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> Straffzettel und 25€ Verwarnungsgeld für richtig parken.
MasterDK
Beitrag 28.06.2020, 16:34
Beitrag #1


Neuling


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Mir wird vorgeworfen mein Auto geparkt zu haben wo weder das Zeichen 315 noch eine Parkflächenmarkierung ist.

Das Zeichen 315 ist wenn ich das richtig verstanden habe ja für parken auf Gehwegen und ähnlichen Sachen, was bei mir nicht der Fall ist da ich auf der Straße stand.
Auch das es Markiert sein muss als Parkplatz finde ich nicht richtig, da in vielen Straßen geparkt wird wo keine Markierung ist und man ja auch keine Strafzettel usw. bekommt.

Kurze Erklärung wo ich geparkt habe, am Ende einer Sackgasse im sogenannten wendehammer. Es gibt ein Schild wo das absolute Halteverbot beginnt, ich steh aber ca. 1,5m davon entfernt.

Außerdem wenn die Erklärung stimmt mit Markierung und Zeichen 315, ist das halten ja sowieso überall verboten oder?

Laut StvO ist das halten im Wendehammer auch nicht verboten oder?
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Explosiv
Beitrag 28.06.2020, 16:36
Beitrag #2


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Befandest Du Dich in einer Zone eingeschränkten Haltverbots? Oder einem VBB?


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Skjaldar
Beitrag 28.06.2020, 16:38
Beitrag #3


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Was ist denn der genaue Tatworwurf, eine Tatbestandsnummer vorhanden?

Geparkt werden muss innerorts am re. Fahrbahnrand, es sei denn Verkehrszeichen geben es anders vor. Sicher das zu Beginn der Straße kein VZ315 stand? Oder ist die Straße ein VBB?

LG

Jetzt dürfen gerne die Profis kommen, ich bin nur Laie. wink.gif
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janr
Beitrag 28.06.2020, 17:01
Beitrag #4


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Herzlich Willkommen im VP wavey.gif

Zitat (MasterDK @ 28.06.2020, 17:34) *
Mir wird vorgeworfen mein Auto geparkt zu haben wo weder das Zeichen 315 noch eine Parkflächenmarkierung ist. ...
Was ja auch erlaubt ist, wenn man auf der Fahrbahn bleibt.

Du schreibst weiter, daß du von einem 283 1,5 m entfernt standest. Davor oder danach?

Du kannst, oder solltest besser ein Foto hier einstellen, damit man besser erkennen kann wo da der Haken ist.
Wenn du ein Bild einstellen willst solltest du dir das mal durchlesen: FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern


@Skjaldar: Ein VBB wäre möglich, aber dann gäbe es dort entweder Markierung, Pflasterwechsel oder ein 314, aber kein 315 und dann auch kein 283


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Skjaldar
Beitrag 28.06.2020, 17:20
Beitrag #5


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Er schreibt ja das ihm vorgeworfen wird das dort kein VZ 315 vorhanden wäre. Edit: Also wahrscheinlich hat er halb auf dem Gehweg geparkt? Kristallkugel.

Man kann bislang nur mutmaßen ob die Fahrbahn bis zum Halteverbot im Wendehammer irgendwie beschildert war, oder um welche Art Straße es sich handelt.
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janr
Beitrag 28.06.2020, 17:25
Beitrag #6


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Ja, er schreibt, daß im das Parken ohne 315 vorgeworfen wurde > kein VBB weil es dort keinen Gehweg gibt (geben dürfte)
Mehr hab ich nicht geschrieben.

Aber lass uns mal auf Bilder warten, vllt ist dort ja was ganz anderes.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.06.2020, 17:34
Beitrag #7


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Welche Bilder? think.gif

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janr
Beitrag 28.06.2020, 17:35
Beitrag #8


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Die Bilder die ich erbeten hab unsure.gif


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MasterDK
Beitrag 28.06.2020, 18:03
Beitrag #9


Neuling


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So hier ein Bild wo/wie ich Stand



Das Schild AbsulotesHalteverbot ist das erste, davor kommt kein Schild!

Hier mal einschnelle Skizze :
Rot ist wo das Halteverbot anfängt bzw. endet, Blau ist ein Eingeschränktes Halteverbot




Und sorry das ich nicht gleich Bilder gepostet habe, klappte nicht am Smartphone smile.gif
Und kann man Beiträge nicht bearbeiten... oder bin ich zu Blöd dafür

Zitat (janr @ 28.06.2020, 18:01) *
Herzlich Willkommen im VP wavey.gif


Danke smile.gif
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janr
Beitrag 28.06.2020, 18:03
Beitrag #10


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Ich seh da ein korrektes Parken unsure.gif


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MasterDK
Beitrag 28.06.2020, 18:31
Beitrag #11


Neuling


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Zitat (janr @ 28.06.2020, 19:03) *
Ich seh da ein korrektes Parken unsure.gif

Alle die das sehen, sagen auch das alles OK ist.

Habe sogar den Polizisten gefragt der mich aufgeschrieben hat, der meint es ist ein Wendehammer und damit war die Diskussion für ihn beendet.

Der Brief mit Schild 315 und kein Parkplatz Markierung hat mich noch mehr überrascht da ich ja nicht auf dem Gehweg stehe.

Werde da morgen Versuchen anzurufen, da ich mich hier im Recht sehe. Wenn sie wollen das da keiner Parkt, sollen sie das Schild umstellen.
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KJK
Beitrag 28.06.2020, 18:49
Beitrag #12


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Dann können sie das Schild aber nicht mehr einfach am Laternenmast anbringen, sondern müssen einen eigenen Pfosten spendieren. Du bist schuld, wenn bei euch demnäxt die Steuern erhöht werden ranting.gif !
rolleyes.gif



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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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janr
Beitrag 28.06.2020, 18:55
Beitrag #13


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Zitat (MasterDK @ 28.06.2020, 19:31) *
... der meint es ist ein Wendehammer und damit war die Diskussion für ihn beendet. ...
Wendehammer hat eine Fahrbahn und einen Fahrbahnrand an dem man in Fahrtrichtung rechts parken darf und damit er noch als Wendehammer nutzbar ist, werden eben HV-Schilder aufgestellt.

Im Grunde würde ein 286 rechen, hier meinte man wohl, daß ein 283 besser wäre aber vor dem Schild ist noch kein HV.

Ich würde mich da als Fahrer outen, damit das nicht in einen Kostentragungsbescheid hinausläuft.
Dann würde ich mit Bild dem BGB widersprechen und argumentieren daß der Vorwurf "315 oder Markierung" eindeutig falsch ist, weil man nicht auf dem Gehweg geparkt hatte.
Mehr würde ich erst mal nicht weitergeben.

Die Chancen, daß die Bußgeldbehörde das dann einstellt halte ich jedenfalls für recht hoch.


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MrMurphy
Beitrag 29.06.2020, 06:23
Beitrag #14


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Der Skizze nach scheint der Vorwurf korrekt zu sein. Das Foto sagt leider mal wieder nichts aus und erscheint mir deshalb eher manipulativ, um im Forum die "richtigen" Antworten zu erhalten. Dazu dann im Text noch ein paar in die gewünschte Richtung weisende Bemerkungen - und die gewünschten Antworten kommen.

Zum Parken ist an den rechten Fahrbahnrand zu fahren. Der ist der Skizze nach an der Front des PKW. Die Fahrtrichtung wird durch (wie nennt man sowas überhaupt?) den Steg ja nicht geändert. MasterDK hätte sein Auto also um 90 Grad nach links gedreht parken müssen, wäre dann aber im Bereich des Halteverbots gelandet. Folglich ist das Parken dort verboten. Außer das Fahrzeug wäre klein genug, dort korrekt in Fahrtrichtung zu parken.

Dann macht auch die Aussage bezüglich des blauen P-Schildes Sinn. Mit dem entsprechenden Zusatzschild hätte das Parken senkrecht zur Fahrbahn erlaubt werden können - ist es aber nicht.
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Explosiv
Beitrag 29.06.2020, 06:36
Beitrag #15


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Völliger Blödsinn.
Kannst Du mal aufhören, bei neuen Foristen immer mit der Schrotflinte draufzuhalten, egal, ob sie Recht haben oder nicht?

Wenn da keine Zone eingeschränktes Haltverbot ist und auch kein VBB, wüsste ich nicht, warum man da nicht parken darf. Da ist sehr wohl ein rechter Fahrbahnrand, und da steht das Fahrzeug des TE.
Wichtig ist, sich als Fahrer zu outen. Sonst kommt der Kostentragungsbescheid über 23,50 Euro.
Anrufen ist gut, aber auch auf dem Anhörungsbogen Fahrereigenschaft zugeben und Verstoß verneinen.
Und hier angeben, was genau laut Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vorgeworfen wird, Tatbestandsnummer und Paragraphenkette, falls vorhanden.


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janr
Beitrag 29.06.2020, 07:51
Beitrag #16


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Zitat (MrMurphy @ 29.06.2020, 07:23) *
Der Skizze nach scheint der Vorwurf korrekt zu sein. ...
So ein Quatsch mal wieder von dir mad.gif

Wo siehst du, daß der TE auf dem Gehweg steht, daß der Vorwurf (Zeichen 315 oder Markierung) passt?
Siehst du neben den beiden Rädern der Beifahrerseite nicht den Bordstein als Fahrbahnbegrenzung?

Am rechten Fahrbahnrand hat genau damit zu tun, daß man mit seiner rechten Fahrzeugseiten am Gehweg aber noch auf der Fahrbahn steht und dies zeigt das Foto deutlich.
Egal wie der gerade der Fahrbahnrand in der Straße verläuft.


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treysis
Beitrag 29.06.2020, 18:14
Beitrag #17


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Zitat (MrMurphy @ 29.06.2020, 07:23) *
Zum Parken ist an den rechten Fahrbahnrand zu fahren. Der ist der Skizze nach an der Front des PKW. Die Fahrtrichtung wird durch (wie nennt man sowas überhaupt?) den Steg ja nicht geändert.
Natürlich ist das Fahrbahnrand. Die Fahrbahn macht da halt einen 90°-Knick. Woher nimmst du schon wieder dein Nichtwissen?

@Moderation: Kann man MrMurphy nicht mal eine befristete Pause zum Nachdenken verschaffen?
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janr
Beitrag 29.06.2020, 18:33
Beitrag #18


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Zitat (treysis @ 29.06.2020, 19:14) *
... @Moderation: Kann man MrMurphy nicht mal eine befristete Pause zum Nachdenken verschaffen?
Warum?
Er sieht manche Dinge anders und teilt seine Meinung dazu mit.
Ist zwar manchmal anstrengend aber ist halt so.

Oder fangt es jetzt hier auch schon an, daß andere Meinungen nicht akzeptiert werden? mad.gif


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treysis
Beitrag 29.06.2020, 20:27
Beitrag #19


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Also bei Rumgetrolle ist man hier sonst doch auch nicht zimperlich. Aber ist halt der Haustroll, da herrscht wohl mehr Nachsicht.
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Explosiv
Beitrag 30.06.2020, 06:16
Beitrag #20


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Für mich ist er eher der Forenschreck für Neumitglieder. Immer ist der neu angemeldete TE an seiner Situation selbst schuld, egal, was ist.


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MasterDK
Beitrag 30.06.2020, 07:32
Beitrag #21


Neuling


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Muss nicht bezahlen, wurde geschlossen.
Die am Telefon meinte was im Brief steht ist ihrer Meinung nicht der Fall und die Aussage vom Beamten ist für sie unverständlich.
Das mit um 90grad drehen ist auch blöd, da ja Rechts neben mein Auto ja auch ein Manstein ist. Und wenn ich mein Auto gedreht hätte, würde es auch gerade so passen
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janr
Beitrag 30.06.2020, 07:44
Beitrag #22


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thumbup.gif


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