Auffahrunfall, Hilfe für Gericht |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Auffahrunfall, Hilfe für Gericht |
29.06.2020, 09:05
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Auffahrunfall nach Bremsung wegen roter Ampel (nicht erstes, sondern weiter hinten). Kein Zeuge vorhanden (Es gab Zeugen, der Busfahrer, welcher im Linienbus dahinter gefahren ist, dieser ist aber weitergefahren und das Busunternehmen hat leider auch nicht mitgewirkt, ihn als Zeugen zu nennen, außerdem natürlich die entgegenkommenden Fahrzeuge, von welchen aber keine Daten vorliegen, daher stehen wir ohne Zeuge da), im eigenen Auto nur 2 kleine Kinder, Gutachten wurde erstellt, welches Unfallschaden als Unfallfolge darlegt. Polizei wurde nicht eingeschaltet. Versicherung weigert sich, mehr als 50% zu übernehmen. Kennt hier jemand Gerichtsurteile, wenn keine Zeugen bei einem ampelbedingten Auffahrunfall vorhanden sind? Gilt hier der Beweis des Augenscheins und der Auffahrer müsste beweisen, dass es andere Gründe als (ich hab aufs Handy geschaut) gibt, für den Auffahrunfall? Das Schadensbild spricht für einen Auffahrunfall (Anhängerkupplung nach oben verbogen). Gibt es Gerichtsurteile für solche Fälle? Denn mit den Gutachterkosten sind 50% schon mehr, als 100% der Reparatur auf eigene Kosten gekostet hätten? Anwalt ist eingeschaltet, aber ohne Zeuge rät er nicht zum Gang zum Gericht. Urteile? Ideen? |
||||
|
|||||
|
29.06.2020, 09:42
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13427 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Die bist der Auffahrende oder der, dem aufgefahren wurde?
Der Anschein ist doch, dass der Hintere unaufmerksam war, vor allem, wenn es sich einige Fahrzeuge weiter hinten abspielte. Ein Busfahrer, der als Unfallzeuge einfach weiterfährt? Ich würde dem Busunternehmen sehr deutlich den Schuh aufblasen... Über welche Schadenhöhe reden wir? Gibt es schon Teilzahlungen der gegnerischen Versicherung? |
|
|
29.06.2020, 09:43
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Wann wurde der Anwalt eingeschaltet? Vor oder nach dem die Versicherung nicht zahlen wollte?
|
|
|
29.06.2020, 09:51
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Meiner Frau wurde aufgefahren. Anwalt war von anfang an mit eingeschaltet. Aber laut seiner Aussage sei die Versicherung unterbesetzt und würde ohne Zeugen egal bei welcher Konstellation immer nur 50% zahlen.
Gefahren ist übrigens nicht die Halterin, sondern eine (nach der Versicherungspolice wohl) unerlaubte weitere Frau. @Ulm: Ja, ein Busfahrer, der einfach weiterfährt. Habt ihr jemals Anderes erlebt? Ich nicht. Wie kann man einem Unternehmen (hier kommunal) den Schuh aufblasen? Mittlerweile ist der Unfall auch über ein Jahr her und es schleppt sich nur so hin. Vesicherung hat diverse Fristen nicht eingehalten, aber der Anwalt scheut den Gang vors Gericht, weil es keine Zeugen gibt. Unstrittig ist, dass der Auffahrunfall vor einer Ampel passiert ist. Undstrittig ist, dass der Schaden an unserem Fahrzeug im Rahmen des Unfalls passiert ist. €Schadenshöhe ~2000€ Reparatur, Gutachter, Wertminderung usw. Uns fehlen derzeit noch ca. 1000€ Restzahlung |
|
|
29.06.2020, 10:07
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1119 Beigetreten: 06.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75009 |
Meiner Frau wurde aufgefahren. Anwalt war von anfang an mit eingeschaltet. Aber laut seiner Aussage sei die Versicherung unterbesetzt und würde ohne Zeugen egal bei welcher Konstellation immer nur 50% zahlen. Was macht dein Anwalt beruflich , die Sache ist doch eindeutig? Gefahren ist übrigens nicht die Halterin, sondern eine (nach der Versicherungspolice wohl) unerlaubte weitere Frau. Spielt für euch keine Rolle, bekommt nur der Unfallgegner versicherungsintern eventuell ProblemeWie kann man einem Unternehmen (hier kommunal) den Schuh aufblasen? Gibt bestimmt eine Lokalzeitung bei euch, die sich für so was interessiert
-------------------- Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
|
|
|
29.06.2020, 10:11
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Wozu brauch dein Anwalt zeigen? Wenn der andere aufgefahren ist, dann muss der Belegen das der vordere eine Teilschuld trägt...
|
|
|
29.06.2020, 10:17
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Ja, soweit bin ich auch, aber aus irgendeinem Grund verzögert der Anwalt die Klageschrift. Er sagte, es gäbe keine Urteile für solche Konstellationen und aus irgendeinem Grund, der sich mir nicht erschließt reicht ihr der Augenscheinsbeweis nicht aus...
|
|
|
29.06.2020, 10:32
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13427 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Wo hast Du diesen Anwalt her?
Rudi´s Resterampe? Habt Ihr Euch mit dem Anwalt mal über den Begriff "Anscheinsbeweis" unterhalten? Was schreibt die gegnerische Versicherung als Begründung, dass sie nur 50% bezahlen will? Darf ich diesen Thread löschen? Wenn unsere Forenanwälte diesen Thread sehen, bekommen die sonst Herzprobleme... |
|
|
29.06.2020, 10:35
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Der Anwalt ist halt vom Dorf in dem wir wohnen... Und das letzte mal hatte er auch einen kompetenteren Eindruck gemacht, wir hatten nämlich 6 Monate davor schonmal einen Verkehrsunfall, dabei ist eine ältere Frau meiner Mutter auf dem Parkplatz reingefahren (rückwärts über die Parkplatzbegrenzung in unser auf dem Parkplatz ordentlich abgestelltes Auto während meine Frau beim Einkaufen war). Da war die Schuldverteilung dann noch eindeutiger und es gab Zeugen und Polizei und eine arme verschreckte ältere Frau, die damit Leben muss, dass sie nicht mehr sicher Auto fahren kann.
|
|
|
29.06.2020, 10:35
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Hat den dir die gegnerische Versicherung ausgesucht?
|
|
|
29.06.2020, 10:38
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Was ich mich halt frage: Gibt es Gerichtsurteile zu unserem Fall.
Keine Zeugen, Auffahrunfall an Ampel. Ich überlege halt, wie die Gegnerin argumentieren könnte: Meine Frau sei rückwärts gefahren - ohne Nachweis. Meine Frau wäre bei grün angehalten - ohne Nachweis. Meine Frau hätte ohne Grund eine Vollbremsung gemacht - ohne Nachweis. Und versuche unser Risiko vor Gericht einzuschätzen. Ich habe schon nach Gerichtsurteilen gesucht, aber nie so etwas gefunden wie "Auffahrunfall an Ampel, widersprüchliche Aussagen von Kläger und Beschuldigter" Das schönste wäre natürlich, wenn der Busfahrer doch noch ausfindig gemacht werden könnte und sich noch an den Unfall erinnert... (Sachschaden war minimal sichtbar, allerdings musste er natürlich auf die Gegenspur ausweichen um den Unfall zu umkurven) Und ich frage mich, wie das am effektivsten geht. |
|
|
29.06.2020, 10:39
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13427 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
eine ältere Frau meiner Mutter auf dem Parkplatz reingefahren (rückwärts über die Parkplatzbegrenzung in unser auf dem Parkplatz ordentlich abgestelltes Auto während meine Frau beim Einkaufen war). Da war die Schuldverteilung dann noch eindeutiger Ähm, wenn ich den Ausgangssachverhalt dieses Threads richtig gelesen habe, ist der Auffahrende vor einer roten Ampel in das bremsende Fahrzeug hinten rein gefahren. Das ist sowas von klar eine Ansammmlung von Unaufmerksamkeit und zu geringem Abstand, dass sich Diskussionen gar nicht lohnen. |
|
|
29.06.2020, 10:46
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Ja, wie gesagt war der Parkplatzunfall der erste, bei dem wir den Anwalt eingeschaltet hatten. Und diesen hatte er gut reguliert.
Das schrieb ich ja nur, weil hier Kompetenzfragen hinsichtlich des Anwalts kamen... |
|
|
29.06.2020, 10:51
Beitrag
#14
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13427 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Was ich mich halt frage: Gibt es Gerichtsurteile zu unserem Fall. Keine Zeugen, Auffahrunfall an Ampel. "Anscheinsbeweis": Es ist vorgeschrieben, vor einer roten Ampel anzuhalten und es ist verboten, in Fahrzeuge vor sich hinten rein zu fahren. Da muss der Verursacher Entlastendes vorbringen, nicht ihr Belastendes. Ich überlege halt, wie die Gegnerin argumentieren könnte: Das sollte doch in der Begründung der Versicherung stehen, warum sie nur 50% zahlen. Und versuche unser Risiko vor Gericht einzuschätzen. Nach der bisherigen Darstellung ist das Risiko unter 0% Einzig bei den Schadenhöhen könnte die gegnersiche Versicherung rumeiern. Daher sollte das Gutachten wasserdicht sein. Ich habe schon nach Gerichtsurteilen gesucht, aber nie so etwas gefunden wie "Auffahrunfall an Ampel, widersprüchliche Aussagen von Kläger und Beschuldigter" Die rote Ampel ist sogar nebensächlich. Deine Frau darf bremsen, wenn sie es verkehrsbedingt für notwendig hält. Solange der Gegen nichts behauptet von "schlagartige Vollbremsung ohne erkennbaren Grund", seid Ihr auf der sicheren Seite. Vor allem, wenn die rote Ampel und die dahinter wartenen Fahrzeuge erkennbar waren. Das schönste wäre natürlich, wenn der Busfahrer doch noch ausfindig gemacht werden könnte und sich noch an den Unfall erinnert... Nach einem Jahr? Ich hätte da ab Tag eins dem Verkehrsunternehmen Druck gemacht. Da sich der Unfallzeuge/Busfahrer nicht einmal versichert hat, dass es keine Verletzten gab, ist er Gefahr gelaufen, eine strafbare unterlassenen Hilfeleistung zu begehen. Es sollte im ureigensten Interesse des Arbeitgebers sein, dass sich seine Berufskraftfahrer hier vorbildlich verhalten. Aber nach einem Jahr ist das Thema sowas von durch. Und ich frage mich, wie das am effektivsten geht. Normalerweise würde ich ja sagen: Nimm Dir einen "Fachanwalt für Verkehrsrecht". Aber dann bleibst Du auf den Kosten für den Dorfanwalt sitzen. Das schrieb ich ja nur, weil hier Kompetenzfragen hinsichtlich des Anwalts kamen... Naja, irgendwie kann ich mir immer noch nicht erklären, warum er so zögerlich ist. Habt Ihr die Schreiben der gegenerischen Versicherung als Kopie bekommen? Dann könnt Ihr doch nachlesen, warum die Versicherung herumzickt. |
|
|
29.06.2020, 11:06
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Wieso hast Du nur 2.000 Euro Schaden bei einer verbogenen Anhängerkupplung?
Ich würde mit dem Anwalt keine weiteren Geschäfte machen und mir sofort einen anderen suchen. -------------------- |
|
|
29.06.2020, 12:22
Beitrag
#16
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Weil das Kfz keinen höheren wiederbeschaffungswert hat?
|
|
|
29.06.2020, 12:57
Beitrag
#17
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Zitat Wieso hast Du nur 2.000 Euro Schaden bei einer verbogenen Anhängerkupplung? Die Anhängerkupplung musste ersetzt werden, außerdem wurde die hintere Stoßstange kaputt gemacht. Und 1000€ waren für den Gutachter. Ich habe gesucht, die Versicherung begründet mit "angeblich wäre meine Frau rückwärts gefahren". Gezahlt wurden 50% vom Unfallschaden, jedoch 0% Gutachterkosten und 0% Anwaltskosten. |
|
|
29.06.2020, 13:14
Beitrag
#18
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Wozu brauch dein Anwalt zeigen? Wenn der andere aufgefahren ist, dann muss der Belegen das der vordere eine Teilschuld trägt... Außer nach OLG Hamm... Aber: @henpara: wem gehört denn das Auto? Hoffentlich dir. Dabei ist ganz egal, auf wen es eingetragen ist. Dann, wenn es dir gehört, ist Deine Frau Zeugin. Man verklagt dann einfach nur die Fahrerin des gegnerischen Fahrzeuges (die war ja nur Fahrerin), die hat mangels eigenen Schadens keine Möglichkeit der Widerklage, und dann sollte das Ding problemlos durchgehen. Vielleicht vergisst sie ja noch, die Versicherung über die Klage in Kenntnis zu setzen und wenn sie das 2 Wochen lang nicht tut könnte die Sache sogar mit einem Versäumnisurteil enden. Aber ich befürchte, dein RA will womöglich die Versicherung unbedingt mit verklagen, weil er das schon immer so gemacht hat? Was macht dein Anwalt beruflich , die Sache ist doch eindeutig? Ei "Unfälle kann doch jeder"... Habt Ihr die Schreiben der gegenerischen Versicherung als Kopie bekommen? Dann könnt Ihr doch nachlesen, warum die Versicherung herumzickt. Meine Kristallkugel sagt, dass da drinstünde, der Unfallhergang sei unaufklärbar. der Anwalt ... sagte, es gäbe keine Urteile für solche Konstellationen und aus irgendeinem Grund, der sich mir nicht erschließt reicht ihr der Anscheinsbeweis nicht aus... Zweimal Blödsinn. Entschuldige, aber sowas verärgert mich. Dann soll man solche Mandate nicht annehmen, wenn derart massiv Grundlagenwissen fehlt -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
29.06.2020, 13:15
Beitrag
#19
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Zitat Aber: @henpara: wem gehört denn das Auto? Hoffentlich dir. Dabei ist ganz egal, auf wen es eingetragen ist. Wie meinst du das? Meine Frau und ich haben das Auto gemeinsam bezahlt und es ist auf meine Frau angemeldet. (Schein und Brief). Die Frau zu verklagen ist also erfolgversprechender, als die Versicherung zu verklagen? Die Versicherung schrieb: Zitat Gemäß der uns vorliegenden Informationen fuhr Ihre Mandantin an einer Ampel rückwärts gegen das stehende Fahrzeug unseres Versicherungsnehmers. Wie bereits mitgeteilt, weichen die beschriebenen Schadenhergänge voneinander ab. Unbeteiligte Zeugen sind nicht vorhanden. Wir halten daher an unserer Haftungsteilung wegen Unaufklärbarkeit fest.
|
|
|
29.06.2020, 13:23
Beitrag
#20
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Einzig bei den Schadenhöhen könnte die gegnersiche Versicherung rumeiern. Daher sollte das Gutachten wasserdicht sein. Diesbezüglich gibt es Möglichkeiten, ohne Kostenrisiko die Notbremse zu ziehen und aus der Klage rauszukommen. Die sollte man als RA kennen - ähm ja, also, an anderen Sachen, die man kennen sollte, mangelt es ja auch schon Wie meinst du das? Meine Frau und ich haben das Auto gemeinsam bezahlt Überlegt gemeinsam nochmal, ob das so stimmt. Meine Frau fragt bei dem Auto, welches sie fahren will immer mich, ob sie das darf. Und ich frage beim anderen Auto immer meine Frau, ob ich darf. Immer. Aber selbst wenn es ein gemeinsames Auto sein sollte: dann darf einer der beiden Eigentümer im eigenen Namen klagen, wenn der andere einverstanden ist. Das solltest Du sein. Allein. Die Versicherung schrieb: Zitat Gemäß der uns vorliegenden Informationen fuhr Ihre Mandantin an einer Ampel rückwärts gegen das stehende Fahrzeug unseres Versicherungsnehmers. Boah, diese Mistkäfer... Ich schrieb ja schon, OLG Hamm... Nur die Frau verklagen. Mal schauen, was die in der Klageerwiderung tatsächlich sagt. Und auch deswegen die Frau allein verklagen, weil im Falle dessen, dass doch die Versicherung einen RA stellt, der einem Interessenskonflikt unterliegt. Weil nämlich wegen falscher Schadensschilderung ggü. der KH, von dieser gegen die Fahrerin Regressansprüche im Raume stehen. (Der Versicherungsanwalt kann in diesem Falle keine Gebühren verdienen) -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
29.06.2020, 13:25
Beitrag
#21
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Ok, danke, ich glaube ich habe verstanden. Natürlich fragt mich meine Frau immer, ob sie das Auto nehmen darf.
Mir war nur nicht klar, dass uns das hier so von Vorteil sein kann. Habe eben noch einmal mit dem Anwalt telefoniert und ihn hier - Schande auf mein Haupt - nicht richtig wiedergegeben. Er ist einer Klage aufgeschlossen gegenüber, wollte jedoch vorher noch alles in Bewegung setzen, einen neutralen Zeugen zu finden (der Busfahrer). Dies ist bislang nicht gelungen. Er wird noch einen Versuch machen und dann die Klage vorbereiten inklusive Prozesskostenrisikoabschätzung für uns im Vorfeld. Danke @ Rapit und ich werde euch auf dem Laufenden halten, wenn dafür Interesse besteht. € Könnte ein Mod bitte die Falschinfo (Gang zu Gericht wird nicht empfohlen in Gang zu Gericht wird nicht ohne Risiko gesehen) abändern? |
|
|
29.06.2020, 13:27
Beitrag
#22
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Sag ihm, er soll nur die Fahrerin verklagen. Und zwar in deinem Namen.
Habe eben noch einmal mit dem Anwalt telefoniert und ihn hier - Schande auf mein Haupt - nicht richtig wiedergegeben. Aha! -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
29.06.2020, 13:37
Beitrag
#23
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Ich habe gesucht, die Versicherung begründet mit "angeblich wäre meine Frau rückwärts gefahren". Mit der Argumentation führt sich die gegnerische Versicherung doch selber aufs Glatteis, wenn deine Frau rückwärts gefahren wäre müsste sie ja garnichts zahlen sondern die Schuld läge zu 100% bei euch....auf welcher Grundlage prellt die gegnerische Versicherung ihren eigenen kreditnehmer jetzt um seine Ansprüche? |
|
|
29.06.2020, 13:38
Beitrag
#24
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Es gibt aber keinen Anscheinsbeweis für diese Behauptung. Daher Unaufklärbarkeit (gem. OLG Hamm), und 50:50
@henpara: um was für Fahrzeuge (Marke/Modell) handelt es sich a) bei Euch b) beim auffahrenden Fahrzeug? Je nachdem, ob Front- oder Heckantrieb kann ein Sachverständiger sogar recht gut feststellen, ob aufgefahren wurde, bzw. ein Rückwärtsfahren ausgeschlossen werden kann. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
29.06.2020, 13:41
Beitrag
#25
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Aber OLG hamm sagt doch gerade, dass 100% beim Auffahrenden liegt?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-hamm-...all_158085.html Oder verstehe ich das falsch? |
|
|
29.06.2020, 13:43
Beitrag
#26
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Falsches Urteil.
=> Urteil vom 15.04.2010 - 6 U 205/09: Das OLG Hamm lässt bei einem Unfall an roter Ampel die streitige Behauptung des Zurücksetzens des Vordermannes ausreichen, um den Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden auszuschalten und halbiert die Haftung (50:50) -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
29.06.2020, 13:45
Beitrag
#27
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Natürlich gibt es einen Beweis dass die Frau des TE nicht rückwärts gefahren sein kann, die verbogene Anhängerkupplubg, hier dürfte es ein leichtes sein die notwendige kinetische Energie zu ermitteln ab der die Hängerkuppöibg verbiegt und dann schließt sich rückwärts fahren relativ schnell aus, weil weder Platz noch Zeit waren um die notwendige Geschwindigkeit zu erreichen .
|
|
|
29.06.2020, 13:47
Beitrag
#28
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
die notwendige kinetische Energie zu ermitteln ab der die Hängerkuppöibg verbiegt und dann schließt sich rückwärts fahren relativ schnell aus Leichter: Anstoßhöhe (Einfedern beim Bremsen) Ist das vordere Fahrzeug frontgetrieben, geht es beim Zurückfahren nichtmal minimal hinten hoch. Schon ist man "durch" -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
29.06.2020, 13:53
Beitrag
#29
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Wie kommen Richter zu einer solch weltfremden Einschätzung? Wozu dann überhaupt noch der Augenscheinsbeweis, wenn eine unvorstellbar seltene Behauptung ausreicht, diesen auszuhebeln? (Mir ist im Leben noch niemand rückwärts an einer Ampel entgegengekommen. Aber schon ganz häufig sind Leute vorwärts gefahren oder mussten bremsen wegen Linksabbiegens usw. usf.
... |
|
|
29.06.2020, 14:19
Beitrag
#30
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
In dem sie beim OLG Hamm arbeiten....Narzissmuss und die mit solchen Urteilen verbundene Aufmerksamkeit scheinen da Einstellungsvoraussetzung zu sein...
|
|
|
29.06.2020, 14:32
Beitrag
#31
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Lese hier ganz interessiert mit.
Mir viele noch ein, daß auch noch %e auflaufen. Bei mir wurden mal zwei verschiedene von meinem Anwalt beim Unfallgegner verlangt. Vom Schadentag an und nochmal welche 1 Monat nach Schadenfall. Hat geholfen, daß die Versicherung schneller arbeitet und auch bei mir versuchte man erstmal nur die Hälfte zu zahlen und sendete mir auch gleich einen Scheck zu den ich aber nicht einlöste. Wie kommen Richter zu einer solch weltfremden Einschätzung? ... Diese Frage stell ich mir grad bei Hamm des öfteren.-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
29.06.2020, 15:00
Beitrag
#32
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Wenn der Gutachter 1.000 Euro kassiert hat müsste die Schadenhöhe auch höher als 2.000 Euro liegen.
Eine handelsübliche Stoßstange generiert im Fall eines Unfalls einen vierstelligen Schaden. Wenn die Hängerkupplung sichtbar gelitten hat warfare ein ziemlichheftiger Bums. Dann hast Du mehr als 2.000 Euro Schaden. Selbst wenn der Fahrzeugwert vor Eintritt des Schadens nicht bedeutungsvoll ist kommt man mit den Nebenkosten schnell auf einen höheren Erstattungsbetrag. Ich hab das Gefühl dass man Dich gleich mehrfach über den Tisch zieht. -------------------- |
|
|
29.06.2020, 15:12
Beitrag
#33
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 |
Gefahren ist übrigens nicht die Halterin, sondern eine (nach der Versicherungspolice wohl) unerlaubte weitere Frau. Interpretiere ich das jetzt richtig: weder du noch deine Frau - von denen einer in den Papieren steht - ist gefahren, sondern eine dritte Person? Wo sucht ihr noch nach Zeugen?-------------------- |
|
|
29.06.2020, 15:15
Beitrag
#34
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Du interpretierst falsch.....das betraf die Gegenseite.....
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.06.2020, 15:25
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
|
|
|
29.06.2020, 15:22
Beitrag
#35
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Wenn die gegnerische Versicherung die Hälfte des Schadens reguliert gibt sie ja damit mindestens ein Mitverschulden des Gegners zu. Wenn sie der Auffassung ist dass Deine Freundin rückwärts gefahren ist müsste sie ja jegliches Verschulden des Versicherungsnehmers ablehnen. Dann frage ich mich warum sie dennoch eine Teil reguliert.
Jeder halbwegs brauchbare Anwalt verspeist die Versicherung zum Frühstück. Außer in Hamm hab ich noch nie so einen Fall erlebt. -------------------- |
|
|
29.06.2020, 15:37
Beitrag
#36
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 629 Beigetreten: 05.04.2011 Mitglieds-Nr.: 58760 |
Mir ist vor Jahren mal an einer roten Ampel ein Golf auf meinen Omega mit abnehmbarer AHK gefahren. Der Gutachter hat länger gebraucht, um festzustellen, daß das abnehmbare Teil der AHK geringfügig verbogen war.
Beim Golf war übrigens der Kühler beschädigt, der mußte abgeschleppt werden. |
|
|
29.06.2020, 16:04
Beitrag
#37
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 |
Du interpretierst falsch.....das betraf die Gegenseite..... Ah, ok, dann ist es klar. -------------------- |
|
|
29.06.2020, 18:07
Beitrag
#38
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Ich habe nochmal die genauen Kosten rausgeholt:
Reparatur 1500€ Gutachter: 500€ |
|
|
29.06.2020, 22:19
Beitrag
#39
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Bei meinen letzten Remplern, jeweils auf die Stoßstange wäre eine Anhängerkupplung sicher nicht kaputt gegangen. Dazu waren die Geschwindigkeiten zu niedrig. Die Regulierungssummen betrugen einmal knapp 3.000, das andere Mal rund 5.000 Euro.
-------------------- |
|
|
30.06.2020, 06:13
Beitrag
#40
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10303 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Ich denke auch, der Schaden wird höher sein. Wenn die Kupplung kaputt ist, ist auch der Fahrzeugboden verzogen, an dem die Kupplung angeschraubt ist. Wohl auch die Längsträger oder zumindest die Befestigungen daran.
Einfach nur Stoßstange und AHK wechseln wird nicht möglich sein. -------------------- |
|
|
30.06.2020, 07:28
Beitrag
#41
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Wir wissen ja nicht was das für ein FZ ist.
So denke ich, hast du dein Auto vor Augen und ich meines. Bei mir - wenn ich denn eine AHK haben wollen würde - wird der Stoßfänger gewechselt in einen mit AHK. Mein Stoßfänger ist dann wieder mit dem FZ verschraubt. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
30.06.2020, 09:13
Beitrag
#42
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Bei meinem alten Auto wurde bei einem auf die abnehmbare AHK auffahrenden Twingo einfach nur der AHK-Steckzinken gewechselt. Kostete 900,- Doppelmark das Ding. Der Twingo war schrott. Das war aber auch eine massive AHK, die 3,5 Tonnen wegziehen (und halt abbremsen) durfte. Die wurde eigentlich nur vorsorglich getauscht.
Wie das heute aussehen würde, mag ich mir gar nicht vorstellen: die AHK wird rausgeschwenkt, da muss dann wahrscheinlich alles erneuert werden? Aber mit dem Schenkding ist es halt auch eine ganz saubere Sache, das Teil nach jeder Benutzung wegzuklappen, einfach auf Knopfdruck. (Was dazu führen würde, dass der Stoßfänger erneuert und lackiert werden müsste - auch teuer) -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
30.06.2020, 11:01
Beitrag
#43
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Henpara,
Wie kommen Richter zu einer solch weltfremden Einschätzung? Wozu dann überhaupt noch der Augenscheinsbeweis, wenn eine unvorstellbar seltene Behauptung ausreicht, diesen auszuhebeln? (Mir ist im Leben noch niemand rückwärts an einer Ampel entgegengekommen. na ja, an Steigungsstrecken kommt es gar nicht mal so selten vor, dass Fahrzeuge vor dem Anfahren erst einmal rückwärts rollen. So abwegig ist diese Einschätzung demnach nicht. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
30.06.2020, 11:05
Beitrag
#44
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Da verbiegt aber keine AHK bei.....da kann man sicher einzelfallbezogen Zu so einem Ergebnis kommen....aber pauschaliert ist das absoluter Blödsinn....denn die Hammer Richter meinen das auch an einer Gefällestrecke so....und da wird wohl kaum der vordere zurückrollen....
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 30.06.2020, 11:07
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
|
|
|
30.06.2020, 11:09
Beitrag
#45
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Von Zurückrollen ist da ja auch gar keine Rede. Sondern vor "Zurücksetzen".
Allerdings kommt das zugegebenermaßen auch gar nicht so selten vor. In der Regel, wenn es "grün" wird Schlimm ist aber, wie zwei Versicherungen damit umgehen. Da wird häufig ohne entsprechende Schilderung des VN diese Entscheidung gezogen. Schön, wer da eine Dashcamaufnahme besitzt, und sei es auch nur nach vorne raus. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
30.06.2020, 13:33
Beitrag
#46
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Zitat na ja, an Steigungsstrecken kommt es gar nicht mal so selten vor, dass Fahrzeuge vor dem Anfahren erst einmal rückwärts rollen. Danke, daran hab ich gar nicht gedacht. Das heißt, wenn es bei uns leicht abschüssig ist, verstärkt das nur den ersten Anschein, dass der hintere aufgefahren ist. |
|
|
01.07.2020, 18:36
Beitrag
#47
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 553 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 |
Versicherungen...mir ist mal wirklich jemand rückwärts in meinen vordere Stoßstange gedengelt - da hat die gegn. Versicherung dann behauptet, ich sei klassisch aufgefahren. Allem Anschein nach.
|
|
|
08.07.2020, 10:55
Beitrag
#48
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Der Busfahrer konnte nun tatsächlich ausfindig gemacht werden, behauptet aber, sich an nichts zu erinnern...
Ich verkneife mir nun einen Kommentar über den IQ dieses Busfahrers. |
|
|
08.07.2020, 11:22
Beitrag
#49
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1119 Beigetreten: 06.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75009 |
(...) Mittlerweile ist der Unfall auch über ein Jahr her (...) Was meinst denn wie viel der Busfahrer seit dem gefahren ist, denkst du wirklich der merkt sich im Detail jeden kleinen Auffahrunfall der in seiner Umgebung stattindet -------------------- Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
|
|
|
08.07.2020, 14:38
Beitrag
#50
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 802 Beigetreten: 22.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69309 |
Zitat Was meinst denn wie viel der Busfahrer seit dem gefahren ist, denkst du wirklich der merkt sich im Detail jeden kleinen Auffahrunfall der in seiner Umgebung stattindet Offenbar nicht Hätte nicht gedacht, dass Busfahrer SO viele Unfälle mitbekommen. Also ein paar mit Ort und grobem Verlauf ist ja jetzt nicht soo schwer zu merken. Aber klar, wenn man einmal pro Woche mit einem Unfall zu tun hat, vielleicht ist es dann wirklich ein Ding der Unmöglichkeit... €Ärderlich ist viel mehr, dass die Verkehrsbetriebe erst jetzt, nachdem unse Anwalt darauf gedrängt hat den Fahrer ausfindig gemacht hat und alle Anfragen meiner Frau ignoriert hatte... |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 22:03 |