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> Parken erlaubt?
jack_thornton
Beitrag 13.09.2019, 07:47
Beitrag #1


Neuling
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Hi, ich habe hier unzählige Hinweise zur Deutung von Beschilderungen gelesen, aber würde gerne einen kurzen Hinweis haben, wie diese Schilderkombination zu deuten ist.
Ich dachte nämlich, daß die Bedeutung klar sei, aber die Bußgeldstelle sieht das anders.
https://www.dropbox.com/s/q36jsctn8z2m62m/E...EA3IG.jpeg?dl=0

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Skjaldar
Beitrag 13.09.2019, 08:36
Beitrag #2


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Ich würde es so lesen dass du:

1. Mit den Vorderrädern auf dem Gehweg stehen sollst.
2. Dies nur von Mo bis Fr., von 7 Uhr bis 10 Uhr, sowie von 16 Uhr bis 22 Uhr darfst.
3. Hast du einen Parkausweis Nr. 27, darfst du rund um die Uhr wie in Punkt 1 beschrieben stehen.

Edit:

Wenn ich das richtig im Kopf habe, beziehen sich Zusatzzeichen eigentlich immer auf das darüber liegende "Hauptzeichen". Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Bewohner mit Parkausweis von der Pflicht befreit sein sollen, mit den Vorderrädern auf dem Gehweg zu parken, sprich längs zum Fahrbahnrand zu parken.
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Sir Prisebot
Beitrag 13.09.2019, 08:43
Beitrag #3


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Zitat (Skjaldar @ 13.09.2019, 09:36) *
Ich würde es so lesen dass du:
[...]
So soll es wahrscheinlich gemeint sein.

Laut Beschilderung ist aber das Parken auf dem Gehweg außerhalb der aufgeführten Zeiten verboten.
Dann ist (soweit nicht anderweitig verboten) ganz normal am Fahrbahnrand zu parken.
Bewohner mit Ausweis sind von der Parkerlaubnis auf dem Gehweg befreit, dürfen da also niemals auf dem Gehweg parken...
(Andere Lesart: Bewohner mit Ausweis sind von dem Zeiten-Zusatzzeichen befreit und müssen immer halb auf dem Gehweg parken.)

Wann hast du denn wie gestanden?
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jack_thornton
Beitrag 13.09.2019, 08:54
Beitrag #4


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Zitat (Skjaldar @ 13.09.2019, 09:36) *
Ich würde es so lesen dass du:

1. Mit den Vorderrädern auf dem Gehweg stehen sollst.
2. Dies nur von Mo bis Fr., von 7 Uhr bis 10 Uhr, sowie von 16 Uhr bis 22 Uhr darfst.
3. Hast du einen Parkausweis Nr. 27, darfst du rund um die Uhr wie in Punkt 1 beschrieben stehen.


Ja danke, so habe ich es auch interpretiert.

Zitat (Sir Prisebot @ 13.09.2019, 09:43) *
Wann hast du denn wie gestanden?


Ich stand dort etwa 30 Minuten am Mittwoch gegen 19 Uhr.

Laut dem Knöllchen sei dies ein Anwohnerparkplatz.
Das kann ich aber aus der Beschilderung selbst mit viel Fantasie nicht erkennen.
Ich werde erstmal nicht zahlen und die detaillierte Beschreibung der Bußgeldstelle abwarten.
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Skjaldar
Beitrag 13.09.2019, 09:01
Beitrag #5


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Ich lese es so, dass Bewohner mit Parkausweis befreit werden. Entweder von den Zeiten, oder von dem Parken der Vorderräder auf dem Gehweg.

Wäre es ein Anwohnerparkplatz, müsste dann nicht ein 1044-30 stehen?
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janr
Beitrag 13.09.2019, 09:09
Beitrag #6


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laugh2.gif Immer wieder so Verwirrungen.

Ein leidiges Thema hier mit der Reihenfolge von ZZ. Die Frage wie denn geparkt wurde ist noch offen. (erl)

Aber die Lesart kann man auseinander nehmen.

Im Gesetz steht die Lesart, daß sich ZZ immer auf das VZ direkt darüber beziehen und das ZZ auch VZ sind.

In der Art gelesen gilt hier:
Parken mit Vorderrädern auf Gehweg
aber nur von ... bis ... (oder nur von ... bis ... ist das 315er vorhanden)
Parkausweisinhaber sind von den Zeiten befreit

Dann gibt es Urteile die als Recht definierten, daß sich ZZ auf ein HZ (welches es in der StVO nicht gibt) beziehen:
Parken mit Vorderrädern auf Gehweg
aber nur von ... bis ... (oder nur von ... bis ... ist das 315er vorhanden)
Parkausweisinhaber sind von Parkaufstelleung befreit

Es gibt noch die Überlegung, daß ZZ in ihrer Gesamtheit auf ein HZ beziehen:
Parken mit Vorderrädern auf Gehweg
aber nur von ... bis ... (oder nur von ... bis ... ist das 315er vorhanden)
Parausweisinhaber sind von all dem befreit

Die erste Überlegung sollte sein was das Zeiten-ZZ mit dem 315er macht.
Ich bin stark der Meinung, daß es das 315 außerhalb der Zeiten "verschwinden" lässt und außerhalb der Zeiten dort nichts geregelt ist.
Dann gilt wie bei einem 314 mit Parkscheibenpflicht auch nichts, oder besser gesagt gilt dann §12 StVO > das Parken am Fahrbahnrand und Gehweg ist tabu.

Da das weitere ZZ Parkausweisinhaber von irgendwas befreit, aber die Kombination 315 zu bestimmten Zeiten gar nix verbietet sondern während der Zeiten was erlaubt wird die Verwirrung komplett.
Sowas darf nicht zu Lasten des VT gehen.

Zitat (jack_thornton @ 13.09.2019, 09:54) *
... Laut dem Knöllchen sei dies ein Anwohnerparkplatz. ...
Steht da wirklcih Anwohnerparkplatz?
Die gibt es seit 1998 nicht mehr. wavey.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.09.2019, 09:13
Beitrag #7





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Die Behörde will wohl regeln, dass hier nie jemand anderes als Bewohner mit Parkausweis parken darf. Ich hätte es aber so nicht interpretiert, nicht mal mit viel gutem Willen, auch nicht in Abhängigkeit von der Reihenfolge, in der die Zeichen gelesen werden. "frei" bedeutet immer, dass man von einem Verbot oder einer Beschränkung befreit ist. Das kann sich also nicht auf die Parkerlaubnis an sich beziehen, bei ernsthafter Interpretation auch nicht auf die Aufstellungsart, also bleibt nur die Einschränkung der Tage und Uhrzeiten. Bewohner mit Parkausweis 27 dürfen dort also rund um die Uhr wie abgebildet parken, alle anderen dürfen es nur zu den angegeben Zeiten. Ich würde hier auch nicht bezahlen.
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ulm
Beitrag 13.09.2019, 09:19
Beitrag #8


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Gelesen hätte ich einen Wunsch der Straßenverkehrsbehörde, dass das Zeichen 315-77 das Ende für die Aufstellart des Parkens vorgibt.
Das erste Zusatzzeichen gibt die erlaubten Zeiten für das halbe Gehwegparken vor.
Das zweite Zusatzzeichen erweitert die Zeiten für Bewohner auf "rund um die Uhr".
Das ist zwar so nicht in den Zeichen enthalten, ist aber wohl die naheliegenste Vermutung ausgehend von dem ganzen Beschilderungsmist, den man als Verkehrsteilnehmer ertragen muss.

Grundsätzlich hat hier die Straßenverkehrsbehörde den eklatanten Anfängerfehler gemacht, eine allgemeine Erlaubnis mit einer Befreiung zu verbinden:
"Alle dürfen was und manche sind davon befreit" wallbash.gif

Grundsätzlich ist das Parken auf Gehwegen verboten.
Das Verkehrszeichen erlaubt das ausnahmsweise und gibt gleichzeitig eine Aufstellart vor.

Die Uhrzeiten darunter beschränken die Ausnahme durch Verkehrszeichen auf bestimmte Zeiten.
Die Bewohner-Befreiung kann dann folgerichtig nur die Befreiung von den beschränkenden Zeiten sein.

Ich würde die Straßenverkehrsbehörde anschreiben und unabhängig vom laufenden Verwarngeldverfahren darum bitten, diese Beschilderung eindeutig zu machen, denn aktuell ist sie Mist.



Welchen Tatvorwurf erhebt denn die Bußgeldstelle? think.gif
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jack_thornton
Beitrag 13.09.2019, 09:21
Beitrag #9


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Zitat (janr @ 13.09.2019, 10:09) *
Zitat (jack_thornton @ 13.09.2019, 09:54) *
... Laut dem Knöllchen sei dies ein Anwohnerparkplatz. ...
Steht da wirklcih Anwohnerparkplatz?
Die gibt es seit 1998 nicht mehr. wavey.gif


Naja, genau genommen stand da dies:
https://www.dropbox.com/s/c1oysc383kt42dk/S....16.27.png?dl=0

"NUR BEWOHNER M. PARKAUSWEIS 27" hatte ich jetzt übersetzt in Anwohnerparkplatz.

Und weil die Frage weiter oben noch aufkam, ich stand tatsächlich quer zur Fahrbahn, fein säuberlich in einem markierten Parkplatz.
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ulm
Beitrag 13.09.2019, 09:23
Beitrag #10


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whistling.gif Witzigerweise ist hinter der Uhrzeit ein Komma gesetzt. Das spiegelt auch die tatsächliche Beschilderung wieder.
Ohne Komma könnte man glaubern, dass zu den genannten Zeiten nur Bewohner dort parken dürfen.
Die Beschilderung sagt aber einfach etwas Anderes.
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janr
Beitrag 13.09.2019, 09:23
Beitrag #11


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Zitat (ulm @ 13.09.2019, 10:19) *
... Welchen Tatvorwurf erhebt denn die Bußgeldstelle? think.gif ...
Zitat (jack_thornton @ 13.09.2019, 09:54) *
... Laut dem Knöllchen sei dies ein Anwohnerparkplatz. ...
wavey.gif


Nachtrag: ... Ui, da hat sich ja einiges überschnitten.

Schön, daß die Behörde ein anderes ZZ angibt als am Mast hängt. Vllt hat sie sogar das richtige angeorndet aber der Bauhof hat das falsche aufgehängt.


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ulm
Beitrag 13.09.2019, 09:25
Beitrag #12


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Genau deswegen hatte ich doch ungläubig gefragt.
Wenn eine Bußgeldstelle tatsächlich vorwirft, dass es ein Anwohnerparkplatz sein soll, dann ist sie noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.
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jack_thornton
Beitrag 13.09.2019, 09:26
Beitrag #13


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Zitat (janr @ 13.09.2019, 10:23) *
Schön, daß die Behörde ein anderes ZZ angibt als am Mast hängt. Vllt hat sie sogar das richtige angeorndet aber der Bauhof hat das falsche aufgehängt.

Das verstehe ich nicht.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.09.2019, 09:27
Beitrag #14





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Zitat (jack_thornton @ 13.09.2019, 10:21) *
"NUR BEWOHNER M. PARKAUSWEIS 27" hatte ich jetzt übersetzt in Anwohnerparkplatz.

Wenn auf den Zeichen tatsächlich "nur Bewohner mit Parkausweis" stünde, dann hätte die Behörde wohl recht. Hier weicht aber der Text auf dem Knöllchen vom Text der Beschilderung ab. "nur" ist etwas ganz anderes als "frei".
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janr
Beitrag 13.09.2019, 09:33
Beitrag #15


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Ebent. Das hat ja @Skjaldar schon erwähnt.

Ein anderes ZZ würde dann bedeuten: Parken wie auf dem Schild, nur von ... bis ... und dies nur für Bewohner mit Ausweis blablabla
Ergo nur Bewohner mit ausgelegten Ausweis dürfen nur in den angegebenen Zeiten mit den Vorderrrädern auf den Gehweg parken.

Aber es hängt ja ein anderes ZZ am Mast wavey.gif


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jack_thornton
Beitrag 13.09.2019, 09:45
Beitrag #16


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Zitat (janr @ 13.09.2019, 10:33) *
Ein anderes ZZ würde dann bedeuten: Parken wie auf dem Schild, nur von ... bis ... und dies nur für Bewohner mit Ausweis blablabla
Ergo nur Bewohner mit ausgelegten Ausweis dürfen nur in den angegebenen Zeiten mit den Vorderrrädern auf den Gehweg parken.


Und dann würde die ganze Diskussion mit der Reihenfolge und auf was sich was bezieht, losgehen, die ich hier heute morgen schon intensiv in anderen Beiträgen genießen durfte. whistling.gif

Hier haben wir aber Schild 1020-32 (Realität) und nicht 1044-30 (Knöllchen), richtig? (Die Schildernummern habe ich hier https://de.wikipedia.org/wiki/Bewohnerparken gefunden.)

Also, danke für die Infos!
...und ich werde keinen Cent bezahlen.
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durban
Beitrag 13.09.2019, 10:04
Beitrag #17


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Meiner Ansicht nach ist die Frage, wie die Zusatzzeichen zu lesen sind (ein Thema, über das ich bekanntermaßen gerne streite) hier ein Nebenkriegsschauplatz, den man nicht aufmachen sollte, weil es nur verwirrt.

Entscheidend ist das "frei"-ZZ. Das ist nämlich hier fehlerhaft. Die Behörde meint hier offenbar "nur Anwohner" - das gibt das "frei-ZZ" aber auf keinen Fall her - egal, wie man die Beziehungen der Verkehrszeichen untereinander sieht. Genau aus diesem Grund hat das OLG Dresden die gezeigte Konstellation für unwirksam erklärt.

Ich sehe es daher tatsächlich so wie @janr (und die anderen). Um das zu erreichen, was die Behörde meint, hätte ein "Nur-Bewohner-Zeichen" verwendet werden müssen (wobei das Wort "nur" überflüssig wäre).


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.09.2019, 10:11
Beitrag #18





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Zitat (durban @ 13.09.2019, 11:04) *
Ich sehe es daher tatsächlich so wie @janr (und die anderen).

Es kommt ja höchst selten vor, aber ich glaube, hier sind wir uns alle einig. Sollte man das evtl. rot im Kalender anstreichen? wink.gif
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janr
Beitrag 13.09.2019, 10:24
Beitrag #19


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Man seid ihr sarkastisch.
Dabei hab ich mir sehr große Mühe gegeben alle gerichtlichen Entscheidungen von "Reihenfolge von ZZ" wieder zu geben, denn mittlerweile ist ja klar, daß durban Urteile zu Rate zieht es aber auch Urteile gibt die den Gesetzeswortlaut unterstützen.
Daher ist eine Diskussion wegen einer Reihenfolge tatsächlich fürn A...

Jetzt gibt es Gesetz, und verschiedene Rechtsansichten. rolleyes.gif laugh2.gif


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rapit
Beitrag 13.09.2019, 10:45
Beitrag #20


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Zitat (jack_thornton @ 13.09.2019, 10:45) *
ich werde keinen Cent bezahlen.

Benenne dich aber nichtsdestotrotz als Fahrer des Wagens!


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jack_thornton
Beitrag 13.09.2019, 11:52
Beitrag #21


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Zitat (rapit @ 13.09.2019, 11:45) *
Zitat (jack_thornton @ 13.09.2019, 10:45) *
ich werde keinen Cent bezahlen.

Benenne dich aber nichtsdestotrotz als Fahrer des Wagens!

Na klar bin ich gefahren, bzw. habe geparkt.
Aber was ich sagen will ist, daß ich keinesfalls das Angebot zur einfachen Beilegung durch Zahlung der 10,- annehme, sondern das Ganze der Klärung bedarf; wenn nötig auch vor Gericht.
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durban
Beitrag 13.09.2019, 11:59
Beitrag #22


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Was @rapit sagen will: Dafür ist es notwendig, dass Du Dich gegenüber der Behörde als der Fahrer zum fraglichen Zeitpunkt bekennst. Ansonsten wird das Verfahren voraussichtlich auf Deine Kosten (als Fahrzeughalter eingestellt.

Zum Verfahren und Kostenrisiko:
Wenn Du Dich als Fahrer bekennst, den Verstoß allerdings nicht zugibst, wird voraussichtlich ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser ist neben dem Bußgeld mit 28,50 Euro Verfahrenskosten belastet.
(Erst) Gegen diesen Bußgeldbescheid kannst Du formal Einspruch einlegen (Frist beachten!). Wenn die Behörde den Bußgeldbescheid daraufhin nicht aufhebt, geht die Sache vor das Amtsgericht.
Wenn Du dort "verlierst", kommen zu dem ursprünglichen Bußgeld (in der Regel) insgesamt 57 Euro Verfahrenskosten dazu.

Wenn Du "gewinnst", also freigesprochen wirst, zahlst Du natürlich nichts.


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Mueck
Beitrag 13.09.2019, 12:00
Beitrag #23


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Zitat (jack_thornton @ 13.09.2019, 12:52) *
Na klar bin ich gefahren, bzw. habe geparkt.
... was aber der Behörde ggü. klar benannt werden muss, weil's sonst das gibt, was man volkstümlich "Halterhaftung" nennt, was teurer wird und gegen das man praktisch nix tun kann ...
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janr
Beitrag 13.09.2019, 12:00
Beitrag #24


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Dazu mußt du aber in der Anhörung dich als Fahrer benennen, sonst kann kein Fahrer ermittelt werden und der Halter ist an den Verfahrenskoten zu beteiligen.

Also nix sagen und auf den BGB warten geht nach hinten los, außer dem Halter wird rechtswidrig ein BGB zugestellt. Dies kann man nicht wissen.


Nachtrag: zu langsam weep.gif


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jack_thornton
Beitrag 13.09.2019, 12:32
Beitrag #25


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Zitat (janr @ 13.09.2019, 13:00) *
Dazu mußt du aber in der Anhörung dich als Fahrer benennen, sonst kann kein Fahrer ermittelt werden und der Halter ist an den Verfahrenskoten zu beteiligen.

Also nix sagen und auf den BGB warten geht nach hinten los, außer dem Halter wird rechtswidrig ein BGB zugestellt. Dies kann man nicht wissen.

Soweit sind wir noch nicht. Jetzt warte ich erstmal, so wie es auf dem Knöllchen steht (letzter Absatz im Bild):
https://www.dropbox.com/s/hpu0nt1clxd3ijp/S....28.23.png?dl=0

Wenn dann irgendwann ein richtiges Schreiben mit Vorwurf kommt, dann werde ich natürlich angeben, daß ich dort geparkt habe, jedoch dem Vorwurf des "Falschparkens" freundlich widersprechen.
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rapit
Beitrag 13.09.2019, 12:56
Beitrag #26


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Ähm, die Beschilderung in Frankfurt ist üblicherweise korrekt.

Das von Dir gezeigte dürfte also aller Wahrscheinlichkeit nach, auf einer Neuaufstellung nach einem Umfahren beruhen.

Es zeigt aber ein Ende-Schild!

Würdest Du bitte das entsprechende Anfangsschild zeigen?

Nur das ist maßgeblich!


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jack_thornton
Beitrag 13.09.2019, 14:10
Beitrag #27


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Zitat (rapit @ 13.09.2019, 13:56) *
Das von Dir gezeigte dürfte also aller Wahrscheinlichkeit nach, auf einer Neuaufstellung nach einem Umfahren beruhen.

Es zeigt aber ein Ende-Schild!

Würdest Du bitte das entsprechende Anfangsschild zeigen?

Wie Anfangs- und End-Schild?
"Umfahren"?
Ich habe etwa 5m neben dem Schild geparkt. Da schaue ich mir doch nicht an, was sonstwo noch für ein Schild steht. Ich habe auch noch nie gehört, daß mir als Verkehrsteilnehmer obliegt, die korrekte Aufstellung aller Schilder zu prüfen.
Ist aber eine interessante Info.

Kurzum, ich weiß nicht, was da noch für ein Schild steht.

Woran erkenne ich denn, daß es ein Anfangs- oder End-Schild ist?
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janr
Beitrag 13.09.2019, 14:12
Beitrag #28


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Das Ende-Schild hat einen Pfeil von der Fahrbahn weg und der Anfang einen Pfeil zur Fahrbahn, wobei am Anfang kann er weggelassen werden.
Regeln gelten ab Schild so zeigt das Ende-Schild nur daß die vorherige Regel endet.
Wenn jetzt am Anfang das richtige ZZ hängt gilt eben dies bis zum Ende. Dort ein falsches ZZ sagt nicht viel aus.


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durban
Beitrag 13.09.2019, 14:46
Beitrag #29


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Anders ausgedrückt: Relevant ist das Schild vor dem Auto - in Fahrtrichtung gesehen. Das Schild, an dem Du als Fahrer notwendig vorbeigekommen bist (wenn Du nicht bei der Parklücke gewendet hast).


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rapit
Beitrag 13.09.2019, 14:56
Beitrag #30


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Zitat (jack_thornton @ 13.09.2019, 15:10) *
Ich habe etwa 5m neben dem Schild geparkt. Da schaue ich mir doch nicht an, was sonstwo noch für ein Schild steht.

Musst Du aber.

Am von Dir fotografierten Ende-Schild müssen gar keine Zusatzzeichen hängen.
Das beendet nur die Anordnung des halb-quer-auf-dem-Gehweg-Parkens.

Maßgeblich ist allein das Anfangsschild.

An dem Du vorbeigekommen sein musst. Denn wenn es mich nicht täuscht, ist das dort eine Einbahnstraße, gell? rolleyes.gif


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jack_thornton
Beitrag 13.09.2019, 15:03
Beitrag #31


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Zitat (durban @ 13.09.2019, 15:46) *
Anders ausgedrückt: Relevant ist das Schild vor dem Auto - in Fahrtrichtung gesehen. Das Schild, an dem Du als Fahrer notwendig vorbeigekommen bist (wenn Du nicht bei der Parklücke gewendet hast).

Ich musste daran vorbei, weil Einbahnstraße. Allerdings habe ich noch nicht aktiv nach nem Parkplatz gesucht. Und dann fuhr vor mir einer raus, so daß ich direkt rein bin. Habe das Schild gesehen, kurz überlegt, und entschieden, daß es paßt.
Und ihr glaubt, daß die Behörde, sollte tatsächlich am Anfang ein anderes Schild stehen, keine Schuld trifft?
Ich fände das irgendwie... ranting.gif , wenn ich nur wegen deren Unfähigkeit zahlen soll.
Gibt's Urteile zu solchen Fällen?

Jetzt überlege ich echt, ob ich gleich durch die Stadt rammele, um das andere Schild anzuschauen.
Bei Google Maps, ist mein fotografiertes Schild auch anders (aber nicht lesbar).

Zitat (rapit @ 13.09.2019, 15:56) *
An dem Du vorbeigekommen sein musst. Denn wenn es mich nicht täuscht, ist das dort eine Einbahnstraße, gell? rolleyes.gif

Ja wavey.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.09.2019, 15:18
Beitrag #32





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Zitat (jack_thornton @ 13.09.2019, 16:03) *
Und ihr glaubt, daß die Behörde, sollte tatsächlich am Anfang ein anderes Schild stehen, keine Schuld trifft?

Ich sehe das nicht so. Wenn sich die Behörde schon dazu entschließt, die Regelung der Zusatzzeichen auch am Ende anzubringen, dann muss man sich als Verkehrsteilnehmer darauf verlassen können. Die Zusatzzeichen sind ja genau dazu da, die exakte Regelung wiederzugeben. Du kannst natürlich trotzdem mal durch die Stadt rammeln* und nach der Anfangsbeschilderung schauen. Vielleicht ist sie ja identisch, dann hätten sich weitere Überlegungen dazu erledigt.

* Irgendwie kenne ich das Wort nur mit anderer Bedeutung.
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jack_thornton
Beitrag 13.09.2019, 15:40
Beitrag #33


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Zitat (Georg_g @ 13.09.2019, 16:18) *
Zitat (jack_thornton @ 13.09.2019, 16:03) *
Und ihr glaubt, daß die Behörde, sollte tatsächlich am Anfang ein anderes Schild stehen, keine Schuld trifft?

Ich sehe das nicht so. Wenn sich die Behörde schon dazu entschließt, die Regelung der Zusatzzeichen auch am Ende anzubringen, dann muss man sich als Verkehrsteilnehmer darauf verlassen können.

Ich finde gerade spontan eine Entscheidung des OVG Berlin (AZ: BVerwG 3 C 10.15). Der Fall ist natürlich etwas anders, aber im Kern heißt es:
Verkehrszeichen für Parkverbote oder Halteverbote müssen so aufgestellt sein, „dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei ungestörten Sichtverhältnissen während der Fahrt oder durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne Weiteres erkennen kann, dass ein Ge- oder Verbot durch ein Verkehrszeichen verlautbart wurde“, wie die Vorsitzende Richterin Renate Philipp sagte.
Ich würde daraus entnehmen, daß ich bei einem Schild, das ich in unmittelbarer Nähe meines Parkplatzes finde, und in dessen Gültigkeitsbereich der Parkplatz offensichtlich fällt, nicht noch nach weiteren Schildern suchen muß.
Allerdings, im Umkehrschluß bedeutet die Tatsache, daß dies bis zum OVG ging, daß es auch andere Meinungen gibt/gab.
The plot is thickening think.gif
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jack_thornton
Beitrag 13.09.2019, 16:14
Beitrag #34


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Zitat (jack_thornton @ 13.09.2019, 16:40) *
Ich finde gerade spontan eine Entscheidung des OVG Berlin (AZ: BVerwG 3 C 10.15).

War natürlich das Bundesverwaltungsgericht.
siehe hier: https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr8112.php
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durban
Beitrag 13.09.2019, 16:33
Beitrag #35


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Es geht dabei nur mittelbar um die Umschaupflicht.

Die erste Frage ist ja "was gilt?", und erst die zweite: "Konnte der Verkehrsteilnehmer das erkennen?"

Die erste Frage richtet sich nach § 42 Abs. 3 S. 1 StVO: Verkehrszeichen gelten von wo an die Regelung zu befolgen ist. Umgekehrt heißt das, das gilt, was am Anfang einer Strecke steht.
Wenn z.B. beim Haltverbot das Anfangszeichen fehlt, sondern nur irgendwo ein Haltverbot rückwirkend beendet wird, gibt es kein unwirksames Haltverbot.

Hier bestimmt also das Zeichen am Anfang der Parkstrecke, was objektiv gilt.

Wenn das abweichen sollte von dem, was hier fehlerhaft auf dem Ende-Zeichen steht, müsste ein Gericht prüfen, ob dem Verkehrsteilnehmer zumutbar war, das zu erkennen.
Hier wäre meine persönliche Ansicht: Grundsätzlich gibt es eine Pflicht, sich von der Parkregelung zu überzeugen; wenn ich aber unmittelbar vor einem Ende-Zeichen stehe, kann ich auf die dort angebrachten Zusatzzeichen vertrauen. Das wäre aber wie gesagt nur meine persönliche Ansicht.


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ukr
Beitrag 13.09.2019, 20:32
Beitrag #36


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Zitat (durban @ 13.09.2019, 17:33) *
Wenn z.B. beim Haltverbot das Anfangszeichen fehlt, sondern nur irgendwo ein Haltverbot rückwirkend beendet wird, gibt es kein unwirksames Haltverbot.
Du meinst wirksames Haltverbot, oder?

Zitat
wenn ich aber unmittelbar vor einem Ende-Zeichen stehe, kann ich auf die dort angebrachten Zusatzzeichen vertrauen.
Das sehe ich auch so, daher muss ich @rapit in dieser Sache:

Zitat (rapit @ 13.09.2019, 15:56) *
Am von Dir fotografierten Ende-Schild müssen gar keine Zusatzzeichen hängen.
widersprechen. Das mag bei kurzen Stecken (Anfangsschild mit Zusatzzeichen in unmittelbarer Nähe) noch irgendwie funktionieren, ist aber da schon fragwürdig. Bei längeren Strecken sehe ich aber die Notwendigkeit, sowohl bei wiederholenden Schildern, als auch am Ende, die komplette Regelung (inkl. Zusatzzeichen) wiederzugeben.


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rapit
Beitrag 13.09.2019, 20:45
Beitrag #37


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Du weißt schon, wie, auch bei größeren Bereichen einer


die Bereiche zu beschildern sind, bei denen auf dem Gehweg geparkt werden darf? whistling.gif

Bei Parkregelungen gelten andere Erfordernisse.
Im übrigen sind es bis zum Anfangsschild keine 100 m. Wenn es die Straße in der Nähe des Zoos ist, die ich vermute. rolleyes.gif

Edit sagt: Bis zum Anfang sind es 190 m, aber dazwischen hängt noch ein korrekt beschilderter Wiederholer.

Auf Maps aber nicht zu sehen.


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ukr
Beitrag 13.09.2019, 21:13
Beitrag #38


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Zitat (rapit @ 13.09.2019, 21:45) *
Du weißt schon, wie die Bereiche zu beschildern sind, bei denen auf dem Gehweg geparkt werden darf? whistling.gif

Ich kenne das Problem, finde die Lösung mit "frei-Zusatzzeichen" (sofern du diese meinst) aber falsch.


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rapit
Beitrag 13.09.2019, 22:52
Beitrag #39


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Nein, ich meinte 315er ohne jedes Zusatzzeichen rolleyes.gif


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ukr
Beitrag 14.09.2019, 06:58
Beitrag #40


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Ich kenne die Auffassung, dass in Fällen, in denen eine Ausnahme von der Zonen-Parkscheiben/Parkscheinpflicht erfolgen soll, an den Einzelstandorten zwingend die "frei-Zusatzzeichen" einzusetzen sind. whistling.gif


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Brian Basco
Beitrag 14.09.2019, 07:58
Beitrag #41


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Könnt Ihr die Privatdiskussion bitte wieder etwas ausführlicher und für alle verständlicher erläutern? Und die Anmerkungen zu Zone und Einbahnstraße? Ist dort jetzt plötzlich eine Zone? Parkte der TE nun überhaupt "vor" dem Schild oder gar "dahinter" - er schreibt "neben"...
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jack_thornton
Beitrag 14.09.2019, 13:21
Beitrag #42


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Es ist eine Einbahnstraße. Habe in Fahrtrichtung rechts geparkt, quer zur Fahrbahn. Und das gezeigte Schild steht dann noch einmal 3m weiter in Fahrtrichtung.
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janr
Beitrag 14.09.2019, 13:47
Beitrag #43


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Und wie ist jetzt das Schild am Anfang?


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rapit
Beitrag 14.09.2019, 15:31
Beitrag #44


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janr
Beitrag 14.09.2019, 15:37
Beitrag #45


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Ui du kennst den Ort? unsure.gif


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rapit
Beitrag 14.09.2019, 16:18
Beitrag #46


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Ich glaube.

Ich habe eine Jahreskarte für den Zoo.

Und falls mein Parkplatz quasi direkt vor der Tür (da hängt mittlerweile noch ein 1024-20 dabei) mal besetzt sein sollte, parke ich auch mal in den dortigen Nebenstraßen. wavey.gif


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Explosiv
Beitrag 17.09.2019, 09:25
Beitrag #47


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Der Verbotsirrtum ist dem VT nicht vorzuwerfen, sondern wurde durch fehlerhafte Beschilderung ausgelöst.
Ich würde mal in der Bußgeldstelle anrufen und den Sachverhalt erläutern. Vielleicht überprüfen die die Beschilderung und stellen ein. Und korrigieren die Beschilderung.


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rapit
Beitrag 17.09.2019, 10:25
Beitrag #48


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laugh2.gif In Ffm? no.gif
Letzteres vielleicht, aber sonst? Eher nein.
Aber ja, man kann es versuchen. wavey.gif


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jack_thornton
Beitrag 25.09.2019, 15:21
Beitrag #49


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Zitat (jack_thornton @ 14.09.2019, 14:21) *
Es ist eine Einbahnstraße. Habe in Fahrtrichtung rechts geparkt, quer zur Fahrbahn. Und das gezeigte Schild steht dann noch einmal 3m weiter in Fahrtrichtung.


Hallo allerseits. Ich war heute mal wieder in der Gegend und habe mich umgeschaut.

Es ist in Frankfurt, Windeckstraße: https://www.google.com/maps/@50.1122676,8.7003098,19z

Das Anfangsschild
https://www.dropbox.com/s/df6omcw511p6mlr/S...Anfang.PNG?dl=0
ist passend zum Ende-Schild (wie oben gezeigt)
https://www.dropbox.com/s/q36jsctn8z2m62m/E...EA3IG.jpeg?dl=0


Hier nochmal die Übersicht:
https://www.dropbox.com/s/i2n9otgxqojxe4o/S...rsicht.jpg?dl=0
Ich stand recht weit hinten im Bild, wo hier der graue Van zu sehen ist.


Ich denke damit ist der Fall klar. Gekommen ist bis jetzt aber auch noch nichts von der Bußgeldstelle.


Übrigens hat rapit insofern recht, als daß in der gleichen Straße etwas weiter genau das andere Bewohnerschild verwendet wurde.
https://www.dropbox.com/s/qv1hluxlp2ljksf/S...anders.PNG?dl=0
Da kann natürlich so ein Aufschreiberle schonmal durcheinander kommen.
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ukr
Beitrag 25.09.2019, 16:21
Beitrag #50


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Also angesichts der Fotos kann man davon ausgehen, dass das "frei" hier falsch ist - insbesondere mit Blick auf das letzte Foto, wo das "frei" offensichtlich überklebt wurde.


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