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> Zu schneller Überholer trifft auf Linksabbieger in 30er Zone und es knallt!, Haftungsquote und ❤️ Versicherungen ❤️
stolly82
Beitrag 08.09.2021, 22:37
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

zunächst einmal lese ich in diesem Forum seit Jahren und freue mich wie klasse sich hier ausgetauscht wird.

Ich selber musste zum Glück bisher noch nie etwas posten, da ich sonst mit den Antworten immer perfekt klar kam, allerdings hatte ich auch seit sicher 20 Jahren keinen Unfall mehr 😀


Irgendwann ist allerdings immer das erste mal und jeder Unfall ist so gleich ja leider auch immer anders.

Ich würde gerne von euch mal wissen wollen, wie Ihr meinen Unfall einschätzt im Bezug auf eine Quote.

Vorab,.... selber ist man aus seiner eigenen Sicht natürlich immer nicht schuld (🤣), sowohl ich als Linksabbieger nicht als auch der Überholer nicht, der mir reingefahren ist.

Schadenshöhe bei mir: 26.500€
PKW Ausfallentschädigung Tagessatz: 119€ oder 175€ / Tag

Ersatzteile sind nicht Lieferbar (US Fahrzeug), Kasko des Gegners hat nicht freigegeben, Vollkasko hat wegen der Schadenshöhe ebenfalls noch nicht freigegeben, somit begleiche ich den Schaden erstmal selber (Kostenminderungspflicht).
Wenn die Teile ankommen, dauert die Reparatur ca. 8 Tage, der Unfall war am 29.07.2021 (bis zur vollständigen Reparatur schätzen wir sind es 60 Tage und mehr Ausfall).

Zum Unfallhergang selber:
Ich bin mit meinem (gerade mal 2 Monate neuen) PKW gemütlich von Richtung Arbeit nach Hause gefahren.

Die Strecke ist ca. 7 km lang, die letzten 750m befinden sich in einer 30er Zone mit einer 5.00 Meter breiten Straße.

Wir sind das 3. letzte Haus am Ende der Straße, welche durch eine undurchsichtige Verkehrsberuhigung (hinter dieser ist sogar eine Kuppe) ca. 40 Meter vor dem Ortsausgang und 78 Meter nach unserem Haus beendet wird.

Die 30er Zone selber verleitet leider zum zu schnellen fahren, da diese ca. 500 Meter komplett gerade ist und Richtung Ortsausgang geht,.... dort fährt kaum einer unter 50 km/h (leider).

Ich selber stelle meinen Fahrassistenten seit Jahren immer auf ~35 km/h, an diesem Tag waren es 37 km/h.

Bis ca. 250 Meter vor unserer Einfahrt ist hinter mir (und ich beobachten den nachkommenden Verkehr immer) kein Auto in Sicht gewesen (einsehbar war ca. 350 meter).

Ca. 150 Meter vor unserer Hofeinfahrt war plötzlich ein Audi A3 hinter mir, näherte sich und bremste stark ab.

Zu diesem Zeitpunkt fuhr ich bereits mittig auf der 5 Meter breiten Straße (da fährt man auch nie ganz rechts ausser es kommt Gegenverkehr) und ich hatte den Tempomat bereits aus (ich rollte aus).

Ca. 30 Meter *Zeuge1* bevor ich abgebogen bin blinkte ich links und schaute noch mehrfach in den Rückspiegel, der A3 Fahrer sah zwar genervt wegen meiner Geschwindigkeit aus, fuhr jedoch ebenfalls mittig auf meiner spur (vielleicht etwas weiter links, jedoch nicht deutlich weiter links). Ich vermute ich fuhr noch so 25 km/h weiter reduzierend, leichter Hügel aufwärts, man muss demnach nicht bremsen.

Vor dem Abbiegen selber schaute ich noch einmal in den Rückspiegel (A3 noch immer mittig und meiner Meinung nach hatte er mittlerweile meine Geschwindigkeit erreicht, natürlich mit wenig Sicherheitsabstand), nach links auf den Fußweg, auf die Hofeinfahrt, in den linken Rückspiegel (A3 sichtbar, aber nicht komplett, blinkte nicht), bremste noch ein wenig ab und fuhr auf die Hofeinfahrt.

Ca. 1,5 Sekunden später (mein Auto war zu 70% auf der Einfahrt) knallte es und ich wurde seitlich und meiner Meinung nach sogar etwas zurück auf die Straße geschoben (Hinterrad war ca. 40 cm auf der Straße).


Was ist passiert dachte ich und bin erstmal aus dem Auto raus.

Der A3 steht zu 1/2 auf unserem Hof, seine Beifahrer Seite Kotflügel eingedrückt und die Felge deutlich drin, bei mir ist er ebenfalls voll in die Felge gehauen und hat zum Glück nur Kotflügelanbauteile etc. abgehauen, die Felge stand allerdings min. 5 cm. zu weit nach innen und vorne im Radkasten.

Ihm ist nichts passiert, mir tat durch den seitlichen Aufprall Rücken und Nacken weh also habe ich erstmal die Polizei angerufen (und mich natürlich deutlich aufgeregt).

Die Polizei hat ihn als 01, mich als 02 aufgenommen, er behauptete ich habe zu spät geblinkt, ich dass er viel zu schnell war und nicht überholte als ich das letzte mal in den Spiegel schaute.

Klasse Polizisten erstmal, die fragten wenigstens nicht was ist passiert, sondern wie war die Sicht aus Ihrer Sichtweise, fand ich gut, sehr neutral.


Als wir die Daten austauschten hatte ich ihm noch erlaubt, dass sein A3 bei uns stehen kann (an der Straße), bis der ADAC ihn am nächsten Tag abholt.

Das war auch ganz gut so, denn am nächsten Tag meldeten sich noch ein paar Leute *Zeuge2+3* bei mir, die den Wagen dort stehen sehen haben. Das ist doch der Wagen, der gestern kurz nach dem du die Strasse lang gefahren bist mit richtig übertriebener Geschwindigkeit dort lang gefahren ist, der war mindestens doppelt so schnell wie du (ich bin da 37 km/h gefahren).


Der Zeuge 1 der aus unserem Haus in der Einliegerwohnung war, konnte die Straße 45-20 Meter vor der Einfahrt einsehen, danach verdeckte bis zur Unfallstelle eine Scheune seine Sicht.
Er konnte aber sehen, dass ich dort bereits blinkte und wir beide mittig eingeordnet gewesen sind, der A3 nicht blinkte oder den Anschein eines Überholens machte, da dieser ja deutlich bremste.


Faktencheck mit Zeugen:
Ich blinkte 30 Meter vor Hofeinfahrt (Zeuge 1)
Auffahrer blinkte nicht bis 20 Meter vor Hofeinfahrt (Zeuge 1)
Mittige Einordnung auf der Straße von uns beiden (Zeuge 1)
Ich fuhr direkt vor dem Abbiegen 20-25km/h, beim Abbiegen 15-20 km/h

Vorwürfe im Polizeibericht
01 wird vorgeworfen: 105155 > Fahrlässige Körperverletzung
02 wird vorgeworfen: 109100 > Fahrtrichtungsanzeiger zu spät gesetzt, 109112 > nach links abgebogen, hinter ihm fahrenden Pkw nicht beachtet

Die Zeugenaussagen hat die Polizei erhalten, ebenso meine Aussagen, mein Anwalt der Akteneinsicht erhalten hat vermutet gegen mich werden die von der Polizei vorgeworfenen Verstöße fallengelassen.

Die gegnerische Versicherung hat uns heute angeschrieben, dass diese die Zeugenaussagen nicht akzeptieren, da diese den Unfall selber nicht gesehen haben, da zu weit weg bzw. eine Scheune im Sichtfeld stand.
Für mich als sieht es natürlich danach aus, dass die so wenig wie möglich bezahlen wollen.

Faktencheck Unfallort:

Jetzt bin ich natürlich am nächstem Tag extrem angefressen gewesen, nach dem beide Autos von dem ADAC bzw. von der Werkstatt abgeholt wurden und hatte mir unsere Straße noch mal genau angeschaut, der Grund ist unsere Nachbarn haben mich gesehen und fragten was da passiert ist,.... und diese sagten,... hier ist doch so oder so Überholverbot, man kann doch nur 3 Häuser weit den Gegenverkehr einsehen.

Also habe ich mir noch mal alles angeschaut und mal die StVO. geprüft und ich bin der Meinung der Audi A3 hat hier gegen mehre Dinge Verstoßen.

Erklärung:
Mein Auto: Dodge Challenger WideBody: Abmessungen: Länge: 5.02m, Breite: 1.95m (plus Spiegel)
Abmessungen Audi A3: Länge: 4.30m, Breite: 1.80m
Fahrbahn: Breite: 5.00m
Sicherheitsabstand beim Überholen innerorts: Soll: min. 1m
Mein Abstand nach rechts durch die Mittige Einordnung: 0.75-1.00m

Platz zum Überholen ist demnach: nur 2.05 m
Rechnung: 1.00m Abstand Fahrbahn minus 1.95m Dodge = 2.95m (5.00m – 2.95m = 2.05m)

Auf 2.05m kommt man mit einem Sicherheitsabstand und einem 1.80m breitem PKW nicht vorbei.

Zudem durfte der Auffahrende an dieser Stelle meiner Meinung nach überhaupt nicht überholen (Gegenverkehr nicht einsehbar).

Begründung:
Unser Haus, an der sich der Unfall ereignete ist 76 Meter vor einer begrünten Verkehrsberuhigung, an der man nicht vorbeischauen kann da diese einen Schlenker macht, man kann demnach keinen Gegenverkehr einsehen.
Da er ja ganz offensichtlich erst an unserer Auffahrt ansetzte zum Überholen, musste er schon damit kalkuliert haben, dass er deutlich über den erlaubten 30 km/h fahren müsse, da ein Überholvorgang wie folgt aussähe:

Möglichkeit 1:
Wenn der Dodge Challenger überholt wird und selber eine Geschwindigkeit von 15 km/h hat (ich bin aber sicher keine 15km/h gefahren), der überholende eine Geschwindigkeit von 30km/h hat, dauert der Überholvorgang 9,4 Sekunden bei 78,6 Metern (hier darf aber kein Gegenverkehr kommen).

Möglichkeit 2:
Wenn der Dodge Challenger überholt wird und selber eine Geschwindigkeit von 22,5 km/h hat, der überholende eine Geschwindigkeit von 30km/h hat, dauert der Überholvorgang 18,9 Sekunden bei 157,2 Metern.

Möglichkeit 3:
Wenn der Dodge Challenger überholt wird und selber eine Geschwindigkeit von 25 km/h hat, der überholende eine Geschwindigkeit von 30km/h hat, dauert der Überholvorgang 28,3 Sekunden bei 235,8 Metern.

Dieses zeigt, dass die Strecke von 78 Metern nur zum Überholen geeignet ist, wenn man mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h kalkuliert, da die einsehbare Strecke viel zu kurz ist.

Die Strecke ist demnach weder wie in der Verkehrsordnung beschrieben für einen Überholvorgang „vollständig überblickbar“, noch ist die „Verkehrslage klar (weil ich ja so extrem langsam unterwegs war wie er behauptete, vor Ort meinte er er dachte ich mache eine Probefahrt)“, ebenfalls muss der überholende eine deutlich höhere Geschwindigkeit fahren als der zu überholende, ich 20-25 km/h, er hatte angegeben er ist 35 km/h gefahren, die Fahrbahnbreite ist nicht ausreichend inkl. vorgeschriebenen Sicherheits- und Seitenabstand.

Wie schätzt Ihr die Sachlage ein, besonders im Hinblick auf Quote


Hofeinfahrt (Unfallstelle)


Unfallskizze
https://i.imgur.com/sxlpsQu.png

Foto
https://i.imgur.com/bku9WDw.jpeg

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 09.09.2021, 03:46
Bearbeitungsgrund: Übergroße Bilder in Link geändert
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Baghira
Beitrag 09.09.2021, 05:25
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im Forum, Stolly82.


Warum sollte der Auffahrende in Deiner Situation keine Schuld haben? Du Hast geblinkt und Dich eher mittig eingeordnet? Warum hätte der Auffahrende denn nicht warten müssen?

Hättest Du Dick rechts eingeordnet, stehengeblieben, hätte der vorbeifahren dürfen. sonst nicht.

Hast Du schon einen Rechtsanwalt? Aufgrund der Schäden und der Liefersituation der Ersatzteile wäre der trotzdem sinnvoll.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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MrMurphy
Beitrag 09.09.2021, 05:53
Beitrag #3


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Deine Unfallbeschreibung ist stellenweise unrealistisch, deine "Berechnungen" basieren auf geschätzten Werten, es gibt keine Zeugen, die den Unfall gesehen haben. Zudem können Zeugen Geschwindigkeiten nicht schätzen und es ist vollkommen uninteressant, wie der andere Fahrer vor dem Unfall gefahren ist. Die Behauptung, er sei gerast, ist undifferenziert und nur ein Indiz.

In solchen Fällen trägt der Abbiegende in der Regel 2/3 bis 90% der Unfallkosten, der Überholer den Rest.
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Explosiv
Beitrag 09.09.2021, 06:53
Beitrag #4


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Wenn Du schon länger hier mitliest, wirst Du den Beißreflex von MrMurphy neuen Foristen gegenüber schon kennen. Nicht beeindrucken oder abschrecken lassen.

Was die gegnerische Versicherung als Beweis ankerkennt, ist im Moment ärgerlich, weil es die Regulierung verzögert, vor Gericht aber nicht relevant, da entscheidet ein Richter, was er berücksichtigt und was nicht.

Bitte alle Zeugen, ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben, damit sie bei einer späteren Verhandlung noch wissen, was sie gesehen und ausgesagt haben.

Zur Quote kann ich nix sagen, ich kenne dafür nicht genügend Fälle. Dein RA sollte das aber abschätzen können.
Sollte ich raten, würde ich zwischen 0 und 20% Schuldanteil ausgehen.

Mein Beileid für diesen derben Schaden an einem neuen Auto. Und gute Besserung für den Rücken.


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janr
Beitrag 09.09.2021, 06:55
Beitrag #5


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MrMurphy hat wohl die Bilder nicht gesehen.

Beweisbar sind Geschwindigkeiten schon. Über Gutachten. Auch ob geblinkt wurde oder nicht.
Die eigene Wahrnehmung und die von Zeugen kann schon verschieden sein, aber darauf geht man ein, da hat man Erfahrung.

Im Grunde muß man beim linkseinbiegen in eine Einfahrt sich vergewissern, daß man nicht überholt wird.
Bei einem Unfall sieht es so aus, daß man es nicht gemacht hat. Dies wird wohl MrMurohy meinen.

Da man aber bereits fast ganz in der Einfahrt drin war - so interpretiere ich die Bilder - denke ich, kann man recht einfach zu einem anderen Schluss kommen.
Ich würde die Versicherung unberechtigte Vorderungen der gegnerischen Versicherung abschmettern lassen und hätte wahrscheinlich gleich einen Anwalt der sich mit dem Thema auskennt eingeschaltet.

Wie eine Quotelung aussieht kann ich jedenfalls nicht sagen, denke aber sie sollte bei dir geringer sein.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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multivan
Beitrag 09.09.2021, 08:30
Beitrag #6


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Zitat (stolly82 @ 08.09.2021, 23:37) *
...............
Ca. 1,5 Sekunden später (mein Auto war zu 70% auf der Einfahrt) knallte es und ich wurde seitlich und meiner Meinung nach sogar etwas zurück auf die Straße geschoben (Hinterrad war ca. 40 cm auf der Straße).
..............
Der A3 steht zu 1/2 auf unserem Hof, seine Beifahrer Seite Kotflügel eingedrückt und die Felge deutlich drin, bei mir ist er ebenfalls voll in die Felge gehauen und hat zum Glück nur Kotflügelanbauteile etc. abgehauen, die Felge stand allerdings min. 5 cm. zu weit nach innen und vorne im Radkasten.
....................



Wenn das Auto zu 70% in der Einfahrt war, wie soll dann der Überholer einen Schaden auf der Beifahrerseite haben und Du vorne (links?)?

Da müsste der Audi ja links von den Bäumen auf dem Gehweg überholt haben!

Oder ist Dein Schaden hinten?
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reckoner
Beitrag 09.09.2021, 08:39
Beitrag #7


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Hallo,

Zitat
Wie schätzt Ihr die Sachlage ein, besonders im Hinblick auf Quote
50:50, und da du weniger beweisen kannst sind auch 70:30 zu deinen Lasten möglich.

Dein Fehler:
- beim Abbiegen auf ein Grundstück (das ist übrigens kein Linksabbbiegen im Sinne der StVO) die Gefährdung anderer nicht ausgeschlossen - §9 Abs. 5 StVO. Der andere musste nicht damit rechnen, dass du dort in die Einfahrt möchtest. Aus diesem Grund muss ein solcher Vorgang noch deutlicher kenntlich gemacht werden und man muss noch mehr Rücksicht nehmen als bei regulärem Linksabbiegen.

Sein Fehler:
- in einer unklaren Situation überholt (unklar war es, weil du bereits geblinkt und verlangsamt hast und mittig fuhrst).

Wobei, alle drei dich entlastenden Punkte könnten ein Beweisproblem werden, und dann sieht es schlechter für dich aus. Aus diesem Grund wäre ein Anwalt sinnvoll, dieser sollte darauf hinwirken, dass der Unfallgegner das Blinken, das Verlangsamen und das mittig Fahren bestätigt (falls noch nicht geschehen - du schreibst ja, dass die Polizei gefragt hat wie die Beteiligten den Unfall beschreiben, was hat der andere dabei gesagt?).

Nur mal so wie es der andere beschreiben könnte: "Der fuhr ziemlich langsam am rechten Rand, ich ging davon aus, dass er dort anhalten möchte, ich begann ihn zu überholen und dann bog er plötzlich und ohne zu blinken nach links in die Einfahrt".
Wie könntest du das entkräften? Anhand der Unfallspuren kann nicht festgestellt werden ob du mittig gefahren bist, und auch nicht wie schnell (einzig die Geschwindigkeit des Audis kann einigermaßen eruiert werden).
Zum Blinken: Auch das kann nur selten aufgeklärt werden. Ist eine entsprechende Lampe kaputt gegangen?
PS: Eine Blackbox wäre hier eine feine Sache, die würde vieles belegen. Hat dein Dodge aber wohl nicht!?

Deiner Vorstellung, dass dort Überholen verboten sei kann ich mich übrigens nicht anschließen. Das Bild zeigt doch klar, dass die Sicht ausreichend ist. Um ein vielleicht 15 oder 20 km/h schnelles langsames Fahrzeug zu überholen braucht man schließlich nicht so viel Sicht wie auf einer Landstraße mit 70 km/h.

Stefan
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Hoheneicherstation
Beitrag 09.09.2021, 09:11
Beitrag #8


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Zitat (multivan @ 09.09.2021, 09:30) *
...
Oder ist Dein Schaden hinten?


Ich hab das so verstanden dass der Audi mit seiner vorderen rechten Ecke genau auf die Hinterachse, linke Seite, des US-Fahrzeuges geprallt ist, und hat diese verbogen.

Die Unfallskizze der TE:

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stolly82
Beitrag 09.09.2021, 09:26
Beitrag #9


Neuling


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Hey,

also der Dodge (meiner) wurde hinten links getroffen, der Audi am Kotflügel vorne rechts.

Mit der Blackbox > Das müsste ich mal in der Werkstatt erfragen, ich kann mir vorstellen dass die USA sowas ggf. in den PKW's verbaut, da diese ja relativ wenig mit Datenschutz zu tun haben.


Die Frage ist natürlich, welche Gewichtung haben Zeugenaussagen, besonders Zeuge 1, der ja bis 20 meter (2-3 sek. vor dem Unfall) alles sehen konnte, hatte ja gesehen, dass ich bereits blinkte, mittig fuhr und er weder den Anschein des Überholens machte noch blinkte.

Ich vermute, dass er weil er vorher auch so schnell unterwegs war, die Straße eng war, er dann einfach auf unserer Hofeinfahrt überholen wollte,.... deshalb dann blitzartig rübergezogen ist.

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thetdk
Beitrag 09.09.2021, 09:57
Beitrag #10


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Zitat (reckoner @ 09.09.2021, 09:39) *
Nur mal so wie es der andere beschreiben könnte: "Der fuhr ziemlich langsam am rechten Rand, ich ging davon aus, dass er dort anhalten möchte, ich begann ihn zu überholen und dann bog er plötzlich und ohne zu blinken nach links in die Einfahrt".
Wie könntest du das entkräften? Anhand der Unfallspuren kann nicht festgestellt werden ob du mittig gefahren bist, und auch nicht wie schnell (einzig die Geschwindigkeit des Audis kann einigermaßen eruiert werden).
Zum Blinken: Auch das kann nur selten aufgeklärt werden. Ist eine entsprechende Lampe kaputt gegangen?


Nun ja. §9 ist richtig, aber dafür das der TE geblinkt hat gibt es einen Zeugen (20m vor der Einfahrt, warum sollte er den Blinker wieder ausmachen?), unter anderem hat der Unfallgegner vermutlich aber auch ausgesagt das geblinkt wurde (immerhin wird ein "zu spät gesetzt" vorgeworfen, kein "Fahrtrichtungsanzeiger nicht benutzt").

Und was soll man noch machen, außer sich einordnen, blinken, den rückwärtigen Verkehr beobachten?
Wenn der Hintermann bereits auf die eigene Geschwindigkeit heruntergebremst hat, und nicht links blinkt?

Dann trifft der Vorwurf des "zu spät blinkens" mindestens beide, der TE kann das aber durch Zeuge entkräften.

Dann muss §9 Abs.(5) gegen § abgewogen werden.

Und zwar §5 Abs.(1), das Überholen war hier ziemlich sicher wegen unklarer Verkehrslage verboten.
Zudem §5 Abs.(4), denn wenn die Maße stimmen war ein Überholen mit ausreichendem Seitenabstand nicht möglich.
Und gemäß §5 Abs.(4a) hätte der Überholer seine Absicht auch deutlich ankündigen müssen. Das ist zumindest zweifelhaft, und der Zeuge hat davon nichts beobachtet.

Aber wie das immer so ist, vor Gericht weiß man nicht wie es ausgeht...

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Hoheneicherstation
Beitrag 09.09.2021, 10:08
Beitrag #11


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Wenn der Dodge nach dem Unfall genau so stand wie auf dem letzten Foto, dann hat der Audi den Dodge doch mächtig nach rechts verschoben?
(Nur um sich die mögliche Geschwindigkeit des Audis vorstellen zu können)

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janr
Beitrag 09.09.2021, 10:11
Beitrag #12


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@thetdk: Sehr plausible Überlegungen


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reckoner
Beitrag 09.09.2021, 10:17
Beitrag #13


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Hallo,

Zitat
besonders Zeuge 1, der ja bis 20 meter (2-3 sek. vor dem Unfall) alles sehen konnte, hatte ja gesehen, dass ich bereits blinkte, mittig fuhr
Hat er das wirklich gesehen (insbesondere das Blinken)? Oder hat er es nur angenommen, weil er weiß, dass du da wohnst? Ich würde aber nicht so viel auf dessen Aussage bauen, er hat den Unfall schließlich gar nicht gesehen.
Was war der Zeuge eigentlich? Autofahrer? Fußgänger? Im Vorgarten Arbeitender?

Bei einem Neuwagen hast du doch sicher Vollkasko. Und dann ist es fast egal ob die Quote nun 70:30, 50:50 oder 30:70 ist. Und auf Null kommt hier sicher keiner.

Zitat
Und was soll man noch machen, außer sich einordnen, blinken, den rückwärtigen Verkehr beobachten?
Eben, den rückwärtigen Verkehr beobachten, was hier ganz offensichtlich nicht (ausreichend) geschehen ist.

Stefan
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mir
Beitrag 09.09.2021, 10:28
Beitrag #14


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Ohne wesentliche Mitbeteiligung am Schaden wird der TE nicht rauskommen, und bei der Schadenshöhe kommt doch das Retten des Rabatts eh nicht mehr in Frage. Was soll's also? Da streiten sich dann halt die Versicherungen, wer wieviel zahlt.

Beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt trifft den Linksabbieger gem. § 9 Abs. 5 StVO zusätzlich eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Verstößt der Linksabbieger gegen seine zweite Rückschaupflicht, so haften der Überholer und der Abbieger je zur Hälfte (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. 9. 1997 - 10 U 84/97 -, DAR 1998, 474). Wenn das Gericht nicht davon überzeugt ist, dass der TE rechtzeitig geblinkt hat, können es auch 100 % werden.

Gerenell ist das mit dem Blinken so eine Sache. Die meisten Leute werfen den Blinker tatsächlich erst sehr spät an, da sieht man ihn dann als Überholer nicht mehr rechtzeitig. Wenn aber jemand in einer Tempo 30-Zone knapp unter 30 fährt und nicht blinkt, entsteht da auch keine unklare Verkehrslage. Woran soll denn der Überholer wissen, dass er gleich abbiegt? Und dann landet der Schaden alleine bei dem, der links ins Grundstück einbiegt.

Also durchaus nachvollziehbar, wie die gegnerische Versicherung argumentiert. Am Ende hängt viel davon ab, wie das mit dem Blinken genau war und woran sich der Zeuge erinnern kann.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Der_Veranstalter
Beitrag 09.09.2021, 11:56
Beitrag #15


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Ich habe das vorher mal schnell mit mir alleine als "Abbieger" ausprobiert.

Schulterblick beim Abbiegen / links reinfahren macht man nicht mehr? Hat von euch auch niemand aufgezählt...



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Feuerwehr - mit Stolz und Ehre


... sacht mal, haben wir zur Zeit die Witzbold-Woche hier im Forum...?
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Explosiv
Beitrag 09.09.2021, 14:47
Beitrag #16


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Doch, ich mache so was.

Aber was sollte der TE denn noch alles machen? Er ist schon langsam gefahren, ist in der Straßenmitte gefahren, was ein Linksüberholen fast unmöglich gemacht hat, er hat links geblinkt und mehrfach Rückschau gehalten.
Nur halt nicht mehr, nachdem er das Einbiegen in die Einfahrt schon begonnen hatte. Da muss man vielleicht mehr hinschauen, wo man hinfährt.

Der Hintermann dagegen. Er hat begonnen, jemanden links zu überholen, der schon links blinkte. Der sich schon zur Fahrbahnmitte einsortiert hatte. Neben dem verdammt wenig Platz war, um vorbei zu kommen. Und der im Moment des Aufpralls schon beinahe fertig in seine Einfahrt eingebogen war.
Wie fern liegt es denn, dass ein Langsamfahrer, der links blinkt und mittig fährt, in Kürze in seine Einfahrt einbiegen wird in einer Wohnstraße mit Grundstückseinfahrten? Das soll er nicht voraussehen gekonnt haben? Was heißt voraussehen, erkennen musste er es.
Braucht man in Zukunft auch zum Einbiegen in ein Grundstück einen Einweiser, weil der Hintermann ein Vollidiot sein könnte?

Aber es besteht kein Grund zur Aufregung. Mehrmals wurde dem TE empfohlen, damit zu einem RA zu gehen.
Ich kann beruhigen, im Allerersten Post hat er schon geschrieben, dass er bei seinem Anwalt war. Hoffentlich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Der Punkt des Anstoßes lässt sich übrigens oft rekonstuieren, also seine geometrische Lage am Ort des Geschehens. Treffer vorne rechts beim Überholer und hinten links beim Einbieger spricht mehr gegen den Überholer als gegen den Einbieger.

Schulterblick gut und schön, aber wenn man schon so weit eingebogen ist, muss man irgendwann wieder nach vorne schauen, wo man hinfährt. Wenn dann hinten links was einschlägt, kann man da relativ wenig dran machen. Bei Ausgangsgeschwindigkeiten deutlich unter 30 km/h.


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thetdk
Beitrag 09.09.2021, 15:23
Beitrag #17


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So sehe ich das auch.
Wie ein Richter das sieht vermag ich nicht vorrauszusagen. Denke aber schon das die Zeugen helfen.

Den Schaden finde ich für eine 30er-Zone auch schon erheblich. Da hat man fast den Eindruck der Unfallgegner habe nicht wirklich gebremst. Wenn man dann aber so weit hinten einschlägt, hat man als Überholer auf jeden Fall eine Weile gepennt!

es grüßt

thetdk


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.09.2021, 17:16
Beitrag #18





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@stolly82: Dein Challenger hat mit ziemlicher Sicherheit einen Event Data Recorder. Ich würde mich schnellstmöglich darum kümmern, diesen EDR auslesen zu lassen. Dazu würde ich gleich morgen bei einem Kfz-Sachverständigen anrufen und nachfragen, ob der EDR dort ausgelesen werden kann. Ob der Crash stark genug war, um eine Aufzeichnung zu starten, wie lange eine eventuelle Aufzeichnung gespeichert bleibt etc. weiß ich nicht, aber das dürfte eine der wenigen Chancen für eine objektivierbare Beweislage zum Blinken, zur Geschwindigkeit und zu den Lenkwinkeln sein. Vor allem die Frage, ob und wann du links geblinkt hast, dürfte wichtig sein.

Alle Einschätzungen des Forums werden dir nicht weiter helfen.
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blackdodge
Beitrag 09.09.2021, 18:25
Beitrag #19


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meine bessere Hälfte hatte vor ca 15 Jahren einen ähnlichen Unfall. der ging 50/50 aus, mir hats damals gereicht da ich den Schaden selber repariert habe.

Was Dir helfen kann, ist die Unterstützung durch eine Firma, welche Unfallgutachten erstellt.

Wir haben hier ( 01723 ) eine Firma, die haben anhand der Unfallspuren an den Fahrzeugen und Spuren auf der Fahrbahn eine Computerreko gemacht und damit andere Unfälle komplett gedreht. kostet aber ein bissel.

und Ja, schau mal in Dein Handbuch, bei meinem Dodge Caliber stand drin, das Unfalldaten gespeichert werden und erst nach Freigabe durch den Halter ausgelesen werden.


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reckoner
Beitrag 09.09.2021, 19:50
Beitrag #20


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Hallo,

Zitat
Aber was sollte der TE denn noch alles machen? Er ist schon langsam gefahren, ist in der Straßenmitte gefahren, was ein Linksüberholen fast unmöglich gemacht hat, er hat links geblinkt und mehrfach Rückschau gehalten.
Nochmal, ganz offensichtlich hat er nicht (genug) Rückschau gehalten, denn sonst hätte es keinen Unfall gegeben. Das lässt sich einfach nicht wegdiskutieren, bei 30% ist er damit mindestens (meiner Meinung nach).

Zitat
Der Hintermann dagegen. Er hat begonnen, jemanden links zu überholen, der schon links blinkte. Der sich schon zur Fahrbahnmitte einsortiert hatte. Neben dem verdammt wenig Platz war, um vorbei zu kommen. Und der im Moment des Aufpralls schon beinahe fertig in seine Einfahrt eingebogen war.
Seltsam kommt mir das auch vor.
Eine Idee wäre, dass er überhaupt nicht überholen wollte, sondern einfach nicht bemerkt hat, dass der TS so langsam fuhr. Und im letzten Moment wollte er dann - leider zur falschen Seite - ausweichen. War es so und könnte man das beweisen, so bliebe für den TS maximal die Betriebsgefahr.

Zitat
wie lange eine eventuelle Aufzeichnung gespeichert bleibt etc. weiß ich nicht
Rein von der Logik her sollte das unbegrenzt lange gespeichert bleiben, halt die letzten paar Minuten vor dem Unfall bzw. Ausschalten (ähnlich wie bei einer dauernd mitlaufenden Dashcam). Ansonsten macht das Ding ja keinen Sinn.

Stefan
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janr
Beitrag 09.09.2021, 20:26
Beitrag #21


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Zitat (reckoner @ 09.09.2021, 20:50) *
... Nochmal, ganz offensichtlich hat er nicht (genug) Rückschau gehalten, denn sonst hätte es keinen Unfall gegeben. ...
Das halte ich in einer 30er Zone mit 5 m breiter Fahrbahn schon nicht ganz für richtig.
Gesehen, also geguckt, hat der TE ja wohl, also hat er "Rückschau" gehalten. think.gif


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Buchholzer
Beitrag 09.09.2021, 20:37
Beitrag #22


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aber nicht im moment des Abbiegens...sonst hätte er mit Schulterblick das überholende auto gesehen....

ansonsten finde ich es immer wieder erstaunlich wie sekundiös und zentimetergenau Leute die zeit vor dem Crash darstellen können aber es dann nicht schaffen den offensichtlichen Crash zu vermeiden....
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janr
Beitrag 09.09.2021, 20:43
Beitrag #23


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Man guckst über die Schulter und sieht den anderen noch weit hinten, dann kannst man doch darauf vertrauen, daß er sich a) an die Geschw. hält und b) sieht wie jemand abbiegt.
Er war ja wohl noch weit weg.
Daß der Überholer zum "Schulterblickzeitpunkt" noch weit weg war zeigt das Unfallbild.


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reckoner
Beitrag 09.09.2021, 23:25
Beitrag #24


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Hallo,

Zitat
Man guckst über die Schulter und sieht den anderen noch weit hinten, dann kannst man doch darauf vertrauen, daß er sich a) an die Geschw. hält und b) sieht wie jemand abbiegt.
a) durchaus (wobei man aber schon mit mehr als der erlaubten Geschwindigkeit rechnen muss, hier eher mit 50 km/h, weil dort ja laut TS kaum einer langsamer fährt), b) aber eben nicht, den §9 Abs. 5 StVO gibt es nicht ohne Grund. Wie schon gesagt war das kein Abbiegen im Sinne der StVO, damit das jemand irgendwo links auf ein Grundstück fährt muss man nicht unbedingt rechnen - der TS hätte hingegen genau damit das andere es nicht erkennen rechnen müssen.

Zitat
Gesehen, also geguckt, hat der TE ja wohl, also hat er "Rückschau" gehalten
Es reicht aber nicht zu schauen, man muss auch entsprechend reagieren. Er wusste genau, dass da jemand war, ergo durfte er nicht so wie geschehen abbiegen (sondern hätte beispielsweise erstmal am rechten Rand anhalten und den anderen vorbeilassen können, oder auf ein eindeutiges Zeichen von ihm warten).

Zitat
ansonsten finde ich es immer wieder erstaunlich wie sekundiös und zentimetergenau Leute die zeit vor dem Crash darstellen können aber es dann nicht schaffen den offensichtlichen Crash zu vermeiden....
Das war mir auch schon aufgefallen. Da weiß jemand haarklein wo er wie schnell war, sogar die Gefühlslage des Unfallgegners will er erkannt haben, aber das wirklich Wichtige bekommt er dann nicht mit. Glaubwürdig ist das nicht.
Das man beim Fahren auf das Grundstück nochmal in den Spiegel schaut und dabei auch noch den nicht blinkenden Blinker erkannt haben will ist sogar ziemlich unglaubwürdig (außer man hätte bereits einen Konflikt befürchtet - dann hätte man aber wieder gar nicht erst fahren dürfen).

Jemand der in einem Tempo-30-Bereich mit Tempomat fährt ist mir übrigens eh' etwas suspekt, aber das nur nebenbei; verboten ist das natürlich nicht.

Nochmal was aus dem ersten Post:
Zitat
Bis ca. 250 Meter vor unserer Einfahrt ist hinter mir (und ich beobachten den nachkommenden Verkehr immer) kein Auto in Sicht gewesen (einsehbar war ca. 350 meter).

Ca. 150 Meter vor unserer Hofeinfahrt war plötzlich ein Audi A3 hinter mir, näherte sich und bremste stark ab.
Allein daraus (bei 250 m niemand, bei 150 m dicht hinter ihm) hätte er schließen können (müssen), dass der andere nicht gerade langsam unterwegs war. Und da der andere sogar abbremsen musste (genervt war) war auch zu vermuten, dass er überholen könnte. Ein Überholer hat aber Vorfahrt.

Ich bleibe dabei, hier haben beide gravierende Fehler gemacht, ergo ca. 50:50 (wie schon gesagt, wenn es am Ende eine leicht andere Quote wird ändert das für die Beteiligten fast nichts - Vollkasko vorausgesetzt).

Und noch was zu dem 1. Zeugen: Ich sah erst jetzt, dass er ein Mieter des TS ist (so verstehe ich "der aus unserem Haus in der Einliegerwohnung war" jedenfalls). Damit ist dessen Objektivität doch etwas angekratzt. Wenn ich auf der gegnerischen Seite wäre müsste sich der Zeuge jedenfalls auf einen stressigen Tag vor Gericht vorbereiten.

Stefan

PS: Meine Idee aus #20 zweiter Absatz nehme ich zurück, nach nochmaligem Lesen von #1 war das Quatsch (ich hatte aus der Erinnerung heraus geschrieben, und - zugegeben - den Eingangspost gar nicht aufmerksam genug gelesen).
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Buchholzer
Beitrag 09.09.2021, 23:46
Beitrag #25


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Zitat (janr @ 09.09.2021, 21:43) *
Man guckst über die Schulter und sieht den anderen noch weit hinten, dann kannst man doch darauf vertrauen,



Nein kann man nicht.....das man nicht drauf vertrauen darf, dass jemand abbiegt, wenn er blinkt haben die Gerichte auch schon geurteilt.
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Uwe Mettmann
Beitrag 10.09.2021, 08:15
Beitrag #26


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Noch etwas, es wird die ganze Zeit davon geredet, dass der A3 wesentlich zu schnell gefahren ist. Das war aber vor dem Abbiegen und nicht mit ursächlich für den Unfall, denn zu der Zeit hatte er seine Geschwindigkeit auf die des TEs bereits angepasst und ist mit dieser Geschwindigkeit hinterhergefahren:

Zitat (stolly82 @ 08.09.2021, 23:37) *
Vor dem Abbiegen selber schaute ich noch einmal in den Rückspiegel (A3 noch immer mittig und meiner Meinung nach hatte er mittlerweile meine Geschwindigkeit erreicht, …


Also kann man dem A3-Fahrer nicht vorwerfen, dass eine überhöhte Geschwindigkeit eine Rolle beim Unfall gespielt hat.

Auch die ganze Beschreibung des Unfallhergangs im ersten Beitrag passt irgendwie nicht und kann, wenn der TE so gegenüber der anderen Versicherung argumentiert hat, zum Bumerang werden.

Beispiel, der A3-Faher erzählt (die hingebogene Geschickte), der TE ist langsamer geworden und hat nach rechts ausgeholt nach, um links abzubiegen (LKW-Haken). Das konnte der A3 Fahrer aber nicht erkennen und hat gedacht, dass der TE rechts anhält, weswegen der A3-Fahrer zum Überholen ausholte. Dann hat der TE den Blinker gesetzt und ist nach links abgebogen und es kam zum Unfall.

Wenn es vor Gericht geht, welche Geschichte wirkt glaubwürdiger, die des A3-Fahrers oder die des TEs?

Der TE kann bei seiner Geschichte nur hoffen, dass seine Zeugen glaubwürdig auftreten und man sie nicht in Widersprüche verwickeln kann.


Gruß

Uwe
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rentenberater
Beitrag 10.09.2021, 09:31
Beitrag #27


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Was die Versicherungen betrifft: da es ohnehin auf einen Prozess rausläuft, erstmal über die Vollkasko regulieren. Entweder man bekommt dann zu 100% Recht => Kasko regressiert beim Unfallgegner, du streichst den Rest ein und dein Vertrag wird rückwirkend entlastet.
Falls du mit einer Teilschuld dabei bist, unbedingt darauf achten, dass der gesamte Schaden nach Quotenvorrecht abgewickelt wird. Sprich deinen Anwalt darauf an. Der sollte wissen, was das ist und wie das läuft (falls nicht, such dir einen anderen!).
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HaWeThie
Beitrag 10.09.2021, 11:13
Beitrag #28


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Zitat
Man guckst über die Schulter und sieht den anderen noch weit hinten, dann kannst man doch darauf vertrauen, daß er sich a) an die Geschw. hält und b) sieht wie jemand abbiegt.

nein.
Das Gesetz schreibt vor, sich beim Einordnen und unmittelbar vor dem Abbiegen nochmals zumzuschauen.

der "damals" übliche Text im Bußgeldbescheid (als wir noch frei formuliert haben) lautete:
"... Sie bogen nach links/rechts in die xx-Straße/--einfahrt ab. Dabei kamen Sie der doppelten Rückschaupflicht nicht nach, so dass es zum Unfall kam..."

Nebenbei: die doppelte Rückschaupflicht gilt auch beim Fahrspurwechsel - das vergessen viele.


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mir
Beitrag 10.09.2021, 11:31
Beitrag #29


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Doppelte Rückschaupflicht beim Spurwechsel? Inwiefern? Man guckt, bevor man die Spur wechselt. Mehr macht keinen Sinn, man ordnet sich zum Spurwechsel ja nicht ein.


Beim Abbiegen dagegen guckt man einmal vor dem Einordnen und das zweite Mal bevor man abbiegt. Letzteres ist unnötig, "wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist", wobei man dann im Unfall trefflich streiten kann, ob eine Gefährdung ausgeschlossen war. Ich meine ja: Wenn es gekracht hat, war eine Gefährdung offensichtlich nicht ausgeschlossen, aber die Gerichte sehen das wohl differenzierter. Genau darauf wird sich der TE berufen wollen, aber das wird schwer.



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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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janr
Beitrag 10.09.2021, 11:36
Beitrag #30


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Hat das schon jemand erwähnt?

Ich empfehle auf alle Fälle einen Anwalt der sich da auch auskennt. Und zwar von Anfang an.


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mir
Beitrag 10.09.2021, 11:49
Beitrag #31


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Macht doch eh die Versicherung. Was soll's also. Für den TE kommt noch ein Bußgeldbescheid über 100 € dazu.



Merkwürdig: Das Einfahren in die Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten, ist viel billiger als das Abbiegen in ein Grundstück. wacko.gif
Und wenn man beim normalen Abbiegen einen Radfahrer oder Fußgänger gefährdet, gibt's inzwischen 140 € + 1 Monat Fahrverbot, beim Abbiegen in ein Grundstück aber nur 35 €. blink.gif


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ToxicWaste
Beitrag 10.09.2021, 18:48
Beitrag #32


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Zitat (stolly82 @ 08.09.2021, 23:37) *
Mein Auto: Dodge Challenger WideBody: Abmessungen: Länge: 5.02m, Breite: 1.95m (plus Spiegel)


Was für eine Schändung dieses wundervollen Gefährts. Das tut mir echt weh. Ich drück dir die Daumen, dass der Chally wieder wie neu wird.
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stolly82
Beitrag 13.09.2021, 15:40
Beitrag #33


Neuling


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Hey zusammen,

also erstmal vielen Dank für die schöne Diskussion.

Um noch einmal ein paar Dinge zu klären:

Zitat
Hat er das wirklich gesehen (insbesondere das Blinken)? Oder hat er es nur angenommen, weil er weiß, dass du da wohnst? Ich würde aber nicht so viel auf dessen Aussage bauen, er hat den Unfall schließlich gar nicht gesehen.

Ja, hat er. Er saß direkt am Haus / seitlich zur Straße hin und konnte die Straße volkommen einsehen.

Zitat
Aber was sollte der TE denn noch alles machen? Er ist schon langsam gefahren, ist in der Straßenmitte gefahren, was ein Linksüberholen fast unmöglich gemacht hat, er hat links geblinkt und mehrfach Rückschau gehalten.
Nur halt nicht mehr, nachdem er das Einbiegen in die Einfahrt schon begonnen hatte. Da muss man vielleicht mehr hinschauen, wo man hinfährt.

Vor dem Abbiegen war der PKW hinter mir, mittig eingeordnet und meiner Meinung nach bremste er. Dieses ca. bis ca. 10 meter vor der Hofeinfahrt, dann schaute ich über die Schulter nach links, auf den Fahrradweg und fuhr.
,... zu diesem Zeitpunkt, wenn der Hintermann noch nicht überholt, muss ich ja nicht stehen bleiben und den vorbei lassen, denn er hatte es ja nicht angekündigt, dass er vorbei wollte, schon mal da er deutlich langsamer wurde und noch weit genug weg war.

Und das Abbiegen selber dauert ja auch 1,5 Sec. bis ich von geradeaus in dem Winkel und so weit auf dem Hof bin.

,... Ich denke der hat komplett gepennt und ist mir draufgehauen.

Gebremst hat er meiner Meinung nach definitiv nicht, das hätte ja gequietscht, auch mit ABS denke ich.
Zitat
Das man beim Fahren auf das Grundstück nochmal in den Spiegel schaut und dabei auch noch den nicht blinkenden Blinker erkannt haben will ist sogar ziemlich unglaubwürdig (außer man hätte bereits einen Konflikt befürchtet - dann hätte man aber wieder gar nicht erst fahren dürfen).

Also ich als Fahrer habe im Spiegel einen orangen Tote- Winkel Assistenten. Aus diesem Grund achte ich dort sehr auf Orange. Das war weder an der stelle des orangen Dreiecks zu sehen, noch sah ich dieses im Rückspiegel generell. Auch stand der A3 direkt nach dem Crash ohne blinken da, mein PKW hingegen blinkte noch immer, auch als ich ausgestiegen bin.

Der Zeuge1, der hatte den A3 nicht blinken sehen, we sah uns beide.


Der Anwalt ist btw. ein Verkehrsanwalt, ich denke der wird sich auskennen.

Ich bin gespannt wie die Sache ausgeht, bisher hat der Gegner in seiner Zeugenaussage nur geschrieben:

Zitat
Ich fuhr zum Ende der dreißiger Zone.
Kurz vor dem Ostausgang wollte ich das von mir Fahrzeuge überholen.
Ich wechselte hier auf die linke Fahrbahn Seite als das Fahrzeug unmittelbar nach links ausscherte in eine Einfahrt abbog.
Ich hatte meinen Wagen noch nicht weiter beschleunigt und fuhr circa mit 35 KMH auf der linken Fahrbahnseite als es trotz Vollbremsung zur Kollision mit dem Heck des nach links abgebogen im Fahrzeug kam.

Das abbiegen des Wagens wurde nicht rechtzeitig durch blinken angekündigt!
Der Blinker wurde erst genau in dem Moment gesetzt, als das ausscheren nach links bereits erfolgte.

Ich konnte das deshalb so genau sehen, weil ich mich im Moment des Ausscherens auf Höhe der Rücklichter und Blinker befand und von Blinker und Bremslicht da vollkommen überrascht wurde.


Ich frage mich, wie das sein kann:
Zitat
weil ich mich im Moment des Ausscherens auf Höhe der Rücklichter und Blinker befand


Wenn er im Moment des Ausscherens sich auf der Höhe befunden hätte, hätte es ja bereits in dem Moment wo ich auch nur ein paar cm. nach links gefahren währe geknallt.

Das hatte es aber nicht, ich bin ja schon 1,5 sec. weiter gewesen und ein paar Meter weiter links gewesen als es geknallt hat.

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Buchholzer
Beitrag 13.09.2021, 15:52
Beitrag #34


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Die 1,5 Sekunden sind deine Aussage….davon würde ich mich schnellstens verabschieden. Sowas ist immer unglaubwürdig….kein normaler Mensch speichert so detailliert Vorgänge ab…solche Aussagen wirken immer als im Nachgang konstruiert….genau wie der Rest von deiner Darstellung….

Die Darstellung des auffahrenden dagegen ist knapp präzise und ziemlich nachvollziehbar….

Ich denke mal du weißt genau was du falsch gemacht hast und versuchst jetzt hier ne Story zu finden um aus der Nummer rauszukommen….
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stolly82
Beitrag 13.09.2021, 16:07
Beitrag #35


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Zitat (reckoner @ 09.09.2021, 09:39) *
Deiner Vorstellung, dass dort Überholen verboten sei kann ich mich übrigens nicht anschließen. Das Bild zeigt doch klar, dass die Sicht ausreichend ist. Um ein vielleicht 15 oder 20 km/h schnelles langsames Fahrzeug zu überholen braucht man schließlich nicht so viel Sicht wie auf einer Landstraße mit 70 km/h.

Stefan


Ach Stefan, das sehe ich ein wenig anders.

https://www.allianz-autowelt.de/bussgeld/ueberholverbot/

Wann ist das Überholen verboten?

… Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken können.
… Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende.
… die Verkehrslage unklar ist – auch bei eingeschränkter Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen.


Verkehrslage unklar, Auto fährt relativ langsam,....
Der zu überholende muss wesentlicher langsamer sein als der Überholer (ja, das war so, da er ja ca. 70 km/h gefahren ist,.... erlaubt war aber nur 30, somit war ich mit 25 nicht wesentlich langsamer)
Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken können,....

15 km/h bin ich sicher nicht gefahren, dass er A3 die Entscheidung getroffen hatte zum überholen.
Zitat
Ich fuhr direkt vor dem Abbiegen 20-25km/h, beim Abbiegen 15-20 km/h


Unter 20 km/h bin ich mit großer Sicherheit nicht gefahren, dabei würde ich selber die Kriese bekommen, ich vermute ehr, dass ich so 25 bis 10 meter vor der Auffahrt gewesen bin und mit 17-20 abgebogen bin.

Ich komme da auf 87 meter, die komplett einsehbar sein müssen und da darf wie gesagt nichts von vorne kommen, direkt dahinter ist 100 km/h, die Leute fahren in der Regel min. mit 60 km/h da rein. Währe da einer gekommen, hätte es frontal gekracht wenn er der Überholer schon weit hinten gewesen währe und ich tatsächlich weiter gefahren währe.

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stolly82
Beitrag 13.09.2021, 16:52
Beitrag #36


Neuling


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Zitat (Buchholzer @ 13.09.2021, 16:52) *
Die 1,5 Sekunden sind deine Aussage….davon würde ich mich schnellstens verabschieden. Sowas ist immer unglaubwürdig….kein normaler Mensch speichert so detailliert Vorgänge ab…solche Aussagen wirken immer als im Nachgang konstruiert….genau wie der Rest von deiner Darstellung….

Die Darstellung des auffahrenden dagegen ist knapp präzise und ziemlich nachvollziehbar….

Ich denke mal du weißt genau was du falsch gemacht hast und versuchst jetzt hier ne Story zu finden um aus der Nummer rauszukommen….


Naja, also ich versuche es eigentlich ehr zu analysieren.

Ich denke aber du gibst mir recht, wenn ein Auto mit einer Länge von 5m sagen wir 15 km/h fährt, fährt man 4 Meter in der Sekunde.

Um einen PKW in diese Stellung zu bekommen, ist mal also mindestens 4 Meter gefahren zur Seite gefahren, somit ist eine Sekunde wech.

Beim Crash selber hatte ich natürlich keinen Timer an oder ähnliches, es hatte einen "guten" moment gedauert bis es knallte nach dem ich abgebogen bin, das war vom Gefühl her etwas länger, da ich einlenkte, mit der Fahrgastzelle bereits über die Regenrille war und auf unserer Hofeinfahrt gewesen bin.

Ich verstehe nicht warum das konstruiert wirkt, besonders wenn man natürlich im Nachgang Gefühle (etwas länger) dann mit Mathematik versucht in Zahlen/Fakten zu schreiben.

Wenn jemand ein Zahlenmensch ist (das bin ich) dann versuche ich dinge anhand der Zahlen zu analysieren.

Mit einem "Gefühl" kommt man bei Mathematik nicht weiter.


Was ich falsch gemacht haben könnte sind ja hier mehre Möglichkeiten.

1. Ich hätte den Hintermann der nicht geblinkt hat (zeugen) und einer Meinung nach nicht überholen wollte überholen lassen müssen vor dem Einbiegen think.gif
2. Da er vor dem Abbiegen (wann schaut man das letzte mal in den Rückspiegel ? In Zahlen würde ich sagen 2 Sekunden) noch einmal mehr in den Rückspiegel schauen und stattdessen nicht mehr nach vorne schauen wo man aber ja hin fährt blink.gif

Wenn jemand hinten pennt (was ich vermute) dann pennt er.

Zitat (Buchholzer @ 13.09.2021, 16:52) *
Die 1,5 Sekunden sind deine Aussage….davon würde ich mich schnellstens verabschieden. Sowas ist immer unglaubwürdig….kein normaler Mensch speichert so detailliert Vorgänge ab…solche Aussagen wirken immer als im Nachgang konstruiert….genau wie der Rest von deiner Darstellung….

Die Darstellung des auffahrenden dagegen ist knapp präzise und ziemlich nachvollziehbar….

Ich denke mal du weißt genau was du falsch gemacht hast und versuchst jetzt hier ne Story zu finden um aus der Nummer rauszukommen….



Das war übrigens meine Darstellung des Unfalls ;-)

Da steht nichts mit Sekunden oder ähnliches drin.

Die Straßenbreite habe ich natürlich im Nachhinein gemessen, so wie auch die Entfernung bei google Maps geprüft um hier im Forum details darzulegen.

Ich kann ja schlecht schreiben, bei Müllers war der Wagen nicht hinter mir, bei Meyer aber schon.



Zitat
Ich selber stelle meinen Fahrassistenten seit Jahren immer auf ~35 km/h, an diesem Tag waren es 37 km/h.

Bis ca. 250 Meter vor unserer Einfahrt ist hinter mir (und ich beobachten den nachkommenden Verkehr immer) kein Auto in Sicht gewesen (einsehbar war ca. 350 meter).

Ca. 150 Meter vor unserer Hofeinfahrt war plötzlich ein Audi A3 hinter mir, näherte sich und bremste stark ab.

Zu diesem Zeitpunkt fuhr ich bereits mittig auf der 5 Meter breiten Straße (da fährt man auch nie ganz rechts ausser es kommt Gegenverkehr) und ich hatte den Tempomat bereits aus (ich rollte aus).

Ca. 30 Meter *Zeuge1* bevor ich abgebogen bin blinkte ich links und schaute noch mehrfach in den Rückspiegel, der A3 Fahrer sah zwar genervt wegen meiner Geschwindigkeit aus, fuhr jedoch ebenfalls mittig auf meiner spur (vielleicht etwas weiter links, jedoch nicht deutlich weiter links). Ich vermute ich fuhr noch so 25 km/h weiter reduzierend, leichter Hügel aufwärts, man muss demnach nicht bremsen.

Vor dem Abbiegen selber schaute ich noch einmal in den Rückspiegel (A3 noch immer mittig und meiner Meinung nach hatte er mittlerweile meine Geschwindigkeit erreicht, natürlich mit wenig Sicherheitsabstand), nach links auf den Fußweg, auf die Hofeinfahrt, in den linken Rückspiegel (A3 sichtbar, aber nicht komplett, blinkte nicht), bremste noch ein wenig ab und fuhr auf die Hofeinfahrt.

Ca. 1,5 Sekunden später (mein Auto war zu 70% auf der Einfahrt) knallte es und ich wurde seitlich und meiner Meinung nach sogar etwas zurück auf die Straße geschoben (Hinterrad war ca. 40 cm auf der Straße).


Was ist passiert dachte ich und bin erstmal aus dem Auto raus.
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reckoner
Beitrag 13.09.2021, 18:53
Beitrag #37


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Hallo,

Zitat
… Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken können.
… Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende.
… die Verkehrslage unklar ist – auch bei eingeschränkter Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen.
Das mag ja alles sein, es ging aber um Zitat: "Zudem durfte der Auffahrende an dieser Stelle meiner Meinung nach überhaupt nicht überholen (Gegenverkehr nicht einsehbar)."
Und das stimmt halt nicht. Du hast doch ein Bild eingestellt, und dort sieht man, dass man natürlich überholen kann und darf (wobei man natürlich weiter zurück muss, an der Bild-Stelle war der Vorgang ja schon im Gange).

Und du brauchst hier gar nicht rumzuzicken, dass der Audi in einer unklaren Situation überholt ist bestreitet doch niemand.
Nur macht das deinen Fehler (Verstoß gegen §9 Abs. 5 StVO) eben nicht ungeschehen, und auch nicht unbedeutend.

Stefan
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stolly82
Beitrag 14.09.2021, 08:29
Beitrag #38


Neuling


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Got it !

Ja, vielen Dank noch mal für eure ehrlichen Meinungen.

Mir hilft dieses auf jeden Fall weiter, wie viel (oder wie wenig) Energie ich in diesen Unfall reinstecken werde je nach Ergebnis der Quote.

Im Enddefekt, wenn ich das hier richtig erlesen habe wird es zu 9x% zu einer Quote kommen, dann muss mein Anwalt halt sagen, passt oder passt nicht.

Danke

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.09.2021, 09:38
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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Buchholzer
Beitrag 14.09.2021, 10:30
Beitrag #39


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Bei der im Raum stehenden Schadenshöhe ist es egal ob der Anwalt sagt passt oder passt nicht….ob 50/50 oder 60/40 oder 25/75 ist wirtschaftlich völlig egal….selbst bei 90 der andere und 10 zu bist du allein von deiner Schadenshöhe in einem Bereich wo es wirtschaftlich keinen Sinn mehr macht…den schaden zur rabattrettung zurück zu kaufen….der einzige für den ein „passt nicht wir prozessieren auf eine andere Quote“ Sinn macht ist der Anwalt weil er sich Gebühren zu deinen Lasten sichert
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Lars
Beitrag 14.09.2021, 10:44
Beitrag #40


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Zitat (Buchholzer @ 14.09.2021, 11:30) *
ob 50/50 oder 60/40 oder 25/75 ist wirtschaftlich völlig egal….
Das stimmt so pauschal nicht. Die Quotelung sollte zumindest so günstig sein, dass aus der Erstattung der gegnerischen Haftpflicht sämtliche bevorrechtigte Schadensposition vollumfänglich ausgeglichen werden können.


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helmet lampshade
Beitrag 14.09.2021, 17:32
Beitrag #41


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Zitat (reckoner @ 13.09.2021, 18:53) *
Und du brauchst hier gar nicht rumzuzicken, dass der Audi in einer unklaren Situation überholt ist bestreitet doch niemand.
Nur macht das deinen Fehler (Verstoß gegen §9 Abs. 5 StVO) eben nicht ungeschehen, und auch nicht unbedeutend.

Wenn der vermeintlich Überholvorgang eine Schutzbehauptung des Unfallgegners war, der z.b wegen Handy nicht auf die Straße geschaut hat, hätte der TE den Unfall kaum vermeiden können
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