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> Stopschild übersehen Unfall gebaut, kosten fragen ...
Gast_concon_*
Beitrag 15.09.2004, 11:40
Beitrag #1





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folgendes ich fuhr gestern mit meinem (19)kumpel und seiner (23)schwester durch berlin ich bin eigentlich umländer also bin nich so orts kundig in berlin naja bin eigentlich sehr gut gefahren für einen fahranfänger meinte die schwester meines kumpels nach dem unfall aber nun zur sache ich fuhr aus einer Spielstrasse raus hab mich verkehrs gerecht verhalten und schön schritt-tempo gefahren und das stopschild war nicht zu übersehen bin also gehalten hab mich vergewissert das kein auto kommt und bin weiter gefahren an einem Etwa 10meter langen grün streifen und schon sah ich nix mehr weil die sonne blendete und somit konnt ich das Stopschild nicht sehen naja hab trotzdem abgebremmst wie ichs gelernt habe und hab mich vergewissert das kein auto kam naja wie gesagt ich wahr gebländet und jeder weis das die augen sich erst langsam wieder ans dunkel gewöhnen hab also statt das auto zu sehen nur den bländungs punkt gesehen und bin dann weiter wie gesagt ich hab das auto nicht wahr nehmen können ... guckte aber beim überqueren der strasse nochmal nach rechts und sah dann das auto ankommen und buuuum seit dem moment hat ich nen blackout und minuten später kam ich wieder zu mir und fragte erstmal allen ob es ihnen gut geht es ist keinem was schlimmeres passiert zumindestens nicht meinen beifahrern die beifahrerin des anderen unfall wagens hatte nen leichten schmerz im bein denke aber das sie durch aufprall ans handschu fach gekommen ist und sich dort nen blauen flck geholt hat zumindestens hoff ich das ihr nix schlimmeres passiert ist . ja und nun zu meinen fragen ich bin ja nun mal schuld . also erste frage was passiert nun ?
ich weis das ich nun nen aufbauseminar machen muss und das ich die polizei bezahlen muss (wo ich auch nich weis was das kostet) aber was kostet das bußgeld fürs stopschild überfahren ? und für den unfall den ich somit gemacht habe also den unfallschaden bezahlt die versicherung aber der rest ist für mich eigentlich interesannter crybaby.gif
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Commodore25E
Beitrag 15.09.2004, 11:57
Beitrag #2


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Bitte bitte bitte, bringe doch etwas Ordung in Deinen Text. crybaby.gif

So ein aneinander gereihtes Geschreibsel ist ja kaum zu lesen. unsure.gif

Ab und zu einen Punkt, Absatz oder Zeilenumbruch bewirkt wunder. yes.gif

Denn solche Texte als Kladde werden erfahrungsgemäß kaum gelesen... wink.gif


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_Dark-Angel_*
Beitrag 15.09.2004, 13:16
Beitrag #3





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cop.gif Bußgeldsatz = 60 Euro + 26,60 Euro Bearbeitungsgebühr + 3 Punkte !
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Gast_concon_*
Beitrag 15.09.2004, 17:04
Beitrag #4





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punkt und komma leicht gesagt wenn man noch voll im arsch ist sad.gif ...
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steveluke
Beitrag 15.09.2004, 17:17
Beitrag #5


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Zitat
ich hab das auto nicht wahr nehmen können ... guckte aber beim überqueren


An die Kritiker des Schreibstils:

Ich weiß gar nicht, was ihr habt, es sind doch genug Punkte im Beitrag - halt nur etwas "unkonventionell" verteilt wink.gif

Zur Sache:

Zitat
die beifahrerin des anderen unfall wagens hatte nen leichten schmerz im bein denke aber das sie durch aufprall ans handschu fach gekommen ist und sich dort nen blauen flck geholt hat zumindestens hoff ich das ihr nix schlimmeres passiert ist .


Wenn die Polizei diesen Unfall als "Verkehrsunfall mit Personenschaden" aufgenommen hat (und das tut sie auch bei leichten Verletzungen), so wird dir zunächst sicherlich einmal der Vorwurf einer "Fahrlässigen Körperverletzung" gemacht, wir haben es hier also mit einer Straftat zu tun, die im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht ist.

In einem Fall, wie er sich hier zugetragen hat, ist es jedoch häufig so, dass die Staatsanwaltschaft bei einem nicht vorbelasteten "Ersttäter" und angesichts der vermutlich sehr leichten Verletzung zu einer Verfahrenseinstellung kommt und die Angelegenheit zur weiteren Ahndung an die Bußgeldstelle weiter leitet.

Der übrig bleibende Vorwurf lautet dann: Missachtung der Vorfahrt mit Schädigung Anderer, die Folge:

- 60.- € Bußgeld + 20.- € Verwaltungsgebühr + Auslagen
- 3 Punkte in Flensburg
- Anordnung eines nicht billigen Aufbauseminars
- Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre

Zitat
ich weis [...] das ich die polizei bezahlen muss (wo ich auch nich weis was das kostet)


Nein, die Arbeit der Polizei brauchst du nicht zu bezahlen (allenfalls mittelbar über abgeführte Steuern)

Deine Haftpflichtversicherung, die vermutlich den Sachschaden deines Unfallgegners regulieren wird, wird dich in eine niedrigere Schadenfreiheitsstufe stufen, so dass die Versicherungsprämien wohl auch teurer werden.


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Gast_concon_*
Beitrag 16.09.2004, 06:34
Beitrag #6





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wegen der frau , komm ich da irgendwie noch vor gericht oder macht der staatsanwalt das von atuomatisch das bei leichten schäden einstellen ? oder wie ?
sad.gif
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Peter Lustig
Beitrag 16.09.2004, 07:30
Beitrag #7


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Wie alt bist Du? Solltest Du noch keine 21 Jahre alt sein, ist es gut möglich, dass es noch zu einer Verhandlung vor dem Jugendgericht kommt, falls die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht vorher einstellen sollte. Wie das Strafverfahren in Deinem Fall ausgehen bzw. ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommen wird, lässt sich schwer vorhersagen. Bei einem jungen Menschen und bisher Unbescholtenen und wenn die Folgen nicht allzu arg sind neigen Staatsanwaltschaft und Gerichte erfahrungsgemäß eher zur Milde.
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Gast_concon_*
Beitrag 16.09.2004, 08:15
Beitrag #8





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19 jahre bin ich ... also kann ich evtl. mit sozial stunden rechnen oder könnts noch schlimmer kommen ? blink.gif
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Peter Lustig
Beitrag 16.09.2004, 09:15
Beitrag #9


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Zitat (concon @ 16.09.2004, 09:15)
19 jahre bin ich ... also kann ich evtl. mit sozial stunden rechnen oder könnts noch schlimmer kommen ? blink.gif

Mit 19 giltst Du schon als Heranwachsender. Jugendlicher ist man bis 18. Bei den Gerichten ist es jedoch gängige Praxis, auch Heranwachsende nach dem Jugendrecht zu behandeln, wenn Anzeichen dafür vorhanden sind, dass sie entwicklungsmäßig noch nicht einem Erwachsenen gleichzusetzen sind. 19-Jährige haben da noch gute Chancen. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht.

Bei Jugendlichen gibt es keine Geldstrafe und keine Freiheitsstrafe. Wenn Du den Begriff "Jugendgerichtsbarkeit" in die Foren-Suchmaschine eingibst, solltest Du noch mehr zu der Thematik finden; ggf. auch in den Archiven suchen.
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concon
Beitrag 16.09.2004, 12:27
Beitrag #10


Neuling


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gut ich werd nachschaun und werd hier wohl noch öfters schreiben um meine sorgen los zu werden


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Man muss erst die Hölle durchmachen um zu erfahren wer die wahren Freunde sind .....
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