Verwarnungsgeld Parken im Verkehrsbereich bei Zeichen 260 |
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Verwarnungsgeld Parken im Verkehrsbereich bei Zeichen 260 |
29.06.2020, 21:52
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.06.2020 Mitglieds-Nr.: 87052 |
ich habe mir am 17.5. mit Drivy (Organisation für die Autoleihe von privatleuten) einen kleinen Fiat gemietet und nun (am 24.6.) einen Vorwurf zum Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten. Verwarnungsgeld sind 55 Euro ($$ 56, 57 OWiG) + 15 Euro (10,5 Euro an Fahrer + 4,50 Bearbeitungsgebühr) an Drivy. Der genaue TB (Nr: 141164) lautet folgendermaßen: Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 260 gesperrt war. § 41 Abs. 1 iVm Anlange 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 144 BKat Ich habe das Auto an einem Sonntagmittag vor einem Holzstapel geparkt (Wanderparkplatz), ohne wirklich das Schild mit dem Zeichen 260 gesehen zu haben. Da sind 70 Euro natürlich mehr als ärgerlich. Zugestimmt habe ich dem ganzen noch nicht, denke aber, ich muss zumindest zugeben, dass ich zu dieser Zeit (Tatzeit: 12:05 - 12:30 Uhr am besagten Tag) das Auto geparkt habe, da ich ja das Auto gemietet habe. Oder? Gibt es sonst Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen? Vielen Dank für eure Tips im Vorraus |
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30.06.2020, 16:30
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 446 Beigetreten: 25.10.2018 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 84343 |
Ohne die Örtlichkeit zu kennen kann dir hier wohl keiner wirklich weiterhelfen.
Tatsache ist, dass du den Wagen ordnungswidrig abgestellt hast. Da wirst du wohl um das Verwarngeld nicht drum rum kommen... |
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30.06.2020, 18:30
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Naja, wurdest du beobachtet? Es könnte ja trotzdem jemand anderes gefahren sein. Dann fallen nur die Kosten für das Verfahren an. Also 23,50 Euro.
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30.06.2020, 19:10
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Naja, wurdest du beobachtet? Es könnte ja trotzdem jemand anderes gefahren sein. Dann fallen nur die Kosten für das Verfahren an. Also 23,50 Euro. Und neben den 23,50 auch noch die ganzen vertraglich vereinbarten Bearbeitungsgebühren beim Verleiher und eventuell der Ausschluss bei selbigen weil man andere Leute gar nicht fahren lassen darf........da hat man dann richtig was gekonnt.... |
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30.06.2020, 20:01
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#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.06.2020 Mitglieds-Nr.: 87052 |
Beobachtet wurde ich tatsächlich nicht.
Und um ehrlich zu sein, ist der Ausschluss für mich weniger wichtig. Das mit der Verleihung könnte aber schon ein Problem sein, da in dem Mietvertrag gelistet ist, dass es einen Mieter gibt und keinen zusätzlichen Fahrer gibt. Müsste ich nicht zusätzlich dann denjenigen Verantwortlichen Fahrer angeben, der während dieser Zeit das Fahrzeug gefahren ist bzw. das Fahrzeug dort geparkt hat? Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.07.2020, 05:25
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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30.06.2020, 20:55
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4315 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 |
Wenn du dich nicht daran erinnern kannst, woher sollst du wissen, wer gefahren ist? Es muss soweit ich weiß lediglich möglich sein, dass es einen anderen Fahrer gab, sprich dass mehrere Leute generell in Frage kommen. Das ist auch möglich, wenn laut Vertrag nur 1 Fahrer eingetragen ist, weil das eine privatrechtliche Sache ist.
Mit den Bearbeitungsgebühren, keine Ahnung. Fallen die nicht sowieso an, auch wenn der Fahrer angegeben wird? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2024 - 11:51 |