... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> THC im Urin
mgname
Beitrag 08.10.2019, 14:41
Beitrag #1


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 08.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85892



    
 
Hallo,

auch wenn diese Frage bestimmt tausend Mal aufgekommen ist, hoffe ich auf eine "neue" Einschätzung eurerseits bezogen auf meinen Fall.

Kurz zu mir:
Ich wurde einst mal mit geringen Mengen Gras erwischt (Personenkontrolle, keine Verkehrskontrolle). Es kam zu keiner Strafverfolgung da geringe Menge + das erste Mal.

Einige Zeit später musste ich bei einer Verkehrskontrolle pissen, hatte ca 1,5 Tage davor etwas geraucht gehabt. Test natürlich positiv, danach Blutabnahme und Reaktionstests gemacht fürs Protokoll (die ich immerhin gut gemeistert habe weil ich eh keinen Rausch o.ä. hatte... mindert das ganze aber trotzdem nicht).

Jetzt zu meinen Fragen:

1) Die Verkehrskontrolle ist schon 2,5 Monate her und ich habe immer noch nichts bekommen. Dauert das immer so lange?

2) Falls was kommt (wovon ich eh ausgehe), komme ich um eine MPU sicherlich nicht herum, richtig?

3) Für die MPU muss ich auch bestimmt einen Drogenabstinenznachweis erbringen, oder? Kann ich mir hier die Art und Weiße aussuchen (also ob Urinprobe oder Haarprobe) oder wird mir das von den Behörden vorgeschrieben was ich dann machen muss?

4) Muss ich vor der Anmeldung bei der MPU bereits etwas verpflichtendes in einem bestimmten Zeitraum machen oder kann ich mir da auch "einfach" Zeit lassen bis ich das ganze angehen möchte?

5) Laut dem Polizisten damals wird mir anscheinend der Führerschein für nur 1 Monat entzogen. Wie wahrscheinlich ist das? Wenn ich einen Abstinenznachweis von bspw. 6 Monaten erbringen muss, dann ist der Lappen ja auch für mind. 6 Monate schonmal weg, oder?

6) Bekomme ich im Vorhinein gesagt was ich bis zur MPU gemacht haben muss (Stichwort Abstinenznachweis, andere Gutachten erbringen, etc..)?

7) Könnte ich eigentlich auch den Führerschein einfach bei den Behörden liegen lassen und trotz dieser "Vorgeschichte" einen neuen Führerschein in einem EU-Land machen? laugh2.gif

Hatte eigentlich mehr Fragen, aber beim Tippen kam wieder die ganze Aufregung aufgrund der Ungewissheit hoch und habe die hälfte vergessen, wäre aber über jede Antwort bis jetzt dankbar blushing.gif

Nachtrag zu Frage 7):
Ich bin seit > 6 Monaten im Ausland mit Nebenwohnsitz (Hauptwohnsitz ist allerdings nach wie vor DE) gemeldet, falls das was ändert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nobby0302
Beitrag 08.10.2019, 15:19
Beitrag #2


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 83
Beigetreten: 23.01.2019
Mitglieds-Nr.: 84706



zu 1:Ja, kann schon mal bis zu 4 Monate dauern, oder du wurdest vergessen, also nicht nachfragen bei der Führerscheinstelle
zu 2: genau
zu 3.Ja, Urinscreening, wenn du clean bist, bei einem akkreditierten Labor nach CTU Richtlinien, vorerst einen halbjährlich Vertrag, oder 1 Jahr je nach Problemtiefe.Könntest du sofort damit beginnen...
zu 4: ja freiwillig, mit den Urinscreening, um Zeit zu gewinnen
zu 5: ja, kann so passieren, wenn du mehr weißt, können die Profis hier sicherlich unterstützten
zu 6: Nein, aber dafür hast du dich ja schonmal im VP angemeldet
zu 7.Ja, mind. 180 Tageregelung, mit Hauptwohnsitz im EU Ausland, also Abmeldung aus D

Bist du starker Konsument(gewesen)?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgname
Beitrag 08.10.2019, 15:31
Beitrag #3


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 08.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85892



@nobby0302:

Zu meinem Konsum:
Es waren eher immer wieder Phasen in denen ich über 3-4 Tage was geraucht habe (aber wenn, dann viel). Also alle 1-2 Monate mal für ein paar Tage.
Konsumiere aber auch harte Drogen wie Koks, Speed, Mdma. Wobei das nur einmal alle 3-4 Monate, das letzte mal ist jetzt ca 6 Monate her.

zu 3: das letzte mal habe ich vor 1 Monat etwas geraucht (war dumm, aber ist passiert). Macht es Sinn mit Urinscreening schonmal anzufangen oder lieber noch etwas warten?

zu 7: wäre also einfacher und billiger meinen Nebenwohnsitz den ich in einem EU Land ohnehin habe zu meinem Hauptwohnsitz zu machen, 3 Monate zu warten und dann den Führerschein dort neu zu machen, oder?
Ein Abstinenznachweis von mind 6 Monaten wird ja ohnehin sehr wahrscheinlich gefordert, dann kann ich ja gleich auf das ganze verzichten und zu Plan B übergehen (Führerschein neu machen im Ausland)?

War übrigens eine Allg. Verkehrskontrolle in Bayern, ich selbst wohne in BW
Go to the top of the page
 
+Quote Post
kwasimodo
Beitrag 08.10.2019, 15:58
Beitrag #4


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 62
Beigetreten: 22.09.2018
Mitglieds-Nr.: 84184



Zitat (mgname @ 08.10.2019, 15:41) *
7) Könnte ich eigentlich auch den Führerschein einfach bei den Behörden liegen lassen und trotz dieser "Vorgeschichte" einen neuen Führerschein in einem EU-Land machen? laugh2.gif

Nachtrag zu Frage 7):
Ich bin seit > 6 Monaten im Ausland mit Nebenwohnsitz (Hauptwohnsitz ist allerdings nach wie vor DE) gemeldet, falls das was ändert.

Das wird immer schwieriger. Frankreich, Spanien, Polen und Tschechien stellen praktisch keine Führerscheine aus, wenn die obligatorische KBA-Anfrage eine MPU-Auflage bzw. Entzug der FE offenbart und ein Vermittler mitmischt. Was praktisch tot ist, ist das Geschäft der einschlägigen Großvermittler. Wenige Anreisen und Ausstellungen kurz nach erfolgreicher Prüfung zu halbwegs erschwinglichen Preisen gehören der Vergangenheit an. MPU ist zur Zeit billiger und schneller. Vor allem rechtssicher, weil grundsätzlich polnische Führerscheine scheel angeguckt und deren Inhaber nach allen Regeln der Kunst schikaniert werden. Einzelfälle zwar, aber nicht wegzudiskutieren.

Das geht soweit, dass ein - oder der- Großvermittler in Polen nach Warschau umzieht, nachdem seit November 2017 im bisherigen Bezirk praktisch die Ausstellung zum erliegen gekommen ist und auch keine Deutschen mehr zur Prüfung zugelassen werden. In Ungarn ging es bis vor kurzem noch, das kann sich allerdings jederzeit andern. Sobald der Trek dort einfällt, dürfte es das auch gewesen sein. Einige Verzweifelte erwägen sogar das Kenia-Modell, oder orientieren sich ins Baltikum oder Bulgarien/Rumänien.

Was funktionieren sollte, ist die Einwanderung ins Zielland, das halbe Jahr nutzen um die Sprache auf CEFR B2-Level zu lernen und dort zu leben und zu arbeiten. Das ist aber nicht das, was der geneigte Führerscheintourist will.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgname
Beitrag 08.10.2019, 16:33
Beitrag #5


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 08.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85892



@kwasimodo:

Okay, verstehe. Und wie sieht es bei "seriöseren" Ländern aus, wie Österreich oder Niederlande?
Zumindest müsste ich in Österreich keinen Sprachkurs belegen... wobei laugh.gif

Spaß Beiseite, 3 Monate Ausland Hauptwohnsitz + 2 Wochen Schnellkurs sind dann doch besser als 6 Monate Führerscheinentzug bis der Abszinenznachweis vollbracht ist, oder?

Und wie sicher kann ich sein dass Urinscreening akzeptiert wird und nicht Haarproben entnommen werden müssen?

Wäre wichtig zu wissen wegen den härteren Drogen und dem letzten Cannabiskonsum, was bei Haarproben ja unvorteilhaft wäre.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nobby0302
Beitrag 08.10.2019, 18:34
Beitrag #6


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 83
Beigetreten: 23.01.2019
Mitglieds-Nr.: 84706



in Ö müsstest du eine VPU machen, ähnlich der MPU.

Urinscreening entscheidest du, da HA ja nicht gehen, hier brauchst du 6 cm sauberes Haar für die rückwirkenden 6 Monate.
In der Apotheke gibt es Schnelltest, bei Werten unter 20, kannst du zum Urinscreening.

Wenn rauskommt das du harte Drogen nimmst, ist die FE von der Führerscheinstelle sofort zu entziehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgname
Beitrag 08.10.2019, 18:46
Beitrag #7


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 08.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85892



Okay, also Schnelltest bei der Apotheke kaufen, wenn unter 20 kann ich Urinscreening "offiziell" schonmal anfangen?

Und wie sollten die auf die harten Drogen kommen außer bei Haarproben, was sie mich ja nicht dazu verpflichten zu machen, richtig?

Witzigerweise sind ja harte Drogen weniger lang im Urin als THC, sofern ich richtig informiert sein sollte
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 08.10.2019, 19:31
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19471
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Voraussetzung für eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Land wäre ein Aufenthalt von mindestens 185 Tagen.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nobby0302
Beitrag 08.10.2019, 19:44
Beitrag #9


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 83
Beigetreten: 23.01.2019
Mitglieds-Nr.: 84706



Zitat (mgname @ 08.10.2019, 19:46) *
Und wie sollten die auf die harten Drogen kommen außer bei Haarproben, was sie mich ja nicht dazu verpflichten zu machen, richtig?

Durch die Blutentnahme der Polizei, wie du selbst schriebst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgname
Beitrag 08.10.2019, 20:01
Beitrag #10


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 08.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85892



Wie wahrscheinlich ist es dass ich Amphetamine noch im Blut hatte obwohl letzter Konsum zum Zeitpunkt der Blutabnahme 4-5 Monate liegt?

Dachte dass harte Drogen schneller aus dem Blut „verschwinden“ als THC, oder zumindest keine 4 Monate im Blut noch sind?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 09.10.2019, 03:00
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nobby0302
Beitrag 08.10.2019, 20:07
Beitrag #11


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 83
Beigetreten: 23.01.2019
Mitglieds-Nr.: 84706



da musst du mal googeln, da bin ich kein Experte, aber vielleicht gibt ein anderer hierzu noch ein Statement, oder hier im Forum im Drogenbereich nachlesen. Aber vielleicht wird ja beim Bluttest nur auf THC getestet, lies mal bei anderen vielfach Betroffenen hier im Forum.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgname
Beitrag 08.10.2019, 20:13
Beitrag #12


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 08.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85892



Zitat (nobby0302 @ 08.10.2019, 21:07) *
da musst du mal googeln, da bin ich kein Experte, aber vielleicht gibt ein anderer hierzu noch ein Statement, oder hier im Forum im Drogenbereich nachlesen.


Ah dachte du hast Erfahrungswerte, war selber jetzt irritiert weil über Google eben sonst immer nur von Wochen, vll 2-3 Monate die Rede ist was Koks und XTC im Blut angeht.

Aber klar, bin trotzdessen über jeden Kommentar dankbar, vll hat jemand anderes da nochmal was anderes zu sagen!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Madmax99
Beitrag 08.10.2019, 20:18
Beitrag #13


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 41
Beigetreten: 09.09.2019
Mitglieds-Nr.: 85768



Nach so einer Langen Zeit wird man keine abbau Produkte mehr finden. Bei Dauerhaften Konsum und große Mengen wäre es möglich, jedoch da auch sehr unwahrscheinlich 4 bis 5 Monate sind eine Lange Zeit.

Man sagt ja auch man sollte vor einer Haaranalyse die Haare 3 Monate wachsen Lassen (bei gelegentlichem Konsum auch kürzer) das keine Werte mehr Festgestellt werden. Das Haar wird ja über das Blut versorgt. Also brauchst du dir deswegen keine Sorgen machen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HulioVanGoth
Beitrag 09.10.2019, 00:03
Beitrag #14


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 113
Beigetreten: 09.08.2018
Mitglieds-Nr.: 83987



1. Hat bei mir selbst ~3 Monate gedauert, kann also sein.

2. Kommt ganz auf deine Werte an, also Ball erstmal flach halten. Was hast du denn damals der Polizei gesagt/wurde es an die FssT weitergeleitet? Von du liegst unter dem Grenzwert über "nur" ein Ärztliches Gutachten (da nicht weitergeleitet oder Konsum damals nicht nachgewiesen worden) bis MPU halte ich alles für möglich.

4. Wie schon öfters erwähnt kann es Sinn machen ANs zu sammeln. Sonst kannst du mal bei der Diakonie nachfragen ob sie soetwas wie Drogen/Suchtberatung oder Treffen anbieten, so eine Teilnahme kannst du dir normalerweise bestätigen lassen.

5. Das sind 2 getrennte Verfahren, die Owi Trunkenheitsfahrt und die Überprüfung der Fahreignung durch die Fsst.
Für die Owi Trunkenheitsfahrt gibt es
- 1 Monat Fahrverbot
- 500€ Strafe (+100-300€ Verfahrenskosten wie Blutabnahme, Blutanalyse, usw.)
- 2 Punkte
Beim ersten Verstoß kannst du dir den Monatsbeginn auf die nächsten 3 Monate flexibel legen.
In der Regel wird die Fsst erst nach Rechtskraft des Owi Bescheids tätig (ist aber definitiv nicht immer so), das heißt durch Einspruch kannst du den Prozess verzögern.

6. Wenn es zu einer MPU kommt wird dir die Fsst nur mitteilen, dass sie ein positives Gutachten haben wollen. Wie du das Gutachten bekommst bzw. wie du die MPU bestehst ist dein Bier. Dir wird bloß der MPU-Gutachter, je nach Problemtiefe, ohne 6-12 Monate Abstinenznachweis nicht glauben, dass du dein Leben abstinent leben wirst.

Mfg Hulio
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgname
Beitrag 09.10.2019, 05:47
Beitrag #15


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 08.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85892



@Madmax99:
Bei einer Haaranalyse wäre ich vermutlich auch jetzt noch gefährlich dran, aber hoffe dass bei der Blutabnahme nichts rauskommt bzgl. harten Drogen.

@HulioVanGoth:
Also könnte ich theoretisch jetzt mit Urinscreening für 6 Monate anfangen (sofern ich jetzt bereits negativ bin, wie nobby vorgeschlagen hat), das Fahrverbot auf den letzt möglichen Monat legen, und hoffen dass ich bis dahin die 6 Monate Urinscreening halbwegs vollbekomme, und mittels Einspruch versuchen die MPU hinauszuzögern?

Wie wahrscheinlich ist es dass 6 Monate AN für den MPU Typi reicht, wenn nur thc festgestellt wurde?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HulioVanGoth
Beitrag 09.10.2019, 09:09
Beitrag #16


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 113
Beigetreten: 09.08.2018
Mitglieds-Nr.: 83987



Wenn ich deine Schilderungen richtig verstanden habe, dann solltest du keine harten Drogen mehr im Blut gehabt haben.
Klar könntest du das, ich würde die Abstinenz beibehalten und auf den Wisch warten. Wie gesagt wenn in deiner Führerscheinakte nichts von dem damaligen Delikt steht kannst du auch auf ein Ärztliches Gutachten gehen. Wenn deine Werte jetzt nicht orbitant hoch sind.
Den Monat wirst du sowieso abgeben müssen, da führt kein Weg daran vorbei, wann du den legst hat keinen Einfluss.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgname
Beitrag 06.11.2019, 15:47
Beitrag #17


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 08.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85892



Hallo Freunde!!!

Soeben kam ein Brief:

"Mitteilung über Einstellung des Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren

(...) wird nach §46 Abs 1 Ordnungswidrigkeitengesetz i. V. m. §170 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung
in Verbindung mit §91 Abs. 2 der Zuständigkeitsverordnung vom 16. Junig 2015 eingestellt.

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden hierdurch nicht berührt."


Ist es richtig wenn ich sage dass ich mit einem blauen Auge davon gekommen bin?

Wobei der letzte Satz mich ins Schwanken bringt, kommt da möglicherweise doch noch was auf mich zu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 06.11.2019, 16:20
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26601
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



die Angelegenheit sollte ausgestanden sein.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 06.11.2019, 16:23
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19471
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Ja, das deutet darauf hin, dass der THC-Gehalt unter 1,0 ng/ml THC lag. Damit folgen in der Regel auch unmittelbar keine fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen.

Allerdings ist Dein "Einmal-Joker" verbraucht. Das bedeutet, dass bei einer weiteren Fahrt unter Cannabiseinfluss, wenn Du die Grenze erreichst, die FE unmittelbar entzogen werden kann. Für ein vorgeschaltetes ärztliches Gutachten ist dann kein Raum mehr.

Wenn bei Dir der Konsum harter Drogen mal festgestellt wird (auch Abbaustoffe; auch ohne Bezug zum Straßenverkehr) ist sowieso mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen.

Der letzte Satz hat einen anderen Hintergrund und ist in Deinem Fall bedeutungslos.


MfG
Durban smile.gif


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgname
Beitrag 06.11.2019, 17:27
Beitrag #20


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 08.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85892



Achso ja klar, der letzte Satz macht nur Sinn wenn eine dritte Person etc.. zu schaden gekommen ist oder Ansprüche mir gegenüber geltend machen könnte.

Aber im Moment der Freude wollte ich nichts überstürzen narr.gif

Bzgl. Abbauprodukte von harten Drogen.
Mal angenommen ich komme wieder in eine Verkehrskontrolle, dürfte die Polizei beim nächsten Mal sofort einen Bluttest anordnen und den Pisstest "überspringen" sozusagen auf Grundlage dieser Geschichte hier?

Oder wird man mich auch in Zukunft erstmal "nur" pissen lassen und dann, je nach dem weiter verlaufen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 06.11.2019, 20:24
Beitrag #21


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17066
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Der „Pisstest“ wie Du ihn nennst ist sowieso und immer nur freiwillig.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mgname
Beitrag 07.11.2019, 10:22
Beitrag #22


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 08.10.2019
Mitglieds-Nr.: 85892



Dass er freiwillig ist weiß ich ja.

Frage war nur ob die Polizei aufgrund dieser "Historie" bei der nächsten Verkehrskontrolle direkt einen Bluttest anfordern darf (auch wenn sonst keine Indizien vorliegen), oder ob für mich immer noch die Möglichkeit besteht nur einen Pisstest zu machen (ich sage hier "nur" mit Annahme dass dieser dann Negativ ist und es dabei belassen wird).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 07.11.2019, 10:39
Beitrag #23


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19471
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Für einen Bluttest braucht man einen konkreten Tatverdacht. Allein die Vorgeschichte begründet den Tatverdacht nicht. Die ist nur ein weiteres Indiz, das in die Gesamtwürdigung (auffällige Fahrweise, auffälliges Verhalten bei der Kontrolle usw.) einfließen kann.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 22:35