93 € Strafe wegen Zuparkens einer Mülltonne |
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93 € Strafe wegen Zuparkens einer Mülltonne |
11.10.2019, 17:24
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85910 |
gestern erhielt ich als Halter ein Schreiben des Vermieters des benachbarten Hauses. Ich werde aufgefordert, die Kosten einer Nachleerung in Höhe von 93€ zu entrichten. Angeblich konnte die Müllabfuhr den Müll nicht entleeren, da mein Auto den Weg versperrte. Jedoch ist es so, dass mein Auto vorschriftsgemäß auf der Straße geparkt war. Weder Halte- noch Parkverbotsschilder sind vorhanden. Neben den Mülltonnen ist auch kein Hinweis darauf, dass der Bereich vor den Mülltonen freizuhalten ist und auch kein Hinweis auf die Zeitung der Mülltonnenentleerung. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich den Betrag, den der Vermieter als Schadensersatz geltend macht, nicht bezahlten sollte. Was denkt ihr? |
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11.10.2019, 17:42
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 793 Beigetreten: 31.05.2012 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 64484 |
Hast du vielleicht vor einem abgesenkten Bordstein geparkt? Ein Foto würde definitiv helfen.
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11.10.2019, 18:51
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9914 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Nachdem Mülltonnen, auch bei Leerung, nicht auf der Strasse abgestellt werden dürfen kann man als korrekt Parkender eigentlich nix falsch machen.
Falls es so ist wie du beschrieben hast würde ich mir das Ganze nochmal genau ansehen und ansonsten gelassen der Dinge harren die da ev. kommen. Wie sieht denn dieses Schreiben aus und wie werden die 93€ begründet bzw. nachgewiesen? Ich habe noch nie etwas von einer Nachleerung gehört. Ich vermute sowas gibts hier, auf dem Dorf, nicht. Und wenn doch dann fragt sich wer das wann und warum beauftragt. -------------------- Wer bremst hat Angst
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12.10.2019, 08:38
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Nachdem der @TE davon schrieb, dass die Summe in einem Schreiben des Vermieters gefordert wird, gehe ich davon aus, dass verkehrsrechtliche Vorschriften völlig außen vor sind.
Ohne die Gegebenheiten zu kennen: Könnte es sein, dass der PKW z.B. in der schmalen Grundstückzufahrt parkte und es dadurch unmöglich wurde, die Mülltonnen im Hinterhof pünktlich zum Abfuhrtermin an die Straße zu rollen? Oder dass der PKW z.B. die Mülltonnen im fiktiven Hinterhof komplett zugeparkt hatte? -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Gast_Georg_g_* |
12.10.2019, 08:45
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#5
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Guests |
Ich glaube nicht, dass der TE vor einer Einfahrt geparkt hatte. Es ist eigentlich nicht so selten, dass "dicht an dicht" geparkt wird und dann zwischen den Fahrzeugen einfach kein Platz verbleibt, um eine Mülltonne vom Gehweg zum Müllfahrzeug zu schieben.
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12.10.2019, 08:54
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Jedoch ist es so, dass mein Auto vorschriftsgemäß auf der Straße geparkt war. Ach, das lese ich jetzt erst. Damit sind meine Theorien natürlich hinfällig. Zitat Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich den Betrag, den der Vermieter als Schadensersatz geltend macht, nicht bezahlten sollte. Was denkt ihr? Mein Bauchgefühl rät dir zum einfachsten Weg: Frag den Vermieter nach einer Erklärung für die Kostennote. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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12.10.2019, 13:20
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Ich hätte gerne Bilder der Situation.
Vor meinem geistigen Auge steht der TE mit seinem FZ am FB-Rand und zwischen den geparkten FZen ist zu wenig Raum um mit einer Mülltonne zum Müllfahrzeug zu kommen. Da seh ich dann auch keine Rechtsgrundlage. Der Vermieter könnte für den Abhohltag jeweils ein mobiles HV beantragen und aufstellen, damit er dort "arbeiten" kann -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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12.10.2019, 14:21
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 793 Beigetreten: 31.05.2012 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 64484 |
Bei 93€ würde ich eher von einer der großen Tonnen mit 4 Rollen ausgehen.
Die werden meines Wissens immer von hinten auf den Müllwagen geladen und die bekommt man auch nicht über einen hohen Bordstein. Demnach müsste er vor einem abgesenkten Bordstein gestanden haben. Genaueres sagen uns hoffentlich irgendwann die Fotos. |
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17.10.2019, 14:13
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85910 |
Fotos. Gibt es leider nicht. Im Schreiben steht einfach nur, dass der Transportweg zugeparkt war.
Es handelt sich übrigens um große Mülltonnen auf 4 Rollen. Dem Vermieter sind durch die Nachleerung des Müllunternehmens kosten entstanden, die dieser jetzt als Schadensersatz mir gegenüber geltend macht. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 17.10.2019, 15:25
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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17.10.2019, 14:19
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10320 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Die Frage nach dem abgesenkten Bordstein hast Du leider nicht beantwortet...
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17.10.2019, 14:20
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Auch wenn es jetzt noch keine Bilder gibt, kannst du doch welche machen, oder nicht?
Wenn die Parksituation ansonsten korrekt war hat da der Vermieter schlechte karten. Wie die Mülltonnen zum FZ kommen ist allein ein Problem zwischen Vermieter und Müllabfuhr. Daher würde ich nicht zahlen. Mit Bildern der Situation könnten wir hier das ganze aber genauer beurteilen und so könntest du deine Entscheidung auf unseren Senf basierend besser bewerten. Hier in der Schwarmintelligenz sieht man doch noch Dinge die sonst nicht aufgefallen wären, daher der Wunsch nach Bildern. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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17.10.2019, 14:23
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 423 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 |
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17.10.2019, 14:44
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85910 |
Wie genau kann ich hier ein Bild hochladen?
Grüße aus Dortmund nach Dortmund Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 17.10.2019, 15:23
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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17.10.2019, 14:50
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26598 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
bei irgendeinem Bilderhoster hochladen und hier verlinken.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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17.10.2019, 14:53
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Wie genau kann ich hier ein Bild hochladen? ... Guggsdu: FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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17.10.2019, 14:53
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85910 |
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17.10.2019, 14:57
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#17
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24265 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Parkt das Auto vor einer Grundstücksausfahrt bzw. der Zufahrt zu den Mülltonnen?
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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17.10.2019, 15:00
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85910 |
Im Schreiben steht " Transportweg zugeparkt". Also angeblich ja.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 17.10.2019, 15:24
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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17.10.2019, 15:09
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Sorry, aber das Bild ist derart, daß ich nicht sehen kann was da hinten ist.
Und ob es eine Absenkung gibt kann man auch nicht erkennen, eher ein durchgehend niedriger Bordstein oder so. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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17.10.2019, 15:10
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#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85910 |
Es gibt keine Absenkung. Ich werde gleich mal ein Foto bei besseren Lichtverhältnissen machen.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 17.10.2019, 15:24
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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17.10.2019, 15:27
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#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13410 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
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Wenn Du auf den letzten Beitrag antworten willst, benutze bitte die Funktion "Antworten". Das "Zitieren" bitte nur dann verwenden, wenn Du auf einen weiter zurückliegenden Beitrag oder Teile eines Beitrages antworten möchtest. |
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17.10.2019, 15:33
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#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85910 |
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17.10.2019, 15:38
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#23
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13410 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Hättest Du nicht auf dem Gehweg geparkt, hätte sich der Nachbar seine 93 Euro irgendwo hinstecken können.
Oder ist dort das Parken auf dem Gehweg durch Beschilderung erlaubt? Aber so sehe ich den Vorwurf verwirklicht: Die Tonnen können nicht über den Gehweg gefahren werden. Davon abgesehen ist der Bordstein auf voller Länge niedrig. |
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17.10.2019, 15:40
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#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Als "Einfahrt" würde ich das nicht ansehen und extra abgesenkt ist der Bordstein auch nicht, nur dauerhaft niedrig.
Hier gleich vor dem BH-Parkplatz zu parken ist also in meinen Augen nach StVO korrekt. Nebenfrage: gibt es anfänglich ein 315er? Also so was: Nachtrag: Weil ich es dort weiß: Wie kommen denn die Mülltonnen dort auf die Fahrbahn? -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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17.10.2019, 15:45
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85910 |
Ein solches Schild ist nicht vorhanden.
Der Bordstein ist auf der gesamten Straße niedrig und alle Autos parken von beiden Seitenhalb auf dem Gehweg, da ansonsten ein Durchfahren der Straße unmöglich ist. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 17.10.2019, 16:27
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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17.10.2019, 15:49
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#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26598 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
dann darfst Du da gar nicht parken und so macht der Vorwurf auch Sinn. Wenn da nämlich keine Autos den Gehweg zuparken, dann kann man die Tonnen so weit rollen bis man eine Lücke zum Müllauto findet. Wenn sich der freundliche Nachbar entschließt, seine Forderung notfalls gerichtlich einzutreiben, dann dürfte er da Chancen haben.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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17.10.2019, 15:50
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#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17048 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Wenn mit regelgerechtem Parken die Straße keine verfügbare Breite von 3,05 m hat, darfst Du da gar nicht parken....
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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17.10.2019, 15:52
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Tja, dann dürft ihr dort nicht halbhüftig auf dem Gehweg parken.
Warum dann der BH-Parkplatz halbhüfig eingezeichnet ist ... keine Ahnung. Der muß, aber ohne Schild oder Markierung ist das nicht erlaubt, auch wenn dann gegenüber keiner Parken könnte (Restfahrbahnbreite) Gut. Das hat aber nix mit den Mülltonnen zu tun. ... Dann guck noch mal die Bilder an.dann darfst Du da gar nicht parken und so macht der Vorwurf auch Sinn. ... Der BH-Parkplatz ist halbhüftig und auf dem Gehweg ist genug Raum. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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17.10.2019, 16:19
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#29
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24265 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wenn Dein Fahrzeug die Nutzung des Grundstücks verhindert, und dazu gehört auch das Leeren der Tonnen, hat der Grundstücksbesitzer einen Anspruch auf Schadensersatz. Er könnte sogar Unterlassungsklage erheben oder das Fahrzeug abschleppen lassen.
Unter "korrekt geparkt" verstehe ich außerdem etwas anderes. Grundsätzlich auf dem Gehweg Halten und Parken verboten, wenn keine explizite andere Regelung getroffen wurde. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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17.10.2019, 16:23
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Viele Leute, viele Meinungen
Das Leeren von Tonnen geschieht mitnichten in der Regel (direkt) über eine Ausfahrt. Ich kenne (nicht nur in München ) unzählige Situationen wo die Tonnen nicht zwischen geparkte FZe durchpassen. Klar ist das Gehwegparken außer für Behinderte hier nicht erlaubt. Aber daß andernorts eine Ausfahrt fehlt und die Tonnen trotzdem geleert werden können liegt wohl an was anderen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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17.10.2019, 16:27
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26598 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Dann guck noch mal die Bilder an. habe ich. Wenn man die Tonnen über den Plattenweg zum Bürgersteig rollt, muss man ums Eck um auf den Bürgersteig zu kommen. Für so ein Manöver ist da, wenn Autos halb diesen zuparken, nicht mehr genügend Raum. Vermutlich ärgert sich der Grundstücksbesitzer massiv darüber, dass wegen der Parkpraxis die Müllabfuhr nur jedes zweite Mal kommt und beginnt jetzt, ein Exempel zu statuieren. So wäre ihm das hier auch geraten worden . Ob er die 93.- € wirklich bezahlt hat? -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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17.10.2019, 16:29
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13410 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Wenn der Gehweg benutzbar wäre, könnte man mit der Tonne bis zur nächsten Straßeneinmündung fahren und spätestens dort leeren.
Das wurde durch das widerrechtliche Gehwegparken wirksam verhindert und daher sehe ich die Forderung des Mülltonneninhabers als gerechtfertigt an. |
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Gast_Georg_g_* |
17.10.2019, 16:47
Beitrag
#33
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Guests |
Es kann durchaus sein, dass man die große 4-Rad-Mülltonne selbst dann nicht auf kürzestem Weg zur Fahrbahn hätte schieben können, wenn das Fahrzeug korrekt am Fahrbahnrand geparkt hätte. Wie aber schon geschrieben wurde, hätte man sie dann wenigstens entlang des Gehwegs bis zu einer anderen Stelle schieben können. Durch das Gehwegparken konnte man aber die Tonne nicht mal vom Grundstück bekommen. Und dass man sie über die Wiese schiebt, kann man wohl auch nicht verlangen, zumal die Rollen da vermutlich etwas einsinken. Da würde ich wohl die 93 Euro bezahlen.
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18.10.2019, 06:41
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 608 Beigetreten: 22.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42182 |
Ich würde um Fotos, wo das geparkte Auto zu sehen ist und zudem um die Originalrechnung über 93 EUR bitten.
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18.10.2019, 09:05
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 552 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 |
Das dürfte der Entsorgungsbetrieb ordentlich dokumentiert haben. Da würde ich mir keine Hoffnungen machen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.04.2024 - 19:57 |