Behörde hat FS nach Umschreibung nicht eingetraen |
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Behörde hat FS nach Umschreibung nicht eingetraen |
02.12.2019, 08:05
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 01.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86145 |
Nun ich habe hier ein kleines Problem, 1984 habe ich den Führerschein Kl 3 in der Fahrschule gemacht, dann bei der Bundeswehr KL A + B, nach meiner grünen Zeit habe ich den Führerschein KL A umschreiben lassen, wurde im grauen Lappen eingetragen. Den habe ich verloren so das ich den Rosa Lappen bekommen habe auch dort war KL 1 + 3 eingetragen. Mitte 2019 einen Pkw Unfall gehabt wo meine Papiere abhanden gekommen sind, kein Problem also schnell zur Behöre um einen Ersatz Führerschein zu bekommen, aber nun kommt es, KL 3 ( B ) ok, aber KL 1 ( A ) ist nicht eingetragen worden. Der FS Stelle wurde nun eine Bescheinigung der Bundeswehr vorgelegt, Eidesstattliche Aussagen von Freunden und Bekannten liegen auch vor nur wurde dieser Führerschein nicht eingetragen. Also bin ich über 30 Jahre ohne Führerschein gefahren so der nette Beamte, wer weiß ein Rat, Tipp oder kennt ein Gerichtsurteil was mir hier helfen kann. Eine schöne Woche |
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Gast_Georg_g_* |
02.12.2019, 08:18
Beitrag
#2
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War denn die Behörde, die den grauen Führerschein ausgestellt hat, die selbe, die den rosafarbenen ausgestellt hat? Und ist die wiederum die selbe, die auch heute noch zuständig ist, d.h. jene deines Wohnortes?
Eigentlich sollte es zwar keine Diskrepanzen zwischen einzelnen Klassen geben, aber vielleicht wurde nur die Klasse A bei der Übermittlung ans ZFER vergessen, sodass du jetzt eine sog. Karteikartenabschrift der früheren Behörde benötigst. Da würde ich mal bei der Behörde anrufen, die den rosafarbenen FS ausgestellt hat. |
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02.12.2019, 09:14
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Und die Klasse 3 ist nicht identisch mit der jetzigen Klasse B - so mal nebenbei.
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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02.12.2019, 12:41
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 01.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86145 |
War denn die Behörde, die den grauen Führerschein ausgestellt hat, die selbe, die den rosafarbenen ausgestellt hat? Und ist die wiederum die selbe, die auch heute noch zuständig ist, d.h. jene deines Wohnortes? Eigentlich sollte es zwar keine Diskrepanzen zwischen einzelnen Klassen geben, aber vielleicht wurde nur die Klasse A bei der Übermittlung ans ZFER vergessen, sodass du jetzt eine sog. Karteikartenabschrift der früheren Behörde benötigst. Da würde ich mal bei der Behörde anrufen, die den rosafarbenen FS ausgestellt hat. Diese Abschrift wurde angefordert, dort steht nur KL 3 drin, der Graue und der Rosa Schein wurden beide von dergleichen Dienststelle ausgegeben. Und die Klasse 3 ist nicht identisch mit der jetzigen Klasse B - so mal nebenbei. Mal so nebenbei, es geht hier um die Kl 1 oder nun Kl A und nicht um Kleinigkeiten wie ist nicht identisch, ich bräuchte hier Hilfe oder ein Tip und keine Schlauen Belehrungen. |
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02.12.2019, 14:48
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 336 Beigetreten: 08.10.2007 Wohnort: nähe Rheinfall Mitglieds-Nr.: 37354 |
Mal so nebenbei, es geht hier um die Kl 1 oder nun Kl A und nicht um Kleinigkeiten wie ist nicht identisch, ich bräuchte hier Hilfe oder ein Tip und keine Schlauen Belehrungen. Ich glaube nicht, dass das als schlaue Belehrung gedacht war. Die Frage hat seine Berechtigung. |
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02.12.2019, 16:05
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 01.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86145 |
Hallo,
Es geht doch um folgendes, wie bekomme ich meinen Führerschein so wieder wie ich ihn hatte, nicht was ich damit fahren kann oder darf, ja ich bin derzeit ziemlich sauer weil es nun sogar heist das ich jahrelang ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren bin. Die Aussagen die ich geliefert habe die bestätigen das ich den FS hatte werden wahrscheinlich nun gegen mich eingesetzt. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.12.2019, 16:22
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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02.12.2019, 16:45
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
kannst Du nicht das Dokument vorlegen, was Du damals vorgelegt hast, um die Klasse 1 eingetragen zu bekommen? Ohne Beweis wird es schwer, da die FS-Akte offensichtlich nicht mehr existiert.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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02.12.2019, 17:39
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Mit ging es nicht um Belehrungen, aber es handelt sich um verschiedene Führerscheine und so auch verschiedene Klassen.Und die Klasse 3 ist nicht identisch mit der jetzigen Klasse B - so mal nebenbei. Mal so nebenbei, es geht hier um die Kl 1 oder nun Kl A und nicht um Kleinigkeiten wie ist nicht identisch, ich bräuchte hier Hilfe oder ein Tip und keine Schlauen Belehrungen.Du hast mal die Klasse 3 gemacht was auf "Rosa" noch als 3er drin stand und jetzt steht auf der Scheckkarte AM, A1 79.03/79.04, A 79.03/79.04, B, BE, C1, C1E, CE79, M, L, T AM ist Moped (50er) und die Schlüsselzahlen hinter A1 und A gelten für dreirädrige Fahrzeuge die man mit dem 3er fahren darf. Auch daß der 3er bis 7,5t und drei Achsen bei maximalen Zuggesamtgewicht von 18,5 t geht wird in den anderen eingetragenen Klassen als Bestandsschutz mit ausgegeben. Dann hast du wohl bei der Bundeswehr die Klasse AY des Dienstführerscheins der Bundeswehr gemacht. Eine Motorradklasse bis 200 ccm/15 kw welche aber nicht auf den privaten Führerschein übertragen wird - meines Wissens nach, was nicht stimmen muß. Die private Klasse B wird einfach so in den privaten Dienstführerschein Klasse B übertragen sein privat gemachter Führerschein bleibt eh erhalten. Also wird jetzt die Verwirrung komplett, wenn du mal von alter Klasse 3 mal von neuer Klasse B und mal BW-Dienstführerschein Klasse B sprichst. Dies sind verschiedenen Dinge. Vllt ist der Motorradführerschein deshalb verloren gegangen, weil er normaler weise nicht umgeschrieben wird. Warum du aber nur die Klasse B bekommen solltest obwohl du mal die Klasse 3 gemacht hast ist dabei noch seltsamer. Gab es früher mal Probleme die dir nicht wichtig erscheinen? -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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02.12.2019, 18:40
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 01.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86145 |
kannst Du nicht das Dokument vorlegen, was Du damals vorgelegt hast, um die Klasse 1 eingetragen zu bekommen? Ohne Beweis wird es schwer, da die FS-Akte offensichtlich nicht mehr existiert. Das Dokument liegt der Behörde vor, die wissen derzeit selber nicht weiter. ... Mit ging es nicht um Belehrungen, aber es handelt sich um verschiedene Führerscheine und so auch verschiedene Klassen.Und die Klasse 3 ist nicht identisch mit der jetzigen Klasse B - so mal nebenbei. Mal so nebenbei, es geht hier um die Kl 1 oder nun Kl A und nicht um Kleinigkeiten wie ist nicht identisch, ich bräuchte hier Hilfe oder ein Tip und keine Schlauen Belehrungen.Du hast mal die Klasse 3 gemacht was auf "Rosa" noch als 3er drin stand und jetzt steht auf der Scheckkarte AM, A1 79.03/79.04, A 79.03/79.04, B, BE, C1, C1E, CE79, M, L, T AM ist Moped (50er) und die Schlüsselzahlen hinter A1 und A gelten für dreirädrige Fahrzeuge die man mit dem 3er fahren darf. Auch daß der 3er bis 7,5t und drei Achsen bei maximalen Zuggesamtgewicht von 18,5 t geht wird in den anderen eingetragenen Klassen als Bestandsschutz mit ausgegeben. Dann hast du wohl bei der Bundeswehr die Klasse AY des Dienstführerscheins der Bundeswehr gemacht. Eine Motorradklasse bis 200 ccm/15 kw welche aber nicht auf den privaten Führerschein übertragen wird - meines Wissens nach, was nicht stimmen muß. Die private Klasse B wird einfach so in den privaten Dienstführerschein Klasse B übertragen sein privat gemachter Führerschein bleibt eh erhalten. Also wird jetzt die Verwirrung komplett, wenn du mal von alter Klasse 3 mal von neuer Klasse B und mal BW-Dienstführerschein Klasse B sprichst. Dies sind verschiedenen Dinge. Vllt ist der Motorradführerschein deshalb verloren gegangen, weil er normaler weise nicht umgeschrieben wird. Warum du aber nur die Klasse B bekommen solltest obwohl du mal die Klasse 3 gemacht hast ist dabei noch seltsamer. Gab es früher mal Probleme die dir nicht wichtig erscheinen? Nun isser fast wahnsinnig, nein ein ganz normaler FS KL 3 in der Fahrschule, anschließend in die Grüne Fs und dort KL A für Motorrad ( Kradmelder ) gemacht, nach 1 Jahr dann wieder Grüne Fs und dann KL B gemacht als Offiziersbegleitung. Ich hatte bis jetzt nie Probleme gehabt, er war nie im Urlaub oder was man da sonst zu sagt, der Führerschein wurde damals ohne Probleme eingetragen. Die Behörde weiss derzeit wohl selber nicht weiter. Nach über 30 Jahren kommt einer und deckt wahrscheinlich ein Fehler auf das kann ja nicht gut gehen. Vielleicht findet jemand ein Urteil was hier ähnlich ist, ansonsten kann ich mich warm anziehen. Nach über 30 Jahren erfindet man das doch nicht, Beweise sind da nur die Behörde kommt nicht weiter. |
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02.12.2019, 20:01
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Ideal wäre deinerseits eine Auflistung der Klassen und Daten - mindestens Jahr.
(es macht einen Unterschied wann - auch bei den Bundeswehrklassen) Und es wäre gut für die Übersicht - und jeden der das nicht direkt weiß - wenn du "Dienstfahrerlaubnisklasse" vor das B (und A) setzt. Edit: Das Dokument das der Behörde vorliegt wäre auch nett als Bild. Natürlich anonymisiert. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Gast_Georg_g_* |
02.12.2019, 23:07
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#11
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Ich finde die Frage, welche Klassen mit welchen Schlüsselzahlen er jetzt bekäme, völlig irrelevant. Fest steht doch, dass die bisher erteilten zivilen Klassen nach der Tabelle aus Anlage 3 zur FeV umgestellt werden.
Die eigentliche Frage ist doch, wie er den Besitz der Klasse 1 nachweisen kann. Und da gibt es eigentlich nur die beiden Möglichkeiten ZFER und Karteikartenabschrift/Führerscheinakte. Wenn in beiden nichts zur Klasse 1 zu finden ist, dann wüsste ich auch keine weitere Möglichkeit. Die damals, nach dem Verlust des grauen Führerscheins, abgegebene eidestattl. Versicherung dürfte wohl auch nirgends mehr vorhanden sein. Mit der Bestätigung der Bundeswehr müsste zwar eine Erteilung der Klasse A möglich sein, auch wenn diese bisher zivil nicht erteilt war, aber dann wohl nur mit Ablegen der Prüfungen. Besteht noch eine Möglichkeit, dass der rosafarbene Führerschein wieder auftaucht? Ein Foto oder eine Kopie existiert nicht? |
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03.12.2019, 00:10
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13427 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
...oder eine alte TÜV-Rechnung über Prüfungsgebühren etc., um der Sache näher zu kommen.
Eine Mietwagenbuchung, in der die Führerscheinnummer eingetragen wurde? Hat der Arbeitgeber bei der Führerscheinkontrolle eine Kopie gemacht oder die Führerscheinnummer mitgeschrieben? Hat die Polizei bei dem Unfall in der Jahresmitte die Daten aufgenommen? Ein Führerschein wird so oft zur Hand genommen. |
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Gast_Georg_g_* |
03.12.2019, 00:21
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#13
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Ob jemand eine TÜV-Rechnung 30 Jahre lang aufbewahrt? Ob aus der TÜV-Rechnung hervorgeht, dass die Prüfung auch bestanden und die FE erteilt wurde? Ob die Bundeswehr den TÜV für die Prüfungen in Anspruch nahm? ;-)
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03.12.2019, 00:23
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13427 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Zumindest Indizien, dass man eben nicht 30 Jahre "ohne" gefahren ist...
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03.12.2019, 01:00
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1604 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 |
Wurden die Listenbücher zum Ausstellungszeitpunkt des grauen und des rosa Papierführerscheins bereits von der damals ausstellenden FSST eingesehen?
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03.12.2019, 06:28
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15798 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Du hast mal die Klasse 3 gemacht was auf "Rosa" noch als 3er drin stand und jetzt steht auf der Scheckkarte AM, A1 79.03/79.04, A 79.03/79.04, B, BE, C1, C1E, CE79, M, L, T Naja, daß er mit 50+ (nach Nick) da noch (gültige) CE79 stehen hat ist aber mehr als unwahrscheinlich. Und T hat er wohl auch eher nicht. Ihn wird von dem genannten eh nur B interessieren, sonst hätte er wohl kaum so "freundlich" geantwortet. Mir reicht diese Antwort übrigens schon um mich jeglicher Tips an ihn zu enthalten.... -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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03.12.2019, 10:10
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Mit der Bestätigung der Bundeswehr müsste zwar eine Erteilung der Klasse A möglich sein, auch wenn diese bisher zivil nicht erteilt war, aber dann wohl nur mit Ablegen der Prüfungen. Wenn ich §27 FeV richtig verstehe, wäre bei Vorlage einer Bescheinigung durch die Bundeswehr prüfungsfrei zu erteilen.-------------------- |
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03.12.2019, 10:13
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Fahrpraxis kann ja nachgewiesen werden. Es geht ja auch darum, den Fehler in der Dokumentation zu begründen, nicht in erster Linie um eine Umschreibung jetzt.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Gast_Georg_g_* |
03.12.2019, 10:33
Beitrag
#19
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Wenn ich §27 FeV richtig verstehe, wäre bei Vorlage einer Bescheinigung durch die Bundeswehr prüfungsfrei zu erteilen. Meines Erachtens gilt das wegen § 27 Abs. 1a FeV nicht. Es sind ja seit der Erteilung der Bundeswehr-Krad-Klasse bzw. seit dem Ausscheiden aus der Bundeswehr ca. 30 bis 35 Jahre vergangen. Seit dieser Zeit bestand - nach Meinung der Behörde - keine zivile Klasse 1 und somit keine Möglichkeit mit Krädern am Straßenverkehr teilzunehmen. Das müssten doch Tatsachen sein, die die Annahme rechtfertigen, dass der TE die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. |
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03.12.2019, 13:36
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Meines Erachtens gilt das wegen § 27 Abs. 1a FeV nicht. Du hast Recht. Den hatte ich nicht im Blick, da er leider in der VP-FeV fehlt.-------------------- |
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03.12.2019, 17:58
Beitrag
#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 01.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86145 |
Moin
Als folgendes ist seit gestern morgen passiert, die Behörde hat nun selbst gemerkt das etwas schief gelaufen ist, seit heute habe ich nun mein Führerschein wieder, zwar nur als vorläufig aber der neue ist schon beantragt. Ich danke euch für die Tips, wünsche euch ein schönes Weihnachtsfest |
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Gast_Georg_g_* |
03.12.2019, 18:19
Beitrag
#22
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Guests |
Was war denn die Ursache für das Problem und worin bestand die Lösung?
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 14:20 |