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> Hinter einem Auto direkt fahren bei Stopschild
Nes
Beitrag 01.12.2019, 12:46
Beitrag #1


Neuling
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Hi letztens stand ich hinter einem Auto der vor dem Stopschild hielt. Ich stehe kurz vor der Prüfung und Vater hat mich durcheinander gebracht. Also es gab keine Haltelinie. Er meinte wenn er losfährt kann ich auch und muss nicht an der Sichtlinie nochmal halten. Auch hinter diesem Auto war die Kreuzung gut einsehbar.

Wie seht ihr das?angehalten hab ich ja hinterm Auto. Quasi sogar an der Sichtlinie.

Danke
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janr
Beitrag 01.12.2019, 12:54
Beitrag #2


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Eine Haltlinie ist nicht erforderlich. Kenn viele Stellen ohne Haltlinie.

Wenn eine Haltlinie vorhanden ist, dann hat man an dieser zum Stehen zu kommen und dann noch mal an der Sichtlinie.
Ist keine Haltlinie da, dann nur an der Sichtlinie.

Da es im Prinzip nur eine Sichtlinie gibt kann auch nur ein FZ dort stehen und wenn dieses weg ist muß das FZ dahinter nochmals an der Sichtlinie halten.
Also: Nicht einfach durchfahren. Auch wenn man (vermeintlich) gut sieht: Anhalten. wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Q-Treiberin
Beitrag 01.12.2019, 13:45
Beitrag #3


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Zitat (Nes @ 01.12.2019, 12:46) *
Ich stehe kurz vor der Prüfung
Mutig... blink.gif

....und das wo Du seit Februar schon die Fahrschule besuchst...


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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ulm
Beitrag 01.12.2019, 16:00
Beitrag #4


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Ein Stop-Schild hat immer eine Haltlinie.
Wenn Du jemals ein Stop-Schild ohne Haltlinie findest: Foto und Meldung an die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Zumindest für die Fahrschule und die Prüfung gilt: Bei "Stop" müssen die Räder stehen.
Gönne Dir doch die Zeit in der praktischen Prüfung. Es gibt keine Bonuspunkte für die zurückgelegte Wegstrecke.
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carhol2
Beitrag 01.12.2019, 16:43
Beitrag #5


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Zitat (janr @ 01.12.2019, 12:54) *
Da es im Prinzip nur eine Sichtlinie gibt kann



Es kann hunderte von Sichtlinien an einer Kreuzung geben.
Wenn die Sicht nicht eingeschränkt ist kann auch das zweite (oder sogar das dritte Fz ?) fahren. Irgendwo geistert dazu ein einschlägiges Urteil rum .


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blackdodge
Beitrag 01.12.2019, 17:08
Beitrag #6


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hör auf mit irgendwelchen schei..... Urteilen, hier gehts um die Prüfung und damit um den Gesetzestext !


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carhol2
Beitrag 01.12.2019, 17:46
Beitrag #7


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Und was steht in dem Gesetzestext ?

"Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
3. Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist."


Mit welcher Begründung will dann ein aaP die Prüfung als n.b. bewerten wenn man als 2. Fahrzeug die bevorrechtete Strasse übersehen kann ?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.12.2019, 23:03
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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janr
Beitrag 01.12.2019, 18:04
Beitrag #8


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Zitat (ulm @ 01.12.2019, 17:00) *
Ein Stop-Schild hat immer eine Haltlinie. ...
Echt? Die StVO geht nicht davon aus.


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Uwe Mettmann
Beitrag 01.12.2019, 18:24
Beitrag #9


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Zitat (carhol2 @ 01.12.2019, 17:46) *
3. Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist."
Mit welcher Begründung will dann ein aaP die Prüfung als n.b. bewerten wenn man als 2. Fahrzeug die bevorrechtete Strasse übersehen kann ?

Weil der Fahrschüler nicht angehalten hat. Es steht doch dort „es ist dort anzuhalten“ man muss also anhalten.

Wenn man schon etwas reinterpretiert, dann:
Ist die Kreuzung so unübersichtlich, dass man nirgends die bevorrechtigte Straße einsehen kann, so dass man sich reintasten muss, dann braucht man aufgrund des Stopp-Schildes im Falle einer nicht vorhandenen Haltelinie auch nirgends anhalten. wink.gif smile.gif
Das war jetzt aber ein Scherz, den wir nicht ausdiskutieren müssen.


Gruß

Uwe
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Söne spitze Steine
Beitrag 01.12.2019, 18:28
Beitrag #10


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Zitat (janr @ 01.12.2019, 18:04) *
Echt? Die StVO geht nicht davon aus.


Bis auf wenige Ausnahmen bei Ausfarten aus privaten Grundstücken abgesehen, gibt es die in aller Regel sogar in Wuppertal. wink.gif


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– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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rapit
Beitrag 01.12.2019, 20:32
Beitrag #11


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Zitat (ulm @ 01.12.2019, 16:00) *
Ein Stop-Schild hat immer eine Haltlinie.

Nö.
Im wahren Leben nunmal nicht...


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.12.2019, 21:14
Beitrag #12





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Zitat (Nes @ 01.12.2019, 12:46) *
Auch hinter diesem Auto war die Kreuzung gut einsehbar.

Dann war diese Stelle bereits die Sichtlinie. Und weil du dort gehalten hattest, musstest du nicht noch mal halten.
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reckoner
Beitrag 01.12.2019, 21:43
Beitrag #13


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Hallo,

Zitat
Wenn die Sicht nicht eingeschränkt ist kann auch das zweite (oder sogar das dritte Fz ?) fahren.
Das ist schon im normalen Verkehr töricht, die Polizei steht häufig bewusst an Kreuzungen mit Stop (ähnlich wie an Grünpfeilen oder Zebrastreifen - da erwischt man bedeutend mehr als an normalen Ampeln), und da ist dann jeder dran der nicht ausdrücklich stehengeblieben ist.

In der Fahrprüfung ist das aber sogar tödlich, da bist du sofort durchgefallen. Der Prüfer wählt ja absichtlich diese Route (manche sagen als Falle).

Stefan
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.12.2019, 21:52
Beitrag #14





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Es geht doch nicht darum, dass jemand nicht angehalten hat. Bitte mal genau lesen. Das Fahrzeug des TE hielt doch. Die Frage war nur, ob das in Ordnung ist, wenn sein Fahrzeug erst an zweiter Position ist. Da er aber eindeutig schreibt, dass auch schon aus dieser zweiten Position die Querstraße* gut einsehbar war, dann hielt er eben schon an der Sichtlinie.

Das mag sicherlich die Ausnahme sein, denn Stopp-Schilder sind ja nun mal eher an unübersichtlichen Kreuzungen angebracht und meistens ist sowieso eine Haltlinie angebracht. Aber so, wie er es beschreibt, lag in dieser Konstellation kein Fehlverhalten vor.

* Genau genommen schrieb er, dass "die Kreuzung" gut einsehbar war. Das würde nicht reichen, denn es muss natürlich die Querstraße gut einsehbar sein.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.12.2019, 22:12
Beitrag #15


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Also noch mal zum Mitschreiben:
Ist KEINE "Haltlinie" da, hält man an der "Sichtlinie".
IST eine Haltelinie da, hält man an der Haltelinie UND an der Sichtlinie.

"Haltlinie" ist der dicke weiße Querstrich, der vom rechten Fahrbahnrand bis zur Fahrbahnmitte reicht;
"Sichtlinie" ist keine aufgemalte Linie, sondern die GEDACHTE Linie, von der aus man beide Seiten der Vorfahrstraße weinsehen kann.

Ist die Stoppstraßenkreuzung SO übersichtlich, dass auch der/die an zweiter (oder dritter) Stelle Haltende die Kreuzung gut übersehen kann, so HAT er ja an seiner Sichtlinie gehalten und kann danach durchfahren.
Ebenso kann nach dem Halt an der Haltlinie sofort durchfahren,. wer von der Haltlinie aus beide Richtungen überblicken kann.

Bei einer Fahrprüfung würde ich aber NICHT so verfahren, sondern ich würde vor dem endgültigen Kreuzen der Vorfahrstraße noch einmal anhalten, und zwar - wie mein Fahrlehrer mit vor über 50 Jahren empfohlen hat - nicht mit "sanfter Landung", sondern das Bremspedal bis zum Stillstand glleichmäßig gedrückt haltend. So gibt es zum Schluss einen kleinen Ruck, der einem lästige Diskussionen mit dem Prüfer erspart.

Doc



P.S.:
Noch ne kleine Kümmelspalterei: Die Sichtlinie ist ja die gedachte Linie, ab der man beide Richtungen übersehen kann. Laut StVO hat man, an der Sichtlinie zu halten.
Ist diese Sichtlinie (also die Stelle, an der man beide Richtungen übersehen kann) beispelsweise 15 m vor der Kreuzung, hat man (streng nach dem Wortlaut der StVO) an dieser Sichtlinie zu halten. Wer stattdessen bis unmittelbar vor die Kreuzung vorfährt, hat schon verloren... narr.gif


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 01.12.2019, 22:37
Beitrag #16





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.12.2019, 22:12) *
So gibt es zum Schluss einen kleinen Ruck, der einem lästige Diskussionen mit dem Prüfer erspart.

Die Prüfer sind nicht doof, die erkennen auch bei weichem Abbremsen, ob angehalten wurde. Der Ruck ist eher für den Fahrschüler hilfreich, ebenso wie die von manchen Fahrlehrer verwendete 3-Sekunden-Regel. Es gibt genügend Fahrschüler, die langsam über die Haltlinie rollen und dann felsenfest behaupten, sie hätten doch angehalten.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.12.2019, 22:12) *
Ist diese Sichtlinie (also die Stelle, an der man beide Richtungen übersehen kann) beislperlsweise 15 m vor der Kreuzung, hat man (streng nach dem Wortlaut der StVO) an dieser Sichtlinie zu halten. Wer stattdessen bis unmittelbar vor die Kreuzung vorfährt, hat schon verloren...

Der Wortlaut wurde ja mal geändert, aber auch jetzt schreibt die StVO immer noch vor, dass nach dem Halten an der Haltlinie erforderlichenfalls an der Sichtlinie "erneut" anzuhalten ist. Das steht nicht im Text zum Zeichen 206, sondern zum Zeichen 294. Das gibt die Reihenfolge "erst an der Haltlinie, dann ggf. erneut an der Sichtlinie" vor und die umgekehrte Reihenfolge würde nicht zum Verordnungstext passen.
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wombat
Beitrag 02.12.2019, 18:35
Beitrag #17


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Wor wir gerade am Kümmelspalten sind. Das Ding heißt "Haltlinie" nicht "Haltelinie". Das geht ja auch aus der Schreibweise der hier zitierten Verordnungstexte hervor.
Motivation für meinen Post war, dass dieser Fehler auch vielen "berüchtigten" Publikationen unterläuft. Neulich habe ich es glaube ich in einem "Führerscheintest" auf Spiegel Online gesichtet.

Also: Muss man an der "Haltelinie" beim Stop-Schild anhalten? Nein! Man hält nur an der "Haltlinie" an. Das virtuelle Konstrukt "Haltelinie" darf man ignorieren. ;-)

Und wieso Haltlinie? Zunächst einmal schlicht, weil der Name in der Vorschrift so geschrieben wurde. Außerdem vielleicht weil auf dem Vorläufer des nun schon breits internationalisierten "STOP"-Schildes der Text "Halt" stand. Wäre das Schild damals mit "Halte!" beschriftet gewesen, wer weiß, dann hätten wir vielleicht heute tatsächlich eine "Haltelinie" (wie in der Schweiz).
https://de.wikipedia.org/wiki/Stoppschild
https://de.wikipedia.org/wiki/Haltlinie

Und On-Topic: Für die Fahrprüfung sollte man sich absolut nicht auf Diskussionen einlassen. An der Haltlinie bei einem "STOP"-Schild also in jedem Fall anhalten, auch wenn man ein paar Meter vorher bereits stand. Ist keine Haltlinie vorhanden, dann ist an der Sichtlinie anzuhalten. Wenn das Fahrzeug vor einem bereits angehalten hat (so daß man selbst dahinter warten musste), dann entspricht jene Stelle wo das andere Fahrzeug hielt (hoffentlich) meist auch grob der Sichtlinie und man hält dort erneut an und schaut sich auffällig um.
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cybershadow
Beitrag 02.12.2019, 19:47
Beitrag #18


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Zitat (ulm @ 01.12.2019, 16:00) *
Ein Stop-Schild hat immer eine Haltlinie.

no.gif
Hier in HH sind Stoppschilder ohne Haltlinie absolut üblich:
https://goo.gl/maps/57Wm74SxPGBYzL4E7
https://goo.gl/maps/Hx7C38w58JrmRa5u5
https://goo.gl/maps/GziQY1gSeWrZGm7G9

Nach meinem Gefühl gibt es hier sogar mehr Stoppschilder ohne als mit Haltlinie. Und nein, die sind nicht alle Bauarbeiten zum Opfer gefallen.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.12.2019, 23:32
Beitrag #19





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Üblicherweise sollte eine Haltlinie angebracht werden und zwar dort, wo die Sichtlinie ist. Die VwV-StVO sagt zum Z 206:
"Zusätzlich ist im Regelfall eine Haltlinie (Zeichen 294) dort anzubringen, wo der Wartepflichtige die Straße übersehen kann."
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ulm
Beitrag 03.12.2019, 00:14
Beitrag #20


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Zitat (cybershadow @ 02.12.2019, 19:47) *
Hier in HH sind Stoppschilder ohne Haltlinie absolut üblich:

Was sind das denn für Schlamper? ranting.gif Oder gilt die bundesweite StVO und VwV-StVO nicht im Stadtstaat?
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Kuli
Beitrag 03.12.2019, 09:14
Beitrag #21


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Zitat (Georg_g @ 01.12.2019, 21:14) *
Zitat (Nes @ 01.12.2019, 12:46) *
Auch hinter diesem Auto war die Kreuzung gut einsehbar.

Dann war diese Stelle bereits die Sichtlinie. Und weil du dort gehalten hattest, musstest du nicht noch mal halten.

Ich stimme zwar zu, würde jedoch in einer Prüfung trotzdem nochmal als "erstes Auto" stoppen. Man weiß nie, mit welchem Fuß der Prüfer aufgestanden ist.

Zitat (ulm @ 03.12.2019, 00:14) *
Zitat (cybershadow @ 02.12.2019, 19:47) *
Hier in HH sind Stoppschilder ohne Haltlinie absolut üblich:

Was sind das denn für Schlamper? ranting.gif Oder gilt die bundesweite StVO und VwV-StVO nicht im Stadtstaat?

Die VwV-StVO sagt: "Zusätzlich ist im Regelfall eine Haltlinie dort anzubringen, wo der Wartepflichtige die Straße übersehen kann."

Jetzt müsste mal jemand das Juristendeutsch "im Regelfall" interpretieren.
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Kühltaxi
Beitrag 03.12.2019, 13:00
Beitrag #22


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Zitat (Georg_g @ 01.12.2019, 21:52) *
Das mag sicherlich die Ausnahme sein, denn Stopp-Schilder sind ja nun mal eher an unübersichtlichen Kreuzungen angebracht und meistens ist sowieso eine Haltlinie angebracht.

Nicht so in Zülpich (genau wie Mechernich großdorfartige Stadt mit vielen vielen kleinen "OT"-Dörfern rundum), da steht wirklich an jeder außerörtlichen Kreuzung am Nebenzweig ein Stoppschild, egal wie übersichtlich, allerdings auch immer mit Haltelinie, dem Ersten hinterherfahren ist also leider nicht obwohl man alles sieht. Kontrolliert wird auch öfters. Auffällig ist auch daß es dort kaum Ampeln und/oder Kreisel gibt. Die Straßen sind auch alle ziemlich gerade und flach. Hier bei mir sind halt Gebirge und Flachland ganz abrupt nebeneinander, ohne Übergang.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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haschee
Beitrag 03.12.2019, 13:54
Beitrag #23


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Hier macht man dann teilweise einen Sichtschutzzaun hin, damit tatsächlich vorne gehalten werden
muß und nicht (egal ob man jetzt glaubt man müßte "nochmal" halten oder nicht) durchgezogen wird.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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henpara
Beitrag 03.12.2019, 14:13
Beitrag #24


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Zitat
Haltelinie
Sicher, dass es sich nicht doch um Haltlinien handelt?

Grüße
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.12.2019, 14:45
Beitrag #25


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Das ist wie beim "Halteverbot". Da ist das Halten ja nicht verboten.
(Das Verbot zu halten gilt nämlich nur im "Haltverbot"...).

Doc


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Sperber
Beitrag 03.12.2019, 15:09
Beitrag #26


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Es ergibt sich ja eigentlich schon aus dem Sichtfahrgebot, dass an der Sichtlinie IMMER gehalten werden muss, egal was der Vordermann macht.

Außer man kann glaubhaft nachweisen, dass man ja nur dessen Anhänger sei, was angesichts der vielen Sicherheitsabstandsverstöße in unserem Verkehr wohl total in Mode ist. thumbdown.gif
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columbo
Beitrag 03.12.2019, 16:37
Beitrag #27


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Zitat (Nes @ 01.12.2019, 12:46) *
Hi letztens stand ich hinter einem Auto der vor dem Stopschild hielt. Ich stehe kurz vor der Prüfung und Vater hat mich durcheinander gebracht. Also es gab keine Haltelinie. Er meinte wenn er losfährt kann ich auch und muss nicht an der Sichtlinie nochmal halten. Auch hinter diesem Auto war die Kreuzung gut einsehbar.


Wenn die Kreuzung von Deiner Halteposition aus gut einsehbar war, dann hast Du ja an der Sichtlinie gehalten.
Aber in der Prüfung hält man lieber einmal mehr als einmal weniger. Denke ich.
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Kühltaxi
Beitrag 03.12.2019, 19:18
Beitrag #28


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Zitat (haschee @ 03.12.2019, 13:54) *
Hier macht man dann teilweise einen Sichtschutzzaun hin, damit tatsächlich vorne gehalten werden
muß und nicht (egal ob man jetzt glaubt man müßte "nochmal" halten oder nicht) durchgezogen wird.

Gefahrenschaffung nur damit Regeln eingehalten werden. Und ich dachte es wäre andersrum, das Stoppschild stände da weil da schon vorher eine Gefahr war. wallbash.gif
Das gibt's zum Glück bei uns (noch) nicht, zumindest an Stoppschildern.


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haschee
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Beitrag #29


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Nö, die Kausalkette ist anders.

Erst vieleeinigepaar Unfälle wegen Übersehen von Fahrzeugen auf der Vorfahrtstraße.
Ob das jetzt reines Übersehen oder auch (jugendlicher) Übermut/Blödheit war kann man immer streiten...
Oder mancher Motorradfahrer auf der Vorfahrtstraße...

Dann Stopschild.
Das allein eigentlich ein Anhalten und gründlich Schauen auslösen sollte. whistling.gif

Hat nicht funktioniert. rolleyes.gif

Dann Stopschild mit Sichtschutz - der "niedrigere" Fahrzeuge zwingt anzuhalten um etwas zu sehen.



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restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Quineloe
Beitrag 05.12.2019, 09:51
Beitrag #30


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Zitat (ulm @ 03.12.2019, 00:14) *
Zitat (cybershadow @ 02.12.2019, 19:47) *
Hier in HH sind Stoppschilder ohne Haltlinie absolut üblich:

Was sind das denn für Schlamper? ranting.gif Oder gilt die bundesweite StVO und VwV-StVO nicht im Stadtstaat?

https://www.google.com/maps/@49.5980868,10....#33;3m1!1e3

Das stoppschild sieht man natürlich von oben nicht, musst du mir also einfach glauben, dass da eins ist wink.gif


--------------------
Studie der Queensland University of Technology:

Radfahrer werden von 55% der Autofahrer als "weniger als Menschen" wahrgenommen, was Aggressionen gegenüber Radfahrern in deren Köpfen mit den gleichen Denkprozessen legitimiert, die bei Neonazis passieren, wenn sie Ausländer verprügeln:

https://www.qut.edu.au/news?id=141968
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Nes
Beitrag 05.12.2019, 13:59
Beitrag #31


Neuling
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Hi vielen Dank für die Antworten. Habe nun den Fahrlehrer befragt. Wenn die Querstrasse gut ersichtlich wr auch wenn ich in der zweiten Position wo ich stand, sei das nun bereits die Sichtlinie und ich muss nicht nochmal anhalten.

Ist natürlich eine Halt (e)linie vorhanden muss nochmals angehalten werden, aber dass weiss ich ja.

Danke
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Frank999
Beitrag 09.12.2019, 20:37
Beitrag #32


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Zitat (Nes @ 05.12.2019, 13:59) *
Wenn die Querstrasse gut ersichtlich wr auch wenn ich in der zweiten Position wo ich stand, sei das nun bereits die Sichtlinie und ich muss nicht nochmal anhalten.


Also Fahrlehrer gibt es. Kopfschüttel.

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.12.2019, 21:26
Beitrag #33





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Ich schüttle manchmal auch den Kopf. Aber hier nicht, denn der Fahrlehrer hat ja mit seiner Aussage recht.
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reckoner
Beitrag 09.12.2019, 21:51
Beitrag #34


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Hallo,

Zitat
Ich schüttle manchmal auch den Kopf. Aber hier nicht, denn der Fahrlehrer hat ja mit seiner Aussage recht.
Es geht aber nicht um Recht haben, sondern um durchfallen oder nicht, wenn es der Prüfer anders sieht ist da nichts mehr mit diskutieren. Und ich hatte das hier auch schon gesagt, die Prüfungsfahrt geht sicher nicht zufällig an dem Stopschild vorbei.
Noch eine Anmerkung: Der Prüfer sitzt ja ein Stückchen weiter hinten, trotzdem sollte aber auch er eine ausreichende Sicht auf den Querverkehr haben, damit ist man auf der sicheren Seite.

Und alle die hier meinen das es korrekt wäre sollen doch dann später mal das Bußgeld anfechten. Da wäre ich gespannt wie sie denn nachweisen wollen wo genau sie gestanden haben, wie die Sicht dort war, dass sie von dort auch Radfahrer hätten sehen können etc.
Hier schreibt es sich immer so leicht, in der Praxis läuft es aber etwas anders - Recht haben und Recht bekommen eben.

Mein Ratschlag: Bei STOP sollte jedes Fahrzeug separat stehen bleiben (ungefähr an der selben Stelle), dann gibt es keine Probleme.

Stefan
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.12.2019, 22:09
Beitrag #35





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Die Frage war, ob man erneut halten muss oder nicht. Das lässt sich eindeutig beantworten und hat mit einer Handlungsempfehlung für die Prüfung erst mal nichts zu tun. Der "Kopfschüttler" war ja vermutlich der Meinung, dass die Aussage inhaltlich falsch war.
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reckoner
Beitrag 09.12.2019, 22:49
Beitrag #36


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Hallo,

ich hatte es so verstanden, dass die Aussage speziell von einem Fahrlehrer zu seinem Schüler falsch war, und das sehe ich auch so.
Der Fahrlehrer soll nicht die ganze StVO erklären oder gar noch die Rechtsprechung dazu, sondern dem Schüler das Fahren beibringen und ihn insbesondere durch die Prüfung bringen (mein Fahrlehrer ist mit mir die typischen Prüfungsrouten abgefahren und hat mir so einige Fallen gezeigt in die ich nicht tappen soll).

Nehmen wir mal ein anderes Beispiel, die gelbe Ampel. Auch da sollte der Fahrlehrer sagen, dass das "nach Möglichkeit anhalten" bedeutet, obwohl es im realen Verkehr in den allermeisten Fällen ohne Konsequenzen bleibt wenn man doch noch durchrauscht. Denn, kommt es in der Prüfung zu einer solchen Situation sollte der Prüfling unbedingt versuchen anzuhalten (verbraucht nebenbei auch wieder eine Minute). Wenn der Prüfer - wie gesagt etwas weiter hinten sitzend - das Rotlicht sieht kannst du imho gleich rechts ran fahren.

Stefan
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.12.2019, 23:19
Beitrag #37





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Zitat (reckoner @ 09.12.2019, 22:49) *
Denn, kommt es in der Prüfung zu einer solchen Situation sollte der Prüfling unbedingt versuchen anzuhalten

Nein, auch in einer Prüfung gibt es Konstellationen, wo es falsch wäre, bei Gelb anzuhalten bzw. dies "unbedingt zu versuchen".
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reckoner
Beitrag 09.12.2019, 23:40
Beitrag #38


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Hallo,

Zitat
Nein, auch in einer Prüfung gibt es Konstellationen, wo es falsch wäre, bei Gelb anzuhalten bzw. dies "unbedingt zu versuchen".
Natürlich. Du weist aber bestimmt wie ich das gemeint hatte: Es gibt halt den Bereich wo man sowohl anhalten als auch noch problemlos durchfahren kann. Und im normalen Verkehr wird dann halt meist gefahren, in der Prüfung würde ich aber zum Anhalten raten.

Stefan
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asdf555
Beitrag 10.12.2019, 11:22
Beitrag #39


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Hallo, habe ich den § 37 StVO falsch gelesen?
Zitat:"Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“."
Da steht nichts von "nach Möglichkeit anhalten".
Es kann - wie in anderen Fällen auch - Situationen geben, in denen das geforderte Verhalten nicht eingehalten werden kann und muss.

Und was ich auch nicht verstehe sind die konträren Aussagen hier im Thread. An jeder Krezung/Einmündung lässt sich doch die Sichtlinie eindeutig bestimmen. Dort ist anzuhalten, wenn keine Haltlinie vorhanden ist.
Die Sichtlinie ist natürlich von Faktoren abhängig, z.B. Art der Verkehrsteilnahme, Bebauung, Verkehrsaufkommen usw.

Die Sichtlinie gilt auch nicht für den Platz des Prüfers, sondern für den Kfz-Führer.
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reckoner
Beitrag 10.12.2019, 11:51
Beitrag #40


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Hallo,

Zitat
Da steht nichts von "nach Möglichkeit anhalten".
Es kann - wie in anderen Fällen auch - Situationen geben, in denen das geforderte Verhalten nicht eingehalten werden kann und muss.
Du gibst dir die Antwort doch schon selber: Es kann sein, dass ein Anhalten nicht mehr möglich ist. Und genau das ist absolut nicht eindeutig (allein schon die Frage, wie stark man bremsen darf oder muss), es gibt also eine Grauzone.
Wenn du nicht mal das akzeptierst dann kannst du dir ja mal diesen Thread zu Gemüte führen: LINK laugh2.gif

Zitat
An jeder Krezung/Einmündung lässt sich doch die Sichtlinie eindeutig bestimmen.
Ich kenne da viele Kreuzungen wo man eher von Sichtfläche sprechen kann (und die ist mitunter mehrere Meter lang). Das Stopschild gibt es da auch nicht wegen der Unübersichtlichkeit, sondern um insbesondere schwere Unfälle zu verhindern (100 km/h, und dann fährt dir einer mit 30 km/h in die Seite ...).

Zitat
Die Sichtlinie gilt auch nicht für den Platz des Prüfers, sondern für den Kfz-Führer.
Das hat auch niemand behauptet.
Aber was entgegnest du denn, wenn dir Prüfer der sagt, dass er nichts sehen konnte und er daraus den Schluss zieht, dass es bei dir dann auch nicht ausreichend war?
Wenn hingegen sogar der Prüfer freie Sicht hat, dann hat es der Fahrer auf jeden Fall (außer es steht da ein Baum im Weg*).

Die Prüfung ist immer auch eine Ermessenssache, im Regelfall kannst du da nicht diskutieren oder die Fahrerlaubnis später sogar einklagen (kannst du natürlich schon, bringt aber nichts).

*ich kenne genau eine solche STOP-Straße, anstatt das man dort einen Spiegel hinsetzt gibt es einfach ein Stopschild, wobei damit die Sicht auch nicht besser wird. unsure.gif

Stefan
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rapit
Beitrag 10.12.2019, 12:13
Beitrag #41


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Zitat (henpara @ 03.12.2019, 14:13) *
Zitat
Haltelinie
Sicher, dass es sich nicht doch um Haltlinien handelt?

Huiuiui, wer im Glashaus sitzt...:
Zitat (henpara @ 23.05.2017, 12:48) *
Wenn ich mit 10 Autos an einem Stopschild habe

Müsste es nich a) Stoppschild heißen
und b) der Satzbau ein wenig anders sein...? whistling.gif

Und dann wäre da noch die Sache mit dem Halteverbot, obwohl es doch Haltverbot heißen muss...

scared.gif tongue.gif

Wir machen alle Fehler. Kann man drauf Rumhacken. Aber muss man? think.gif

Ich finde ja, man sollte sich auf solche Sachen beschränken, wenn z.B. jemand beim Schreiben von "Rumhacken" zwei Tasten neben das "H" trifft (und Ähnliches) - und das dann gleich dem Captain melden twinkle.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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asdf555
Beitrag 10.12.2019, 15:16
Beitrag #42


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Wo soll jetzt der Bezug des o.g. Links zum Thread sein. Wie dort beschrieben fuhr ein unaufmerksamer Radfahrer bei ROT über die Ampel und zeigte sich uneinsichtig. Der Sachverhalt steht im Eingangsthread.
Offensichtlich hat der TE Konzentrations-/Aufmerksamkeitsdefizite, dem Urteil konnte er nach eigenen Angaben auch nicht folgen. Wenn für ihn das freundliche Begrüßen der Beamten wichtiger ist als die Beobachtung der Ampel, dann ist er halt ungeeignet zum Straßenverkehr.

Wenn ein Anhalten nicht möglich ist, dann macht der Fahrer etwas falsch, z.B. könnte er zu schnell sein, nicht aufmerksam, Reaktionsprobleme haben o.a. Es könnten auch techn. Probleme sein.

Interessant ist auch die Sichtfläche. Steht das in der StVO oder gibt es Rechtsprechung oder ist das erfunden und haltlos?
Da die Sichtfläche mitunter mehrere Meter lang sein soll, würde mich interessieren, wie breit sie denn ist? Ist sie horizontal, vertikal, schräg?
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reckoner
Beitrag 10.12.2019, 23:21
Beitrag #43


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Hallo,

Zitat
Wo soll jetzt der Bezug des o.g. Links zum Thread sein.
Es ging mir darum, dass der von dir angeführte §37 StVO Schwächen hat (er definiert nicht genau was bei gelb zu tun ist, soll und kann er auch gar nicht). Und da ist eine Radfahrer- oder Fußgängerampel ein noch besserer Beleg (da gibt es - eigentlich - gar keine Grauzone).

Zitat
Wie dort beschrieben fuhr ein unaufmerksamer Radfahrer bei ROT über die Ampel
Eben nicht. Er fuhr ganz normal wie es Radfahrer halt tun und dann sprang die Ampel auf rot, er konnte aber trotzdem nicht mehr gefahrlos anhalten (gefahrlos für ihn selbst meine ich).

Zitat
Wenn ein Anhalten nicht möglich ist, dann macht der Fahrer etwas falsch, z.B. könnte er zu schnell sein, nicht aufmerksam, Reaktionsprobleme haben o.a. Es könnten auch techn. Probleme sein.
Dann zeig' doch mal wie du ohne Reaktionszeit und ohne Bremsweg anhalten kannst, das kann im Extremfall nicht einmal ein Fußgänger.

Zitat
Interessant ist auch die Sichtfläche. Steht das in der StVO oder gibt es Rechtsprechung oder ist das erfunden und haltlos?
Das ist eine Wortschöpfung von mir. Du hattest gesagt, dass es immer eine Sichtlinie gibt (ich war davon ausgegangen, dass du damit immer die selbe Stelle meinst), und das stimmt eben nicht. Ich kenne Kreuzungen wo in einer Schlange der 2. genau so viel sehen kann wie der 1., genau das ist ja das Threadthema.

Zitat
Da die Sichtfläche mitunter mehrere Meter lang sein soll, würde mich interessieren, wie breit sie denn ist? Ist sie horizontal, vertikal, schräg?
Was soll jetzt dieser Unsinn? Du hast die Länge deiner Sichtlinie auch nicht definiert (zurecht, weil sie völlig belanglos ist).

Stefan
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