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> MPU bestanden aber vor Einreichen auf Roller erwischt, Soll die Woche bei der Stadt das Gutachten einreichen
jbabg310
Beitrag 12.02.2020, 12:05
Beitrag #1


Neuling


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Hallo an Alle,

vorab: ich weiß, ich bin selten dämlich. Ich sehe meinen Fehler ein, denn er hat einfach soviel Ärger, Kummer und Probleme eingebracht, dass ich zeitweise nicht weiter wusste und klar denken konnte. Das heißt ich brauche nun wirklich keinen der noch auf mir rumhackt oder mir etwas lehren möchte. Danke. Ich brauch einfach Hilfe und versuche diese hier zu bekommen.

Zum Thema: Ich habe im Jahr 2018 eine TF gehabt mit 2,1 Promille. Probleme, wie es dazu kam, hab ich aufgerollt, erarbeitet und auch beseitigt. Freundeskreis und private Probleme. Ich habe mir Hilfe geholt (wenn auch spät) und mir wurde empfohlen
kontrolliert zu trinken (MPU Vorbereitung), dies habe ich eingehalten. Nun hatte ich vor 2,5 Wochen die MPU und habe sie bestanden. Voller Vorfreude wartete ich auf das Gutachten, dass die Zeit vorbei ist.

Nun war ich letzten Freitag bei jemanden privat und hatte da erst 2 Bier, dann jedoch war ich so dumm und habe nicht mehr nein gesagt. Es nahm seinen Lauf. Ich war mit einem E-Roller dort und der Plan war nach Hause zu schieben, die Bahn fuhr leider nicht. (Ja der erste Fehler war damit überhaupt hinzufahren und dann nicht nein zu sagen und mich an meine Zielsetzung zu halten und dann den Roller nicht da zu lassen und ein Taxi zu nehmen, wie es sonst geplant gewesen wäre)

9/10 der Strecke bin ich auch gelaufen, aber dann kurz vor Zuhause auf den letzten Metern, wo keine Straße sondern ein Art Hofdurchfahrt ist, habe ich das Teil angemacht und wollte die kurze Strecke fahren. Genau in dem Moment ging Blaulicht hinter mir an und ich wurde angehalten. Ich musste pusten und der Wert war bei 2 Promille. Mir wurde dann Blut entnommen. Ergebnis habe ich natürlich noch nicht.

Ich fühle mich natürlich furchtbar und bereue so ziemlich alles was an diesem Abend geschah und ich weiß, dass ich meine Probleme nicht überwunden habe, sonst hätte ich nein gesagt und mich an Grenzen gehalten.

Mein Ziel ist jetzt Abstinenz, weil ich wie man sieht nicht damit umgehen kann.
Ich dachte ich könne es und so wurde es mir auch vorgeschlagen, aber da mir jetzt wieder ausgerechnet so kurz nach der MPU wieder etwas passiert, bedeutet für mich, dass ich nicht stark sein kann und es lassen muss. Ich habe auch schon damit angefangen und Alkohol aus dem Hause zu entfernen.

Bevor ich weitere Schritt unternehme, möchte ich die eigentliche Frage beantwortet haben:

Ich soll diese Woche das Guthaben bei der Stadt einreichen. Macht das überhaupt noch Sinn? Oder sollte ich es lieber lassen und abwarten, bis ich wieder Post bekomme mit der BAK usw.?

Ich habe nun schon viel gelesen, aber davon leider nichts.

Ich hoffe jemand kennt sich aus und könnte mir helfen.
Und wie sollte ich nun am besten vorgehen. Direkt wieder zu einem Hilfekurs oder sich um Abstinenznachweise kümmern? Ich bin immernoch ziemlich durch den Wind. Ich weiß, dass was ich gemacht habe war sehr dumm und zeugt davon, dass ich nichts gelernt habe.

Danke an Alle die helfen.
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MrMurphy
Beitrag 12.02.2020, 12:22
Beitrag #2


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Selbst wenn du einen neuen Führerschein bekommst, weil es einige Zeit dauert bis die Führerscheinstelle von der Alkoholfahrt erfährt, wird der schnell wieder weg sein.

Für die nächste MPU wäre es ein Pluspunkt, wenn du aus Einsicht in dein Alkoholproblem direkt auf den Führerschein verzichten würdest.

Wenn du das Gutachten einreichst liegt es bei der nächsten MPU vor und darf berücksichtigt werden. Dann wirst du erklären müssen, warum die Alkoholfahrt so kurz nach der Untersuchung möglich war, was die folgende MPU erschwert. Reichst du es nicht ein spielt es keine Rolle mehr, die nächste MPU wäre dann rechtlich deine erste.

Mit den Abstinenznachweisen solltest du möglichst schnell beginnen, wenn du keine Zeit verlieren willst.
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ulm
Beitrag 12.02.2020, 12:34
Beitrag #3


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Aus Deiner Schilderung kann ich nur einen Rat für den Führerschein ableiten: Ziehe den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zurück.
Damit bleibt Dein aktueller Versuch, Deine Fahrerlaubnis zurückzubekommen, für Deine Fahrerlaubnis erst einmal folgenlos und es ist preisgünstiger als ein weiterer Entzug. Auch kann Dein jetziger vorerst gescheiterter Versuch, mit kontrolliertem Trinken zurechtzukommen, nicht nachteilig angerechnet werden.

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MsTaxi
Beitrag 12.02.2020, 12:49
Beitrag #4


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Dass du bei deiner nächsten MPU am besten ein anderes Institut wählst, muss man nicht extra erwähnen, denke ich.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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amdwolle
Beitrag 12.02.2020, 13:15
Beitrag #5


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Die jetzt kommende MPU wird um einiges schwerer als die alte. Erneut mit vermutlich um 2 Promille und FOF.
Ich denke da wird nur Abstinenz helfen und eine sehr gute Aufarbeitung.
Machbar ist das alles, es wird nur viel Zeit kosten.
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rapit
Beitrag 12.02.2020, 13:26
Beitrag #6


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Zitat (amdwolle @ 12.02.2020, 13:15) *
und FOF

Bei einem E-Scooter? no.gif

(Oder war es ein größerer Roller?)


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ilam
Beitrag 12.02.2020, 13:28
Beitrag #7


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Zitat (amdwolle @ 12.02.2020, 13:15) *
Erneut mit vermutlich um 2 Promille und FOF.


Für das FOF kommt es drauf an, was für ein Gefährt der E-Roller genau war:

- Elektro-Vespa o.ä: Ja, FOF
- "Elektrokleinstfahrzeug" (sprich die Steh-Roller): Nein, da keine Fahrerlaubnis erforderlich.
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rapit
Beitrag 12.02.2020, 13:38
Beitrag #8


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Zitat (ilam @ 12.02.2020, 13:28) *
- "Elektrokleinstfahrzeug" (sprich die Steh-Roller) mit Straßenzulassung: Nein, da keine Fahrerlaubnis erforderlich.

Habe da mal was ergänzt.

Eigentlich alles, was man für um die 300,- Doppelmark im Supermarkt kaufen kann, läuft schneller als 20 km/h und ist ein fahrerlaubnispflichtiges Kfz.


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MrMurphy
Beitrag 12.02.2020, 13:40
Beitrag #9


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E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Ob jbabg310 damit fahren durfte hängt davon ab, ob er ein Fahrverbot hatte (dann dürfen in der Regel keine Kraftfahrzeuge geführt werden) oder ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, was wahrscheinlicher ist. Dann durfte er grundsätzlich E-Scooter fahren. Außer es wurde ihm mit dem richterlichen Beschluß zusätzlich verboten.

Da E-Scooter Kraftfahrzeuge sind gelten gleichzeitig alle Alkoholgrenzen für Kraftfahrzeuge. Und das Verbot in der Probezeit überhaupt Alkoholisiert zu fahren.
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rapit
Beitrag 12.02.2020, 13:41
Beitrag #10


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Zitat (MrMurphy @ 12.02.2020, 13:40) *
hängt davon ab, ob er ein Fahrverbot hatte (dann dürfen in der Regel keine Kraftfahrzeuge geführt werden) oder ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde

rofl1.gif Fahrverbot (seit 2018) mit MPU-Anordnung?

Eingangspost lesen, da steht alles drin wallbash.gif


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auchdasnoch
Beitrag 12.02.2020, 13:44
Beitrag #11


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Zitat (amdwolle @ 12.02.2020, 13:15) *
Die jetzt kommende MPU wird um einiges schwerer als die alte. Erneut mit vermutlich um 2 Promille und FOF.
Wenn es sich, wie ich vermute, um einen eScooter im Sinne der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung gehandelt hat, dann liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, weil diese Fahrzeige fahrerlaubnisfrei sind.


Zitat (rapit @ 12.02.2020, 13:38) *
Eigentlich alles, was man für um die 300,- Doppelmark im Supermarkt kaufen kann, läuft schneller als 20 km/h und ist ein fahrerlaubnispflichtiges Kfz.
In diesem Falle käme aber auch noch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz hinzu.
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rapit
Beitrag 12.02.2020, 13:45
Beitrag #12


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Zitat (auchdasnoch @ 12.02.2020, 13:44) *
käme aber auch noch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz hinzu.

Jo


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MrMurphy
Beitrag 12.02.2020, 13:46
Beitrag #13


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Zitat
Fahrverbot mit MPU-Anordnung?


Ich habe ganz allgemein die unterschiedlichen Folgen bei Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug erklärt, nicht direkt auf jbabg310a Fall bezogen.
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amdwolle
Beitrag 12.02.2020, 14:21
Beitrag #14


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Die Sache mit dem Roller und des FOF kann wohl nur der TE aufklären. Trotzdem bleibt die erneute Fahrt unter hohem Alkoholeinfluss.
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Kai R.
Beitrag 12.02.2020, 14:25
Beitrag #15


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Zitat (MrMurphy @ 12.02.2020, 13:46) *
Ich habe ganz allgemein die unterschiedlichen Folgen bei Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug erklärt, nicht direkt auf jbabg310a Fall bezogen.

Du hast ganz allgemein spekuliert, dass @jbabg310 ein Fahrverbot haben könnte.
Zitat (MrMurphy @ 12.02.2020, 13:40) *
Ob jbabg310 damit fahren durfte hängt davon ab, ob er ein Fahrverbot hatte

Also eier nicht rum.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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ilam
Beitrag 12.02.2020, 14:42
Beitrag #16


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Zitat (rapit @ 12.02.2020, 13:38) *
Eigentlich alles, was man für um die 300,- Doppelmark im Supermarkt kaufen kann, läuft schneller als 20 km/h und ist ein fahrerlaubnispflichtiges Kfz.


Aber auch nur theoretisch. Jedenfalls habe ich noch keine Berichte darüber gesehen, dass die police.gif die Dinger auf einen Prüfstand gestellt hat, um die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit zu prüfen...

Die sind aktuell doch schon froh, wenn mit den Dingern nicht auf Gehwegen gefahren wird.

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auchdasnoch
Beitrag 12.02.2020, 14:59
Beitrag #17


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Zitat (amdwolle @ 12.02.2020, 14:21) *
Trotzdem bleibt die erneute Fahrt unter hohem Alkoholeinfluss.
Das ist schon klar. Für die Fragestellung bei der MPU kann es aber schon einen erheblichen Unterschied machen, ob es "nur" eine Trunkenheitsfahrt war, oder ob noch zwei weitere Verkehrsstraftaten in Tateinheit verwirklicht wurden.

Zitat (ilam @ 12.02.2020, 14:42) *
Aber auch nur theoretisch. Jedenfalls habe ich noch keine Berichte darüber gesehen, dass die police.gif die Dinger auf einen Prüfstand gestellt hat, um die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit zu prüfen...
Für den Tatvorwurf bedarf es auch nicht unbedingt eines Prüfstands.
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jbabg310
Beitrag 12.02.2020, 16:05
Beitrag #18


Neuling


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Hallo liebe Leute,
ich bin überwältigt, wieviele gute Antworten hier dabei sind und vor allem in der kurzen Zeit. Dankeschön =)

1. zum Einen war es ein E-Scooter mit 20km/h und mit Versicherung. (auch gültig) Dazu hat die Polizei auch nichts gesagt, bzw. sogar positiv erwähnt, dass ich das immerhin hätte. Das heißt beim Roller war alles ok.
2. zum Anderen wurde mein Führerschein entzogen mit einer Sperrfrist von effektiv 14 Monaten seit der Tat (rechtskräftig, vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung) Ich habe dann ein paar Monate verschwendet, da ich zu spät alles angemeldet habe.
3. ich hatte kein Verbot für E-Scooter (damals bei der Verurteilung gab es die Teile ja quasi nur illegal und ich hatte keinen, den besorgte ich mir erst vor 6 Monaten einen Legalen)
4. wie soll ich nun am besten vorgehen. Dem Sachbearbeiter also schriftlich mitteilen, dass ich die Beantragung des Führerscheins vorerst aussetze oder zurücknehme?
5. was passiert denn, wenn ich es nicht einsende, bzw. den Antrag zurücknehme und er es aber dennoch einfordert. Wie sollte ich mich dann verhalten oder mein Verhalten erklären. Muss ich mich demjenigen überhaupt erklären?
--> Mir kann dann kein erweitertes Fahrverbot ausgesprochen werden oder?
6. Antrag ruhen lassen für 6 Monate macht ja keinen Sinn, weil ich ja wohl länger brauchen werde mit einer erneuten MPU und Abstinenz oder?
7. wenn ich das richtig verstanden habe, reiche ich diese nicht ein, mache Abstinenz von x (wieviel denn?) Monaten und mache dann erneut eine MPU bei einem anderen Unternehmen?
8. einer erwähnte, dass es bei der Vorgehensweise "Kontrolliertes Trinken" bleiben würde (bin mir nicht sicher, ob ich das möchte --> denke Abstinenz wäre besser für mich.)
9. Info: Bei meinem Antrag auf Erteilung wurde mir geschrieben: "Ist zu erwarten, dass die untersuchte Person zukünftig ein KFZ unter Alkohol führen wird oder liegen als Folge eines unkontroll. Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das Fahren beeinträchtigen (gekürzt)"
10. Habe die MPU beim TÜV gemacht: diese werden das Gutachten also nicht selbstständig an die Behörde senden und werden auf Nachfrage auch keine Auskunft erteilen oder?


Denke vorerst ist das erstmal alles was mir eingefallen ist.
Dankeschön.





Hey,

meine Frist zur Abgabe lief gestern ab, jedoch sagte ich beim Amt Bescheid, die mir Fristverlängerung bis Freitag gaben: Soll ich nun eine Email an den Sachbearbeiter senden oder postalisch das Zurücknehmen erklären? Und vor allem: Soll ich eine Begründung geben, wenn ja welche oder wie?
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sandmann_ac
Beitrag 12.02.2020, 16:06
Beitrag #19


Neuling
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Es ist dein Gutachten. Ob du es schredderst oder einreichst bleibt dir überlassen. Automatisch schickt der TÜV das nicht zu den Behörden. Die unterliegen auch einer Schweigepflicht.
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auchdasnoch
Beitrag 12.02.2020, 16:34
Beitrag #20


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An Deiner Stelle würde ich den Antrag zurückziehen. Andernfalls würde Dir die Fahrerlaubnis versagt werden. Wäre in Deinem Fall jetzt auch nicht das grosse Problem, aber dann würde zumindest dieser Eintrag nicht in Deiner Akte erscheinen. Zudem sparst Du bei dieser Vorgehensweise ein paar Euro.

Ob der TÜV das Gutachten direkt zur Führerschenstelle schickt, hängt davon ab, was Du mit dem Institut vereinbart hast. Wenn Du Dir da jetzt unsicher bis, dann solltest Du dort anrufen und abklären, dass das Gutachten nur an Dich und nicht an die Behörde geschickt werden soll.

An Deiner Stelle würde ich die neuerliche MPU mit Abstinenz angehen. Der neuerliche Vorfall hat ja gezeigt, dass das kontrollierte Trinken in keinster Weise funktioniert hat. Da fängt mit dem Alkoholkonsum an, der mit KT unvereinbar gewesen ist und geht mit dem mangelnden Trennungsvermögen zwischen Alkoholkonsum und Fahren weiter.

Bei den zwei Einträgen, mit erheblicher Alkoholisierung gehe ich davon aus, dass Du 12 Monate Abstinenz wirst nachweisen müssen. Aber zu der Frage melden sich Andere sicherlich auch noch.

Immerhin gut, dass der Scooter komplett legal gewesen ist. Dann bleibt es sowohl bei der Strafe, als auch bei der MPU "nur" beim Alkoholproblem. Ist zwar auch schon schlimm genug, aber es hätte halt andernfalls auch noch schlimmer kommen können.
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Falo999
Beitrag 12.02.2020, 16:42
Beitrag #21


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Wenn du es jetzt abgibst kannst du vermutlich einige Monate mit der FE fahren bis dir die FE wegen der 2. TF wieder entzogen wird.

Dafür kommt es natürlich bei der nächsten MPU nicht besonders wenn du 2,5 Wochen nach der MPU alle deine Versprechen die du dem Gutachter bei der MPU gegeben hast schon vergessen/gebrochen hast.

Gibst du die MPU nicht ab kannst du bei der nächsten MPU die erst verschweigen und hast so ETWAS weniger altlasten in der FSST Akte.

Und mit 2 TF mit 2 Promille wirst du sicherlich 12 Monate AN sammeln müssen.


Du must es selber entscheiden ob du die MPU abgibst oder den Neuerteilungsantrag (schriftlich nicht per Email) zurückziehst.
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Kai R.
Beitrag 12.02.2020, 16:48
Beitrag #22


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Zitat (jbabg310 @ 12.02.2020, 16:05) *
5. was passiert denn, wenn ich es nicht einsende, bzw. den Antrag zurücknehme und er es aber dennoch einfordert. Wie sollte ich mich dann verhalten oder mein Verhalten erklären. Muss ich mich demjenigen überhaupt erklären?

zieh den Antrag zurück, weitere Erklärungen musst Du nicht abgeben. Ich würde auch gar nicht erwähnen, dass Du bereits eine MPU gemacht hast. Es haben sich halt Umstände ergeben, dass Du kein Gutachten einreichen kannst

Zitat (jbabg310 @ 12.02.2020, 16:05) *
--> Mir kann dann kein erweitertes Fahrverbot ausgesprochen werden oder?

Seitens der Staatsanwaltschaft bekommst Du natürlich eine weitere Sperre. Eine Gerichtsverhandlung ist möglich, sonst bleibt es beim Strafbefehl. Rechne mit min. 15-18 Monaten und eine Geldstrafe von einem bis anderthalb Monatsgehältern.

Zitat (jbabg310 @ 12.02.2020, 16:05) *
6. Antrag ruhen lassen für 6 Monate macht ja keinen Sinn, weil ich ja wohl länger brauchen werde mit einer erneuten MPU und Abstinenz oder?

ja

Zitat (jbabg310 @ 12.02.2020, 16:05) *
7. wenn ich das richtig verstanden habe, reiche ich diese nicht ein, mache Abstinenz von x (wieviel denn?) Monaten und mache dann erneut eine MPU bei einem anderen Unternehmen?

ja. 6 Monate vor Ablauf Deiner erneuten Sperre kannst Du die Neuerteilung beantragen. Es macht aber erst Sinn, wenn Du bereit für die MPU bist und min. 12 Monate Abstinenz nachgewiesen hast. Die weitere Aufarbeitung muss mehr Tiefe haben, denn Du bist Wiederholungstäter. Ob Du in der zweiten MPU die erste erwähnst, bleibt Dir überlassen

Zitat (jbabg310 @ 12.02.2020, 16:05) *
8. einer erwähnte, dass es bei der Vorgehensweise "Kontrolliertes Trinken" bleiben würde (bin mir nicht sicher, ob ich das möchte --> denke Abstinenz wäre besser für mich.)

kT ist keine Option mehr

Zitat (jbabg310 @ 12.02.2020, 16:05) *
10. Habe die MPU beim TÜV gemacht: diese werden das Gutachten also nicht selbstständig an die Behörde senden und werden auf Nachfrage auch keine Auskunft erteilen oder?

wurde schon beantwortet. Sorg dafür, dass nur Du das Gutachten erhältst

Zitat (jbabg310 @ 12.02.2020, 16:05) *
meine Frist zur Abgabe lief gestern ab, jedoch sagte ich beim Amt Bescheid, die mir Fristverlängerung bis Freitag gaben: Soll ich nun eine Email an den Sachbearbeiter senden oder postalisch das Zurücknehmen erklären? Und vor allem: Soll ich eine Begründung geben, wenn ja welche oder wie?

Postalisch ohne Begründung


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Kai

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rapit
Beitrag 12.02.2020, 21:23
Beitrag #23


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Ich würde es wahrscheinlich riskieren.

Wenn Du angegeben hast, keine fahrerlaubnis zu besitzen, schickt bislang in vielen Fällen gar niemand was an die Führerscheinstelle.

Besser wird es durch die jetzige Zurücknahme des Antrages auch nicht wirklich.



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auchdasnoch
Beitrag 13.02.2020, 11:56
Beitrag #24


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Zitat (Kai R. @ 12.02.2020, 16:48) *
Rechne mit min. 15-18 Monaten und eine Geldstrafe von einem bis anderthalb Monatsgehältern.
Glaube nicht, das es bei einem Wiederholungstäter bei einer Geldstrafe unterhalb von 2 Monatsgehältern bleiben wird. Auch wenn es "nur" ein eScooter gewesen ist.



den Gedanken von @rapit finde ich ganz interessant. Vermutlich wurde der TE nach einer bestehenden Fahrerlaubnis gefragt, weil diese ja, sofern vorhanden, vorläufig zu entziehen und der Führreschein einzuziehen gewesen wäre. Also wird im Urteil / Strafbefehl möglicherweise auch keine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Aber natürlich wird es eine (isolierte) Sperrfrist geben. Das müsste doch dann in Flensburg auffallen, wenn plötzlich bei einem Fahrerlaubnisinhaber eine Sperrfrist im FAER eingetragen wird. think.gif
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