreis Mitglieds-Nr.: 76491 |
Danke für die ausführliche Erklärung hk_do!
AM wollten wir ihn erst machen lassen, aber das ist zeitlich schlecht, da die FSST zur Zeit vier Monate braucht. Da würde bis zum BF 17 dann nur 1/4 Jahr fehlen. Dafür ist uns der Mehrpreis - in unserer Region ca. EUR 1.000,- zu hoch. Aber auch vielen Dank für den Tipp! |
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12.09.2021, 08:37
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Will er danach denn auf 45 entdrosseln, also wenn er den B17 mit AM hat? Wenn er nur bis dahin Mofa fahren will, würde ich eher an ein Pedelec denken. Das macht relativ leicht auch 25 km/h (und bei Bedarf mit Muskelkraft auch mehr).
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12.09.2021, 08:51
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 19.06.2015 Wohnort: Zollernalbkreis Mitglieds-Nr.: 76491 |
Ein Pedelec hat er. Was später ist? Entweder entdrosseln oder der Kleine übernimmt das MoFa. Drei Jahre sind schwer vorausplanbar bei der heutigen Jugend. Zur Not gibt es ja auch den Papa. XD
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12.09.2021, 13:20
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Ja, dann bleibt nur ein Mofa mit Drossel auf 25 km/h, mit TÜV-Abnahme beim Entdrosseln.
Ich finde aber auch, dass der Gesetzgeber darauf eingehen könnte, dass sich Elektrofahrzeuge relativ problemlos auf verschiedene Kraftstufen einstellen ließen und somit variable Zulassungen erlauben könnte. |
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12.09.2021, 22:37
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7207 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Du meinst also einen Schalter, mit dem man das Fahrzeug im Falle einer Polizeikontrolle passend zur eigenen Fahrerlaubnis einstellen kann?
Äh, vor Fahrtantritt meinte ich natürlich |
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12.09.2021, 22:45
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#13
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Mitglied Gruppe: Validating Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Durch Auflegen einer Fahrerlaubnis könnte dann z.B. die Höchstgeschwindigkeit automatisch eingestellt werden.
Gefällt mir. |
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13.09.2021, 05:54
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10320 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Du meinst die Fahrerlaubnis, die der Kumpel als verloren gemeldet hat?
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13.09.2021, 09:36
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1261 Beigetreten: 05.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29219 |
Du meinst also einen Schalter, mit dem man das Fahrzeug im Falle einer Polizeikontrolle passend zur eigenen Fahrerlaubnis einstellen kann? Äh, vor Fahrtantritt meinte ich natürlich Wie wird es denn in Praxi sein? Das Steuergerät wird umprogrammiert! Idealerweise wie bei den e-bikes, wo man durch eine nicht dokumentierte Tastenkombination im Display zwischen EU-25km/h und US-20mph umschaltet. |
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13.09.2021, 10:37
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Du meinst die Fahrerlaubnis, die der Kumpel als verloren gemeldet hat? Ja, und du meinst, das fällt dann nicht auf? Idealerweise wird der Modus der letzten x Minuten mit angezeigt. Aktuell kann ich auch einfach den Schlüssel von Papis 650ccm vom Schlüsselbrett nehmen und einfach losfahren. |
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13.09.2021, 11:17
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 19.06.2015 Wohnort: Zollernalbkreis Mitglieds-Nr.: 76491 |
Ich finde aber auch, dass der Gesetzgeber darauf eingehen könnte ... und somit variable Zulassungen erlauben könnte. Genau dieses war meine Hoffnung: Eine BE auf 45 liegt vor. Nach Drosselung wird eine zweite BE auf 25 erstellt. Und je nach Höchstgeschwindigkeit kann man legal fahren, ohne eine Änderungsabnahme machen zu müssen. Aussage Versicherung: Teilen Sie uns einfach per Email die neue Höchstegschwindigkeit mit. Aussage TÜV: Einfach die passende BE für die jeweilige Höchstgeschwindigkeit mitführen. (im Falle von 2 BE für 25 und 45) Es könnte ja so einfach sein... |
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15.09.2021, 17:03
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Das ist ironisch gemeint oder? Denn 45 sind erst recht ein absolutes Verkehrshindernis. Nö. Im Großstadtverkehr schwimmt man mit 45 ganz problemlos im Verkehr mit. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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15.09.2021, 17:13
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Im Wohngebiet schon, im Rest nicht.
Ich könnte jetzt sagen, daß in München der Verkehr flotter ist als z.B. in Plauen, aber am flottesten ist der Verkehr in Hamburg und dort würde ich z.B. ungern mit einem 45 km/h FZ fahren. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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15.09.2021, 22:27
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#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 302 Beigetreten: 21.09.2004 Wohnort: Schmalkalden Mitglieds-Nr.: 5683 |
Deswegen haben damals die Simson-Entwickler damals nach etlichen Probefahrten die 60km/h festgelegt, weil das die Geschwindigkeit ist, die nicht behindert und ein zügiges Fortkommen sichert.
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16.09.2021, 06:55
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1209 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Rellingen/HH Mitglieds-Nr.: 2203 |
am flottesten ist der Verkehr in Hamburg und dort würde ich z.B. ungern mit einem 45 km/h FZ fahren. Kann ich nur beipflichten. Mit gedrosseltem Roller hatte ich in den ersten 4 Wochen täglicher Fahrt zur Arbeit (durch HH hindurch) mehr wirklich ernsthaft gefährlicher Situationen als in den 20 Autofahrer-Jahren davor zusammengenommen. -------------------- ZITAT(blue0711) Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen. |
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16.09.2021, 09:04
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#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
ich fahre oft mit meinem 45km Roller in Köln und kann von derartigen Nahtoderfahrungen nicht berichten. Selbst in den 70er Zonen nicht. Da mache ich mit dem Fahrrad mehr negative Erfahrungen. Klar, wer sich zu defensiv an den rechten Fahrbahnrand quetscht, der wird überholt.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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01.10.2021, 12:43
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15798 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Ich finde aber auch, dass der Gesetzgeber darauf eingehen könnte, dass sich Elektrofahrzeuge relativ problemlos auf verschiedene Kraftstufen einstellen ließen und somit variable Zulassungen erlauben könnte. Du meinst also einen Schalter, mit dem man das Fahrzeug im Falle einer Polizeikontrolle passend zur eigenen Fahrerlaubnis einstellen kann? Äh, vor Fahrtantritt meinte ich natürlich Die 50er-Chinaroller werden über Aus- und Einstecken von sowas mit drei verschiedenen inneren Beschaltungen (25/45/"offen") und schnell zugängig unter dem Plastik ge- und entdrosselt. Geht fast so schnell wie irgendwo umschalten. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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03.10.2021, 09:47
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#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 22.03.2019 Mitglieds-Nr.: 85039 |
Auf den einschlägigen Portalen bin ich auch schon fündig geworden. Dort werden Roller mit 25er und 45er Papieren angeboten. Bedeutet dieses dann, dass ich den Roller jederzeit (ent-)drosseln kann, ohne ihn beim TÜV o. ä. vorzuführen? So könnten man ihn bedarfsweise mit Mofa-Prüfbeschinigung oder AM fahren. Ja ist richtig. Eigentlich ist es so, bzw sollte so sein dass die jeweils alten Papiere ungültig (durchgestrichen) werden. Macht aber kaum jemand, aus gutem Grund wie du ja selbst festgestellt hast. PS: Als Mofa darf das Vehikel maximal 27,5 kmh "schnell" sein, wenn jemand mit Prüfbescheinigung fahren möchte. Alles was drüber ist wäre dann Fahren ohne Fahrerlaubnis. -------------------- Halt Stopp!
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07.10.2021, 09:04
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#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 05.08.2021 Mitglieds-Nr.: 88620 |
das ist dann nicht nur Fahren ohne Fahrerlaubniss, dazu kommt dann auch noch ohne Versicherung und ohne Zulassung :-)
Das wird dann selbst ohne Unfall ganz schnell "unlustig" und teuer und sehr negativ für die Möglickeit in der nächsten Zeit eine Führerschein zu machen. Wenn als Mofa dann muss der ggf. vorhandene 2 Sitzplatz durch Abdeckung unbrauchbar gemacht werden (wird oft mit irgendeiner Tasche gemacht). Und mal ebend was umstecken oder umschalten wird in der Regel auch nicht klappen. |
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07.10.2021, 09:48
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 183 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 |
Sorry, wenn ich widersprechen muss.
Einsitzigkeit nicht mehr erforderlich! Dieser unbefriedigende Zustand wurde mit der am 19.01.2013 in Kraft getretenen FeV-Änderung beseitigt. Seitdem stellt § 4 Absatz 1 Nr. 1b Kleinkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h der Klasse L1e (…) Mofas gleich, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist. Damit berechtigt die Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen von auf 25 km/h gedrosselten AM-Rollern und deren dreirädrigen Ablegern. Ein zusätzlicher Umbau auf „einsitzig“ ist nicht mehr erforderlich. Sozius erlaubt? Indessen darf auf einem herkömmlichen Mofa infolge des Merkmals „einsitzig“ – abgesehen von einem Kind unter 7 Jahren im Kindersitz – keine zweite Person mitgenommen werden. Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist. https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgab...er-erlaubt.html Mit dem Rest hast Du natürlich Recht. Einer aus dem Nachbardorf meiner Jugendzeit durfte dies hart lernen. Er konnte seinen 3er erst mit 21 Jahren machen. Von den Kosten der Verfahren nicht zu reden. Diese waren damals im hohen vierstelligen DM-Bereich. |
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07.10.2021, 14:18
Beitrag
#27
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 05.08.2021 Mitglieds-Nr.: 88620 |
das mit den Zweisitzern habe ich nicht mitbekommen....
in meiner alten Prüfbescheinigung war aber auch explizit dieser Satz aus §4 mit einspurig, einsitzig angeführt :-) Da kommt mir glatt der Gedanke nen MofaRoller für den Sommer zu besorgen wenn hier an der Ostsee die Strassen zu sind --> ab auf den Radweg :-) Mein Kumpel hatte nach so einer Nummer sogar Probleme später eine Versicherung für seine 80ér zu bekommen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 15:29 |