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> Fehlerhafte Baustellenbeschilderung
Frank999
Beitrag 16.01.2020, 10:36
Beitrag #1


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Hallo,
bei einer Baustelle ist die Beschilderung fehlerhaft. Es wird Zeichen 240 angeordnet (für einen kleinen Trampelpfad).
Das Ordnungsamt ist bereits informiert. Ich habe Rückmeldung erhalten, dass die Beschilderung (die vom Bauunternehmen vorgenommen wurde) sofort geändert wird.

Nun, nach einer Woche ist noch nichts passiert.
(Die Bauarbeiter habe ich zusätzlich angesprochen. Die verstehen mich aber nicht, weil sie meine Sprache nicht verstehen)

Meine Frage: Kann das Ordnungsamt an den Baustellenbetrieb bzw. dessen Leiter ein Bußgeld verhängen?
Wie wird das üblicherweise praktiziert?

Viele Grüße
Frank
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rapit
Beitrag 16.01.2020, 10:53
Beitrag #2


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Das wäre mir sowas von egal!

Du hast eine Antwort von der Behörde, dass dieses von Privat aufgestellte Schild nicht angeordnet wurde. Damit ist es nichtig. Es braucht Dich also nicht zu kümmern.
Reicht das nicht? think.gif


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Frank999
Beitrag 16.01.2020, 11:55
Beitrag #3


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Im Zweifelsfall muß man mit der Polizei diskutieren. Denn aufgestellte Schilder haben stets Gültigkeit.

Mir geht es um die Verweigerungshaltung der Baufirma.

Nachtrag: Privat aufstellen geht gar nicht. Dazu gibt es den amtlichen, beantragten und genehmigten Beschilderungsplan!

Erst neulich wurde bei uns ein hohes Bußgeld verhängt, weil Bauarbeiter Asbest-Abrißarbeiten ohne Schutzmaßnahmen durchgeführt haben (10.500 Euro).
Dem Chef war es völlig egal. Deshalb ging die Sache vor Gericht.

Ein falsch aufgestelltes Schild sind hingegen Peanuts. Aber egal, da bin ich Prinzipienreiter. Und das ist auch gut so.
Denn sonst werden unsere Rechte mit Füßen getreten.

Zudem ist der gesamte Baustellenbereich (Fußweg und Fahrbahn) auch zum Feierabend verdreckt. Das interessiert die gar nicht.
Das Ordnungsamt aber schon.
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rapit
Beitrag 16.01.2020, 12:04
Beitrag #4


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Zitat (Frank-Helbig @ 16.01.2020, 11:55) *
Denn aufgestellte Schilder haben stets Gültigkeit.

Das ist halt ein Märchen.

Von Privat aufgestellte Schilder sind grundsätzlich nichtig.

Und von Baufirmen aufgestellte Schilder sind nunmal von Privat aufgestellt.

Es muss nur nichtsdestotrotz jeder VT damit rechnen, dass andere VT sich an die Schilder halten.

Aber jede Verfolgung wegen vermeintlicher Verstöße gegen privat aufgestellte Schilder setzt eine Prüfung und eine Beweispflicht voraus, dass der Aufstellung eine behördliche Anordnung zugrundeliegt.

Was gerade bei Baustellen, seit der Flenspunkt entfallen ist, immer, immer öfter nicht gelingt whistling.gif Komische Sache... narr.gif


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