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> Vorlage eines ärztlichen Gutachtens (Blutanalyse)
Herrmann_Müller
Beitrag 08.06.2020, 12:23
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

dies scheint mir der richtige Ort zu sein, mein Anliegen zu beschreiben.

Letztes Jahr im September wurde mir nach einmaligem Konsum von Cannabis der Führerschein für einen Monat entzogen, da eine Polizeikontrolle genau an dem Tag des "Testens" statt fand. Der Führerschein wurde mir daraufhin wieder zurück gegeben.

Aktuell, also ein drei-viertel Jahr später, habe ich eine Aufforderung von der Straßenverkehrsbehörde bekommen ein ärztliches Gutachten vorzubringen. Ziel des Gutachtens sei zu klären, ob Anhaltspunkte für einen gelegentlichen, regelmäßigen oder gewohnheitsmäßigen Konsum von Cannabisprodukten vorliege. Daher müsse eine Blutanalyse durchgeführt werden; weiter unten im Schreiben steht, dass die nächsten Schritte eine Untersuchung, Blutentnahme und Urinabgabe seien.

Nun stellt sich mir die Frage, was genau bei der Untersuchung, die morgen statt findet, auf mich zu kommt. Muss ich irgendetwas beachten?


Im Voraus danke ich Ihnen für Ihre Beiträge und Informationen.

MfG Müller
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Yo7a8q
Beitrag 08.06.2020, 12:48
Beitrag #2


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Hallo!

Kennst du die Werte der damaligen Blutanalyse noch? Würde mich mal interessieren.

Auf jeden Fall musst du für die Urinprobe / Blutuntersuchung ( das hab ich bei einem äG bis jetzt noch von niemandem gehört ) clean sein, klar. Ich hoffe mal, dass du das bist.

Sonst gilt : bei der Einmalkonsumstory bleiben und jeglichen Konsum harter Drogen verneinen. Solange dir hier kein Konsum nachgewiesen werden kann und du dich selbst nicht durch irgendwelche konsumbezogenen Aussagen reinreitest, sollte das nicht problematisch werden. Du wirst evtl auch zu Alkohol befragt, war zmd bei mir so, da natürlich auch nichts angeben, was man dir als Missbrauch o.ä. vorwerfen könnte.

Edit: du hattest ja gefragt, was auf dich zukommt:

Bei mir waren es zwei Teile. Eine körperliche Untersuchung ( Blutdruck, Puls, abhören, Reflexe etc getestet ) und dann ein kurzes Gespräch, in dem dich die Ärztin zu deinem Konsum befragt, da wie gesagt bei deiner Story bleiben und jeglichen Konsum anderer Drogen verneinen.

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Herrmann_Müller
Beitrag 08.06.2020, 13:11
Beitrag #3


Neuling


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Hallo Yo7a8q,

das war damals 2,7 ng/ THC.

Ich bin clean, gut dann danke ich dir soweit schon einmal.

Hast Du noch weitere Rechtsfolgen erfahren müssen, nachdem die Untersuchung abgeschlossen war?






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Q-Treiberin
Beitrag 08.06.2020, 13:53
Beitrag #4


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*gelöscht, Frage war schon beantwortet..*


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Martinmmartin
Beitrag 08.06.2020, 15:50
Beitrag #5


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Musst aber richtig aufpassen dass deine Abbauwerte (cooh) auch in die Tabelle für probierkonsum passen und deine angegebene zeit des Konsums auch....

Schau mal hier:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/s...entelle-konsum/
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Herrmann_Müller
Beitrag 08.06.2020, 19:45
Beitrag #6


Neuling


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@Martinmmartin

Danke für den Tipp!
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durban
Beitrag 08.06.2020, 19:49
Beitrag #7


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Um es noch mal deutlich zu sagen: Alles außer „einmaliger Probierkonsum“ führt zu einer MPU.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Martinmmartin
Beitrag 08.06.2020, 20:38
Beitrag #8


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Richtig, alles ausser Erster Probierkonsum deines Lebens führt zum Fahrerlaubnisentzug. Dieser Probierkonsum wird dir aber nur dann "abgenommen" wenn Du die genaue Umstände wie und wieso zum erstem und einzigem Konsum deines Lebens gerade an diesem Tag gekommen ist ( woher hast Du das Zeug, namen nennen, viewiel, Wieso gerade jetzt...) Da muss schon die Story die du da erzählst plausibel sein....Wieso hast Du dich dann hintern Steuer gesetzt usw...Schweigst Du oder erzählst etwas unglaubbares wird es als nicht nachgekommene Mitwirgungspflicht gewertet und dann ist dein FS geschichte....
Ich habe sowas auch hinter mir...kannst auf meinem Namen clicken und dann untrer "meine Themen anzeigen " den Beitrag finden
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Herrmann_Müller
Beitrag 08.06.2020, 21:47
Beitrag #9


Neuling


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Ich kann deinen Beitrag leider nicht finden...
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Martinmmartin
Beitrag 08.06.2020, 21:56
Beitrag #10


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http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=127035&hl=
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Herrmann_Müller
Beitrag 08.06.2020, 22:04
Beitrag #11


Neuling


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Ah danke sehr, für deine interessante Geschichte!
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Yo7a8q
Beitrag 11.06.2020, 09:34
Beitrag #12


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Na, wie liefs ? Hoffe gut!
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Herrmann_Müller
Beitrag 24.06.2020, 20:13
Beitrag #13


Neuling


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Hallo zusammen,

vorab möchte ich mich bei Euch für die guten Ratschläge bedanken. Besonders danke ich Martinmmartin für seinen Post zu der Info-Seite von Strafverteidiger Schüller!

Das Gutachten lief ganz gut, ich habe zu Beginn Urin abgegeben und habe anschließend einen Fragebogen zu Drogenkonsum erhalten und ausgefüllt. Danach habe ich ca. 2h im Wartezimmer verbracht. Daraufhin wurde ich zu einem Arzt geführt. Dieser stellte mir nachfolgende Fragen:

Arzt: "Wann haben Sie das letzte mal Cannabis konsumiert"?
Ich habe den Tag des Probierens angegeben und gleichzeitig betont, dass es sich um das erste und einzige Mal gehandelt hat.

Der Arzt hat mich nach meiner Konsumform gefragt, ich habe einen Joint angegeben.

Arzt: "Zu welcher Uhrzeit haben Sie an dem Tag konsumiert?"
Ich habe ca. 20:00 angeben.

Arzt: "Wann wurden Sie von der Polizei kontrolliert?"
Ich habe gegen 22:00 angegeben.

Der Arzt hat mich gefragt, ob vor Ort oder auf der Wache eine Blutenahme erfolgt sei. Ich habe angegeben, dass die Blutentnahme ca. eine halbe Stunde später auf der Wache durch einen Amtsarzt erfolgt sei. (22:30)
Dieser Teil war die sogenannte "Konsumanamnese".


Anschließend habe ich folgenden Standard-Tests machen müssen:

-Auf einer Linie einen Fuß vor den anderen Fuß setzen.

-Kopf in den Nacken, und mit geschlossenen Augen abwechselnd mit den Zeigefingern der rechten und der linken Hand die Nasenspitze berühren.

Danach hat mir der Arzt in die Augen geleuchtete und meine Pupillenreaktion überprüft. Außerdem musste ich eine Lampe mit den Augen verfolgen.

Der Arzt hat daraufhin meinen Puls gemessen und mir Blut abgenommen.

Danach durfte ich gehen, da die Untersuchung beendet war.


Ich habe nun heute Post vom TÜV bekommen.

"[...]Aus verkehrsmedizinischer Sicht wurden keine Befunde erhoben, die unter Berücksichtigung der Grundsätze der Begutachtungsstelle zur Kraftfahreignung das ausreichend sichere Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen.[...]"
"[...]Bei Herrmann_Müller liegt kein aktueller Cannabiskonsum vor, der die Fahreignung in Frage stellen kann. Aus der chemisch-toxikologischen Analyse und aus der Konsumanamnese ergaben sich keine Hinweise auf einen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsum. Die Angaben zur aktenkundigen Tatsache waren plausibel."


Das hört sich für mich gut an, ich werde morgen das Gutachten an den Landkreis senden.

In diesem Sinne nochmal danke für die guten Tipps!

MfG Herrmann_Müller
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beachlife
Beitrag 24.06.2020, 20:42
Beitrag #14


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Glückwunsch! smile.gif
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Herrmann_Müller
Beitrag 24.06.2020, 20:57
Beitrag #15


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Danke!

Ich kann jedem, der wegen Erstkonsum ein ärztliches Gutachten vorbringen muss, nur den nachfolgenden Link ans Herz legen:

https://www.strafverteidiger-schueller.de/s...entelle-konsum/

In diesem Sinne nochmal Danke.

Ich vermute mal, dass mein Fall jetzt zu den Akten gelegt wird. wavey.gif

Sofern Ihr das anders seht, könnt ihr ja gerne noch einmal etwas dazu schreiben.

MfG Hermann_Müller

edit: "ein glaubhafter Vortrag, wie es zu diesem einzigen Konsum kam. Und das MUSS genauer erläutert werden - Stichwort "Mitwirkungspflicht im Verwaltungsprozess" - Auszug aus oben genannten Link.
Einen solchen Vortrag musste ich nicht halten.
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Martinmmartin
Beitrag 24.06.2020, 21:33
Beitrag #16


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Glückwunsch auch von mir....
Welches Bundesland war es eigentlich?
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Herrmann_Müller
Beitrag 24.06.2020, 21:39
Beitrag #17


Neuling


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Niedersachsen... Zum Glück nicht Bayern würde ich sagen twinkle.gif
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Martinmmartin
Beitrag 24.06.2020, 21:44
Beitrag #18


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in diesem Bereich ist es in Bayern erstaunlicherweise entspannter als etwa in NRW.
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Herrmann_Müller
Beitrag 03.07.2020, 14:37
Beitrag #19


Neuling


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... das Verfahren ist abgeschlossen, ich habe gestern die Bestätigung bekommen. wavey.gif
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