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> Beidseitige verengung der fahrbahn, Fahrbahn
Shendoan
Beitrag 09.10.2019, 22:02
Beitrag #1


Neuling
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Hallo wie muss man an dieser situation rangehen

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Ernschtl
Beitrag 09.10.2019, 22:09
Beitrag #2


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Shendoan
Beitrag 09.10.2019, 22:20
Beitrag #3


Neuling
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Echt jetzt?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.10.2019, 22:42
Beitrag #4





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Man versucht seine Geschwindigkeit so einzurichten, dass man vor der Verengung nicht mehr höhengleich fährt. Dann wendet man das Reißverschlussverfahren an.
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Schorsch
Beitrag 10.10.2019, 14:38
Beitrag #5


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Zitat (Ernschtl @ 09.10.2019, 23:09) *
Gas geben. So wie immer im Leben, wer zuerst kommt gewinnt.

Wenn beide Gewinner sein wollen, dann sind beide Verlierer. Aber wie wäre die Haftungsverteilung? Halbe halbe oder oder Links voll?
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Acki
Beitrag 10.10.2019, 15:02
Beitrag #6


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Zitat (Schorsch @ 10.10.2019, 15:38) *
Aber wie wäre die Haftungsverteilung? Halbe halbe oder oder Links voll?

Wieso links voll?
Der links ist doch im Normalfall der Überholer. Der rechts darf nicht beschleunigen, sonst würde er den Überholvorgang behindern.

gruß Acki
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rapit
Beitrag 10.10.2019, 16:01
Beitrag #7


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Ist das nicht igO?
Freie Fahrstreifenwahl und so?

Die Kraftfahrstraße fängt doch erst dahinter an, oder?


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Shendoan
Beitrag 10.10.2019, 20:01
Beitrag #8


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Ja genau erst nach der verengung fängt die Kraftfahrstraße an
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Skoddy
Beitrag 10.10.2019, 21:05
Beitrag #9


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In der StVO ist das Reissverschlusssystem vorgegeben. Auch wenn manche Leute einen Klettverschluss draus machen kommt man in der Regel doch irgendwie rüber.

Reissverschluss bedeutet vorfahren bis zur Engstelle und kurz vorher reinzippen.


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Acki
Beitrag 11.10.2019, 04:03
Beitrag #10


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Zitat (rapit @ 10.10.2019, 17:01) *
Die Kraftfahrstraße fängt doch erst dahinter an, oder?

Ok, ich kenn die Gegend nicht.
Innerorts, also freie Fahrstreifen-Wahl.
D.h. wenn einer der beiden gerade überholt wird darf er nicht beschleunigen, läßt den anderen seinen Überholvorgang beenden und ordnet sich hinter ihm ein.

Gruß Acki
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Schorsch
Beitrag 12.10.2019, 09:38
Beitrag #11


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Zitat (Skoddy @ 10.10.2019, 22:05) *
In der StVO ist das Reissverschlusssystem vorgegeben. Auch wenn manche Leute einen Klettverschluss draus machen kommt man in der Regel doch irgendwie rüber.

Es werden 2 Fahrstreifen zusammen geführt, RV gilt, wenn einer endet.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.10.2019, 09:51
Beitrag #12





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Zitat (Schorsch @ 12.10.2019, 10:38) *
Es werden 2 Fahrstreifen zusammen geführt, RV gilt, wenn einer endet.

§ 7 Abs. 4 StVO:
"Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ..."
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Skjaldar
Beitrag 12.10.2019, 15:16
Beitrag #13


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Was mich überrascht ist auch, dass die Verengung zumindest nach der Kreuzung durch kein VZ angekündigt wird. Als Ortsfremder in Düsseldorf kann das sicherlich mal zu blöden Situationen führen.
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Schorsch
Beitrag 12.10.2019, 18:58
Beitrag #14


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Zitat (Georg_g @ 12.10.2019, 10:51) *
"Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ..."

Damit ist gemeint, dass auf einem Fahrstreifen ein Hindernis ist. Und auch der Rest passt nicht:
Zitat
...ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
Wer müsste sich den hier nach einem Fahrzeug auf dem durchgehenden Fahrstreifen einordnen?
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janr
Beitrag 12.10.2019, 19:40
Beitrag #15


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Zitat (Schorsch @ 12.10.2019, 19:58) *
...
Damit ist gemeint, dass auf einem Fahrstreifen ein Hindernis ist. ...
Wenn das gemeint wäre, würde es dort stehen, aber wir wissen ja, daß du ein Problem mit dieser Regel hast, weil ja sonst jeder und alle vor dir zu Hause sind. rolleyes.gif


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Schorsch
Beitrag 12.10.2019, 21:36
Beitrag #16


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Zitat (janr @ 12.10.2019, 20:40) *
Wenn das gemeint wäre, würde es dort stehen

Und was ist damit deiner Meinung nach gemeint?
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janr
Beitrag 12.10.2019, 22:02
Beitrag #17


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Na das was da steht.

Kann man nicht mehr zwei oder mehr Fahrstreifen befahren oder fällt einer weg gilt RV

Da ist nicht speziell erwähnt auf welche Arten ein oder mehrere Fahrstreifen wegfallen.
Immer wenn das ist muß man an der Engstelle im wechsel in diese rein.


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Schorsch
Beitrag 12.10.2019, 22:26
Beitrag #18


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Zitat (janr @ 12.10.2019, 23:02) *
Na das was da steht.

Und wer von Beiden ist der am Weiterfahren gehinderte, und welcher ist der benachbarte Fahrstreifen, und welches ist das Fahrzeug auf dem durchgehenden Fahrstreifen? Aber steht jaalles da rolleyes.gif
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durban
Beitrag 12.10.2019, 22:54
Beitrag #19


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@Schorsch: Was gilt denn Deiner Ansicht nach n der Ausgangssituation?


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janr
Beitrag 12.10.2019, 23:20
Beitrag #20


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Zitat (Schorsch @ 12.10.2019, 23:26) *
Und wer von Beiden ist der am Weiterfahren gehinderte, ...
Ist im steten Wechsel nicht wichtig, weil beide weiter fahren können.
Zitat (Schorsch @ 12.10.2019, 23:26) *
... und welcher ist der benachbarte Fahrstreifen,
Na der jeweils andere.
Zitat (Schorsch @ 12.10.2019, 23:26) *
... und welches ist das Fahrzeug auf dem durchgehenden Fahrstreifen? ...
Braucht man das?


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.10.2019, 23:37
Beitrag #21





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Die StVO ist für den 2-in-1-Fall nicht besonders geschickt formuliert, aber letztlich dürfte ganz klar sein, dass auch dort das Reißverschlussverfahren angewendet werden muss.
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Schorsch
Beitrag 13.10.2019, 10:49
Beitrag #22


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Zitat (durban @ 12.10.2019, 23:54) *
@Schorsch: Was gilt denn Deiner Ansicht nach n der Ausgangssituation?

Da RV hier nicht passt, gilt auch nicht die Ausgangssituation "nach einem Fahrzeug auf dem durchgehenden Fahrstreifen". Hier gilt §1 und §5(3) wegen unklarer Verkehrslage.
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ukr
Beitrag 13.10.2019, 15:40
Beitrag #23


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Zitat (Georg_g @ 13.10.2019, 00:37) *
Die StVO ist für den 2-in-1-Fall nicht besonders geschickt formuliert
Ich sehe es ähnlich wie @Schorsch und halte die Verkehrsführung für ungeeignet. Sinnvollerweise sollte man den linken Fahrstreifen via Sperrfläche vorher einziehen, dann ist der Sachverhalt klar - auch bzw. insbesondere nach StVO.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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janr
Beitrag 13.10.2019, 18:55
Beitrag #24


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Bei denen die nicht darauf pochen, daß immer der auf der durchgehenden Fahrbahn zuerst fahren darf, egal wo er grad ist, ist diese Verkehrsführung problemlos.

Man fährt ja eh meist nie absolut nebeneinander. Zu allermeist eh versetzt. Dann versetzt wie ein Reißverstluß, da braucht es keine durchgehende Fahrbahn.


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Schorsch
Beitrag 13.10.2019, 20:53
Beitrag #25


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Zitat (janr @ 13.10.2019, 19:55) *
Bei denen die nicht darauf pochen, daß immer der auf der durchgehenden Fahrbahn zuerst fahren darf, egal wo er grad ist,
"egal wo er gerade ist" behauptet niemand, der Rest steht so in der StVO entsprechend sehen das auch die Geerichte.
Zitat
Der Beginn des "Reißverschlusses" liegt auf dem freien Fahrstreifen, es sei denn, der auf dem blockierten Fahrstreifen Fahrende hat vor dem Nachfolgenden einen solchen Vorsprung, dass er den Fahrstreifenwechsel ohne Gefährdung des Nachfolgenden ausführen kann.
https://verkehrslexikon.de/Module/ReissVerschluss.php#02
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janr
Beitrag 13.10.2019, 21:08
Beitrag #26


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Sorry aber grad du willst, daß KFZ auf dem endenen Fahrstreifen erst mal dich vorbei lassen auch wenn sie eine Fahrzeuglänge vor dir sind, weil du diesen Satzteil zu lieben scheinst.
Aber dies ist nicht notwendig und grad bei dem Beispiel hier braucht es das auch nicht.

Wie zum Glück allermeistens woanders auch nicht. wavey.gif


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Andreas24
Beitrag 13.10.2019, 21:42
Beitrag #27


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In einem anderen Thread, meine ich mich zu erinnern, das @Schorsch sogar noch weiter geht. Das erst alle auf der rechten Spur vorbeifahren dürfen und die linke Spur erst drann ist wenn rechts keiner mehr kommt.

Weil er sich wohl selber immer rechts hinten anstellt und jeder der ihn links überholt ein ganz böser Vordrängler ist thread.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.10.2019, 22:27
Beitrag #28





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Zitat (ukr @ 13.10.2019, 16:40) *
... und halte die Verkehrsführung für ungeeignet. Sinnvollerweise sollte man den linken Fahrstreifen via Sperrfläche vorher einziehen, dann ist der Sachverhalt klar - auch bzw. insbesondere nach StVO.

Ich halte diese Art der Spurzusammenführung sogar für die bessere. Hier klappt das Reißverschlussverfahren in der Praxis viel besser, weil sich keiner bevorrechtigter fühlt und keiner als Vordrängler angesehen wird. Daher sieht man an solchen Stellen auch nie ängstliche Fahrer, die bei Stau schon weit vorher anhalten.

Soweit der Wortlaut zum Reißverschlussverfahren die Formulierungen "eines Fahrstreifens/ein Fahrstreifen" benutzt, muss das auch nicht die zahlenmäßige Benennung sein (genau ein Fahrstreifen und nicht zwei), sondern ist einfach der unbestimmte Artikel. Damit lässt sich diese Formulierung auch auf zwei endende Fahrstreifen anwenden. Lediglich der Rest der Formulierung passt dann nicht, weil es keinen "durchgehenden Fahrstreifen" gibt.

Ich sehe darin eine schlechte Formulierung, aber keinesfalls eine "unklare Verkehrslage" wie Schorsch. Das zitierte Urteil von verkehrslexikon.de hat damit gar nichts zu tun.
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janr
Beitrag 13.10.2019, 22:41
Beitrag #29


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Zitat (Andreas24 @ 13.10.2019, 22:42) *
... ganz böser Vordrängler ...
Und genau das ist der Knackpunkt.
An einer Ladenkasse oder am Skilift kann man verstehen, daß wenn sich jemand vorbei quetscht um zu erst etwas zu bekommen, von dem nebenbei jede Menge vorhanden ist.
Da fühlen sich viele zurückversetzt und schon ist das Vordrängeln negativ besetzt.

Das einzige was man da verpasst ist etwas Zeit und wenn man schimpft noch mehr vergeudete Zeit.

Aber im Straßenverkehr, wo sich niemand irgendwo anstellt um etwas zu bekommen, da gibt es kein Vordrängeln.
Da jeder einen anderen Start und ein anderes Ziel hat, kann man sich gar nicht vordrängeln.
Was ist dann so doof daran, daß man ein FZ kurz mal mehr vor sich hat? Messbar ist es jedenfalls nicht.

Und selbst beim Autorennen wird vorgedrängelt, aber da gehört es dazu und führt zum Sieg.
Da fahren aber alle vom gleichen Start zum gleichen Ziel.
An einer Engstelle gilt das aber nicht, ergo muß man psychologisch nach dem Grund suchen.
Nach dem Grund warum einige Verkehrsteilnehmer sich dermaßen zurückversetzt fühlen wenn ein anderer mal eben vor einem ist, der auch hinter einem sein kann.


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rapit
Beitrag 14.10.2019, 08:45
Beitrag #30


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Zitat (Georg_g @ 13.10.2019, 23:27) *
Ich halte diese Art der Spurzusammenführung sogar für die bessere. Hier klappt das Reißverschlussverfahren in der Praxis viel besser, weil sich keiner bevorrechtigter fühlt und keiner als Vordrängler angesehen wird. ...

Soweit der Wortlaut zum Reißverschlussverfahren die Formulierungen "eines Fahrstreifens/ein Fahrstreifen" benutzt, muss das auch nicht die zahlenmäßige Benennung sein (genau ein Fahrstreifen und nicht zwei), sondern ist einfach der unbestimmte Artikel. Damit lässt sich diese Formulierung auch auf zwei endende Fahrstreifen anwenden. Lediglich der Rest der Formulierung passt dann nicht, weil es keinen "durchgehenden Fahrstreifen" gibt.

Ich sehe darin eine schlechte Formulierung, aber keinesfalls eine "unklare Verkehrslage" wie Schorsch. Das zitierte Urteil von verkehrslexikon.de hat damit gar nichts zu tun.

Da bin ich voll und ganz bei dir.

Die StVO ist so formuliert, damit der "durchschnittlich intelligente Verkehrsteilnehmer" weiß, was zu tun ist.

Und für den reicht auch diese unglückliche Formulierung.

Rechtlich kann man mit dem "erst-recht-Argument" kommen: Wenn Reißverschluss sogar dann gilt, wenn ein Fahrstreifen endet und einer fortgeführt wird, dann erst recht, wenn beide enden und als einer fortgeführt werden.


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Schorsch
Beitrag 14.10.2019, 11:07
Beitrag #31


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Zitat (janr @ 13.10.2019, 22:08) *
Sorry aber grad du willst, daß KFZ auf dem endenen Fahrstreifen erst mal dich vorbei lassen auch wenn sie eine Fahrzeuglänge vor dir sind, weil du diesen Satzteil zu lieben scheinst.
Aber dies ist nicht notwendig und grad bei dem Beispiel hier braucht es das auch nicht.

Wie zum Glück allermeistens woanders auch nicht. wavey.gif

Zitat
Vielfach wird geglaubt, das Reißverschlussverfahren spiele sich so ab, dass der erste Fahrzeugführer, der an der Verengung ankommt, das Vorrecht habe, und sich danach die Fahrzeug im Wechsel einordnen müssen. Das ist aber nicht ganz richtig.

Um es zu verdeutlichen: Nicht der erste an der Verengung Ankommende hat Vorfahrt, sondern der erste Fahrzeugführer, der sich der Verengung auf dem weiterführenden Fahrstreifen nähert, auch wenn der andere sich schon versetzt vor ihm befindet; letzterer muss dann stehenbleiben und erst einmal demjenigen, der sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befindet, den Vortritt lassen.
https://verkehrslexikon.de/Urteile/Rspr9395.php

Du hast recht, hier gilt das nicht, denn hier gilt nicht der RV.

Zitat (Andreas24 @ 13.10.2019, 22:42) *
In einem anderen Thread, meine ich mich zu erinnern, das @Schorsch sogar noch weiter geht.

Das liegt an deiner Erinnerung.

Zitat (rapit @ 14.10.2019, 09:45) *
Rechtlich kann man mit dem "erst-recht-Argument" kommen: Wenn Reißverschluss sogar dann gilt, wenn ein Fahrstreifen endet und einer fortgeführt wird, dann erst recht, wenn beide enden und als einer fortgeführt werden.

Zweck des RV-§ ist, dass Fahrzeuge auf dem endenden Fahrstreifen nicht "verhungern". Bei einer Zusammenführung ist ohnehin klar, dass sich die Fahrzeuge auf beiden Fahrstreifen arrangieren müssen.
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Skoddy
Beitrag 14.10.2019, 11:20
Beitrag #32


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Zitat (Schorsch @ 14.10.2019, 12:07) *
Bei einer Zusammenführung ist ohnehin klar, dass sich die Fahrzeuge auf beiden Fahrstreifen arrangieren müssen.

Nö, ist es nicht, Es ist eher unklar wenn man Deiner Aussage folgt:

Zitat (Schorsch @ 13.10.2019, 11:49) *
Hier gilt §1 und §5(3) wegen unklarer Verkehrslage.

Du musst ja keinen Reissverschluss anwenden. Wenn Du es nicht machst wird der Verkehr um Dich herum nicht kollabieren. Andere sehen aber sehr wohl die Rechtsprechung zum Reissverschluss und auch die Praxis dazu. Wird aus zwei eins kooperiert man und macht es so wie die Oma beim stricken, einen links, einen rechts...


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rapit
Beitrag 14.10.2019, 13:01
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Zitat (Schorsch @ 14.10.2019, 12:07) *
Bei einer Zusammenführung ist ohnehin klar, dass sich die Fahrzeuge auf beiden Fahrstreifen arrangieren müssen.

Das heißt, du wendest den Reißverschluss aus anderen Erwägungen heraus an.

Wo liegt denn dann das Problem? think.gif


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janr
Beitrag 14.10.2019, 13:20
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Sorry, @Schorsch, aber das was du vom Verkehrslexikon zitierst steht nur im Verkehrslexikon und ist mit diesem Wortlaut nirgends sonst als Regel aufgeführt.
Es mag sein, daß manche Gerichte aufgrund spezieller Ereignisse und Örtlichkeiten ähnlich entschieden haben aber Regel ist dies keine.

Man stelle sich vor, man muß immer am endenden Fahrstreifen erst mal warten bis der auf dem durchgehenden Fahrstreifen zuerst gefahren ist, dann wäre das RV-System absurd und der Stau lang.

Aber genau das wechselseitige Einfahren in die Engstelle soll Stau vermeiden und vor allem Straßenraum vollends ausnutzen.
Man soll eben nicht frühzeitig auf den durchgehenden Fahrstreifen welchseln um in den Genuß "ich darf zuerst" zu kommen.
Wenn dies gemeint wäre, dann wären fast immer mehrere 100 m Asphalt unnütz verteilt worden.

Aber eben weil man eine Straße bis zu einem Punkt (und nicht lange vorher endend) zweistreifig ausbaut will man auch das zweistreifige Nutzen der Straße.
Damit der Verkehr flüßig bleibt es es auch erforderlich, daß derjenige der vom endenden Fahrstreifen kommt auch dann welchseln darf wenn auf dem durchgehenden Fahrstreifen das FZ hinter ihm ist.

Aber schon allein die Wortwahl nach dem "ersten Fahrzeug" ist an sich falsch, denn das erste Fahrzeug fuhr nach der Eröffnung der Straße für die Öffentlichkeit.
Danach kam nie wieder ein "erster" sondern unzählige weitere Fahrzeuge.


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rapit
Beitrag 14.10.2019, 13:53
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Naja, was mit dem "ersten Fahrzeug" gemeint ist, ist wohl schon klar. Man wird z.B. morgens um 3 Uhr nicht erstmal ermitteln müssen, auf welcher Spur das letzte Fahrzeug um 2 Uhr dahergefahren kam...
Sondern da beginnt halt dann ein neuer Reißverschluss.

Aber die Entscheidungen befassen sich doch eigentlich nur mit der Anwendungsfrage des Anscheinsbeweises?
Zur Stützung der freien Behauptung des Autors obendrüber findet sich da doch gar nichts?


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janr
Beitrag 14.10.2019, 14:15
Beitrag #36


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Nehmen wir dieses Bild

Lt Schorsch muß der Blaue erst mal den Roten durchfahren lassen eben weil der Blaue nur knapp vor dem Roten ist, aber der Rote eben auf dem durchgehenden Fahrstreifen fährt.

Ich sage, daß der Erste der Orange war und daß dieser sogar von dem endenden Fahrstreifen kommt und es nur deshalb so gut klappt, weil man im Wechsel fährt und niemand auf den anderen überflüssiger weise warten muß.


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rapit
Beitrag 14.10.2019, 14:27
Beitrag #37


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Nein, gemeint ist nur der Fall, wenn sich keine Autos davor befinden:

Aber auch das halte ich für falsch. Ich bin da völlig anderer Meinung: m.M.n. fährt der obere in der Skizze zuerst, und zwar zurecht.

Anders nur, wenn sich beide auf gleicher Höhe befänden.


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janr
Beitrag 14.10.2019, 16:03
Beitrag #38


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Die Skizze ist eh schon, was das Verhalten betrifft, falsch gestaltet, da man ja in aller Regel immer sieht wo der Reißversluß sich verhaken soll.
Da kann man auch locker ein ganzes Stück vorher die Geschwindigkeit situationsbedingt angepasst verringern und die Abstände zu seinem Vordermann situationsbedingt angepasst vergrößern.
Dann gbit es gar kein "knapp hinter dem anderen" wink.gif


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Andreas24
Beitrag 14.10.2019, 16:31
Beitrag #39


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Zitat (Schorsch @ 14.10.2019, 12:07) *
(...)
Zitat (Andreas24 @ 13.10.2019, 22:42) *
In einem anderen Thread, meine ich mich zu erinnern, das @Schorsch sogar noch weiter geht.

Das liegt an deiner Erinnerung.(...)

Ach echt whistling.gif http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057995682


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Schorsch
Beitrag 14.10.2019, 18:56
Beitrag #40


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Zitat (rapit @ 14.10.2019, 14:01) *
Das heißt, du wendest den Reißverschluss aus anderen Erwägungen heraus an.
Wo liegt denn dann das Problem? think.gif

Beim Ausfahren aus einem Grundstück läuft´s auch praktisch wie beim Vorfahrtsrecht, trotzdem ist es nicht Vorfahrt nach §8.

Zitat (janr @ 14.10.2019, 14:20) *
Man stelle sich vor, man muß immer am endenden Fahrstreifen erst mal warten bis der auf dem durchgehenden Fahrstreifen zuerst gefahren ist, dann wäre das RV-System absurd und der Stau lang.

"nach einem Fahrzeug auf dem durchgehenden Fahrstreifen" steht in der StVO und ist nicht eine abseitige Meinung. Dass es weitgehend ignoriert wird, ist kein Beweis,dass es nicht Rechtslage ist.
Wenn der auf dem endenden Fahrstreifen genügend Vorsprung hat ohne den anderen zu behindern, dann darf er natürlich wechseln, aber nicht dann, wenn er den anderen behindert.

Zitat (janr @ 14.10.2019, 17:03) *
Da kann man auch locker ein ganzes Stück vorher die Geschwindigkeit situationsbedingt angepasst verringern und die Abstände zu seinem Vordermann situationsbedingt angepasst vergrößern.
Dann gbit es gar kein "knapp hinter dem anderen" wink.gif

Wenn der Blaue vorgeprescht ist und sich dann unvermittelt vor den Roten gerängelt hat, ohne das der reagieren kann, dann kann Blau sich nicht auf den RV berufen wegen "nach einem Fahrzeug auf dem durchgehenden Fahrstreifen". Diesen Fall wollte man wohl mit der Regelung abdecken.
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rapit
Beitrag 14.10.2019, 20:05
Beitrag #41


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Ach darauf will er hinaus, auf die bösen "Vordrängler", die es im Gegensatz zu den auf einer Spur wartenden Herdentieren bis zum Fahrbahnende vorfahren, und sich dann "reinquetschen", um mal die Ausdrücke der Frühwechsler (und Stauverursacher/-verlängerer) zu gebrauchen.

Nun, die überholen. Denn auch ein Vorbeifahren an unnütz zu früh auf der durchgehenden Spur im Stau herumstehenden ist rechtlich ein Überholen.
Das tolle an der Sache ist, dass die Überholten dann nicht beschleunigen dürfen.
=> das heißt, sie müssen stehen bleinen und warten, bis der "Vordrängler", der an ihnen vorbei gefahren ist, seinen Überholvorgang beendet hat tongue.gif (mit anderen Worten, die Spur vor ihnen gewechselt hat).
Da brauche ich den Reißverschluss gar nicht. Das geht sogar auf der Autobahn.

Tja, @Schorsch, dumm gelaufen laugh2.gif


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janr
Beitrag 14.10.2019, 21:09
Beitrag #42


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Vordrängeln. Da ist es wieder. Das Wort was etwas beschreibt was beim Reißverschlussverfahren gar nicht zutreffen kann.

Ich bin auch verärgert, wenn ich an einer Kasse anstehe und jemand lümmelt sich vor mir in die Schlange.
Da geht es um ein gemeinsames Ziel: diese eine Kasse und möglichst flott aus dem Laden raus zu kommen und dies nur zusammen.

Aber das Vorfahren zur Engstelle ist wie das vorbeigehen an enger Stelle im Supermarkt um danach zu einer weiteren Kasse zu gehen.
Wir haben an den Engstellen die ein Reißverschlussverfahren verlangen nie ein gemeinsames Ziel wie "eine Kasse" sonder jeder hat sein Ziel.

Dies muß in den Köpfen der Reißverschlussverfahren-Verweigerer erst mal ankommen.

Und da glaub ich ja, daß es psychologisch ist.
Entweder gibt es da jemanden der kein Selbstwertgefühl hat, sich zurückversetzt fühlt und meint im Auto kann er endlich Macht ausüben,
oder da ist jemand der sich von Haus aus zu den Mächtigen zählt, denn da kann es ja nicht sein, daß der Untergebene vor einem fährt.

Alle anderen, die ein gesundes Selbstbewusstsein haben und keinen Macht-Komplex, denen ist es egal ob vor einem mal zwei, drei, eines oder gar fünf Autos sind.
Wenn man mal die Zeit misst bis man zu Hause ist, dabei einmal Reißverschlussverfahren-Verweigerer und einmal Reißverschlussverfahren-Versteher spielt der wird feststellen, daß es zeitlich gar keinen Unterschied macht.
Aber stressfrei geht anders wink.gif

Mit Abstand, langsam, in Ruhe und Gelassenheit, einer nach dem Anderen, mal von Links mal von Rechts, da geht es am flottesten durch die Engstelle.
Da dürfen wir kein egoistisches Individuum sein, wir müßen reagieren wie ein Schwarm Fische oder wie ein Kollektiv auf einer Ameisenstraße.
Danach kann ja jeder wieder seinen Weg vorsetzen und auch in Grenzen seinen "Stiefel" fahren.


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Schorsch
Beitrag 15.10.2019, 08:33
Beitrag #43


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Zitat (janr @ 14.10.2019, 22:09) *
Aber das Vorfahren zur Engstelle ist wie das vorbeigehen an enger Stelle im Supermarkt um danach zu einer weiteren Kasse zu gehen.
Wir haben an den Engstellen die ein Reißverschlussverfahren verlangen nie ein gemeinsames Ziel wie "eine Kasse" sonder jeder hat sein Ziel.

Wenn mehrere "Kassen" sprich Fahrstreifen offen wären, dann bräuchte es keinen RV. Es gibt kein Gesetz, dass ein Vordrängeln an Kassen verbietet, es gibt aber die Vorschrift in der StVO, dass ein Überholer den Überholten nicht behindern darf. Es spricht also nichts gegen Vordrängeln an der Ladenkasse, außer dass es asozial ist, wohl aber gegen Vordängeln im Straßenverkehr.
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janr
Beitrag 15.10.2019, 09:48
Beitrag #44


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Der Überholte wird ja nur behindert, weil er selber sich nicht ans Gesetz hält rolleyes.gif

(Nachtrag: Außerdem ist das Überholen pflicht!!)

30 km/h > 15 m Abstand (das sind drei VW-Busse!!), nicht schneller werden, eher langsamer, und an der Engstelle die Einlasspflicht, weil ja der Reißversluss schon laaaange läuft.

Bei der Verpflichtung das Reißverschlusssystem anzuwenden muß jeder in den Kauf nehmen jemanden vor sich zu lassen und dies im steten Wechsel.
Wenn also etwas vorgeschrieben ist, ist eine Behinderung ausgeschlossen.

Das wäre ja so, als ob ich nicht mehr am Fahrbahnrand parkend darf, weil ich dir in deinem evtl Fahrweg bin, dich also behindern würde. crybaby.gif


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Schorsch
Beitrag 15.10.2019, 11:49
Beitrag #45


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Zitat (janr @ 15.10.2019, 10:48) *
Der Überholte wird ja nur behindert, weil er selber sich nicht ans Gesetz hält rolleyes.gif

(Nachtrag: Außerdem ist das Überholen pflicht!!)

30 km/h > 15 m Abstand (das sind drei VW-Busse!!), nicht schneller werden, eher langsamer, und an der Engstelle die Einlasspflicht, weil ja der Reißversluss schon laaaange läuft.

Bei der Verpflichtung das Reißverschlusssystem anzuwenden muß jeder in den Kauf nehmen jemanden vor sich zu lassen und dies im steten Wechsel.
Wenn also etwas vorgeschrieben ist, ist eine Behinderung ausgeschlossen.

Das wäre ja so, als ob ich nicht mehr am Fahrbahnrand parkend darf, weil ich dir in deinem evtl Fahrweg bin, dich also behindern würde. crybaby.gif

Wo steht, dass das Überholen Pflicht ist?
Auch Hineindrängen in den Sicherheitsabstand ist Behinderung (oder gar Gefährdung).
Wieso langsamer werden, der Wechselwillige muss darauf achten, dass ihm ausreichend Platz gemacht wird.
Wenn vorsorglich unnötig lange Abstände eingehalten werden, dann ist die Kapazität der Engstelle noch niedriger.
"Im Wechsel" ist ein gutes Stichwort, denn wenn im Wechsel bereits hergestellt ist, dann wäre es eein Verstoß gegen den RV jemanden trotzdem einschwren zu lassen, zumal man dadurch auch die hinter sich fahrenden behindert.
Parken am Fahrbahnrand ist erlaubte Behinderung, den Überholten zu Behindern, ist nicht erlaubt.

Zitat
Entspricht die Örtlichkeit (auch ohne ausdrückliche Beschilderung) dem Zeichen 121 (Verengung rechts), so haben sich die Rechtsfahrenden unter Vortritt des ersten Linksfahrenden ohne Überholversuch nach links hin einzuordnen (KG VRS 57, 321; DAR 1980, 186; OLG Schleswig VR 80, 490), ebenso umgekehrt (also unter Vortritt des ersten Rechtsfahrenden) im Falle des seitenverkehrten Zeichens 121 (Verengung links), vgl. Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 7 StVO, Rdn. 20).
https://verkehrslexikon.de/Urteile/Rspr9395.php
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janr
Beitrag 15.10.2019, 11:52
Beitrag #46


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Zitat (Schorsch @ 15.10.2019, 12:49) *
... Wo steht, dass das Überholen Pflicht ist? ...
Das Vorfahren zur Engstelle ist Pflicht.
Ist keiner vor mir mach ich das mit der gebotenen Vorsicht und überhole natürlich.
Komme ich dann vorne an, muß man mich im Wechsel rein lassen.

Nachtrag:
Im Idealfall muß man nicht überholen, wenn sich alle bereits so eingereiht haben

Gäbe es den Grünen nicht, muß der Rote auf Position des Grünen vorbeifahren


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rapit
Beitrag 15.10.2019, 13:59
Beitrag #47


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Zitat (Schorsch @ 15.10.2019, 12:49) *
Wieso langsamer werden, ...

Es reicht, wenn Du der Verpflichtung, nicht zu beschleunigen nachkommst.

Es ist keine Behinderung im Rechtssinne, wenn jemand eine endende Spur bis zuletzt ausnutzt.

Aber da bist Du belehrungsresistent ranting.gif Du bastelst Dir einfach nach der Salamitaktik dein eigenes Recht.
§ 1 gilt sowieso nur für die anderen, gell? Jaja, wenn alle so wären, wie Du sein solltest, wäre die Welt doch völlig in Ordnung.
Nach den Ideen, die Du hier immer und immer wieder zum Besten gibst, bist Du eigentlich ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Durch eine MPU mit entsprechender Fragestellung würdest Du mit Pauken und Trompeten durchrasseln.


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Schorsch
Beitrag 15.10.2019, 14:03
Beitrag #48


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Zitat (rapit @ 15.10.2019, 14:59) *
Nach den Ideen, die Du hier immer und immer wieder zum Besten gibst, bist Du eigentlich ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Durch eine MPU mit entsprechender Fragestellung würdest Du mit Pauken und Trompeten durchrasseln.

Dann gilt das wohl auch für OLG-Richter und StVO-Kommentatoren.
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janr
Beitrag 16.10.2019, 12:09
Beitrag #49


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Den Kommentar den du verlinkt hast, der ist nix wert, weil nicht von anerkannten StVO-Kommentator/en.

Die Urteile die du kennst sind zu dieser Problematik im untersten Promillebereich und wenn dann nur auf diese bestimmte Situation anwendbar, aber nicht auf das allgemein vorgeschriebene Verhalten.


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Schorsch
Beitrag 16.10.2019, 12:29
Beitrag #50


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Zitat (janr @ 16.10.2019, 13:09) *
Die Urteile die du kennst sind zu dieser Problematik im untersten Promillebereich und wenn dann nur auf diese bestimmte Situation anwendbar, aber nicht auf das allgemein vorgeschriebene Verhalten.

Dann nenne doch mal eines der angeblich über 99%-igen Urteile, in denen bestätigt wird, dass der Erste an der Engstelle den Vorrang hat, auch wenn er auf dem endenden Fahrstreifen fährt.
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