Ärztliches Gutachten zustimmen oder nicht, Äg sinnvoll oder lieber gleich Mpu |
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Ärztliches Gutachten zustimmen oder nicht, Äg sinnvoll oder lieber gleich Mpu |
12.02.2020, 20:33
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 12.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86480 |
Und zwar ich habe folgendes Problem. Ich hatte vor einem Jahr eine Hausdurchsuchung wo bei Cannabis und amphetamine gefunden wurden ( war nicht meins sondern von meinem Freund ) hatte angegeben gelegentlich zu konsumieren. Och hab mit dem Konsum komplett aufgehört bis zum Silvester, da habe ich mich überreden lassen etwas Cannabis zu konsumieren. Ich muss dazu sagen hatte Urlaub und kein Zugriff auf mein Auto da es in der Werkstatt war. Kaum ein paar Tage später (9.1.20) kam ein Brief von der FSS wegen Prüfung der erkehrstauglichkeit mit urinscreening (innerhalb der nächsten 2 Tage) + ein Äg mit einem weiteren Screening. Das Screening war mit einem THC CHHO wert mit 5.4 ng/ml positiv. Rest negativ. Nun ist meine Frage ob dass Äg überhaupt "sinnvoll" ist bzw ob ich überhaupt eine Chance habe diesen positiv zu bestehen, oder wenigstens meinem FS mit Auflagen/ einer Sperre ohne mpu weiter führen zu dürfen. Da ja das Äg nicht grade günstig ist und ich sonst meinen Fs freiwillig abgebe um dass Geld in eine mpu Vorbereitung stecke. Noch zur Info ich habe seit dem nicht mehr konsumiert. Ich hoffe um ein paar Antworten und Einschätzungen. Gruss euer chees |
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12.02.2020, 20:35
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17014 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Hast Du auch gelegentlichen Konsum von Amphetaminen zugegeben oder nur von Cannabis?
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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12.02.2020, 20:58
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 12.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86480 |
Amphetamine hatte ich gesagt probiert, was auch stimmt aber nicht weiter gemacht da mir dass mental nicht gut tat
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 12.02.2020, 22:50
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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12.02.2020, 21:00
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17014 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Wenn der Konsum von Amphetaminen (egal wie häufig) aktenkundig ist, ist Dir die Fahrerlaubnis zu entziehen, egal was ein öG ergibt..
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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12.02.2020, 21:07
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 12.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86480 |
Besteht da die Möglichkeit auf eine Sperre (6monate/12) mit Screenings oder ist dann nur noch eine mpu möglich?
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 12.02.2020, 22:50
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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12.02.2020, 21:43
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17014 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Beides nein.
Bei aktenkundigem Konsum von Amphetaminen ist die FE dauerhaft zu entziehen. Neuerteilung erst/nur nach Vorlage einer positiven MPU mit mindestens sechs Monaten Abstinenznachweisen als „Eintrittskarte“. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 12.02.2020, 22:51
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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12.02.2020, 22:33
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 24.10.2016 Mitglieds-Nr.: 80025 |
Wenn der Amphetaminkonsum aktenkundig wäre, hätte dies einen direkten Entzug zur Folge gehabt und nicht erst ein ÄG.
Daher scheint dieser nicht aktenkundig zu sein. Den passiven , sehr niedrigen , Abbauwert sehe ich auch nicht als kritisch an, da du ja anscheinend innerhalb von 2 Tagen nach Kenntnisnahme eine Urinprobe abgeben musstest. Wenn du beim ÄG nochmal getestet wirst und komplett sauber bist, kann man dir zwar gelegentlichen Konsum unterstellen, welcher ohne Verkehrsbezug vereinbar mit der FE ist. |
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13.02.2020, 11:43
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2453 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Wenn der Amphetaminkonsum aktenkundig wäre, hätte dies einen direkten Entzug zur Folge gehabt und nicht erst ein ÄG. Sehe ich auch so. Beim ärztlichen Gutachten darf der Konsum harter Drogen (alles ausser Alkohol und Cannabis) nicht eingeräumt oder festgestellt werden. Der gelegentliche, jedoch nicht regelmäßige (nahezu tägliche) Konsum von Cannabis ist für die Fahrerlaubnis unschädlich, so lange zuverlässig zwischen Konsum und Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr getrennt werden kann. |
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13.02.2020, 12:42
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4985 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Das nächste Screening muss aber unbedingt negativ sein, auch keine Abbauwerte. Auch wenn bis jetzt noch Trennvermögen angenommen werden muss, wenn ein äG angeordnet ist, muss jeder Konsum eingestellt werden, da sonst Kontrollverlust unterstellt wird. Also Finger weg, sonst Lappen weg.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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13.02.2020, 12:46
Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 12.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86480 |
Erstmal vielen Dank an alle!
Also dann nichts dazu sagen? Auf keinen Fall habe seit dem überhaupt nichts mehr konsumiert. In dem Fall werde ich das Äg machen und einfach mal hoffen... Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.02.2020, 17:50
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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13.02.2020, 13:43
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4985 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Nochmal zusammengefasst: du bestreitet jeglichen Konsum harter Drogen (alles außer Cannabis), bleibst abstinent auf Cannabis, so dass deine Werte alle auf Null sind beim äG und erklärst, dass du niemals gar nie nicht auf keinen Fall jemals weniger als drei Tage nach Cannabiskonsum wieder hinter dem Steuer gesessen hast.
Und für die Zukunft: Cannabiskonsum und Fahrerlaubnis sind erfahrungsgemäß zwei Dinge, die parallel nicht gut gehen. Das ist die Erfahrung des Forums. Man kann nur eines haben. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 14:20 |