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> Abgefahrene Reifen was passiert dem Halter
HakanBalKafa
Beitrag 13.09.2019, 11:39
Beitrag #1


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Moin Moin,

da bin ich wieder und habe ein Problem ! Wurde Heute morgen mit Abgefahrene Reifen erwischt ! das Auto ist auf mein Vater zugelassen wird aber nur von mir benutzt. Jetzt ist die Frage mein Bußgeld nehme ich an aber gegen das Bußgeld gegen mein Vater kann man da gegen was machen ? Das Auto ist nur auf Ihn zugelassen aber ich fahre nur damit. Und zahle alles vom Konto meiner Mutter.


Mit freundlichen Grüßen

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Skoddy
Beitrag 13.09.2019, 11:50
Beitrag #2


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Zitat (HakanBalKafa @ 13.09.2019, 12:39) *
das Bußgeld gegen mein Vater kann man da gegen was machen ?

Theoretisch ja, praktisch nein. Dir bzw. Deinem Vater stehen natürlich alle Rechtsmittel offen. Die Erfolgswahrscheinlichkeit tendiert aber meiner Meinung nach gegen null.


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kwasimodo
Beitrag 13.09.2019, 13:07
Beitrag #3


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Sollte es nicht so sein, dass der Vater einen Anhörungsbogen bekommt, in dem er den eigentlichen/ständigen Fahrer des Wagens eintragen kann und der Bußgeldbescheid anschließend an diesen gehen wird? War jedenfalls bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mir der Fall. Anhörungsbogen ging an meinen Vater als Halter, der hat mich als Fahrer angegeben und ich bekam den gelben Brief. tongue.gif

Oder geht es dem TE nur darum, dass sein Vater nichts von dem Bußgeld erfährt?
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Snoupy
Beitrag 13.09.2019, 13:14
Beitrag #4


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Bei abgefahrenen Reifen gibt es aber zwei Regelbußgelder. Zum einen für den Fahrer (60€, 1 Punkt), zum anderen für den Halter (75€, 1 Punkt). Deswegen ist das anders gelagert als bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung (wo es nur für den Fahrer ein Bußgeld gibt).
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haschee
Beitrag 13.09.2019, 13:28
Beitrag #5


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Man kann hierbei auf einen "faktischen" Halter gehen.

Der das Fahrzeug "unterhält" statt dem "eingetragenen" Halter.


Das ist dann aber durchaus mit etwas Nachweis-Aufwand verbunden.

Es sollten am besten - wenn man sich die diversen Urteile ansieht - vermutlich
Geldströme dargestellt werden.

Eine pauschale Aussage "fährt mei Sohn und der zahlt des" ist nicht zielführend.
Spätestens einem Richter sollte man substantielleres vorlegen.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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HakanBalKafa
Beitrag 18.12.2019, 18:08
Beitrag #6


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Moin Moin,

Also Ich als Fahrer habe den BGB erhalten 88,50€ 1 Punkt B Verstoß keine Probezeit Maßnahmen und mein Vater hat nichts erhalten ist auch seit Freitag den 13.12.19 Verjährt;)

Gott sei dank

Mit freundlichen Grüßen

Hakan
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treysis
Beitrag 18.12.2019, 19:44
Beitrag #7


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Wieso verjährt? Die Verjährung kann ja ruhen. Vor Januar wäre ich mir da noch nicht sicher.
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HakanBalKafa
Beitrag 19.12.2019, 12:26
Beitrag #8


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Von was den die Verjährung gestoppt ?
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