Höhe der Mahngebühren, 6€ zuviel?, Gelten für den Staat die gleichen Spielregeln wie für Alle? |
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Höhe der Mahngebühren, 6€ zuviel?, Gelten für den Staat die gleichen Spielregeln wie für Alle? |
10.10.2019, 16:32
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 10.10.2019 Mitglieds-Nr.: 85899 |
Selbst 2,50€ können überzogen sein: http://www.deutscher-verbraucherschutzvere...mp;1_1und1.html http://www.deutscher-verbraucherschutzvere...r_Vodafone.html https://www.damm-legal.de/olg-muenchen-500-...-ist-ueberhoeht https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/fre...ngebuehren-sein Mir wurden jetzt 6€ in NRW berechnet, aufgrund §20 VwVG NRW (von 2003) und §§2 und 8 Kostenordnung (von 1997). Es ist ein einfacher 2 seitiger Brief mit 0,80 Porto und max. 50cent Zinsen. Ich würde jetzt erwarten, dass für den Staat die gleichen Gesetze (vermutlich BGB) wie für Unternehmen gelten und die einfach ihre Landesgesetze und Kostenordnungen noch nicht angepasst haben. Unternehmen versuchen auch nach wie vor, überhöhte Pauschalen abzukassieren, obwohl die Justiziare vermutlich die Rechtslage kennnen. Bitte keine Antworten wie: "Selber schuld, warum der Zeitaufwand wegen der paar €", es betrifft ja nicht nur mich, da werden tausende gemolken. Die Suche fand nichts dazu. |
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10.10.2019, 17:46
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13410 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Du hast doch schon selber die Rechtsgrundlage zitiert: Mir wurden jetzt 6€ in NRW berechnet, aufgrund §20 VwVG NRW (von 2003) und §§2 und 8 Kostenordnung (von 1997). [...] Ich würde jetzt erwarten, dass für den Staat die gleichen Gesetze (vermutlich BGB) wie für Unternehmen gelten Das BGB ist einfach nicht die richtige Rechtsgrundlage, sondern das VwVG. Daher passen auch Urteile, die sich auf eine BGB-Forderung beziehen, hier einfach nicht. |
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Gast_Georg_g_* |
10.10.2019, 19:03
Beitrag
#3
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Guests |
... aber keine Personalkosten. Das ist korrekt, wenn es um eigene, privatrechtliche Forderungen geht. Hier darf der Privatmann leider keine Kosten für die investierte Zeit geltend machen, auch wenn er stundenlang mit Schreibkram beschäftigt war. Bei einer Behörde handelt es sich um eine Amtshandlung und für den Zeitaufwand wird eine Gebührenordnung angewandt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 13:52 |