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> BAK nicht mehr bekannt
Haihome
Beitrag 02.08.2020, 13:08
Beitrag #1


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Hallo Liebe Gemeinde,

ich habe fogendes Problem, bei mir Steht nun die MPU an im September, ich habe mich eigentlich auch gut vorbereitet. Nun stehe ich an einem Punkt ( schon seit Mai 2020 ) das ich meine BAK werte noch benötige. Mir ist klar das ich über die FSST mir Akteneinsicht nehmen kann, was aber zum einen wegen Corona nicht möglich war und zum anderen meine Akte seit März bei der MPI Stelle liegt.

Die frage ist nun wäre es ratsam zur MPU zu gehen ohne seine damaligen BAK wert zu kennen? Ich weiß noch genau was ich getrunken habe und wieviel
(ich weiß noch es war über 2 Promille beim Pusten)

Gibt es noch andere wege da ran zu kommen?( meine eigenden unterlagen sind beim Hausbrand vollständig zerstört worden!)

Abstinetznachweis habe ich auch schon durch von 14 monaten Ende war 30.06.2020 ( wegen Corona 2 Monate länger )

freu mich auf hilfreiche vorschläge oder Tipps.
MFG Haihome

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Herbie56
Beitrag 02.08.2020, 13:44
Beitrag #2


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Hallo und herzlich willkommen,

also, eine Möglichkeit wäre, bei deiner zuständigen 👮‍♂️👮‍♀️nachzufragen...

Magst du ein bisschen mehr erzählen ?

LG


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auchdasnoch
Beitrag 02.08.2020, 14:48
Beitrag #3


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Hebt die Polizei derartige Infos auf? Die Akte geht doch zur Staatsanwaltschaft, und von dort zum Gericht. Daher scheint mir eine Nachfrage beim Gericht zielführender, als eine Nachfrage bei der Polizei.
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GoaGoaMPU
Beitrag 02.08.2020, 14:48
Beitrag #4


Neuling
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Hallo und herzlich willkommen.

Vielleicht hast Du Glück dass Du den Wert bei der Polizei nachfragen kannst, auch wenn es schon über 1 Jahr her ist.
Der Promillewert müsste doch auch im Strafbefehl/Urteil stehen. Vielleicht kann man da Auskunft beim Gericht bekommen (evtl. über Anwalt)?
Die dritte Möglichkeit wäre es beim MPI nachzufragen ob Du Akteneinsicht bekommen kannst. Corona und dass Deine Unterlagen verbrannt sind überzeugen vielleicht das MPI.
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Herbie56
Beitrag 02.08.2020, 15:23
Beitrag #5


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Also, da mein Mann 👮‍♂️, haben diese es im 🖥, zumindest bei uns...

Wäre aus meiner Sicht am einfachsten...

Aber die anderen Ideen sind auch IMHO praktikabel...

Auf jeden Fall nicht ohne diesen Wert bei der MPU auflaufen, das macht mMn einen schlechten Eindruck...

LG


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auchdasnoch
Beitrag 02.08.2020, 15:37
Beitrag #6


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Noch ein Gedanke:
An das MPI geht nach meinem Kenntnisstand doch nur eine Kopie der Akte. Wäre ja auch blöd, wenn die Originalakte auf dem Postweg verlorenginge. Wenn aber nur eine Kopie versendet wurde, dann könnte man doch die Originalakte bei der Behörde einsehen. Nur für eine etwaige Bereinigung der Akte ist es jetzt wohl zu spät.
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Haihome
Beitrag 02.08.2020, 17:17
Beitrag #7


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Danke für eure antworten,
Narturlich auch für die herzliche aufnahme!

Also das die Polizei derartige angelegenheiten lange aufbewaren ist mir nicht geläufig, denke mal die schreiben ihren Bericht und es geht zum Gericht!
MPI Stelle hat die Originale Akte Bekommen laut aussage vom Straßenverkehrsamt!
Das mir dem Gericht kingt logischer das ganze problem ist ja ich habe nicht mehr lange zeit und es ist nicht nur eine tat sondern mehrer.
Wenn ich nun für jeden Fall die Akte vom gericht brauche von meiner Jungend Bis 2013 wäre es wohl sehr viel aufwand denke ich.

Es ist ja nunmal so das ich mein Leben bei der MPU schildern muss und ehrlich gesagt weiß ich auch noch nicht genau wie weit ich zurück muss und auch ins detail!
Ich weiß noch eine menge auch das erste mal kontakt mit Alkohol... Also ich kann Sehr viel erzählen. Hinzu kommt das ich schon eine menge geld in einer angeblichen VP verhauen habe, die lieber in den einzelsitzungen Private Whatsapp Nachrichten liest oder Telefoniert, das man immer wieder den Faden verlor, vor allen weil es störent war aber gut ich habe die Frau gesagt so macht das alles keinen Sinn und bin aufgestanden und war weg. Aber gut ich schweife ab. Aber Die gute Frau hatte gesagt Sie würde das übernehmen für mich und ist leider nichts passiert außer das Sie mein Geld genommen hat und nun Stehe ich halt bißcchen unter zeitdruck damit ich nicht noch das geld für die Bezahlte MPU raus haue wegen schlechter vorbereitung.

Ich habe mir ein Polizeiliches Führungszeugnis geholt aber leider auch da keine angaben von den BKA werten außerdem waren da nur noch 2 taten drinne.
Im Faer stehen ingesamt 6 eintragungen eine in Überliegefrist. ich denke Mal das ich auf jedenfall die daten der Taten auch aus dem Faer mit BAK erzählen und Beantworten muss!?

Ich habe leider noch nie eine MPU gemacht und einen Führerschein habe ich nie gehabt.

Naja also so wie es denn aussieht muss ich wohl lieber die MPU absagen, aber den wäre der Abstinenznachweis auch hinfällig.......hmmm

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auchdasnoch
Beitrag 02.08.2020, 18:21
Beitrag #8


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Zitat (Haihome @ 02.08.2020, 18:17) *
Naja also so wie es denn aussieht muss ich wohl lieber die MPU absagen

Sorry, aber ich glaube tatsächlich, dass das sinnvoll wäre. Es gibt hier sicherlich User, die sich besser mit der Thematik auskennen. Aber ich habe ehrlich gesagt nicht den Eindruck, dass Du fit für die MPU bist. Wenn Du sie jetzt absagst, dann bekommst Du zumindest einen Teil Deines Geldes zurück.

Zitat (Haihome @ 02.08.2020, 18:17) *
aber den wäre der Abstinenznachweis auch hinfällig.......hmmm
Hinfällig nicht. Du könntest den nachgewiesenen Abstinenzzeitraum durch einen Anschlussvertrag erweitern. Wäre bei der MPU durchaus von Vorteil.

Zitat (Haihome @ 02.08.2020, 18:17) *
Ich habe leider noch nie eine MPU gemacht
Also ich bin ganz froh, dass mir das bislang erspart geblieben ist.
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Herbie56
Beitrag 02.08.2020, 18:33
Beitrag #9


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Warum musst du zur MPU ?

Wenn du ein bisschen mehr berichtest, kann man eher einschätzen, ob deine Vorbereitung ausreichend ist..

LG


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tadzio
Beitrag 02.08.2020, 19:49
Beitrag #10


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Zitat (Haihome @ 02.08.2020, 17:17) *
Naja also so wie es denn aussieht muss ich wohl lieber die MPU absagen, aber den wäre der Abstinenznachweis auch hinfällig.......hmmm


Wenn Deine sonstige MPU-Vorbereitung gut ist, wird's sicher nicht daran scheitern, dass Du Deinen BAK-Wert nicht genau weißt. Natürlich wirst Du das erklären müssen, aber wenn's bei Dir wirklich gebrannt hat, ist das kein schlechtes Argument. Und Du musst natürlich den Eindruck vermitteln, dass Du die Sache (also Aufarbeitung und MPU) auch ohne genauen Wert genauso ernst genommen hast. Ich würde vermutlich sowas sagen wie "da meine Akten bei einem Feuer vernichtet wurden, kann ich den genauen Wert nicht sagen - er war auf jeden Fall über zwei Promille und damit indiskutabel hoch. Ich war damals volltrunken, und heute weiß ich, dass es absolut verantwortungslos ist, so am Straßenverkehr teilzunehmen - egal, ob's 2.0 oder 2,9 Promille waren." - und dann würde ich einfach weiterreden über die Aufarbeitung, wie Du alles so langsam kapiert und Dein Leben geändert hast etc. Mit etwas Glück geht der MPU-Psychologe dann gar nicht mehr auf den Wert ein, sondern fragt gleich in Richtung Aufarbeitung weiter.

Sollte er Dir den Wert dann aus seiner Akte nennen, darfst Du auf keinen Fall überrascht "oh, doch so hoch" sagen. Bleib eher bei dem selbstkritischen "ja, indiskutabel."

Cheers
tadzio



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durban
Beitrag 02.08.2020, 21:12
Beitrag #11


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Ich würde nicht beim Gericht, sondern bei der Staatsanwaltschaft nachfragen. Die Strafakte wird nach Erledigung des Verfahrens vom Gericht an die Staatsanwaltschaft geschickt und dort aufbewahrt.


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Haihome
Beitrag 04.08.2020, 17:01
Beitrag #12


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Zitat (durban @ 02.08.2020, 22:12) *
Ich würde nicht beim Gericht, sondern bei der Staatsanwaltschaft nachfragen. Die Strafakte wird nach Erledigung des Verfahrens vom Gericht an die Staatsanwaltschaft geschickt und dort aufbewahrt.



Die möglichkeit werde ich diese Woche noch angehen mal sehen was die mir sagen!

Zitat (tadzio @ 02.08.2020, 20:49) *
Zitat (Haihome @ 02.08.2020, 17:17) *
Naja also so wie es denn aussieht muss ich wohl lieber die MPU absagen, aber den wäre der Abstinenznachweis auch hinfällig.......hmmm


Wenn Deine sonstige MPU-Vorbereitung gut ist, wird's sicher nicht daran scheitern, dass Du Deinen BAK-Wert nicht genau weißt. Natürlich wirst Du das erklären müssen, aber wenn's bei Dir wirklich gebrannt hat, ist das kein schlechtes Argument. Und Du musst natürlich den Eindruck vermitteln, dass Du die Sache (also Aufarbeitung und MPU) auch ohne genauen Wert genauso ernst genommen hast. Ich würde vermutlich sowas sagen wie "da meine Akten bei einem Feuer vernichtet wurden, kann ich den genauen Wert nicht sagen - er war auf jeden Fall über zwei Promille und damit indiskutabel hoch. Ich war damals volltrunken, und heute weiß ich, dass es absolut verantwortungslos ist, so am Straßenverkehr teilzunehmen - egal, ob's 2.0 oder 2,9 Promille waren." - und dann würde ich einfach weiterreden über die Aufarbeitung, wie Du alles so langsam kapiert und Dein Leben geändert hast etc. Mit etwas Glück geht der MPU-Psychologe dann gar nicht mehr auf den Wert ein, sondern fragt gleich in Richtung Aufarbeitung weiter.

Sollte er Dir den Wert dann aus seiner Akte nennen, darfst Du auf keinen Fall überrascht "oh, doch so hoch" sagen. Bleib eher bei dem selbstkritischen "ja, indiskutabel."

Cheers
tadzio




Das Macht Sinn! Ich denke das meine restliche vorbereitung gut ist, ich arbeite ja schon länger daran und habe auch alles selbstkritisch hinterfragt.
Das wieso, warum und weshalb. Ich bedenke auch dabei das ich es ja in der Hand gehabt habe und weder meine damaligen Sauf kompannen oder das gesetz was dafür kann.
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auchdasnoch
Beitrag 04.08.2020, 18:06
Beitrag #13


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Und Deine inneren und äusseren Motive, die zum Alkoholkonsum geführt haben kennst Du auch, und Du hast daraus überzeugende Vermeidungsstrqategien für die Zukunft entwickelt?
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Haihome
Beitrag 05.08.2020, 19:14
Beitrag #14


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Hallo,

Ich habe mein auszug aus dem Faer bekommen im (Februar 2019), nun stehen da ja meine ganzen Straftaten drinne aber aus einen werde ich nicht schlau!
Bei einem eintrag Sprich meinen letzte tat, die eigentlich auch die schlimmste war soll, Ist in der Überliegefrist! Also nun Gelöscht! Wie kann das Sein?

Der eintrag war Vorsätzliche: Trunkenheit im Fehrker mit vorsätzlichen Fahren onhe Fahrerlaubnis gepustet hatte ich was zwichen 2,63 u. 2,93 Promille mein BAK ist leider nicht bekannt!

Im Faer Steht Datum der Tat:25.05.2013
Datum der Speicherung: 26.05.2014
Tigungs-Datum: 27.03.2019

Für mich macht das wenig sinn, dar das ja eine richtige schwere straftat war und nun ist sie gelöscht! Wird sowas bei der MPU eigentlich den noch mit verwendet?

Nun bin ich mal gespannt wer mir meine fragen beantworten kann. MFG
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Q-Treiberin
Beitrag 05.08.2020, 19:33
Beitrag #15


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Bleibe bitte in einem Thread und eröffne zum selben Thema keine weiteren... ****

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 05.08.2020, 20:09
Bearbeitungsgrund: Schwester Hornblower hat verbunden...


--------------------
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oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Haihome
Beitrag 06.08.2020, 16:09
Beitrag #16


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Zitat (Q-Treiberin @ 05.08.2020, 20:33) *
Bleibe bitte in einem Thread und eröffne zum selben Thema keine weiteren... ****


Sorry! dachte das es nun nicht so viel zu tun hat mit der BAK!
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Uwe W
Beitrag 06.08.2020, 17:10
Beitrag #17


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Zitat (Haihome @ 05.08.2020, 18:14) *
Für mich macht das wenig sinn, dar das ja eine richtige schwere straftat war und nun ist sie gelöscht! Wird sowas bei der MPU eigentlich den noch mit verwendet?

Anscheinend hast Du für diese Tat keine Sperrfrist bekommen, kann das sein?
Das wäre bei über 2 Promille mit einem Kraftfahrzeug nämlich sehr "ungewöhnlich".

Ohne Sperrfrist beträgt die Tilgungsdauer 5 Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung.

Wenn das tatsächlich gelöscht ist, darf das bei der MPU auch nicht mehr gegen Dich verwendet werden.
Du solltest aber in jedem Fall bei der Führerscheinstelle Einsicht in Deine Akte nehmen, die an das Untersuchungsinstitut verschickt wird.

Welche Taten sind denn noch verwertbar? Liste mal die Taten aus dem FAER auf!


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Haihome
Beitrag 07.08.2020, 13:00
Beitrag #18


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Im Faer Steht Folgendes:

6 Eintragungen
Unverbindlicher Punkestand: 0
Überliegefrist: 1

Datum der Auskunf 05.02.2020

1. Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
Datum der Tat: 22.12.2008
Datum der Entscheidung: 28.02.2009
Datum der Rechtskraft: 01.04.2009
Tilgungs - Datum: 28.02.2024
Dauer der Sperre bis: 31.03. 2010
12Monate

2. Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
Datum der Tat: 17.01.2009
Datum der Entscheidung: 02.04.2009
Datum der Rechtskaft: 08.05.2009
Fahrverbot bis: 07.08.2009
Tilgungs - Datum: 28.02.2024
Tagessatz 30 EUR
Dauer der Sperre 07.05.2010
12 Monate

3. Einbezogende Zentralregisterpfichte Entscheidung vom 28.02.2009 ( mit Aktenzeichen )
Einbezogende Zentralregisterpfichte Entscheidung vom 02.04.2009 ( mit Aktenzeichen )
Nach § 460 StPO gebildete Gesamtstrafe
Tagesatz 30 EUR
Datum der Tat:------------
Datum der Entscheidung:13.07.2009
Datum der Rechtskraft: 23.07.2009
Fahrverbot bis: 07.08.2009
Dauer der Sperre: 07.05.2010

4. Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr in TE mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis
Datum der Tat: 19.05.2011
Datum der Entscheidung: 07.09.2011
Datum der Rechtskraft: 19.09.2011
Tigungs - Datum: 07.09.2026
Fahrverbot bis: 14.12.2011
Sperre bis: 14.09.2012
12 Monate

5. Einbezogende Zentralregisterpfichte Entscheidung vom 07.09.2011 ( mit Aktenzeichen )
Datum der Tat:----------
Datum der Entscheidung: 10.01.2012
Datum der Rechtskraft: 04.02.2012
Tilgungs - Datum: 07.09.2026
Fahrverbot bis: 14.12.2011
Sperre bis: 14.09.2012

6. Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr in TE mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis,
in TE mit nicht registerpfichter Sraftat in gesamtstrafe aufgegangen
Datum der Tat: 25.05.2013
Datum der Entscheidung: 27.03.2014
Datum der Rechtskraft: 27.03.2014
Tilgungs - Datum: 27.03.2019

Alles ohne Umfall falls wichtig zu erwähnen.
Die Punkte 3 und 5 sind Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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Haihome
Beitrag 07.08.2020, 16:41
Beitrag #19


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Datum der Auskunf 05.02.2020

sollte eigentlich so sein!

Datum der Auskunft 05.02.2019 rolleyes.gif
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Haihome
Beitrag 07.08.2020, 21:31
Beitrag #20


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was mir aufgefallen ist , punkt 3 sind die eintragungen aus den Taten von 1 und 2.
genau so punkt 5 mit 4 identisch ist!

warum werden die Strafen doppelt aufgeführt?

allso sind es ja eigentlich 4 Taten wovon eine nun gelöscht ist, wenn ich das richtig sehe!?

ich komme leider an meine Führeschein Akte nicht mehr ran, da die schon seit ca. März bei der MPI liegt und wartet das ich meine MPU ablege.
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Haihome
Beitrag 09.08.2020, 13:21
Beitrag #21


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Schade das mir meine fragen nicht mal beantwortet werden! whistling.gif whistling.gif whistling.gif
zumal okay die BAK frage wäre vom Tisch aber die frage wegen dem Faer ist immer noch nicht beantwortet.
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lottizwerg
Beitrag 09.08.2020, 16:32
Beitrag #22


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Schade, dass du den Experten hier im Forum kein Wochenende gönnst..... blink.gif


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Meine Geschichte


Erfahrung ist nicht das, was einem zustößt. Erfahrung ist das, was du aus dem machst, was dir zustößt...
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Haihome
Beitrag 09.08.2020, 17:34
Beitrag #23


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Zitat (lottizwerg @ 09.08.2020, 17:32) *
Schade, dass du den Experten hier im Forum kein Wochenende gönnst..... blink.gif


Doch klar, vielleicht war es ein wenig unangebracht ich warte mal ein wenig ab..... smile.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 09.08.2020, 18:26
Beitrag #24


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Wie ich es jetzt sehe, bist Du viermal mit Alk am Steuer erwischt worden, zweimal davon auch noch ohne Fahrerlaubnis, richtig?

Da würde es mich wirklich interessieren, was Du tatsächlich zur Vorbereitung auf die MPU (immerhin doppelte Fragestellung!) unternommen hast...


--------------------
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Herbie56
Beitrag 09.08.2020, 18:55
Beitrag #25


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Nach meiner Erfahrung ist bei der MPU die Aufarbeitung ausschlaggebend, also die psychologische Begutachtung.

Also, wie und warum kam es zu den Auffälligkeiten und was hat haihome unternommen, dass eine Wiederholung prognostisch nicht vorkommt.

Also wäre es für dich hilfreicher, dass du die Fragen beantwortest hinsichtlich Motive, Vermeidungsstrategien...


--------------------
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Q-Treiberin
Beitrag 09.08.2020, 18:57
Beitrag #26


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Genau so sieht es aus.... und zumindest in der Beschreibung des TE „fehlt“ mir da einiges.... was für AN liegen eigentlich vor wenn die MPU nächsten Monat stattfinden soll?

Oder gehst Du auf KT, welche „Nachweise/Strategien“ kannst Di dafür auf den Tisch legen!


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tobimi
Beitrag 09.08.2020, 19:54
Beitrag #27


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Ich frage mich gerade, wieso 3 mal Tilgunsfrist 15 Jahre und einmal 5 Jahre?
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Haihome
Beitrag 09.08.2020, 20:24
Beitrag #28


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Zitat (Q-Treiberin @ 09.08.2020, 19:57) *
Genau so sieht es aus.... und zumindest in der Beschreibung des TE „fehlt“ mir da einiges.... was für AN liegen eigentlich vor wenn die MPU nächsten Monat stattfinden soll?

Oder gehst Du auf KT, welche „Nachweise/Strategien“ kannst Di dafür auf den Tisch legen!



Also ich gehe mit 14 monatige AN zur MPU! Gehe auf Abstinenz anders werde Ich nicht bestehen denke ich KT kommt nicht in frage schon versucht hat 3 Jahre geklappt. 2016 versagt also ist mir klar geworden nur mit ganzen verzicht werde ich es schaffen.

Zitat (tobimi @ 09.08.2020, 20:54) *
Ich frage mich gerade, wieso 3 mal Tilgunsfrist 15 Jahre und einmal 5 Jahre?


Das ist es ja zumal was mir nicht ganz in den Kopf geht. Bei den anderen steht auch nee sperre und beim letzten nicht. es ist nun ja weg also gelöscht. ich weiß aber noch genau das ich weit über 2 Promille ( meine 2,63 oder 2,93 hatte ich gepustet) die anderen waren mit etwa 1,6 , 1,8 promille AAK meine genauen BAK kann ich leider nicht mehr herrausfinden, da meine akte schon seit März bei der MPI stelle liegt crybaby.gif


Zitat (Q-Treiberin @ 09.08.2020, 19:26) *
Wie ich es jetzt sehe, bist Du viermal mit Alk am Steuer erwischt worden, zweimal davon auch noch ohne Fahrerlaubnis, richtig?

Da würde es mich wirklich interessieren, was Du tatsächlich zur Vorbereitung auf die MPU (immerhin doppelte Fragestellung!) unternommen hast...



Die waren leider alle ohne Fahrerlaubniss!
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Q-Treiberin
Beitrag 09.08.2020, 20:36
Beitrag #29


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Und wie hast Du Dich auf die verkehrsrechtliche Fragestellung vorbereitet?
Kurse? Therapie? Verkehrspsychologe?

Und ich weiß auch nicht wo das Problem liegt die Akte beim MPI einzusehen.... Anruf genügt.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Haihome
Beitrag 09.08.2020, 21:49
Beitrag #30


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Zitat (Q-Treiberin @ 09.08.2020, 21:36) *
Und wie hast Du Dich auf die verkehrsrechtliche Fragestellung vorbereitet?
Kurse? Therapie? Verkehrspsychologe?

Und ich weiß auch nicht wo das Problem liegt die Akte beim MPI einzusehen.... Anruf genügt.


Anruf genügt? und dan termin machen zur einsicht? Mir war klar das ich das bei der Führerscheinstelle hätte einsehen können aber auch bei der MPI!
Zum anderen ja ich hatte einen VP mir organisiert, allerdings ein wenig spät gemerkt das die gute Frau mehr an meinen geld interessiert war als mich vorzubereiten. Wenn man Einzelsitzung hat gehören einfach keine Kundentelefonate und Whatsapp nachrichten zwischendrine rein das man immer wieder von vor anfangen muss oder den Faden verliert. Naja Auf jedenfall habe ich die den nicht mehr besucht, nun ist mein geld nun mal kapp geworden, da ich mit sowas nicht gerechnet habe und versuche mich halt nun so gut es geht vorzubreiten. Meine VP wollte immer die Akte besorgen musste dieses sogar extra bezahlen mit 60 Euro und somit stehe ich ja nun vor dieses BAK problem, wobei ich mir ehe nicht mehr sicher bin weiter zu machen! Hate mir aber nun alles hart angespart, da ich auch leider seit knapp 3 Jahren Arbeitslos bin. Habe mir vom Harz 4 die MPU kosten gespart, quasie vom Mude abgespart aber das ich auf sowas reinfalle war nicht in meine Rechnung.

Ich denke das ich mich schon vorbereitet habe und ich habe ja auch seit 2013 keinerlei vergehen begangen und seit diesem zeitraum mein leben durch aus geändert, ich bin mir aber bewusst das ich es Eventuell nicht dem GA vermittel kann.
Ich hatte mich bemühen wollen einen neuen VP zu bekommen aber leider hatten alle abgelehnt da die zeit zu knapp währe.....
stehe so ein wenig in der zwickmühle, da ich denke Ich könnte natürlich die MPU als eine art übung mit nehmen oder halt abbrechen und alles noch mal von vorne anfangen allerdings erst wieder in zwei Jahren, solange hatte ich zum Sparen gebraucht!

Ich wollte ehe mal meine vorbereitung schriftlich festhalten und euch hier pressentieren aber heute wird es nichts mehr, ich werde es nun die Woche noch angehen.

Also ich habe keinen Kurs belegt, eine Verkehrspsychologen gehabt die mir im wesentlichen alles erzählt hatte was ich schon wusste über internet und co. und habe 14 monatige Abstineznachweis in der Tasche.
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Uwe W
Beitrag 10.08.2020, 00:17
Beitrag #31


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Der Grund dafür, dass die letzte Tat schon getilgt ist, liegt in der Tat darin, dass keine Sperrfrist verhängt wurde.
Warum das unterblieben ist, bleibt zwar unklar, ist letzten Endes aber egal.

Zitat (Q-Treiberin @ 09.08.2020, 18:26) *
(immerhin doppelte Fragestellung!) unternommen hast...

Bei nur einem verwertbaren Fahren ohne Fahrerlaubnis sollte es eigentlich keine doppelte Fragestellung geben.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Herbie56
Beitrag 10.08.2020, 05:58
Beitrag #32


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Guten Morgen, haihome,

das, was du über die VP schilderst, klingt in hohem Maße unprofessionell.
Es tut mir Leid, dass du dich dort nicht gut aufgehoben gefühlt hast.

Vor allem, da bei dir das Geld ja leider knapp ist, echt blöd
gelaufen !

Ich finde es prima, dass du deine Aufbereitung hier einstellen möchtest.
Dann können wir gucken, ob es vielleicht noch Punkte gibt, die du noch genauer beleuchten könntest...

Dann wäre die MPU im September durchaus zu bestehen..

lG


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Hans67
Beitrag 10.08.2020, 07:42
Beitrag #33


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Ich sehe es wie Herbie...

stell den FB/Aufbereitung oder das was du schriftlich festgehalten hast, hier ein.

Zu den BAK-Werten: Die solltest du in Erfahrung bringen! Der Gutachter wird danach fragen und er denkt sich auch etwas dabei.
Außerdem kommen da noch (wenn er ein wenig fieser drauf ist) weitere Fragen, die darauf basieren.
"Was hatten Sie getrunken (um diesen Promillewert zu erreichen)?"
"Was glauben Sie, wann hätten Sie wieder fragen können!?"

So oder ähnlich könnten die Fragen lauten, er will wissen, ob du dich damit ein wenig beschäftigt hast.
Da kann man sich evtl. auch merken, wieviel Promille man bei drei 0,5 Bier hätte, oder bei 2 Gläsern Wein.

Weiß nicht, ob es heute noch so ist, das letzte Mal (2019) wurde ich nicht so befragt, aber das vorletzte Mal (1997/98) war ich überrascht und hätte gewünscht ich hätte es mir mal vorher an oder durchgelesen. blink.gif
u.a. deswegen wurde ich wohl zur Nachschulung geschickt (§70-Kurs), die ich ganz gut fand ... nur ein wenig teuer.
Das wird schon :-)
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Hans67
Beitrag 10.08.2020, 08:21
Beitrag #34


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Zitat (Hans67 @ 10.08.2020, 08:42) *
"Was glauben Sie, wann hätten Sie wieder fragen können!?"

"Was glauben Sie, wann hätten Sie wieder fah-haaaren können!?"
Leider zu spät gesehen.. whistling.gif
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Uwe W
Beitrag 10.08.2020, 14:44
Beitrag #35


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Zitat (Haihome @ 07.08.2020, 21:31) *
was mir aufgefallen ist , punkt 3 sind die eintragungen aus den Taten von 1 und 2.

warum werden die Strafen doppelt aufgeführt?
Wenn man eine neue Straftat begeht, bevor das Amts- bzw. Landgericht über die erste Tat geurteilt hat, bekommt man einen "Mengenrabatt" durch Bildung einer Gesamtstrafe. Das geschieht nach Maßgabe von § 53,54 StGB, wenn beide Taten in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden.
Ist das erste Strafurteil schon gefällt, aber noch nicht vollstreckt, so geschieht das nach § 55 StGB, indem bei der zweiten Verurteilung die Gesamtstrafe gebildet wird.

Wenn die beiden Strafen in Unkenntnis voneinander verhängt wurden, dann kann durch eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung nach § 460 StPO eine Gesamtstrafe gebildet werden. Das ist hier anscheinend passiert.
Diese Gesamtstafenbildung wird anscheinend ebenfalls ins FAER eingetragen, auch wenn diese Information für die Zwecke des FAER kaum Auswirkungen hat.

Wenn man wissen will, welche Taten noch verwertbar sind, kann man solche Eintragungen also wegdenken.

Denkbar ist auch, dass die Gesamtstrafenbildung einerseits Sachen betriff, die in Flensburg eingetragen werden, andererseits aber auch Sachen, die nicht ins FAER gelangen.

So etwas ist anscheinend bei den Eintragungen 4 und 5 passiert.


--------------------
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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Haihome
Beitrag 10.08.2020, 15:25
Beitrag #36


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Zitat (Herbie56 @ 10.08.2020, 06:58) *
Guten Morgen, haihome,

das, was du über die VP schilderst, klingt in hohem Maße unprofessionell.
Es tut mir Leid, dass du dich dort nicht gut aufgehoben gefühlt hast.

Vor allem, da bei dir das Geld ja leider knapp ist, echt blöd
gelaufen !

Ich finde es prima, dass du deine Aufbereitung hier einstellen möchtest.
Dann können wir gucken, ob es vielleicht noch Punkte gibt, die du noch genauer beleuchten könntest...

Dann wäre die MPU im September durchaus zu bestehen..

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Ja es ist sehr Ärgerlich vor allen weil ich extra geschaut habe was die für Ausbildungen hat, das ich nicht an unseriösen Leute gerate und trotzdem ist es passiert.
Aber darüber mich nun Ärgern und den Kopf in den Sand Stecken bringt mich ja nunmal auch nicht weiter oder zum Ziel.
Naja eigentlich war das Thema doch schon ab gehackt mit der MPU, bis ich hier auf diese Seite gestoßen bin und hier viel gelesen habe. Da hat mich doch schon wieder der ergeitz gepackt und mir gesagt, vielleicht besteht ja so noch eine Chance.
Ich habe mich ja die letzten Jahre nichts mehr zu Schulden kommen lassen im Straßenverkehr oder Strafrechtlich( nach meiner Letzten Tat 2013! Weil ich wollte es nicht mehr mich nur noch betrinken und Mist bauen. Bin ja angefangen auf KT zu gehen was ja gut 3 Jahre Funktioniert hatte bis 2016...... Aber gut das werdet ihr ja den lesen wenn ich fertig bin, meine Vorbereitung erstmal auf PC fertig habe und hier rein Stelle.
Bis dahin Bitte ich um geduld.

Zitat (Uwe W @ 10.08.2020, 15:44) *
Zitat (Haihome @ 07.08.2020, 21:31) *
was mir aufgefallen ist , punkt 3 sind die eintragungen aus den Taten von 1 und 2.

warum werden die Strafen doppelt aufgeführt?
Wenn man eine neue Straftat begeht, bevor das Amts- bzw. Landgericht über die erste Tat geurteilt hat, bekommt man einen "Mengenrabatt" durch Bildung einer Gesamtstrafe. Das geschieht nach Maßgabe von § 53,54 StGB, wenn beide Taten in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden.
Ist das erste Strafurteil schon gefällt, aber noch nicht vollstreckt, so geschieht das nach § 55 StGB, indem bei der zweiten Verurteilung die Gesamtstrafe gebildet wird.

Wenn die beiden Strafen in Unkenntnis voneinander verhängt wurden, dann kann durch eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung nach § 460 StPO eine Gesamtstrafe gebildet werden. Das ist hier anscheinend passiert.
Diese Gesamtstafenbildung wird anscheinend ebenfalls ins FAER eingetragen, auch wenn diese Information für die Zwecke des FAER kaum Auswirkungen hat.

Wenn man wissen will, welche Taten noch verwertbar sind, kann man solche Eintragungen also wegdenken.

Denkbar ist auch, dass die Gesamtstrafenbildung einerseits Sachen betriff, die in Flensburg eingetragen werden, andererseits aber auch Sachen, die nicht ins FAER gelangen.

So etwas ist anscheinend bei den Eintragungen 4 und 5 passiert.


Vielen Dank für diese Ausfürliche Antwort.
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Herbie56
Beitrag 10.08.2020, 15:45
Beitrag #37


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Genau, haihome, immer mit der Ruhe,

liebe Grüße


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Haihome
Beitrag 11.08.2020, 08:17
Beitrag #38


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So habe versucht Heute an zufangen mal alles auf zu schreiben aber zu beginn, stehe ich vor ein Problem!
Wie gehe ich es richtig an?

MPU wegen Straftaten!?
MPU wegen Alkohol!?

Ich denke mal beides macht sinn!


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Herbie56
Beitrag 11.08.2020, 08:49
Beitrag #39


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Guten Morgen, haihome,

was hältst du davon, mit dem Alkohol-FB anzufangen ?

Liebe Grüße


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Hans67
Beitrag 11.08.2020, 08:59
Beitrag #40


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Ansonsten sind deine TF's ja alle Straftaten, da jeweils über 1,1 BAK?
Aber eigentlich sind die Fragen dann gleich.
"Wieso haben Sie es gemacht?"
"Wie kamen Sie dazu?"
"Wieso machen Sie es nicht wieder?"
"Haben Sie eine Strategie, um das zu verhindern..."
- bei mir wurde dann noch gefragt
"aber Sie wußten doch, dass es nicht erlaubt ist!?" => verkehrsuntüchtiges Auto ohne Tüv fahren... hatte eben Pech, dass die mich erwischt hatten whistling.gif
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Haihome
Beitrag 11.08.2020, 10:31
Beitrag #41


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Ja die taten waren leider alle mit alkohol und wenn ich mal so drüber nachdenke habe ich wohl den Alkohol mistbraucht um mein gewissen zu betäuben, nüchtern habe ich nie eine straftat begangen whistling.gif

Ja ihr habt recht, ist ja von der Fragestellung denke ich mal das selbe.
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Q-Treiberin
Beitrag 11.08.2020, 12:12
Beitrag #42


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Orientiere Dich doch erstmal an unserem Kurzfragebogen, die Fragen kannst Du auch auf die verkehrsrechtliche Fragestellung übertragen... http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=125447


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Haihome
Beitrag 13.08.2020, 16:35
Beitrag #43


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Update:

So habe entlich jemanden heute beim Straßenverkehrsamt erreicht, meine daten sind zwar zum teil Digitalisiert, sprich ein teil könnte er mir sagen aber nur persönlich mit ausweis. Aber da ich ja alles Brauche um mich Optimal Vorbereiten zu können brauchte ich ja immer noch die Akteneinsicht. Ich habe ihn darauf angesprochen ob ich die einsicht in den Akten auch bei der MPI stelle machen könnte, das verneinte der gute Heer. Jetzt machen wir das so:
Ich habe bei der MPI Stelle Angerufen und habe einen Festen termin abgesprochen und habe es auf den 8. Oktober gelegt und gebehten noch mal die Akte zurück zur Führerscheinstelle zu schicken damit ich einsicht bekomme. Mit dem guten Mann vom Straßenverkehrsamt habe ich abgemacht sobald die da ist, bekomme ich zeitnahe einen termin zur einsicht und kann dann noch das bereinigen der Akte vornehmen lassen.
Denn habe ich bald meine fehlenden BAK werte juhu!

Mal was Positives in meinen Fall. habe noch ein wenig zeit, zum vorbereiten und habe dan alle Daten und Fakten rofl1.gif
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Herbie56
Beitrag 13.08.2020, 18:03
Beitrag #44


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Das ist prima, Haihome, so bleibt dir auch mehr Zeit für die Aufarbeitung.

Liebe Grüße


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lottizwerg
Beitrag 13.08.2020, 20:24
Beitrag #45


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Das klingt doch seht gut.

Bitte, bitte vergiss nicht, uns deine BAK Werte auch mitzuteilen. Anders gesagt: ich bin neugierig laugh2.gif


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Meine Geschichte


Erfahrung ist nicht das, was einem zustößt. Erfahrung ist das, was du aus dem machst, was dir zustößt...
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Haihome
Beitrag 13.08.2020, 20:42
Beitrag #46


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Zitat (lottizwerg @ 13.08.2020, 21:24) *
Das klingt doch seht gut.

Bitte, bitte vergiss nicht, uns deine BAK Werte auch mitzuteilen. Anders gesagt: ich bin neugierig laugh2.gif


Aber klar doch!

Ich werde euch meine BAK Werte mitteilen und werde euch an meine Vorbereitung mit teil haben lassen, den ich benötige eure Meinung, da wie ich ja geschrieben habe OHNE jegliche hilfe es machen muss oder werde.

Darum werde ich euch auf denn laufenden halten. cool.gif smile.gif
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lottizwerg
Beitrag 14.08.2020, 11:07
Beitrag #47


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Das wirst du hinbekommen....auch wenn der Weg etwas härter sein wird dry.gif

Ich bin vor genau einem Jahr hier aufgeschlagen-völlig unwissend. Mit den ganzen Experten hier und 2 gelesenen Büchern, habe ich meine MPU vor ein paar Wochen auf Anhieb geschafft (2,12 Prom).

Wenn du wirklich etwas verändern möchtest und eine richtige Aufarbeitung absolvierst, wirst du alles schaffen.


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Haihome
Beitrag 21.08.2020, 19:26
Beitrag #48


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Ja bin dabei und Arbeite daran nur derzeit grade bisschen Pause gemacht ( War bisschen viel ) und warte immer noch das mein Sachbearbeiter aus seinen Urlaub da ist damit ich in meine Akte schauen kann. Sagte mir noch letzte woche sollte diese woche nen termin vereinbaren und hat diese woche Urlaub..... Aber Akte ist eingetroffen das konnte man mir mitteilen. Also kommende Woche versuchen ihn zu erreichen rolleyes.gif
werde hier denke ich, den Kommende Woche mehr sagen können. Ach ja und meine vorbereitung muss ich ja auch noch für alle hier rein Tippen whistling.gif Komme auch zu nichts rolleyes.gif

Melde mich Mitte oder Ende Nachster Woche wieder. Bis dahin bleibt alle Gesund..... smile.gif
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Herbie56
Beitrag 21.08.2020, 20:58
Beitrag #49


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Hallo, Haihome wavey.gif ,

es geht voran,
melde dich, und immer mit der Ruhe hypocrite.gif ...

Bleibe du auch gesund,
liebe Grüße


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Ernschtl
Beitrag 21.08.2020, 21:56
Beitrag #50


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Aus meiner Sicht vollkommene schwachsinnige Fragen. Mag sein, dass es genau darum geht.
QUOTE (Hans67 @ 11.08.2020, 09:59) *
"Wieso haben Sie es gemacht?"
Ist passiert, genauso wie ich mir letzte Woche ein Paar schöne Schuhe gekauft habe. Sowas kommt vor
QUOTE
Wie kamen Sie dazu?"
Ich war einfach da. Reiner Zufall.
QUOTE
"Wieso machen Sie es nicht wieder?"
Woher soll ich das wissen. Ich kann ihnen erkären warum ich es gemacht habe, aber wieso?
QUOTE
"Haben Sie eine Strategie, um das zu verhindern..."
Klar doch, 1000km weit weg ziehen.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 19:13