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> Roller (ent-)drosseln problemlos möglich
t-weed-y
Beitrag 10.09.2021, 15:20
Beitrag #1


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Hallo Forengemeinde,

mein Grosser macht den Mofaschein und benötigt einen fahrbaren Untersatz. Von der Optik würde uns ein Roller gefallen. Das sieht schon etwas flotter aus und mit max. 50ccm, gedrosselt auf 25 km/h sollte er ihn fahren dürfen.

Auf den einschlägigen Portalen bin ich auch schon fündig geworden. Dort werden Roller mit 25er und 45er Papieren angeboten. Bedeutet dieses dann, dass ich den Roller jederzeit (ent-)drosseln kann, ohne ihn beim TÜV o. ä. vorzuführen? So könnten man ihn bedarfsweise mit Mofa-Prüfbeschinigung oder AM fahren.

Vielen Dank für Eure Antworte auf diese vielleicht simple oder gar dumme Frage!
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Stromdriver
Beitrag 10.09.2021, 15:46
Beitrag #2


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Bei jeder Änderung der Leistung/Höchstgeschwindigkeit ist eine Änderungsabnahme durch TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder dergleichen erforderlich.

Auch wenn der Roller in beiden Varianten ab Werk erhältlich ist.
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t-weed-y
Beitrag 10.09.2021, 15:54
Beitrag #3


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So dachte ich es mir nach meinen Erfahrungen hinsichtlich der Regiulierungen in Deutschland. Und warum wird dann ein Fahrzeug mit zwei verschiedenen Papieren verkauft? Ich gehe mal davon aus, dass es sich jeweils um eine BE, einmal mit 25 und einmal mit 45 km/h handelt.
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hk_do
Beitrag 10.09.2021, 21:46
Beitrag #4


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Das Fahrzeug kann (darf) nur wahlweise mit einem der beiden Papiere verkauft werden, nämlich mit dem, das dem Auslieferungszustand entspricht.

Üblicherweise ist das ein CoC für 45 km/h, und wenn jemand die 25 km/h-Version kauft, wird vor Auslieferung eine Änderungsabnahme gemacht.

Formal muss diese Änderungsabnahme dann "in das CoC eingetragen" werden, z.B. indem sie zum Beiblatt erklärt wird und das auf dem CoC auch vermerkt wird.

In der Praxis wird das von den Zulassungsstellen aber wohl auch irgendwie unterschiedlich gehandhabt shutup.gif
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Rook
Beitrag 11.09.2021, 09:52
Beitrag #5


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Seit einigen Wochen wäre es auch möglich für ihn, die Führerscheinklasse AM zu machen.

Kostet einige hundert Euro mehr, aber die Fahrzeugauswahl wäre auch größer.


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Viele Grüße,
Rook
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Hoheneicherstation
Beitrag 11.09.2021, 12:32
Beitrag #6


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Stimmt, und macht mehr Sinn.
Statt mit 25 als absolutes Verkehrshindernis, kann mit 45 km/h gefahren werden.

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janr
Beitrag 11.09.2021, 12:55
Beitrag #7


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Das ist ironisch gemeint oder? Denn 45 sind erst recht ein absolutes Verkehrshindernis.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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t-weed-y
Beitrag 12.09.2021, 07:41
Beitrag #8


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Danke für die ausführliche Erklärung hk_do!

AM wollten wir ihn erst machen lassen, aber das ist zeitlich schlecht, da die FSST zur Zeit vier Monate braucht. Da würde bis zum BF 17 dann nur 1/4 Jahr fehlen. Dafür ist uns der Mehrpreis - in unserer Region ca. EUR 1.000,- zu hoch. Aber auch vielen Dank für den Tipp!
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treysis
Beitrag 12.09.2021, 08:37
Beitrag #9


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Will er danach denn auf 45 entdrosseln, also wenn er den B17 mit AM hat? Wenn er nur bis dahin Mofa fahren will, würde ich eher an ein Pedelec denken. Das macht relativ leicht auch 25 km/h (und bei Bedarf mit Muskelkraft auch mehr).
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t-weed-y
Beitrag 12.09.2021, 08:51
Beitrag #10


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Ein Pedelec hat er. Was später ist? Entweder entdrosseln oder der Kleine übernimmt das MoFa. Drei Jahre sind schwer vorausplanbar bei der heutigen Jugend. Zur Not gibt es ja auch den Papa. XD
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treysis
Beitrag 12.09.2021, 13:20
Beitrag #11


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Ja, dann bleibt nur ein Mofa mit Drossel auf 25 km/h, mit TÜV-Abnahme beim Entdrosseln.

Ich finde aber auch, dass der Gesetzgeber darauf eingehen könnte, dass sich Elektrofahrzeuge relativ problemlos auf verschiedene Kraftstufen einstellen ließen und somit variable Zulassungen erlauben könnte.
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hk_do
Beitrag 12.09.2021, 22:37
Beitrag #12


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Du meinst also einen Schalter, mit dem man das Fahrzeug im Falle einer Polizeikontrolle passend zur eigenen Fahrerlaubnis einstellen kann?


Äh, vor Fahrtantritt meinte ich natürlich whistling.gif
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Stromdriver
Beitrag 12.09.2021, 22:45
Beitrag #13


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Durch Auflegen einer Fahrerlaubnis könnte dann z.B. die Höchstgeschwindigkeit automatisch eingestellt werden.

Gefällt mir.
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ilam
Beitrag 13.09.2021, 05:54
Beitrag #14


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Du meinst die Fahrerlaubnis, die der Kumpel als verloren gemeldet hat? whistling.gif
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Barney
Beitrag 13.09.2021, 09:36
Beitrag #15


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Zitat (hk_do @ 12.09.2021, 23:37) *
Du meinst also einen Schalter, mit dem man das Fahrzeug im Falle einer Polizeikontrolle passend zur eigenen Fahrerlaubnis einstellen kann?
Äh, vor Fahrtantritt meinte ich natürlich whistling.gif

Wie wird es denn in Praxi sein? Das Steuergerät wird umprogrammiert!
Idealerweise wie bei den e-bikes, wo man durch eine nicht dokumentierte Tastenkombination im Display zwischen EU-25km/h und US-20mph umschaltet. thread.gif
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treysis
Beitrag 13.09.2021, 10:37
Beitrag #16


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Zitat (ilam @ 13.09.2021, 06:54) *
Du meinst die Fahrerlaubnis, die der Kumpel als verloren gemeldet hat? whistling.gif


Ja, und du meinst, das fällt dann nicht auf? Idealerweise wird der Modus der letzten x Minuten mit angezeigt. Aktuell kann ich auch einfach den Schlüssel von Papis 650ccm vom Schlüsselbrett nehmen und einfach losfahren.
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t-weed-y
Beitrag 13.09.2021, 11:17
Beitrag #17


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Zitat (treysis @ 12.09.2021, 14:20) *
Ich finde aber auch, dass der Gesetzgeber darauf eingehen könnte ... und somit variable Zulassungen erlauben könnte.


Genau dieses war meine Hoffnung: Eine BE auf 45 liegt vor. Nach Drosselung wird eine zweite BE auf 25 erstellt. Und je nach Höchstgeschwindigkeit kann man legal fahren, ohne eine Änderungsabnahme machen zu müssen.

Aussage Versicherung: Teilen Sie uns einfach per Email die neue Höchstegschwindigkeit mit.
Aussage TÜV: Einfach die passende BE für die jeweilige Höchstgeschwindigkeit mitführen. (im Falle von 2 BE für 25 und 45)

Es könnte ja so einfach sein...
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Kai R.
Beitrag 15.09.2021, 17:03
Beitrag #18


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Zitat (janr @ 11.09.2021, 13:55) *
Das ist ironisch gemeint oder? Denn 45 sind erst recht ein absolutes Verkehrshindernis.

Nö. Im Großstadtverkehr schwimmt man mit 45 ganz problemlos im Verkehr mit.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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janr
Beitrag 15.09.2021, 17:13
Beitrag #19


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Im Wohngebiet schon, im Rest nicht.
Ich könnte jetzt sagen, daß in München der Verkehr flotter ist als z.B. in Plauen, aber am flottesten ist der Verkehr in Hamburg und dort würde ich z.B. ungern mit einem 45 km/h FZ fahren.


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netghost78
Beitrag 15.09.2021, 22:27
Beitrag #20


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Deswegen haben damals die Simson-Entwickler damals nach etlichen Probefahrten die 60km/h festgelegt, weil das die Geschwindigkeit ist, die nicht behindert und ein zügiges Fortkommen sichert.
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OlafSt
Beitrag 16.09.2021, 06:55
Beitrag #21


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Zitat (janr @ 15.09.2021, 17:13) *
am flottesten ist der Verkehr in Hamburg und dort würde ich z.B. ungern mit einem 45 km/h FZ fahren.


Kann ich nur beipflichten. Mit gedrosseltem Roller hatte ich in den ersten 4 Wochen täglicher Fahrt zur Arbeit (durch HH hindurch) mehr wirklich ernsthaft gefährlicher Situationen als in den 20 Autofahrer-Jahren davor zusammengenommen.


--------------------
ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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Kai R.
Beitrag 16.09.2021, 09:04
Beitrag #22


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ich fahre oft mit meinem 45km Roller in Köln und kann von derartigen Nahtoderfahrungen nicht berichten. Selbst in den 70er Zonen nicht. Da mache ich mit dem Fahrrad mehr negative Erfahrungen. Klar, wer sich zu defensiv an den rechten Fahrbahnrand quetscht, der wird überholt.


--------------------
Grüße

Kai

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Kühltaxi
Beitrag 01.10.2021, 12:43
Beitrag #23


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Zitat (treysis @ 12.09.2021, 14:20) *
Ich finde aber auch, dass der Gesetzgeber darauf eingehen könnte, dass sich Elektrofahrzeuge relativ problemlos auf verschiedene Kraftstufen einstellen ließen und somit variable Zulassungen erlauben könnte.

Zitat (hk_do @ 12.09.2021, 23:37) *
Du meinst also einen Schalter, mit dem man das Fahrzeug im Falle einer Polizeikontrolle passend zur eigenen Fahrerlaubnis einstellen kann?

Äh, vor Fahrtantritt meinte ich natürlich whistling.gif

Die 50er-Chinaroller werden über Aus- und Einstecken von sowas mit drei verschiedenen inneren Beschaltungen (25/45/"offen") und schnell zugängig unter dem Plastik ge- und entdrosselt. Geht fast so schnell wie irgendwo umschalten. whistling.gif


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Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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Polizei
Beitrag 03.10.2021, 09:47
Beitrag #24


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Zitat (t-weed-y @ 10.09.2021, 16:20) *
Auf den einschlägigen Portalen bin ich auch schon fündig geworden. Dort werden Roller mit 25er und 45er Papieren angeboten. Bedeutet dieses dann, dass ich den Roller jederzeit (ent-)drosseln kann, ohne ihn beim TÜV o. ä. vorzuführen? So könnten man ihn bedarfsweise mit Mofa-Prüfbeschinigung oder AM fahren.


Ja ist richtig.

Eigentlich ist es so, bzw sollte so sein dass die jeweils alten Papiere ungültig (durchgestrichen) werden.
Macht aber kaum jemand, aus gutem Grund wie du ja selbst festgestellt hast.

PS:
Als Mofa darf das Vehikel maximal 27,5 kmh "schnell" sein, wenn jemand mit Prüfbescheinigung fahren möchte.
Alles was drüber ist wäre dann Fahren ohne Fahrerlaubnis.


--------------------
Halt Stopp!
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andco
Beitrag 07.10.2021, 09:04
Beitrag #25


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das ist dann nicht nur Fahren ohne Fahrerlaubniss, dazu kommt dann auch noch ohne Versicherung und ohne Zulassung :-)
Das wird dann selbst ohne Unfall ganz schnell "unlustig" und teuer und sehr negativ für die Möglickeit in der nächsten Zeit eine Führerschein zu machen.

Wenn als Mofa dann muss der ggf. vorhandene 2 Sitzplatz durch Abdeckung unbrauchbar gemacht werden (wird oft mit irgendeiner Tasche gemacht).

Und mal ebend was umstecken oder umschalten wird in der Regel auch nicht klappen.
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Spidersangel
Beitrag 07.10.2021, 09:48
Beitrag #26


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Sorry, wenn ich widersprechen muss.

Einsitzigkeit nicht mehr erforderlich!
Dieser unbefriedigende Zustand wurde mit der am 19.01.2013 in Kraft getretenen FeV-Änderung beseitigt. Seitdem stellt § 4 Absatz 1 Nr. 1b Kleinkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h der Klasse L1e (…) Mofas gleich, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist. Damit berechtigt die Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen von auf 25 km/h gedrosselten AM-Rollern und deren dreirädrigen Ablegern. Ein zusätzlicher Umbau auf „einsitzig“ ist nicht mehr erforderlich.

Sozius erlaubt?
Indessen darf auf einem herkömmlichen Mofa infolge des Merkmals „einsitzig“ – abgesehen von einem Kind unter 7 Jahren im Kindersitz – keine zweite Person mitgenommen werden. Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgab...er-erlaubt.html

Mit dem Rest hast Du natürlich Recht.
Einer aus dem Nachbardorf meiner Jugendzeit durfte dies hart lernen.
Er konnte seinen 3er erst mit 21 Jahren machen.
Von den Kosten der Verfahren nicht zu reden. Diese waren damals im hohen vierstelligen DM-Bereich.
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andco
Beitrag 07.10.2021, 14:18
Beitrag #27


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das mit den Zweisitzern habe ich nicht mitbekommen....
in meiner alten Prüfbescheinigung war aber auch explizit dieser Satz aus §4 mit einspurig, einsitzig angeführt :-)

Da kommt mir glatt der Gedanke nen MofaRoller für den Sommer zu besorgen wenn hier an der Ostsee die Strassen zu sind --> ab auf den Radweg :-)


Mein Kumpel hatte nach so einer Nummer sogar Probleme später eine Versicherung für seine 80ér zu bekommen.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 15:29