Ärztliches Gutachten zwecks Cannabiskonsum |
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Ärztliches Gutachten zwecks Cannabiskonsum |
02.08.2020, 06:22
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.08.2020 Mitglieds-Nr.: 87203 |
Ich lese seit ein paar Tagen viele Beiträge von euch, aber zu meiner Frage habe ich leider nichts genaues gefunden. Ich wurde am 29.02.2020 gegen 15uhr bei einer Verkehrskontrolle angehalten und nach Verweigerung vom Urintest zu einem Bluttest mitgenommen. Dieser ergab ein THC wert von 1.28ng/ml und einen THCCOOH wert von 15ng/ml. Bei der Unterhaltung mit den Polizisten gab ich dummer weiße zu, 2-3 x die Woche zu kiffen und das mein letzter joint ca. 18h zurück lag.Fragt mich bitte nicht was mich da geritten hat 🙄 Nun kam vor zwei Wochen ein Schreiben das ich ein ärztliches Gutachten erbringen soll ob ein einmal oder ein gelegentlicher Konsum vorliegt. Nun frage ich mich ob es die Möglichkeit gibt, beim doc. Auf einmal Konsum zu plädieren? Obwohl ich bei der Polizei etwas anderes gesagt habe. Zudem kommt das ich bei der Kontrolle 1x Grinder + 1g Cannabis dabei hatte und erst vor 2 Wochen aufgehört habe zu rauchen. Ich weiß... Ziemlich viel Dummheit auf einmal von mir, aber ich hoffe ihr könnt mir helfen. |
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02.08.2020, 07:38
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 312 Beigetreten: 03.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85591 |
Gelegentlicher Konsum ( mehr als einmalig) würde direkt zu einer MPU führen. Da die Behörde dir ein äG gewährt hat heisst es dass Einmalkonsum noch nicht ausgeschlossen ist...also gut für dich. Wie ich es hier sehe hängt es von dem konkretem Arzt ab und was Du den erzählst..... was genau steht in dem Schreiben als begründung? Sind deine aAussagen ggü der Polizei überhaupt drin? Und jetzt ist die Zeit für Akteneinsicht, Du musst wissen was genau und wie es in deiner Akte steht , der Doc wird die haben und Du solltest wissen was drin steht
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02.08.2020, 07:40
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#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13365 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
In welchem Bundesland lebst Du? Du hast also bis Mitte Juli weitergekifft? Bis wann musst Du das äG vorlegen? |
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02.08.2020, 08:39
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 08.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57031 |
Bei der Unterhaltung mit den Polizisten gab ich dummer weiße zu, 2-3 x die Woche zu kiffen Wieviel war es denn tatsächlich? Je heftiger und andauendert der Konsum, desto länger ist er nachweisbar. aber ich hoffe ihr könnt mir helfen. Kommt ein wenig auf die Antwort meiner Frage oben an. Ich meine, dass die hier so eine Frist von ca. oder genau 4 Wochen einräumen. Je nach Konsum könnte es also knapp werden. Allerdings kann man es nun nicht genau in Tage umrechnen... |
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02.08.2020, 08:58
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.08.2020 Mitglieds-Nr.: 87203 |
Oha, danke für die schnellen Antworten so früh am Morgen.
Das Gutachten muss bis spätestens zum 30.09.2020 vorliegen und leider ja.. ich habe bis Mitte Juli weiter gekifft 😐 um ganz ehrlich zu seien war es vorher schon so gut wie täglicher Konsum, was aber durch den geringen thccooh Gehalt garnicht so Im Einklang steht, oder? In dem Schreiben steht verkürzt: durch die Mitteilung der Polizeiinspektion Schwerin vom 02.04.2020 wurde der fahrererlaubnisbehörde bekannt, dass sie am 29.02.2020 ein kfz unter Einfluss von berauschenden Mitteln führten. ...... ........... Sie räumten ein am Vorabend einen joint geraucht zu haben. Außerdem übergaben sie dem Beamten während der Kontrolle freiwillig 2kleine Tütchen mariuhana sowie einen Grinder. Bundesland ist MV |
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02.08.2020, 09:19
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 08.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57031 |
Das Gutachten muss bis spätestens zum 30.09.2020 vorliegen Ok, von dem Datum muss man aber noch die Zeit abziehen, die gebraucht wird, um das Gutachten zu erstellen. Wenn man hierfür 14 Tage ansetzen würde, wärest du ca 8-10 Wochen ohne Konsum. Vielleicht hat hier jemand Erfahrungswerte!? Hab eben noch mal geschaut... ich habe keine |
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02.08.2020, 09:32
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.08.2020 Mitglieds-Nr.: 87203 |
Kann ich denn den Termin für die untersuchen verschieben wenn ich diesen bekomme? Mal angenommen der wäre schon in einer Woche?
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02.08.2020, 09:36
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 480 Beigetreten: 08.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57031 |
Dieser ergab ein THC wert von 1.28ng/ml und einen THCCOOH wert von 15ng/ml. Ich überlege gerade, ob du mit diesem Werten nicht schon aus dem Schneider bist. Und schlimmer werden sie wohl nicht geworden sein. Aber nu' halt ich mich zurück, kenn mich mit den Drogen-Werten nicht aus... ruf mich, wenn du mit Alkohol aufgegriffen wurdest |
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02.08.2020, 10:10
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1465 Beigetreten: 04.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72106 |
Nein ist er nicht-die vorherigen Post würden dann auch keinen Sinn machen.
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02.08.2020, 10:12
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4990 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
@mixery
Der Termin, so er noch nicht vereinbart ist, sollte halt möglichst spät gelegt werden. Du musst halt dabei berücksichtigen, dass da eine Laborauswertung vorgenommen wird, der Onkel Doc das Ganze auswerten, diktieren und nach dem Schreiben lesen und unterschreiben muss. Dann muss das zu dir auf dem Postweg und von dir zur Fsst. Danach und aus deinen sonstigen Terminen und den Angeboten der Untersuchungsstelle richtet sich der zu findende Termin. Einen vereinbarten Termin verschieben geht, dein äG darf aber nur dann verspätet eingereicht werden (mit Verlängerung der Frist durch die Fsst), wenn du die Bummelei nicht zu verantworten hast. Zu lange rauszögern geht also nicht. Zu den Werten bzw. der "Ausdauerfähigkeit" von THC im Körper. Als Mutter Natur Cannabis entwickelt hat, wurde sie nix von Fahrerlaubnis und Drogenfreiheit im Straßenverkehr. Deshalb wohl hat THC die für User unangenehme Eigenschaft, dass es irrational und recht unvorhersehbar ist im Abbau. Eine dieser Unwägbarkeiten zeigt sich hier bei uns hin und wieder im Forum. Es kommen immer wieder mal Fälle vor, dass gerade Daueruser relativ niedrige Werte aufweisen, die sich dann aber manchmal ums Verrecken ewig Zeit lassen, bis sie verschwinden. @Hans Nu rede @mixery doch nicht den nächsten Stoff an den Hals -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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02.08.2020, 10:18
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13365 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
...und genau deswegen solltest Du es vermeiden unbedingt, Deinen Körperfettanteil stark zu verringern.
Vor dem ärztlichen Gutachten solltest Du nicht öfter ins Fitnessstudio gehen als bisher und auf keinen Fall eine Diät anfangen, denn beides kann unkontrolliert eingelagertes THC-COOH aus den Fettzellen freisetzen und Dir das äG kaputtmachen. MV als Bundesland hat den Vorteil, dass es sich "normal" verhält bei THC-Konsum. NRW wäre schlechter, Bayern besser. |
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02.08.2020, 10:37
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.08.2020 Mitglieds-Nr.: 87203 |
@hans67 danke für dein Angebot aber ich hoffe ich muss da niemals drauf zurück greifen 😋
@mstaxi danke dir für die genaue Erklärung. Das heißt wohl das ich das jetzt so weit wie möglich nach hinten rausziehen werde und mir selbst die Daumen drücke das kein Rest mehr im Blut/ Urin oder sonst wo ist. Eine Frage bleibt mir aber noch. Ich habe bereits von der 6Stunden maastricht Studie gelesen und frage mich was ich in diesem Punkt aussagen sollte. Laut der Studie ist bei einmaligen Konsum von Cannabis die Wirkung des THCs nach 6h auf > 1ng/ml einzuschätzen. Nun habe ich 18h vorher geraucht und einem Wert von 1.28ng/ml. Was erzähle ich dem doc? Die Wahrheit das der Jong ziehmlich fett war und 18 Stunden zurück lag, oder klingt das nicht plausibel bei einmaligen Konsum? @ulm zum Glück bin ich ne ganz schöne Bohnenstange so das dass vermutlich kein Problem werden sollte. Hoffe ich |
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02.08.2020, 11:04
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13603 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
THC wert von 1.28ng/ml und einen THCCOOH wert von 15ng/ml. Bei der Unterhaltung mit den Polizisten gab ich dummer weiße zu, 2-3 x die Woche zu kiffen und das mein letzter joint ca. 18h zurück lag. Und das bei regelmäßigem Konsum. Kann dafür sprechen, dass die täglichen Dosen im Allgemeinen eher gering waren, dann kann der TE Glück haben. Oder er ist ein weiterer Vertreter der Spezies "Kleine Werte, aber dafür persistent". Dann hat er Pech. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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02.08.2020, 11:36
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 312 Beigetreten: 03.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85591 |
Wenn Du dem Gutachter erzählst dass der konsum nicht binnen 6 Std war dan ist deine FE Geschichte....so einfach ist es. Also unter 6 Std bleiben . Dazu musst Du dir was einfallen öassen was Du dem erzählst über die Polizeiliche Geschichte, ob es eine Schutzbehauptung war dass es läanger war ......
Bei mir war es übrigens so dass ich mein äG Termin erst NACH der Frist bekommen habe...die FSST hat dan die Frist verlängert da es nicht meine Schuld war....also lieber dort gehen wo nichts schnell lauft |
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02.08.2020, 13:52
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.08.2020 Mitglieds-Nr.: 87203 |
Das kann ja ne wilde Geschichte werden 🙄😂 das könnte ich mir vermutlich nichtmal selber glauben... aber ich werde mein bestes geben und nach dem ganzen auch nochmal ein Statement da lassen was bei rausgekommen ist. Ich bedanke mich bei euch allen für die echt super und schnelle Hilfe. DANKE DANKE DANKE!!!
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02.08.2020, 15:09
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 11.04.2020 Mitglieds-Nr.: 86721 |
Ich will Dir nicht allzuviel Hoffnung machen.
Die 6h-Regel, Deine Aussage bei der Polizei mit 18h und der Wert von 1,28ng passen nicht zusammen. Mit Schutzbehauptung brauchst Du dem Doc nicht zu kommen. Wenn beim ÄG gelegentlicher Konsum rauskommt musst Du eine MPU machen. Damit gewinnst Du wieder etwas Zeit (3 Monate, mit Glück mehr). Wenn Du Glück hast ist der MPU-Termin erst nächstes Jahr und mit noch mehr Glück schaffst Du es vielleicht dann auf 6 Monate nachgewiesene Abstinenz zu kommen (mit Haaranalyse). Leider hast Du ja bis Mitte Juli weitergekifft, deshalb wird das jetzt alles zeitlich sehr eng. |
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02.08.2020, 19:00
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 312 Beigetreten: 03.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85591 |
Hier kannst Du nur hoffen dass Du einem Arzt vorgestellt wirdst der kein bock hat....
Sowas wie hier: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=128862 Beitrag #13 und #15 Es ist echt individuell wie die Gutachter eine Story brauchen oder nicht......sollte nicht so sein, aber nach letzten Erfahrungen hier musst Du einen richtigen Gutachter erwischen..... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 14:39 |