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> MPU Anmeldung trotz Corona-Verschiebung der Verhandlung?
Rudolf82
Beitrag 23.03.2020, 12:45
Beitrag #1


Neuling


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Liebes Forum,

ich habe mich hier angemeldet, da ich hoffe, hier eine Antwort auf meine Fragen zu erlangen.
Ende August 2019 wurde ich zu einer 12 monatigen Sperrfrist + Geldstrafe verurteilt, da ich eine TF begangen habe (knapp 2 Promille).

Mit meinem Richter habe ich entschieden, einen Einspruch einzulegen, da er 60 Tagessätze (50 €) als zu hoch empfand.

Leider kannte/kenne ich mich mit MPU und Abstinenz gar nicht aus und habe meine Vorbereitungen damit erst dieses Jahr intensiviert.
AN mache ich erst seit Februar.

Nun wurde die Verhandlung aufgrund der aktuell angespannten Situation auf Anfang August (ein Jahr nach der Tat) verschoben.


Wie kann ich die MPU samt Prozess nun bestmöglich vorbereiten? Kann ich mich überhaupt schon anmelden, ohne vollzogenen Strafbefehl (6 Monate der Sperrfrist sind ja theoretisch schon abgelaufen)?

Muss ich den Einspruch ggf. zurückziehen, um von der Zulassungsbehörde Informationen zu erhalten? Ich bin komplett ahnungslos, da ich noch nichts offizielles erhalten habe und überhaupt nicht weiß, wie es weiter geht. Keine Auflagen, Keine Erwähnung einer MPU, gar nichts.

Ich hätte schon gern im August/September meine Fahrerlaubnis zurück (neu erteilt). Ich bin auch beruflich darauf angewiesen und kann weitere Monate ohne Fahrerlaubnis kaum noch vor meiner Führungskraft rechtfertigen...
Es ist wirklich eine ganz schwere Zeit für mich. Nicht ohne den Führerschein zurecht zukommen, jedoch mit der Situation richtig umzugehen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Leider wird man aus dem Internet nicht schlau und es gibt auch keine pauschal richtigen Antworten.

Gibt es evtl. noch ein paar Ratschläge für umgängliche MPU-Stellen in NRW?

Ich bin einsichtig und bereite mich im Hintergrund bestmöglich darauf vor, nur möchte ich unbedingt falsche Entscheidungen vermeiden, die mich weitere Wochen/Monate kosten könnten.
Gerade in den momentan schwierigen Zeiten haben viele Leute mit Sicherheit ganz andere Sorgen, ich möchte einfach nur, dass alles problemlos verläuft und ich zeitnah meine Fahrerlaubnis wieder in den Händen halten kann.

Ich danke euch im sehr und hoffe ihr habt ein paar Antworten für mich.


Ich meinte natürlich "mit meinem Anwalt", nicht mit meinem Richter.
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Falo999
Beitrag 23.03.2020, 13:07
Beitrag #2


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Zitat (Rudolf82 @ 23.03.2020, 12:45) *
Wie kann ich die MPU samt Prozess nun bestmöglich vorbereiten? Kann ich mich überhaupt schon anmelden, ohne vollzogenen Strafbefehl (6 Monate der Sperrfrist sind ja theoretisch schon abgelaufen)?

Vorbereiten kannst du dich natürlich jetzt auch schon, auch die evtl. nötigen Abstinentnachweise kannst du schon sammeln.

Der Rest ist jetzt wirklich recht intressant.
Du kannst den Antrag zur Neuerteilung erst stellen 6 Monate vor ende der Sperrfrist nur da du kein Rechtskräftiges Urteil hast gibt es das ja gar nicht.

Was sicher ist das vor den MPU Termin das Strafverfahren abgeschlossen sein weil mit offenen Strafverfahren hast du eigentlich keine Chance auf eine positive begutachtung.

Ich würde mal bei deiner FSST anrufen und abklären wie das nun weiter gehen soll.
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Gast_beru_*
Beitrag 23.03.2020, 13:12
Beitrag #3





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Wenn du nur gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch erhoben hast,m ist dein Stafbebehl trotzdem rechtskräftig.

Wenn du gegen den Strafbefehl an sich Einspruch eingelegt hast (also die Anzahl der Tagessätze), dann musst du das Gerichtsverfahren abwarten.
In dem Fall könnte es noch schlimmer für dich kommen: Eine Sperrfrist wird immer mindestens für drei Monate verhängt. Wenn deine Verhandlung also zu einem Zeitpunkt stattfindet, an dem deine ursprüngliche Restsperrfrist weniger als drei Monate beträgt, dann verlängert sich deine tatsächliche Sperre effektiv.
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MsTaxi
Beitrag 23.03.2020, 13:16
Beitrag #4


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Du könntest auch in den sauren Apfel beißen und den Einspruch zurückziehen, dann würde der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig und die Uhr würde zu laufen beginnen.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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durban
Beitrag 23.03.2020, 13:55
Beitrag #5


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Ich sehe zurzeit keinen Grund, den Einspruch zurückzuziehen.
Genauso gibt es keinen Grund, die MPU-Vorbereitung aufzuschieben. Dass die MPU kommt, ist wegen des Promillewertes klar. Dass in der HV die Sperrfrist verlängert wird, ist unwahrscheinlich.

Die Situation bietet sogar eine Chance:
Wenn zum Zeitpunkt der HV die Sperrfrist aus dem Strafbefehl schon abgelaufen wäre, könnte man den Richter auf die Möglichkeit aufmerksam machen, in das Urteil zu schreiben, dass die Fahreignung wieder hergestellt ist und es keiner weiteren Sperrfrist bedarf. Dann käme man u.U. sogar um eine MPU herum. blink.gif Das wird aber nur mit entsprechender Aufarbeitung funktionieren.

Wenn der Richter signalisiert, dass er diesen Weg nicht gehen möchte (was wegen dem von @beru angesprochenem Umstand zu einer "faktischen Verlängerung" führen könnte), kann man immer noch in der Hauptverhandlung den Einspruch zurückziehen.

MfG
Durban smile.gif


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Rudolf82
Beitrag 23.03.2020, 15:58
Beitrag #6


Neuling


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Jetzt habe ich den Salat und wieder verschiedene Antworten. blink.gif

Es wurde gegen den Strafbefehl allgemein Einspruch eingelegt.
Ich sehe in der HV auch eine Chance, durch einen guten Auftritt mit entsprechender Aufarbeitung der Geschehnisse, weitere Sanktionen zu umgehen.

Nur habe ich Angst, dass bevor der Strafbefehl nicht rechtskräftig ist, ich nichts offiziell vorbereiten kann, da es ja keine offizielle Auflage zur MPU gibt.

Wenn ich dann erst Ende August ein rechtskräftiges Urteil habe (nach den 12 Monaten Sperrfrist) und ich erst dann Post von der Führerscheinstelle zwecks MPU bekomme und mich erst dann zu dieser anmelde, dass sich das Ganze dann bis zum Jahresende oder sogar bis ins Jahr 2021 zieht.

Leider bin ich noch nicht wirklich schlauer.
Natürlich wäre es schön eine MPU zu umgehen, aber davon kann ich einfach nicht ausgehen und das Risiko mit der womöglich hintenraus fehlenden Zeit ist mir auch etwas riskant.

Es ist einfach sehr schwierig, hier eine richtige, nein....überhaupt eine Entscheidung zu treffen. crybaby.gif
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durban
Beitrag 23.03.2020, 16:03
Beitrag #7


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Nur, damit wir uns nicht falsch verstehen:
Ich empfehle Dir nicht, die Aufarbeitung für die MPU in der Hoffnung, dass die MPU nicht kommt, aufzuschieben.

Es ist auf jeden Fall ratsam, jetzt mit der Aufarbeitung der Problematik zu beginnen. Die Frage ist ja auch, auf was Du eigentlich warten willst und was Du mit "offiziell vorbereiten" meinst.
Auch im Strafurteil wird (wie im Strafbefehl) nichts von der MPU stehen.

Wie gesagt: Im schlimmsten Fall ziehst Du den Einspruch gegen den Strafbefehl in der Hauptverhandlung zurück. Dann musst Du zwar die Geldstrafe schlucken, bist aber definitiv zeitnah mit der Sperrfrist durch.

Das mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, die MPU zu umgehen, war nur ein Tipp am Rande, weil Deinem Anwalt das vielleicht nicht bewusst ist. Das sollte sich aber nicht auf Deine MPU-Vorbereitung oder Dein Verhalten jetzt auswirken.


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Q-Treiberin
Beitrag 23.03.2020, 17:20
Beitrag #8


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Zitat (Rudolf82 @ 23.03.2020, 15:58) *
Es wurde gegen den Strafbefehl allgemein Einspruch eingelegt.
Besser wäre es gewesen wenn Dein Anwalt Dir geraten hätte nur isoliert gegen die Höhe oder die Anzahl (oder beides) der Tagessätze Einspruch einzulegen.
Dann müsstest Du nicht auf eine HV warten.

Lies mal den Thread von @lottizwerg, da ist dann zwar zum Schluss ganz viel schiefgelaufen, aber ihr isolierter Einspruch hatte großen Erfolg


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Uwe W
Beitrag 23.03.2020, 19:31
Beitrag #9


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Wenn man den Einspruch nicht zurückzieht, gibt es für das Gericht drei Möglichkeiten:

1. es wird ein Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen mit Sperrfrist, wobei das Mindestmaß dann 3 Monate beträgt
Dazu müsste das Gericht der Überzeugung sein, dass die Eignung noch nicht wiederhergestellt ist.

2. das Gericht ist wegen der verstichenen Zeit nicht mehr davon überzeugt, dass die Eignung weiterhin fehlt.
Dann kommt es nicht zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Der vorläufige Entzug wird aufgehoben, der Führerschein meist noch in der Verhandlung zurückgegeben. Hier gibt es dann zwei Unterfälle:

2a) schreibt der Richter in das Urteil, dass die Eignung wiederhergestellt wurde, dann ist die Führerscheinstelle daran gebunden und kann keine MPU mehr anordnen.

2b) schreibt der Richter nur, dass die Eignung möglicherweise wiederhergestellt wurde, dann kann (und muss) die Führerscheinstelle nach Rechtskraft des Urteils eine MPU anordnen. Bis zum Ende der Frist für die MPU behält man dann aber die Fahrerlaubnis.

Ob 2a oder 2b eintritt, hängt dabei u.a. von den persönlichen Vorbereitungsmaßnahmen (Bescheinigungen) ab, aber auch von der Kommunikation zwischen Anwalt und Richter.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Rudolf82
Beitrag 24.03.2020, 08:11
Beitrag #10


Neuling


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Hallo zusammen,

danke für die vielen Antworten.
Ich möchte nur eins klarstellen.

Ich bin seit August 2019 ohne Führerschein. Der wurde nach der TF einbehalten und somit sitze ich schon die Sperrfrist ab.fas

Hat jemand Erfahrungen mit solch späten Hauptverhandlungen?
Das ist natürlich ein Pokerspiel. Ich könnte in der Hauptverhandlung (dann seit fast genau 12 Monaten ohne Führerschein) mit meinem Anwalt versuchen, den Richter davon zu überzeugen, dass eine Fahreignung wiederhergestellt wurde, sodass ich nach der HV nicht weitere Wochen für die MPU und die Neuerteilung verliere.

Ich wiederhole mich nochmal. Mir geht es nicht primär darum, eine MPU zu umgehen, mir geht es darum keine Zeiten zu verlieren. Ich habe den Thread von Lottizwerg auch gelesen und es ist wahnsinn, was Behörden manchmal verschulden und wogegen man dann absolut gar nichts tun kann.

Alternativ müsste ich den Einspruch zurückziehen, damit ich endlich die offiziellen Auflagen der Führerscheinstelle erhalte und meine MPU fristgerecht anmelden kann.


Bin überfragt!!!
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MrMurphy
Beitrag 24.03.2020, 08:33
Beitrag #11


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So dramatisch wie du deine Lage siehst ist sie überhaupt nicht.

Du darfst den Antrag ein halbes Jahr vor Ablauf der Sperrfrist stellen, musst es aber nicht. Wenn du den Antrag im Juni oder Juli stellst wirst du die MPU trotzdem im August machen können. Du darfst die MPU auch nicht beliebige Zeit vor Ende der Sperrfrist absolvieren.

Weiterhin macht dir die Führerscheinstelle überhaupt keine Auflagen. Zur Vorbereitung der MPU gehört es selbst zu entscheiden, wie man sich zukünftig verhalten will.

Mit nachgewiesenen 2 Promille wirst du um die MPU auch nicht herumkommen. Dazu müsste bei den Behörden schon sehr viel schieflaufen. Der Richter wird die zwingend vorgeschriebene MPU-Auflage auch nicht umgehen.

Wenn du Fälle wie von Lottizwerg betrachtest darfst du auch nicht die Realität aus den Augen verlieren. Das sind Einzelfälle. Dagegen stehen 100.000 Fälle pro Jahr die wie vorgesehen ablaufen.

Von daher sehe ich keine Probleme.
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Zoxy
Beitrag 24.03.2020, 09:55
Beitrag #12


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Zitat (Q-Treiberin @ 23.03.2020, 17:20) *
Besser wäre es gewesen wenn Dein Anwalt Dir geraten hätte nur isoliert gegen die Höhe oder die Anzahl (oder beides) der Tagessätze Einspruch einzulegen.


Das stimmt nicht ganz. Es kann ausschließlich die Höhe der Tagessätze im Beschlussverfahren angegriffen werden, §411 Abs.1 Satz 2 StPO. Für alles andere, auch bei Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch, z.b. die Anzahl der Tagessätze, benötigt man die Hauptverhandlung.
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rentenberater
Beitrag 24.03.2020, 14:04
Beitrag #13


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Zitat (Rudolf82 @ 24.03.2020, 08:11) *
Mir geht es nicht primär darum, eine MPU zu umgehen, mir geht es darum keine Zeiten zu verlieren.

Der einzig "sichere" Weg ist die Rücknahme des Einspruchs. Da du allerdings erst seit letzten Monat AN erbringst und möglicherweise bei der MPU eine längere Abstinenz gefordert wird, bringt dir das letztlich auch nichts.

Insofern hast du tatsächlich die besseren Chancen, wenn du versuchst, in der HV den Richter zu überzeugen. Dafür hättest du dann rund 6 Monate AN und wenn du ab jetzt zu einem Verkehrspsychologen gehst, kann dir der womöglich zum Gerichtstermin die Aufarbeitung bestätigen. Das Gericht ist nicht an irgendwelche MPU-Begutachtungsrichtlinien gebunden und kann frei entscheiden. Vielleicht hast du sogar einen kleinen Bonus, weil du so lange auf den Verhandlungstermin warten musstest.
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durban
Beitrag 24.03.2020, 14:30
Beitrag #14


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Aber noch mal zur Klarstellung: Der Einspruch kann auch noch in der Hauptverhandlung zurückgenommen werden.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 12:23