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> Reifengröße nicht im Fahrzeugschein aber in der COC
Gast
Beitrag 04.12.2019, 17:06
Beitrag #1


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Hallo,

ich habe einen Ford Ranger. Ein Bekannter hat ebenfalls ein solches Modell. Er hat seinen Ranger auflasten lassen, daher musste er die Räder wechseln.
Ich habe Ihm die original Räder abgekauft.
Soweit die Vorworte.
Jetzt ist es so, dass die HU ansteht. Im Fahrzeugschein steht aber nicht die Reifengröße, von meinen neuen Reifen - In meiner COC-Erklärung aber schon.
Jetzt meine Fragen:
1. Gibt der TÜV sich mit der COC-Bescheinigung zufrieden, oder muss ich die Reifengröße vorher ändern lassen?
2. Kann ich die Reifengröße zusätzlich in meine Papiere ohnd zusätzliches Gutachen in der Zulassungsstelle nur mit der COC-Bescheinigung eintragen lassen? was kostet das? (Muss im Januar eh zur Zulassungsstelle)

Viele Grüße

Thomas
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cybershadow
Beitrag 04.12.2019, 17:33
Beitrag #2


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Praktisch die gleiche Frage haben wir vor kurzem dort diskutiert: Klick mich

Einhellige Meinung war, dass ausschließlich die Angaben im COC bzw. in der ABE eventueller Sonderräder entscheidend sind, während die Eintragung in der ZB1 nur eine der zulässigen Rad-/Reifenkombinationen aufführt. Eine Pflicht zur Eintragung in der ZB1 besteht für Rad-/Reifenkombinationen, die bereits im COC aufgeführt sind, besteht nicht.

Wichtig ist, dass es sich immer um eine Rad-/Reifenkombination handelt, Sprich: neben den Reifendimensionen müssen auch die Felgenbreite und die Einpresstiefe mit den Angaben im COC übereinstimmen. Außerdem müssen Geschwindigkeits- und Loadindex passen.
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hk_do
Beitrag 04.12.2019, 21:23
Beitrag #3


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Ergänzend ist zu sagen:

Die Angaben im CoC beziehen sich immer auf Serienräder des Herstellers, alle Zubehörräder brauchen eine eigene Teilegenehmigung, auch wenn sie die selben Funktionsmaße haben.

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