Abstand Verkehrsschild-Pfosten zum Weg |
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Abstand Verkehrsschild-Pfosten zum Weg |
30.06.2020, 16:37
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 20.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81383 |
Gibt es einen Mindestabstand, den Verkehrsschilder-Pfosten neben einem Weg haben müssen, ich finde so wie er jetzt steht ist er gefährlich nahe in Fahrrad-Lenker-Reichweite. |
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30.06.2020, 18:27
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13427 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Viel gefährlicher ist es, wenn da Teer verwendet wurde! Der ist krebserregend...
Aber zurück zum Schild: Gereglt ist das für die Behörden in der VwV-StVO Zu den §§ 39 bis 43 Zitat 42 13.a)
Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte sich, soweit nicht bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in der Regel 2 m über Straßenniveau befinden, über Radwegen 2,20 m, an Schilderbrücken 4,50 m, auf Inseln und an Verkehrsteilern 0,60 m. 43 b) Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand von ihr innerhalb geschlossener Ortschaften 0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 m betragen, außerhalb geschlossener Ortschaften 1,50 m. |
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30.06.2020, 19:57
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 20.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81383 |
Zitat Viel gefährlicher ist es, wenn da Teer verwendet wurde! Der ist krebserregend... Oh ja, auf dem schwarzen klebrigen Zeug zum Pferdehufe einpinseln sind auch alle möglichen Gefahrensymbole aufgedruckt..... aber die Gewohnheit in mir denkt immer noch in Teermaschine.... Zitat ]VwV-StVO Zu den §§ 39 bis 43[ 43 b) Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand von ihr innerhalb geschlossener Ortschaften 0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 m betragen, außerhalb geschlossener Ortschaften 1,50 m. Danke, so etwas hatte ich gesucht. Ist ein Ortsschild nun innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft, das ist doch sicher auch exakt definiert? Und der Seitenabstand, auch wenn er hier schon eindeutig unter den minimalen 30cm liegt, wird der ab dem Schilderpfosten gemessen oder ab den Außenmaßen des Schildes, bei den wohl standardgemäßen 90 × 60 Zentimetern wäre das ja noch mal fast ein halber Meter weiter weg..... Oh, grad wo ich so darüber nachdenke.... das Schild steht in einem etwa einen halben Meter breiten Grünstreifen zwischen dem der Auto-Fahrbahn und dem beidseitig benutzungspflichtigen kombinierten Rad/Fußweg, fast direkt am Radweg. Was ist denn da die hier in 43b) genannte Fahrbahn, der Auto-Teil, oder ist auch der Radfahrer/Fußgängerteil eine Fahrbahn? |
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30.06.2020, 20:22
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9922 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Der Pfosten des Schildes steht ziemlich genau 3 Zentimeter neben dem kombinierten Fuß-und-Zweirichtungs-Radweg, dessen Teerbreite ziemlich genau 2,5 Meter sind. Das eigentliche gelbe Schild ragt damit etwa zur Hälfte über den Weg, zum Glück über Kopfhöhe. Das bedeutet das Schild wäre knapp 2,5m breit. Wo es steht hat übrigens keine Bedeutung ausser, dass danach 50km/h gilt. -------------------- Wer bremst hat Angst
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30.06.2020, 20:47
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 560 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 |
Das bedeutet das Schild wäre knapp 2,5m breit. Ich sehe keine Angabe, die auf die Breite des Schildes Rückschlüsse ziehen lässt. Ich lese nur, dass es zu der Hälfte seiner Breite in den Weg ragt. Wo es steht hat übrigens keine Bedeutung ausser, dass danach 50km/h gilt. Oder auch: Dort, wo es steht, hat es keine Bedeutung, da für Radlinge keine 50 km/h gelten |
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30.06.2020, 20:50
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 20.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81383 |
Zitat Das bedeutet das Schild wäre knapp 2,5m breit. Hmmm, da habe ich mich wohl nicht klar genug ausgedrückt. Ich versuche ein kleines bischen asci-art, ein Foto kann ich erst morgen machen und nachliefern: Straßenverlauf von links nach rechts: || || Wiese ||-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------->>> || || Gemeinsamer Fuß/Radweg, 2,5m breit || ||-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------->>> || Grünstreifen, 0,5m breit, in diesem Streifen steht ganz am oberen Rand mit 3cm Abstand der Pfosten des Ortsschilds ||--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------->>> || || Autofahrbahn || Das gelbe Schild mit seinen 90cm Breite ist nun mit seiner einen Hälfte, dem knappen halben Meter, über dem Grünstreifen, mit der anderen Hälfte komplett über dem Fußweg. Ich hoffe das ist so ein bischen klarer. Zitat Wo es steht hat übrigens keine Bedeutung ausser, dass danach 50km/h gilt. Woran kann ich dann erkennen, ob der in der Verwaltungsvorschrift genannte Mindestabstand des Ortsschildes als innerbalb geschlossener Ortschaft oder außerhalb geschlossener Ortschaft zu bemessen ist? Vielen Dank! |
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30.06.2020, 20:55
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Und der Seitenabstand, auch wenn er hier schon eindeutig unter den minimalen 30cm liegt, Nö. Mind. 30 cm neben der Fahrbahn. Nicht neben dem Radweg. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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30.06.2020, 21:09
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 20.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81383 |
Mind. 30 cm neben der Fahrbahn. Nicht neben dem Radweg. Gut, die mindestens 30cm Abstand zur Autofahrbahn sind durch das Setzen des Pfostens ganz am Radweg-Rand des Grünstreifens eingehalten. Das hieße dann aber auch, daß Schilderpfosten links und rechts _direkt_ an die Asphaltdecke eines Fuß/Radwegs anstoßen dürften, das fände ich ein bischen komisch. Ragt doch so ein Fahrradlenker wenn man nicht mit gutem Seitenabstand zur Wiese fährt lotgerecht schon mal über die Asphaltfläche hinaus. Ist ein durch Grünstreifen abgetrennter inner/außerörtlicher Radweg keine Fahrbahn in diesem Sinne, auf die die Abstandsmaße gelten würden? |
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30.06.2020, 21:13
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Ist ein durch Grünstreifen abgetrennter inner/außerörtlicher Radweg keine Fahrbahn in diesem Sinne Nein. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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30.06.2020, 21:26
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 20.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81383 |
Gut, dann würde mich interessieren, ob irgendwo anders solche Abstände zu Radwegen geregelt sind, wenn nicht hier in dieser Verwaltungsvorschrift. Es gibt doch sicher Regeln über Breiten, Abstände und Höhen von Fuß und Radwegen?
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.07.2020, 05:14
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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30.06.2020, 21:28
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9922 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Ich lese nur, dass es zu der Hälfte seiner Breite in den Weg ragt. Dann hast du falsch gelesen. Der TE schrieb:Das eigentliche gelbe Schild ragt damit etwa zur Hälfte über den Weg, Wenn ich zur Hälfte über einer Brücke bin dann versteht darunter jeder, dass ich die Brücke halb überquert habe und nicht, dass mein halber Körper über die Brücke ragt.Allerdings sehe ich das Problem bei einem 2,5m breiten Radweg trotzdem nicht. Da ragen auch mal Zweige rein, das stehen Pfosten, es kreuzen Strassen etc. pp. Darauf reagiert man indem man Lenker und Bremsen des Radls nutzt. -------------------- Wer bremst hat Angst
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30.06.2020, 21:32
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 20.04.2017 Mitglieds-Nr.: 81383 |
Beim unqualifizierten googeln ist mir gerade ein 'Sicherheitsraum' von 25cm links und rechts eines Radweges über den Weg gelaufen. Muß/kann/soll es sowas geben?
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30.06.2020, 22:28
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Die Radwegbreite ist ja auch gewahrt, wenn links und rechts direkt eine hohe Mauer stehen.
Diesen Ampelmast, an ich neulich hängen geblieben bin, habe ich allerdings jetzt mal öffentlich zur Diskussion gestellt. Da sind sogar weniger als 75 cm Platz zum vorbeifahren. Rollstuhlfahrer mit handelsüblichem normalem Rolli bleiben auch auf der Strecke. Dass da mal ein Verkehrsschilderpfosten am Rand steht, stört mich weniger, sogar wenn er einige cm auf dem Radweg eingepflanzt ist. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 18:05 |