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> VZ 286 plus "Ladezone"
togi
Beitrag 14.09.2019, 00:09
Beitrag #1


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In unserer Stadt sieht man immer mehr die VZ 286 plus darunter ein Zusatzschild "Ladezone".

Hat das VZ 286 dadurch eine besondere Bedeutung, oder soll das lediglich eine Verdeutlichung der VZ Eigenschaft darstellen?

Daarf man mit einem Behindertenparkausweis in solchen Bereichen auch drei Stunden stehen?

Danke.
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ukr
Beitrag 14.09.2019, 07:03
Beitrag #2


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Da dieses Zusatzzeichen nur in den VzKat aufgenommen wurde, ohne es auch in die Anlage 2 der StVO aufzunehmen und dort mit einer entsprechenden Verhaltensvorschrift zu versehen, ergibt sich keine andere Bedeutung wie beim "normalen" eingeschränkten Haltverbot auch. Es gelten weiterhin die bewährten Ausnahmen zum Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen und selbstverständlich auch die üblichen Regelungen zugunsten von Menschen mit Behindertenparkausweis.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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MrMurphy
Beitrag 14.09.2019, 08:35
Beitrag #3


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Sicher VZ 286?

In der Regel werden Ladezonen mit VZ 283 ausgewiesen um genau solche Unklarheiten zu vermeiden.

Die Ausnahmen von dem Parkverbot ergeben sich nicht aus der StVO, sondern aus dem Behindertenparkausweis. Normalerweise wird eine Liste der zulässigen Ausnahmen mitgegeben, die zusammen mit dem Ausweis immer mitzuführen ist. Steht dort etwas zu Ladezonen drin?
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W E R ?
Beitrag 14.09.2019, 09:18
Beitrag #4


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In meiner Liste findet sich diesbezüglich nur "Abgesehen von den Flächen mit dem Rollstuhlsymbol ist das Parken auch an weiteren Stellen erlaubt.
eingeschränktes Halteverbot: Parken bis zu drei Stunden"

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.09.2019, 09:47
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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togi
Beitrag 14.09.2019, 09:46
Beitrag #5


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Zitat (MrMurphy @ 14.09.2019, 09:35) *
Sicher VZ 286?

In der Regel werden Ladezonen mit VZ 283 ausgewiesen um genau solche Unklarheiten zu vermeiden.


Ich kenne mit VZ 283 nur "LKW Ladezonen", als genehmigte "Versuche" durch die Aufsichtsbehörden.

283 bedeutet doch i.d.R. kein Halten, kein Laden! Hingegen VZ 286 doch gerade das ermöglichen soll!?


Zitat (W E R ? @ 14.09.2019, 10:18) *
In meiner Liste findet sich diesbezüglich nur "Abgesehen von den Flächen mit dem Rollstuhlsymbol ist das Parken auch an weiteren Stellen erlaubt.
eingeschränktes Halteverbot: Parken bis zu drei Stunden"


Und das würde demnach bedeuten, dass man mit diesem Ausweis drei Stunden stehen darf. Auch wenn man damit die Ladezone für diese Zeit blockiert.
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ulm
Beitrag 14.09.2019, 09:48
Beitrag #6


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"blockiert"? blink.gif
Es ist eine zulässige Nutzung.

Wenn der DPD-Fahrer kommt und DHL war zwei Minuten eher da, ist das dann auch ein "Blockieren"?
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ukr
Beitrag 14.09.2019, 11:31
Beitrag #7


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Zitat (MrMurphy @ 14.09.2019, 09:35) *
Sicher VZ 286?
Kenne ich nur so - in der Regel ohne Rücksicht auf markierte Parkflächen oder Seitenstreifen.

Zitat
In der Regel werden Ladezonen mit VZ 283 ausgewiesen um genau solche Unklarheiten zu vermeiden.
Da sind wir wieder bei der Verhältnismäßigkeit. Aus diesem Grund sieht die StVO auch an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge als Negativbeschilderung lediglich das Zeichen 286 vor, obwohl dieses -mit Blick auf die zulässigen Ausnahmen- genauso unsinnig ist.


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haschee
Beitrag 14.09.2019, 12:04
Beitrag #8


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Im Reichshauptstadtslum kann man bei Zeichen 283 und Lade Zusatzzeichen trotzdem mit dem Behindertenparkausweis parken.
Explizit erlaubt sagt das LaGeSo.
Berlin wa. wavey.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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ks-film
Beitrag 14.09.2019, 15:04
Beitrag #9


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Zitat (ukr @ 14.09.2019, 12:31) *
Kenne ich nur so


Bei uns wird auch gerne so etwas aufgestellt: Mapillary

Die hamburger Richtlinie verweist aber auf ein 286er
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janr
Beitrag 14.09.2019, 15:10
Beitrag #10


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@ks-film: Das sollte man wegklagen können, denn entweder ist es absolut zwingend notwendig, daß dort nie ein Fahrzeug steht oder eben nicht,
Wenn nicht, dann ist dies das falsche Verkehrszeichen.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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togi
Beitrag 15.09.2019, 01:25
Beitrag #11


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Dann wäre das VZ 286 ja auch überflüssig!?
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Liegeratte
Beitrag 11.02.2022, 22:45
Beitrag #12


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Nabend,

heute sah ich dieses:



Ein passendes Anfangs-Zeichen gibt es auch. Gemeint ist damit vermutlich die markierte Parkfläche neben der Fahrbahn. Das Zeichen 268 gilt aber sowieso nur für die Fahrbahn:


Zeichen 286 Eingeschränktes Haltverbot:
"1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen."

Das heißt, auf der Parkfläche darf ich mein Fahrzeug unbegrenzt abstellen. unsure.gif Richtig?

Wäre auch der Streifen gemeint, müsste m.E. Zusatzzeichen 1060-31 "Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen" angebracht sein.


LG
L.
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ks-film
Beitrag 12.02.2022, 11:14
Beitrag #13


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Richtig.
Allerdings darf man nun in 2. Reihe unbegrenzt lange parken, solang Be- und Entladen wird...
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ulm
Beitrag 12.02.2022, 11:15
Beitrag #14


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Richtig.
Zumindest nach StVO.
Schade, dass das die anordnende StVB offenbar nicht weiß.

Zitat (ks-film @ 12.02.2022, 11:14) *
Allerdings darf man nun in 2. Reihe unbegrenzt lange parken, solang Be- und Entladen wird...

Auch das ist vollkommen richtig. wallbash.gif
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Mueck
Beitrag 12.02.2022, 12:59
Beitrag #15


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Zitat (ks-film @ 12.02.2022, 11:14) *
solang Be- und Entladen wird...
... und ab dem Schild auch ohne, oder ist das in einer HV-Zone?
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janr
Beitrag 12.02.2022, 17:11
Beitrag #16


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Zitat (Mueck @ 12.02.2022, 12:59) *
... oder ist das in einer HV-Zone?
Im Hinergrund sieht man mehr schlecht als recht den Beginn einer HV-Zone, ergo sollte das vorher keine sein.



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rapit
Beitrag 13.02.2022, 16:02
Beitrag #17


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...oder vorher die hat andere Ausnahmen wavey.gif


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janr
Beitrag 13.02.2022, 17:29
Beitrag #18


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Möglich. Auf alle Fälle.

Aber macht es Sinn eine HV-Zone für ein paar Meter ein zu richten? think.gif
Oh, hab nach dem Sinn gefragt. laugh2.gif

Wenn in diesem Bereich sinnloser weise bereits eine HV-Zone wäre, dann müste man doch auch von der anderen Seiten kommend, also dort wo die HV-Zone beschildert ist, ein Schild stehen.
Eben mit den Regeln die hier gelten sollen. Oder? wavey.gif


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rapit
Beitrag 13.02.2022, 20:42
Beitrag #19


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Zitat (janr @ 13.02.2022, 17:29) *
Oh, hab nach dem Sinn gefragt. laugh2.gif

Nach fast 16 Jahren hier im VP? gap.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 13.02.2022, 23:01
Beitrag #20


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Ein Zeichen 286 eingeschränktes Haltverbot mit und ohne Zusatz Ladezone hat rechtlich die gleiche Bedeutung. Es kann allerdings bedeuten, daß die Ordnungsbehörden –gerade in Innenstadtbereichen– Fahrzeuge ohne jede Ladetätigkeit kurzerhand abschleppen.



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“Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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janr
Beitrag 14.02.2022, 09:23
Beitrag #21


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Das geht aber dann nur so lange gut, bis sich jemand wehrt, denn ohne Rechtsgrundlage abschleppen ... rolleyes.gif


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