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> Späte Anordnung MPU nach 2 Alk.-Fahrten
jackh
Beitrag 08.09.2021, 14:08
Beitrag #1


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Hallo,

erstmal was zum Fall:

mein Vater wurde Juli 2011 mit 1,2 Promille angehalten. 6 (oder 9 think.gif ) Monate Entzug. Wiedererteilung.

Dann Ende August 2016 wieder mit knapp über 0,5 Promille. 3 Monate Sperre.

Dieses Jahr im Januar kam dann die Anordnung zur MPU. Da mein Vater mit Corona auf Intensiv im Koma lag, hat die FSSt die Anordnung nach einem ärztlichen Attest ausgesetzt. Man wollte sehen wie sich die Sache entwickelt.
Mitte April war mein Vater nach KH und Kur zum ersten mal seit Januar wieder daheim. An eine MPU war nicht zudenken deshalb verhielten wir uns ruhig. Auch die FSSt hatte sich noch gemeldet. Die Zeit verging...

Ende Juli kam die Aufforderung ein ä. Attest/Nachweise zum aktuellen Gesundheitszustand (ob überhaupt noch fahrfähig) zu bringen und die Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an eine Prüfstelle einzureichen. Das wurde gemacht (ein Fehler?). Ein ä. Attest bestätigte die Fahrfähigkeit und eine Prüfstelle wurde ausgewählt. Im August würde Kontakt mit einem Verkehrspsychologen aufgenommen und auf sein Anraten hin mit dem Abstinenznachweis begonnen. Wieder Funkstille.

Diese Woche kam die Einladung zur MPU von der Prüfstelle, der 07. Oktober. Laut deren Aussage ist die Abgabefrist bis zum 20.10. Von der FSSt kam aber bisher noch nichts bei uns an.

Für eine positive MPU braucht mein Vater mehr Zeit (Gespräche und Abstinenznachweise). Er wird deshalb auf jeden Fall um eine Fristverlängerung bitten.

Soweit mal die Situation.

Mich wurmt einfach die Tatsache, dass sich die FSSt so lange Zeit gelassen hat von 2016 bis 2021 mit der Anordnung.


Dazu jetzt meine Fragen:

Sind die Fristen bzgl. Verjährung eingehalten? Zählt die erste Anordnung im Januar als Beginn sind es nur 4,5 Jahre, also Pech für uns.

Lohnt sich der Gang zum Anwalt? Oder wie sollten wir uns verhalten?


Die Tortur MPU oder Führerscheinentzug hätte ich meinem Vater gerne erspart, da er schon Ü70 und mit Krebs und Corona genug zu kämpfen hat. Und wir als Angehörige auch.
Natürlich entschuldigt das alles nicht seine Fahrten unter Alkoholeinfluss. Das hat er mittlerweile auch eingesehen.


Danke für lesen.

Grüße


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Lars
Beitrag 08.09.2021, 14:43
Beitrag #2


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Hallo, willkommen im VP! wavey.gif

Leider fehlen in deinem Beitrag die entscheidenden Angaben:
Wann genau war die Wiedererteilung 2011/2012?
Wann wurde 2016 der Bußgeldbescheid erlassen und wann wurde dieser rechtskräftig?

Nach diesen Daten richtet sich nämlich die Tilgung, nicht nach den Tattagen.
Bei der Tilgung gibt es übrigens keine unterbrechenden Maßnahmen, die erfolgt nach 5 bzw. 10 Jahren, egal was die FSSt zwischendrin alles macht.


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MsTaxi
Beitrag 08.09.2021, 14:43
Beitrag #3


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Mal die ketzerische Frage: will dein Vater seine FE denn wirklich zurückhaben resp.behalten? Oder fühlt er sich durch die Anordnung der Fsst eher unter Druck gesetzt, etwas zu beweisen? Diese Frage sollte man zuerst vorurteilsfrei und respektvoll mit ihm diskutieren, bevor man Schritte unternimmt, die vielleicht von ihm nicht wirklich aus Herzensgrund gewünscht werden.


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Jens
Beitrag 08.09.2021, 14:45
Beitrag #4


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Wann wurde die Fahrerlaubnis nach der Entziehung 2011 neuerteilt? Wann wurde der Bußgeldbescheid für die Owi aus 2016 rechtskräftig? Die Daten snd entscheidend bezüglich der Tilgung.


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jackh
Beitrag 08.09.2021, 16:23
Beitrag #5


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Hier noch die Daten:

Zitat (Lars @ 08.09.2021, 15:43) *
Wann genau war die Wiedererteilung 2011/2012?
Wann wurde 2016 der Bußgeldbescheid erlassen und wann wurde dieser rechtskräftig?


Wiedererteilung FE am 11.05.12
Bußgeldbescheid Owi am 19.10.16


Zitat (MsTaxi @ 08.09.2021, 15:43) *
Mal die ketzerische Frage: will dein Vater seine FE denn wirklich zurückhaben resp.behalten? Oder fühlt er sich durch die Anordnung der Fsst eher unter Druck gesetzt, etwas zu beweisen? Diese Frage sollte man zuerst vorurteilsfrei und respektvoll mit ihm diskutieren, bevor man Schritte unternimmt, die vielleicht von ihm nicht wirklich aus Herzensgrund gewünscht werden.


Er möchte auf jeden Fall weiter mobil bleiben. Und er weiß, dass er dafür etwas Arbeit/Nerven/Zeit investieren muss.


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Jens
Beitrag 08.09.2021, 16:37
Beitrag #6


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Zitat (jackh @ 08.09.2021, 17:23) *
Bußgeldbescheid Owi am 19.10.16
Ist das das Datum des Bescheids? Oder Datum, an dem er zugestellt wurde (steht auf dem gelben Umschlag in dem der Bescheid war, falls dein Vater den noch hat)? Oder das Datum der Rechtskraft?


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jackh
Beitrag 08.09.2021, 17:24
Beitrag #7


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Es ist das Datum auf dem Bescheid. Umschlag hab ich nicht gefunden. Dieses Datum steht auch in der Anordnung als Entsch.dat.
Wahrscheinlich gilt dann Zustellung +14 Tage = Rechtskraft?

Zusatzinfo: 3 Monate Abgegeben hat er die FE dann erst Anfang 2017 bis 09.Mai '17 (4 Monate Antrittsfrist genutzt)


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