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> Zulässigkeit Anhänger LM tatsächlich vs eingetragen
keinzucker
Beitrag 14.08.2019, 17:19
Beitrag #1


Neuling
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Hallo, eigentlich müsste ich es wissen, stehe aber gerade total auf dem Schlauch. Ein Zugfahrzeug mit einer zulässigen Anhängelast von 950kg, soll einen leeren Anhänger mit einer eingetragenen Leermasse von 1.000kg aber einem tatsächlichen Gewicht von 950kg ziehen. Erlaubt oder nicht?
Klar, bei einer Kontrolle wird der Nachweis schwierig. Das kann ja zur Not mit einer Wiegekarte erklärt werden. Danke
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ulm
Beitrag 14.08.2019, 17:29
Beitrag #2


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Führerscheinrechtlich gilt immer das zulässige Gesamtgewicht,
technisch das tatsächliche Gewicht.

tatsächliche Anhängelast = tatsächliches Anhängergewicht - tatsächliche Stützlast

Zitat (keinzucker @ 14.08.2019, 18:19) *
Klar, bei einer Kontrolle wird der Nachweis schwierig. Das kann ja zur Not mit einer Wiegekarte erklärt werden.

Der Nachweis wird aber, wenn überhaupt, für die kontrollierende Polizei schwierig.
Man muss Dir eine Schuld beweisen, Du musst nicht Deine Unschuld beweisen.
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janr
Beitrag 14.08.2019, 17:30
Beitrag #3


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Die Anhängelast meint das tatsächliche Gewicht des Anhängers.
Wobei die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.08.2019, 17:57
Beitrag #4





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Zitat (ulm @ 14.08.2019, 18:29) *
Man muss Dir eine Schuld beweisen, Du musst nicht Deine Unschuld beweisen.

Das ist in dem Fall aber graue Theorie. Wenn bereits die Leermasse laut Fahrzeugpapieren größer ist als die zulässige Anhängelast und dies auch nicht durch den Abzug der Stützlast "ausgeglichen" werden kann, dann darf die Polizei problemlos eine OWi-Anzeige auf der Grundlage der Papierwerte anfertigen. In dem Fall wird man wohl schon von einer Umkehr der Beweislast ausgehen können.
Zitat (keinzucker @ 14.08.2019, 18:19) *
Das kann ja zur Not mit einer Wiegekarte erklärt werden.

Die Wägung nach der Kontrolle ist kein untrüglicher Beweis dafür, dass die Masse zum Zeitpunkt der Kontrolle auch schon niedriger war. Du könntest ja nachträglich Teile ausgebaut haben.
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janr
Beitrag 14.08.2019, 18:10
Beitrag #5


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Leichte Rechenaufgabe die der Polizist auf der Straße rechnen können sollte:
Leermasse von 1000 kg, da ist der Anhänger alleine und leer auf der Waage.
Anhängelast, da ist der Anhänger auf der Waage und die Stützlast auf dem Zugfahrzeug welches außerhalb der Waage steht.

Ergo ist die tatsächliche Anhängelast beim leeren Anhänger die Leermasse - Stützlast und wenn diese 50 kg beträgt, was ja beim leeren Anhänger vom Werk wegen so sein muß, dann ist die (tatsächliche) Anhängelast von 950 kg nicht überschritten.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.08.2019, 18:14
Beitrag #6





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Deswegen schrieb ich auch "und dies auch nicht durch den Abzug der Stützlast "ausgeglichen" werden kann".
Wenn im konkreten Fall die Stützlast beispielsweise nur 30 kg betrüge, dann läge ebenfalls kein ordnungswidriges Handeln vor. Den Nachweis zu erbringen, dürfte dann aber fast unmöglich sein.

Und auch die Stützlast müsste vor Ort messbar sein, was ja nicht unbedingt zutreffen muss.
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janr
Beitrag 14.08.2019, 18:22
Beitrag #7


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Gibt es Anhänger mit 30 kg Stützlast? Ich sage nein. Mit mindestens 50 bis zu 70 kg sind die Stützlasten.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.08.2019, 18:27
Beitrag #8





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Bei leerem Anhänger? Eher nicht. Abgezogen von der tatsächlichen Masse des Anhängers wird nicht die maximale, sondern die tatsächliche Stützlast, denn nur diese wirkt auf das Zugfahrzeug.
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janr
Beitrag 14.08.2019, 18:31
Beitrag #9


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Die Stützlast ist eingetragen und muß so sein.
Ein leerer Anhänger mit einer Leermasse von 1000 kg hat eher eine Stützlast von 70 als von 50 kg aber auf keinen Fall eine von 30 kg.
Diese muß natürlich im beladenen Zustand auch eingehalten werden und dafür muß man beim beladen sorgen.
Ist der Anhänger aber leer ist die Stützlast von Werk aus bereits eingestellt.

Nachtrag: Wenn der Polizist die eingetragene Stützlast in Frage stellt, dann kann er ja eine Wägung veranlassen tongue.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.08.2019, 18:39
Beitrag #10





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Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, aber es stimmt einfach nicht. Es mag Anhänger geben, die schon leer eine Stützlast haben, die nicht mehr weit von der maximal zulässigen Stützlast entfernt ist, aber es gibt auch Gegenbeispiele. Mein Anhänger hat leer eine Stützlast von 16 kg. Er erfüllt damit in leerem Zustand nicht mal die eigentlich gesetzlich geforderte Mindeststützlast (4 % der tatsächlichen Masse des Anhängers bzw. 25 kg, der niedrigere Wert reicht aus). Eine Nachfrage beim Hersteller ergab, dass das so in Ordnung sei, obwohl ich einen Widerspruch zu § 44 Abs. 3 StVZO erkenne.
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multivan
Beitrag 14.08.2019, 19:09
Beitrag #11


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Die Stützlast beim leeren Anhänger kann ja eigentlich auch nur auf eine bestimmte Höhe der AHK am ziehenden KFZ bemessen sein.

Solange diese bei verschiedenen KFZ variabel sein können, kann die niemals immer gleich sein.

Wenn ich z.B einen Doppelachsanhänger nehme so wird der bei einer bestimmten Höhe der AHK keine oder sehr wenig Stützlast haben.

Je niedriger die AHK, desto weniger, und im Extremfall sogar negativ!
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janr
Beitrag 14.08.2019, 19:16
Beitrag #12


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Beim einachsigen Anhänger ist die Stützlast unabhängig der AHK-Höhe gleich.

Eine Stützlast darf nicht unterschritten werden, Georg_g, da hast du schon recht.
Warum sie bei dir leer so niedrig ist und der Hersteller meint entgegen der Gesetze (auch die der Fahrphysik) sei dies schon in Ordnung ist keine Regel.

Regel ist bei 50 kg Stützlast ist diese immer einzuhalten.

Hier was über die Fahrphysik mit zu niedriger Stützlast. (YT-Video)


Nachtrag: Ich wiederhole mich, aber wenn der kontrollierende Polizist meint die eingetragenen 50 kg Stützlast sind nicht erreicht und der Anhänger ist trotz eingetragener Leermasse doch schwerer geht es ab zur Wägung.


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multivan
Beitrag 14.08.2019, 20:03
Beitrag #13


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Wenn ich meinen einachsigen Anhänger (Markenprodukt aus Alu mit Plane) mit eingefahrenen Stützrad nach vorne auf die Deichsel lege bleibt er dort liegen.
Hebe ich die Deichsel so hoch das er hinten aufliegt belibt er in der Position mit Deichsel hoch in der Luft.

Mein Doppelachser steht leer und ohne Stützrad in einer bestimmeten Deichselhöhe!

Wie soll da die Stützlast bei jeder Höhe der AHK glech sein?

Ich bleibe dabei, bei Doppelachsen am leeren Anhänger wird die Stützlast geringer je niedriger die AHK am KFZ montiert ist, beim Einachser genau entgegendgesetzt!
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hk_do
Beitrag 14.08.2019, 20:10
Beitrag #14


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Zitat (janr @ 14.08.2019, 20:16) *
Regel ist bei 50 kg Stützlast ist diese immer einzuhalten.


Nein, das ist und bleibt Blödsinn!

Der von @Georg_g schon genannte §44(3) StVZO regelt das:
Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen. Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs ist vom Hersteller festzulegen; sie darf – ausgenommen bei Krafträdern – nicht geringer als 25 kg sein.

50 kg kommen da also schonmal überhaupt nicht vor...

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janr
Beitrag 14.08.2019, 20:13
Beitrag #15


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@multivan:
Doppelachser ist eigen. Daher hatte ich vom Einachser geschrieben.

Wenn der Einachser hinten bleibt dann hat das was mit dem Schwerpunkt zu tun der geometrisch hinter die Achse wandert.
Dies Extrem meinte ich natürlich nicht.

Wenn du aber einen Einachser mit 50 kg Stützlast hast, dann ist es egal ob du das Stützrad ganz einkurbelst oder ganz auskurbelst.
Die Badezimmerwage zeigt das selbe an. wavey.gif

Zitat (hk_do @ 14.08.2019, 21:10) *
... 50 kg kommen da also schonmal überhaupt nicht vor...
Ich hatte nur welche mit 50 und 70 kg Stützlast.
Deine Rechnerei nach StVZO ist das Minimum. Das rein rechnerische Minimum.


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hk_do
Beitrag 14.08.2019, 20:16
Beitrag #16


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Zitat (janr @ 14.08.2019, 21:13) *
Deine Rechnerei nach StVZO ist das Minimum. Das rein rechnerische Minimum.


genau, das Minimum für den jeweiligen Beladungszustand.

Das Maximum ist das was im Schein steht (bzw. das was das Zugfahrzeug kann, wenn das weniger ist!).

Alles dazwischen ist legal.
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keinzucker
Beitrag 14.08.2019, 22:41
Beitrag #17


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Vielen Dank, ihr habt mir schon geholfen. Bei einer Kontrolle wird es wohl Probleme geben...Im Detail möchte ich mit einem Tesla Model 3 einen leeren Viehtransport- bzw Pferdeanhänger ziehen.Die Anhängelast beträgt wohl doch nur 910kg, es ist echt ärgerlich.
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